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Sindbad

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  1. Diese Dräger X-plore ® 6570 aus Silikon mit PC-Scheibe habe ich mir 2020 zugelegt. In blau sieht eine Vollmaske doch gleich viel freundlicher aus. Ich bin sehr zufrieden damit, sie lässt sich einfach komplett zerlegen und waschen. Ersatzteile sind problemlos erhältlich. Sie wird vielfältig und gerne benutzt. Marktpreise liegen bei ca. 180,- … 240,- €. Ich würde sie wieder kaufen.
  2. Nachtrag zum Arbeitsschutz: Die direkte Aufnahme von metallischem Blei oder Bleidioxid durch die intakte Haut ist äußerst gering und trägt nicht entscheidend zur inneren Exposition bei. (Quelle, Quelle) Die Aufnahme über die Lunge und den Magen-Darm-Trakt sind die wesentlichen Pfade. Dies passiert auch wenn keine sorgfältige Arbeitshygiene eingehalten wird: Rauchen mit kontaminierten Händen führt zu einer deutlich erhöhten Bleiaufnahme. Bleistaub an den Händen und an der Kleidung werden bis in die Wohnung verschleppt und gelangen beim Essen und Trinken oder auch über die Lunge in den Körper. Daher die oben genannten Empfehlungen - Chemikalienschutzkleidung gegen staubförmige Chemikalien (damit die eigene Bekleidung nicht kontaminiert wird) - Schutzhandschuhe gegen Staub (Gummihandschuhe wegwerfen ist effizienter als zu versuchen, feinen Metallstaub aus der Haut zu waschen)
  3. Nachtrag: Oben angegebener Schutzfaktor gilt eigentlich nur für eine Bleistaubkonzentration von 3 mg/m3 Luft. Zum Vergleich: Beim Pistolenschießen sind 0,2 - 0,6 mg Pb/m3 Luft gemessen worden. Bei der Reinigung unterschiedlicher Kugelfangsysteme gibt es Messwerte von 0.926 - 34.3 mg Pb/m3 Luft (Quelle). Berechnung des Schutzfaktors: Benötigter Schutzfaktor = (Schadstoffkonzentration) / (Grenzwert) =>> Bei 3 mg/m3 Luft und einem Grenzwert von 0,1 mg/m3 Luft ergibt sich als Schutzfaktor: 30 Schutzfaktoren: FFP2, Halbmaske mit P2: 10 - 12 FFP3, Halbmaske mit P3: 30 - 50 Vollmaske mit P3 Filter: 400 - 1000 Fazit: Für die Reinigung eines Kugelfangs wäre ein Schutzfaktor von 300 schon sinnvoll. Zusätzlich empfiehlt oben verlinktes Dokument der Suva, da Blei wohl auch durch die Haut aufgenommen wird: - Chemikalienschutzkleidung gegen Teilchen fester Chemikalien (Typ 5) - Zweckmässige dichte Schutzhandschuhe gegen staubförmige Einwirkungen (z.B. Abwaschhandschuhe aus Gummi)
  4. Ich würde auf jeden Fall eine Vollmaske bevorzugen. Eine Vollmaske trägt sich angenehmer als eine FFP-Papiertüte (insbes. in Silikon, kein Kitzeln, kein Beschlagen der Scheibe, gesamtes Gesicht geschützt, weniger Atemwiderstand). Die Abdichtung der Vollmaske an der Gesichtshaut ist um Klassen besser als die einer Papier-FFP Maske. Die Partikelfilter P3 (Abscheideleistung 99,95 %) sind besser als eine FFP3 Maske (Abscheideleistung 99,00 %) und halten länger. Bei Bedarf kann man Kombifilter verwenden, z.B. P3 mit Aktivkohle (gegen Lösemittel) oder mit anderen Filtern (z.B. gegen Chlor). Laut dieser Quelle braucht man für Bleistaub einen Schutzfaktor von 30. FFP 3 und Halbmaske mit P3 schaffen das so gerade eben, eine Vollmaske liegt ca. 10fach darüber. Selbst meine Frau bevorzugt inzwischen die Vollmaske, nachdem ihr mit dieser mal überraschend Hypochlorit-Desinfektionsbrühe voll ins Gesicht gespritzt ist - ihr ist genau gar nichts passiert.
  5. DE: Für Rimfire (Randfeuer) ist die Magazinkapazität im deutschen Waffengesetz nicht beschränkt, nur für Zentralfeuer: Waffengesetz (WaffG), Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4), Abschnitt 1 (Verbotene Waffen) : Der Umgang ist verboten für 1.2.4.3: Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20 Patronen ... 1.2.4.4: Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 10 Patronen ... Randfeuer wird dort nicht erwähnt.
  6. P.S.: Beim BDS LV 4 auf deren Webseite unter "Waffenrecht", dort unter "Bed.-Prüfung 14.5".
  7. @christo Das Vorgehen für die Bescheinigungen zum Überkontingent sollte auf den Webseiten deines Landesverbandes beschrieben sein. (z.B. unter Dokumente, Formulare. Hier z.B. vom BDMP-BW, beim BDMP-LV-NRW habe ich allerdings nichts gefunden) - sonst den Beauftragten für waffenrechtliche Bedürfnisse fragen. Grundsätzlich braucht der zuständige Kollege vom Landesverband: - welche Waffen sind als "ÜK" betroffen, was ist Grundkontingent. - Belege deiner Wettkämpfe mit diesen Waffen in den letzten 24 Monaten (beim BDMP z.B. fertig abrufbar im MyBDMP-Portal unter Wettkämpfe, Leistungsnachweis). Bei Vereinsmeisterschaften reichen die vereinsinternen Urkunden/Listen. Es zählen auch alle anderen regulär ausgeschriebenen Wettkämpfe ("Trophy", Rundenwettkampf, "Cup", etc.). (z.B. Deine "Urkunden von X Wettkämpfen" der letzten 24 Monate) Rechtzeitig geplant und ausgeschrieben kannst Du auch in eurem Verein selbst einen Wettkampf veranstalten (z.B. für Repetierflinten einen "Herbst-Event Flinte" o.ä.). - Kopie deines Schießbuchs der letzten 24 Monate (möglichst mit Dokumentation der verwendeten Waffe) - daraus entnimmt der Verband, mit welchen Waffen Du bei den Wettkämpfen geschossen hast. - Kopie der WBKs Der Verbandskollege steht auf deiner Seite. Er kann aber nur bescheinigen, was du ihm belegen kannst oder nachvollziehbar glaubhaft machen kannst. (Er will für dich nicht seine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen) Aktuell reicht der Nachweis, dass jede "ÜK"-Waffe bei 1 Wettkampf/Jahr zum Einsatz kam. (Die Waffe muss bloß für diese Disziplin zugelassen sein. Irrelevant ist, wofür / bei wem sie beantragt wurde oder ob eine andere vorhandene Waffe auch verwendbar gewesen wäre oder das Ergebnis) P.S.: Guter Vorsatz für nächstes Jahr: Am Jahresanfang eine Liste der Wettkämpfe anlegen/aktualisieren, an denen man teilnehmen will, die Termine und welche Waffen da zum Einsatz kommen werden.
  8. In BW hat sich das am 25.7.2024 mit der 1. Ergänzung der Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes (WaffG) vom Innenministerium B.-W. geändert. Offenbar kopiert NRW jetzt diese recht spezielle Auslegung aus BW.... Siehe hier: VRF in BW immer Überkontingent (Dort steht auch der Link auf die Ergänzung der Vollzugshinweise) Einige Verbände halten das für wahrscheinlich rechtswidrig - aber solange keiner klagt, wird das so stattfinden. Dein Sachbearbeiter bekommt seine Vorgaben vom IM. Diese speziellen Bestimmungen/Sichtweisen anzufechten, wird nicht funktionieren. Über Fristen kannst Du mit dem SB schon eher verhandeln. Als Einzelner muss ich nolens volens die (subjektiv vielleicht nicht nachvollziehbaren) Forderungen der Behörden bedienen. Bei der "Wettkampfteilnahme" gibt es dann größere Freiräume in der Gestaltung. Man könnte ggf. im Verein z.B. 3x/Jahr einen Flintenwettkampf ausschreiben (z.B. analog SpO BDS oder BDMP, z.B. Speedschießen mit Slugs auf 5 Pappscheiben auf der 25 m Bahn auf Zeit oder RF1).
  9. Noch ein Hinweis zu (A oder B ) Altbesitz-Tresoren für Erben. Wie Frosch richtig schreibt, kann ein Erbe z.B. B-Tresore (mit Altbesitzregelung) normalerweise nicht dauerhaft weiter nutzen. Aber es gibt 1 Ausnahme: Wenn der Tresor vorher zu Lebzeiten des Erblassers für die gemeinsame Aufbewahrung mit dem zukünftigen Erben genutzt wurde. Dann darf dieser Erbe diese alten B-Tresore lebenslang weiter nutzen - die Altbesitzregelung gilt dann weiter bis zu seinem Ableben. (Gilt aber nicht mehr für den Erben des Erben). Daher mein Rat: Sorgt rechtzeitig dafür, dass euer Nachwuchs zumindestens 1 KK-Gewehr/-pistole (mit WBK) besitzt und in eurem Tresor lagert.
  10. Habe das auch mal gemacht - als reiner Freundschaftsdienst ohne Bezahlung. Befreundeter Schützenkollege war verstorben, die Ehefrau ohne Ahnung/Interesse und auch schon älter (verstarb leider dann auch 2 Jahre später). Termin bei der Sachbearbeiterin im Landratsamt mit der Witwe und mir. Die Sachbearbeiterin hat gerne zugestimmt, dass ich Waffen und Munition auf Leihschein mitnehme, alles prüfe und den Verkauf organisiere (eine Zeitvorgabe gab sie mir allerdings auch mit). So hatte sie einen Verantwortlichen mit waffenrechtlicher Kenntnis für alles. Die Witwe war spürbar erleichtert, als sie mir alles mit amtlicher Zustimmung besenrein übergeben hatte. Fazit: Der Verkauf funktionierte ohne ernsthafte Probleme und brachte der Witwe noch fast 1.800 €. - Aber es war viel mehr Aufwand als gedacht - und hat auch etwas länger gedauert als geplant. Es war eine spannende Zeit und ich habe viel gelernt: Aushänge in vielen Schützenvereinen der Umgebung (2 Waffen und alle Munition verkauft), Händler angefragt ("Markt ist tot", kein Interesse) und eGun (1 Pistole ging über den Zwischenhändler in die USA). 2 KK-Waffen konnte ich als persönliche Erinnerungsstücke selbst erwerben - mit denen schoss er oft im Verein. Als letzter Dienst für langjährige Freunde ist es schöner Abschied.
  11. @BlackFly Kommt auf die Anzahl Leute und die Größe des Standes an. Oft warten nur wenige. Persönliche Anmerkung: Unter den Schützenkollegen auf dem Stand habe ich bisher durchweg anständige Leute und keine bösartige kriminelle Energie erlebt. Wer Waffen legal besitzt, klaut keine Waffe eines anderen.
  12. Auf einem Wettkampf ist eine zusätzliche innere Unruhe wirklich nicht hilfreich - (bei Verwahrung einer Waffe im Auto). Meinen Koffer hinten auf dem Stand abzustellen, ist besser - (zwar nicht absolut diebstahlsicher, aber die Zuverlässigkeit könnte es vermutlich überleben). Ein Gedanke wäre, den Rollwagen/Koffer/Bag in solchen Fällen mit einem elektronischen Schrill-Alarm zu sichern (z.B. so). Oder einen Kollegen bitten, einen Blick darauf zu haben.
  13. Ein Wechselsystem (mit Magazinen) verschwindet nicht einfach. Du hast es gekauft. Du hast es erhalten. Es war da und wurde ordnungsgemäß von Dir gelagert, als Du die Walther GSP erhalten hast. Wenn Du damit nicht schießen gegangen bist, kann es kaum irgendwo vergessen worden sein. Das ist noch im Haus. Vielleicht geputzt und in einen Waffenkoffer gelegt ? Unter den Schaumstoffeinsatz geraten ? In das Deckelfach vom Koffer geraten ? Räume deinen Tresor Stück für Stück wirklich komplett (!) aus. Nicht reinschauen, sondern tatsächlich komplett ausräumen und jedes Teil checken. Dann die Türfalze unten, seitlich u.ä. mit Taschenlampe prüfen. Genauso den Munitionstresor. Und jede Schublade/Schrank, wo Du sonstiges Waffenzubehör manchmal hinlegst. Komplett Teil für Teil ausräumen und bis in die Ecken prüfen. Schubladen rausziehen, liegt etwas dahinter ? (An der falschen Stelle unter etwas anderem versteckt ist "weg". Man sieht es einfach nicht.) Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass ein Wechselsystem tatsächlich aus Deinem Haus verschwindet und Du Dich an gar nichts, kein Ereignis oder Transport, erinnern kannst. In so einem Notfall auch jemand anderen (Ehefrau oder Schützenkollegen) suchen lassen. Nicht aufgeben !
  14. Nachtrag zum Polymer einer Glock: Die Materialzusammensetzung wird von Glock nicht publiziert. Es ist ein proprietäres Polymermaterial ohne Glasfaserverstärkung (für ein besseres Bruchverhalten in der Kälte) (Glock-Info) Vermutlich besteht es aus einem Polyamid 6.6 oder Polyamid 6 (oder einer Mischung beider).
  15. Wenn es sich von selbst zerlegt und extrem spröde ist, ist es sicher nicht aus Polyamid: Entsprechend dieser Diskussion hat Ramline z.B. für die Magazine ihrer eigenen Pistole Polycarbonat verwendet (das wird sogar durch Lösemittel in Waffenölen angegriffen). Polyamid 6 - wie bei der Glock - ist bezüglich Haltbarkeit hervorragend: Spuren von Säure machen da gar nichts. Auch wässrige Lösungen von Salzen (Chloride, Nitrate), die Metalle korrodieren lassen, machen PA-6 gar nichts aus. Fast alle Lösemittel und Bremsflüssigkeit greifen PA-6 nicht an (auch nicht bei 60°C). Die schwarzen Autotür-Griffe gehen auch nicht von selbst kaputt oder brechen ab; die sind fast alle aus PA-6 und sind der Witterung (UV, Hitze, Nässe) 20 Jahre ungeschützt ausgesetzt. Auch Teile am/im Motor werden oft aus Polyamid 6 gemacht. Beständig gegen alles ist kein Werkstoff, für Detailinfos ist Google sehr hilfreich, z.B. hier. Fazit: Spülmaschine und Waschmaschine macht PA-6 problemlos dauerhaft mit. Die Dauertemperaturfestigkeit liegt bei 100°C, kurzzeitig sind auch 200°C möglich. Solange Du Deine Glock nicht in unverdünnter Salzsäure, Eisessig, Wasserstoffperoxid oder Chlor-Bleichlauge tagelang badest, überlebt sie dich.
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