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Sindbad

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  1. Zurück zum Thema: Bei Americangunparts.de habe ich einige Male bestellt. Ich war jedesmal völlig zufrieden: Immer schnelle Lieferung und die Qualität absolut perfekt. Einmal hat er sogar eine bestimmte Variante von Volquartsen extra für mich bestellt (incl. US Exportgenehmigung erforderlich). Die US-Exportgenehmigung hat etwas gedauert, aber sonst ist alles super gelaufen. Und es war preiswerter als jeder Eigenimport: US-Listenpreis + 19% MWst. + xx € (xx = weniger als normale Versandkosten aus USA). "Americangunparts.de" kann ich uneingeschränkt empfehlen.
  2. Schön war die Zeit mit einem (!) deutschen Waffengesetz. Da gab es klare Regeln, die konnte man nachlesen und das galt dann so für alle. Fortlaufende Änderungen/Ergänzungen/Verschärfungen auf kleinem Dienstweg (interne Schreiben des Ministeriums an die Waffenbehörden) überblickt doch keiner mehr. Auch die Waffenbehörden nicht. Diese Verfügungen werden auch nicht öffentlich bekanntgegeben. Von den lokalen Waffenbehörden bekommen wir so offizielle Auskünfte, die dann wenige Monate später im Ministerium in Stuttgart ganz anders neu gedeutet werden. (Eine Korrektur der früher erteilten Auskünfte erfolgt nur leider gegenüber den Betroffenen nicht.) Folge: =>> Im Frühling sagt die Waffenbehörde, dass Repetierflinten beim Überkontingent nicht dabei sind - "Super, diesmal kein Wettkampf nötig." Im Herbst könnten sie dann Wettkampfnachweise wegen Überkontingent rückwirkend für die letzten 24 Monate fordern ?? => Überraschung Da könnte manchem schon schwindelig werden, wie schnell sich die Vorgaben drehen, wenn jede Behörde welche ersinnt. @ASE "Rechtswidrige Forderungen ignorieren" hat nur einen Nachteil: Es funktioniert nicht - zumindestens nicht ohne Anwalt, Stress & Geld. Kann die Bundesregierung einen Missbrauch von Verwaltungsvorschriften/Vollzugshinweisen zur signifikanten Gesetzesverschärfung nicht einschränken ?
  3. "Nicht gelesen" oder "nicht verstanden" oder vielleicht "nicht ihr Wille" ist da wenig glaubhaft: Dr. jur. Marco Buschmann: Studium der Rechtswissenschaften, Staatsexamen, Rechtsanwalt (angestellt, dann selbstständig), Promotion (über Eigentumsrecht). Seit 2021 Justizminister mit dem entsprechendem Stab von Fachleuten. Der weiß genau, was er uns da serviert hat. Schade, früher hatte er den Schwerpunkt "Schutz der Bürgerrechte" vertreten (lt. Wikipedia).
  4. Ein verschlossenes Behältnis zum Transport wäre oft eine Option - damit könnte man auch ein Einhandmesser dabeihaben: Ein passgenaues Leder-/Nylonetui mit 2 Nietösen, durch die ein kleines Zahlenschloss die Entnahme verhindert - gerne mit eigenem Taschenclip. Oder mit Reißverschluss und 2 Zippern. So kleine abschließbare Messerhüllen habe ich mit Google nicht gefunden, nur größere (17 x 11 cm). Könnte man aus Leder auch einfach selbst anfertigen.
  5. Ich werde mir das nicht antun. Die Wahrscheinlichkeit ist im Einzelfall vielleicht gering. Nur das kleine Angstgefühl im Nacken dabei ist keine reine Freude. Und die möglichen Folgen (Zuverlässigkeit) haben das Potential zur Katastrophe. Ich gehe einfach woanders hin, wenn man mich nicht haben will, wie ich bin. Die Welt ist voller schöner Angebote. P.S.: Warten wir es erstmal ab. Bisher war ein verschlossenes Behältnis/Etui immer außen vor.
  6. Hieß es nicht vor kurzem noch, dass uns niemand unser Taschenmesser für den Apfel/Brotzeit wegnehmen will ? Jetzt höre ich: "Generelles Messerverbot" da und dort, teilweise auch unter 4 cm Klingenlänge, gerne auf Wunsch der Länder im Nahverkehr, oder auch nicht. Das ist ein hanebüchenes Durcheinander von sinnlosen Verboten, die nur die Normalbevölkerung treffen. Da blickt keiner durch. Gab es je einen Anschlag/Messerstecherei in D mit einem 4 cm oder 6 cm Mini-Messerchen ??? Spring- und Einhandmesser mit 3 cm Klingen sind nicht gefährlich !
  7. @@AmericanDad Absolut richtige Zielvorstellung, dass der Bürger für seine Sicherheit selbst zuständig ist. Für Linke & Grüne aber ein rotes Tuch. Deren Zielvorstellung ist allumfassende staatliche Regelung und Zuständigkeit ! Was aber jetzt geht: Eine öffentliche Diskussion lostreten, welche individuelle Abwehr gegen Messerangriffe hilfreich und zielführend ist: Optionen, Risiken und Nebenwirkungen - Tierabwehrspray z.B. - Spazierstock - eigenes Messer (aus meiner Sicht völlig ungeeignet ohne Einzelkämpferausbildung o.ä.) - Singen ??? - Jeder einzelne kann sich informieren und dann seinen Weg wählen. Der Gedanke an Selbstverteidigung als legitimes Bedürfnis würde so etabliert. Wer gewaltbereite junge Männer importiert, muss unseren schwächeren Mitbürgern eine geeignete Abwehr zugestehen. P.S.: Nicht "Waffe" sondern "Abwehr" verwenden. Das geeignete Mittel ergibt sich dann.
  8. Ist es nicht im Grunde ein ideologiegetriebener Kulturkampf gegen uns selbst ? Erst wenn alle Freiheiten beseitigt sind, unsere Kultur zerstört und unsere Wertvorstellungen umgepolt wurden, werdet ihr merken, dass Ideologie weder das Klima beeinflusst noch uns ernährt. P.S.: Und auch keine Sicherheit bringen kann, im Gegenteil. Ob die Zugereisten unsere aktuellen Ausfallerscheinungen einfach nur ausnutzen oder auch einen maßgeblichen Einfluss auf unsere Entwicklung nehmen, wird die Zukunft zeigen. Bisher bringt es uns viele Konflikte.
  9. Fürchterlich ! Die Betroffenen haben mein tiefes Mitgefühl. Offenbar haben wir uns mit den Zugezogenen ein massives (kulturelles ?) Problem eingehandelt, trotz unserem Entgegenkommen und aller Großzügigkeit. - Irgendwelche nutzlosen Verbote zu fordern, um Ahnungslose zu täuschen, bringt uns nicht weiter. Das ergäbe ein längeres Aussitzen (mit schmerzhaften Kollateralschäden). - Daran gewöhnen wollen wir uns definitiv nicht. Und nun ? Im ideologischen Nebel könnten wir ewig weiter im Kreis laufen. Ein wirklich toller Fortschritt wäre da eine sachliche Diskussion der Ursachen und Zusammenhänge!
  10. Just my 2 Cents... 1. „24/7 am Mann“: Ein Jurist urteilte, dass man beim Schlafen "nicht die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel ausüben" würde. Definition: "Die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand übt aus, wer die Möglichkeit hat, über diesen Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen." Daraus ergibt sich aber nicht die Notwendigkeit, den Schlüssel in einem Tresor mit gleicher Sicherheitseinstufung aufzubewahren ! Ich übe die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel aus, wenn eine Wegnahme gegen meinen Willen unmöglich ist. Ein einfacher A-Tresor mit Alarmsicherung direkt neben dem Schlafenden würde für die nächtliche Aufbewahrung des Schlüssels tatsächlich ausreichen (nur nachts, nicht bei Abwesenheit). Grundsätzlich wäre auch eine unlösbare Verbindung mit dem Schlafenden (z.B. enge Kette oder ankleben mit medizin. Klebeband) eine Option. Nach menschlichem Ermessen ist es unmöglich, einen so gesicherten Schlüssel zu entwenden. (Schlüsselaufbewahrung in einer unbewohnten Wohnung bei Abwesenheit ist etwas ganz anderes) 2. Elektronische Zahlenschlösser bieten die höchste Sicherheit ? Tatsächlich gab es Fälle (in USA), in denen der Hersteller einen Mastercode ohne Kenntnis der Kunden installiert hatte (und auf einfachen Telefonanruf eines FBI-Mitarbeiters mitteilte)! Auch eine Webseite, die ein "Phoenix 4.0, electronic Safe Lock Recovery Tool" zum Öffnen namhafter Tresor-Schlösser anbietet, steigert nicht unbedingt mein blindes Vertrauen. Anmerkung: Selbstverständlich werde ich die Vorgaben einer verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung oder eines zuständigen Sachbearbeiters/-in peinlichst genau befolgen.
  11. Offenbar kannst Du in Deutschland Waffen besitzen, ohne hier einen Wohnsitz zu haben. Sobald du dich beim Einwohnermeldeamt abmeldest, wird zeitnah auch die Waffenbehörde informiert. Bei Umzug ins Ausland wird dann das BVA für Dich in waffenrechtlichen Themen zuständig. Webseite des BVA: "Sollten Sie als Sportschütze im Ausland nicht die erforderlichen Trainingseinheiten … nachweisen können, so ist … ein … Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen. Sie haben allerdings die Möglichkeit einen vorübergehenden Wegfall Ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses geltend zu machen." Entscheidend ist demnach der Nachweis des sportlichen Bedürfnisses durch Trainingsnachweise/Schießtermine. "Vorübergehender Wegfall des Bedürfnisses" wäre zwar möglich, müsste aber durch Unterlagen (Arbeitsvertrag, Versetzung) nachgewiesen werden. "Wohnsitz in D" wird dort nicht genannt. (Funktioniert eine Prüfung der Zuverlässigkeit ohne Wohnsitz ?) Nach diesem Thread "kann" offenbar sogar eine WBK ohne Wohnsitz erteilt werden, liegt aber im Ermessen der Behörde. Fazit: Du brauchst eine Abstimmung mit dem BVA. Insbesondere, wenn du deinen Wohnsitz in D aufgeben willst und danach Waffen & WBK noch für einen gewissen Zeitraum in deinem Besitz in Deutschland bleiben sollen. Bei einem vernünftigen und nachvollziehbarem Konzept (vorher abgestimmt mit Österreich) wird das BVA mitgehen (im Rahmen seines Spielraums).
  12. @Smarthome Grundsätzlich sind deine Waffen dein Eigentum. Beim Umzug ins Ausland ist privates Umzugsgut zoll- und steuerfrei. Das betrifft neben deinem Auto im Prinzip auch deine Waffen. (Verschenken/verkaufen und später importieren ist aufwändig, ziemlich kostspielig und unsicher) Beim Umzug Deutschland - Österreich sollte das für die Repetierlangwaffen problemlos funktionieren, vermutlich auch für 2 Kurzwaffen: Diesen älteren Thread hier kennst du ? Aktuell für deine konkreten Waffen gültige Details musst Du beim BVA in D und in Österreich bei der Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) erfragen. Deren Aussagen sind belastbar und du lernst die verantwortlichen Ansprechpartner kennen. Du kannst auch je einen Wohnsitz in Deutschland und Österreich parallel haben. Und in beiden Ländern Waffen unabhängig voneinander besitzen (z.B. VRF). Neben den Waffen könnte ein Zweitwohnsitz im Ausland auch bei Steuern, Renten- und Krankenversicherungen Vorteile bieten. Nachteile sehe ich da keine.
  13. @Smarthome vielleicht ganz interessant für dich aus der offiziellen Webseite von Österreich. Anmerkung von mir: - Kategorie C sind alle Repetierlangwaffen - so wie es da geschrieben steht, scheint ein Wohnsitz in Österreich dafür nicht erforderlich zu sein. Zitat aus Waffenrecht Österreich, Einfuhr aus Drittstaaten: Einfuhr von Schusswaffen der Kategorien C Für Schusswaffen der Kategorie C bestehen keine Beschränkungen bei der Einfuhr aus Drittstaaten. - Aber: Für die Einfuhr aus der EU gilt das offenbar nicht. Da wäre demnach ein Europäischer Feuerwaffenpass und eine vorherige Genehmigung notwendig.
  14. @gipflzipfla Doch, doch, der Europäische Feuerwaffenpass hat neben einer Mitnahme zum Einzelereignis ohne Erlaubnis auch die Option einer bis zu einem Jahr befristeten Mitnahme ins Ausland (muss vorher im Feuerwaffenpass von der dort lokal zuständigen Behörde erlaubt werden): Rechtsgrundlage: § 32 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG). Etwas lesefreundlicher z.B. hier in D: Mitnahme von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes für Personen aus einem Drittstaat. oder hier im österreichischen Waffenrecht: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/1/Seite.2450210.html oder in der Steiermark: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541080/127384147/ Fazit: Der Europäische Feuerwaffenpass erlaubt Reisen mit darin genannten Waffen der Kategorien B oder C in einen anderen Mitgliedstaat, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaates dafür die Erlaubnis erteilt haben. Die Erlaubnis kann für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder für mehrere Mitnahmevorgänge erteilt werden und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden. Einer behördlichen Erlaubnis bedarf es nicht für Sportschützen und Jäger, sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können und Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind (Jäger bis zu drei Langwaffen zum Zweck der Jagd oder Sportschützen bis zu sechs Schusswaffen zum Zweck des Schießsports).
  15. Lass deinen deutschen Wohnsitz und Waffenbesitz (WBK) zunächst offiziell weiter bestehen. Mit einem europäischen Feuerwaffenpass kannst du deine Waffen problemlos befristet nach Österreich mitnehmen (ich glaube 1 Jahr mit Stempel der lokalen Österreicher Behörde im Feuerwaffenpass). Manches entwickelt sich auch anders als geplant. So bleibst du flexibel. Vorsicht: Bist du mit deinen Waffen offiziell ausgewandert, werden deine WBKs eingezogen. Wenn du später zurück nach Deutschland willst, kannst Du nicht einfach mit deinen Waffen wieder zurückkommen. Jede einzelne Waffe wird zu einem Neuerwerb als Sportschütze mit aller Bürokratie und Erwerbsstreckung.
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