

Völker
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In Antwort auf: Man erzählt, das lauteste Geräusch am DeLisle war das Anschlagen des Zündstiftes. Da fällt mir die Rolls-Royce Werbung von 1960 ein: In Antwort auf: Bei 60 km/h ist das lauteste Geräusch in diesem Rolls Royce das Ticken der Uhr Mann, was haben die für laute Uhren damals eingebaut!
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Vielleicht willst du ja nach dem Trockentraining mit deinem Bekannten auf den Schießstand?
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Die Suchfunktion ist echt ein wenig nervtötend. Versuch mal "vom Bedürfnis umfa" mit den Anführungszeichen (!!!) als Suchbegriff (ansonsten bekommst du alles einzeln ausgewertet), Zeitraum 1 oder 2 Jahre - und dann kannst du dich durchfitzeln. ("umfa" beinhaltet sowohl "umfasst" als auch "umfaßt")
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Und so jung! (geb. 2004)
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In Antwort auf: In Antwort auf: Hätte eine Klage einer nicht vorbestraften Person mit deutschem Pass und ohne WBK ob dieser Diskriminierung Aussicht auf Erfolg ? KT Ich denke mal ja, weil dieser Schritt gegen die Gleichheit aller Menschen in D verstößt ! Nun, derjenige darf dann ggf. die Waffenmesse 2010 besuchen
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In Antwort auf: Das errinnert mich an Zeiten, als es verboten war, den Feindsender zu hören... ( aus Überlieferungen, so alt bin ich dann doch noch nicht ) Ordonanz Geht mir ähnlich. Die armen, irregeleiteten Untertanen, die evtl. Sportschützen, oder, noch schlimmer(!!!) gar Jäger oder Sammeler werden wollen! Muß man sie nicht vor dem Virus der Waffennarren schützen? Das gebietet doch die Fürsorgepflicht!
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Fragt doch mal bei euren Großkopfeten ganz höflich nach der Grundlage - und die Seifenblase "Behördenauflage" wird schneller platzen als ein Ei in der Mikrowelle.
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Auf DIESE Fahne müssen wir nicht mehr schießen...
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In Antwort auf: Kraft meines Amtes bist du jetzt erst mal verboten, bis mir einer beweist, dass du sinnvoll bist. Etwas, was nach dem Verbot von dir aber sicherlich schwierig sein sollte. Gruß Makalu Hey, Makalu, was habe ich dir denn (nicht?) getan??? Das kannste doch nicht machen (*schluchz*)
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Ich finde, daß nicht alles, was nicht sinnvoll erscheint, verboten werden soll.
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In Antwort auf: Objekt aus dem 17.Jahrhundert (um 1740) Aha, der lebt also noch im 20. Jhd. BTW: Beim Googeln nach "Wendepistole" habe ich eine Auktion gefunden: Das Gute Stück, um 1770, ging für schlappe 5.500,- Eumels weg. (hier) Wohl eher sowas: Die kostet nur 29,99
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In Antwort auf: Eben!!! Die besten Schnäppchen habe ich bisher gemacht, wenn das Gebot nachts abläuft. Ich biete dann erst um ca. 1 Uhr und wenn ich dann Höchstbietender bin, dann werde ich so gut wie nie mehr überboten. Gruß Dirk Muttu alles verraten?
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In Antwort auf: Ich fühle mich in meiner Theorie (gilt jenseits von Peanut-Käufen) immer wieder bestätigt : "Hol es selbst - oder laß es bleiben". Mouche Nö, kann ich nicht bestätigen
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Wo? Edit - doch gefunden, unter "Aktuelles"
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Ja, Promillo - aber gewaltbereite "Faschos" treten meist in Rudeln auf und EoS scheint bei den Angriffen alleine gewesen zu sein (Er postete in der Ich-Form). Ob es da für einen Nicht-Kampfsportler Sinn hat, sich aktiv zu wehren oder sich lieber passiv zu schützen? In jedem Fall hat man schlechte Karten. Und wie ch3cooh anmerkte - selbst wenn man die Oberhand behält, irgendwann kriegen sie einen doch, wenn sie wollen. Deshalb sollte man sich IMHO am besten fern von denen halten, wenn einem seine Gesundheit, seine Autoreifen etc. lieb sind - mich hat auch noch keiner, weder Rechte noch Linke, angegriffen. Vielleicht sehe ich auch einfach zu normal aus.
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In Antwort auf: Und ob das "schiessen" mit der Armbrust ueberhaupt ein Schiessen im Sinne des WaffG ist, ist fraglich, da nichts durch einen Lauf getrieben wird :-) Nein, ist nicht fraglich: In Antwort auf: Der gesetzliche Begriff des "Schießens" deckt sich also nicht mit dem allgemein gebräuchlichen Begriff des "Schießens"; er ist für das Waffenrecht darauf beschränkt, dass Geschosse durch einen Lauf verschossen werden. Dies trifft aber auf die Armbrust ohne weiteres nicht zu. Waffenrechtlich wird mit der Armbrust nicht geschossen. Dies mag auf den ersten Blick verwirren, denn wir gehen sprachlich allgemein davon aus, dass mit der Armbrust geschossen wird; hier ist jedoch die gesetzliche Definition entscheidend, nach der das Schießen mit der Armbrust nicht unter das Waffengesetz fällt. Mithin hat, wer mit der Armbrust "schießt", insoweit auch keinen Umgang mit der Armbrust. Aus: Jürgen Kohlheim, "Die Armbrust im neuen Waffengesetz"
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In Antwort auf: @völker beides die haben mich "nur zum spass" angegriffen und hier wimmelt es von faschos... Dann solltest du vielleicht doch einen Umzug in Erwägung ziehen - und nicht Mut mit Leichtsinn verwechseln.
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In Antwort auf: Erst kürzlich wurde ich mal wieder von rechtsradikalen Schlägern überfallen! Warum? Nur so "aus Spaß"? Oder wohnst du in einer besonders gefährlichen Gegend? Es fällt mir nämlich - außer einem scharfen Hund - keine legale Waffe ein, mit der man bei einer 1:10 Konfrontation noch reelle Chancen hätte.
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[Neid] Ihr müßt ja Zeit haben ... [/Neid]
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Klasse, wie wir uns in die Haare kriegen! Und Klein-Sluggy & ähnliche Kleingeister reiben sich die Hände! Teile und herrsche, das kannten schon die Römer.
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In Antwort auf: Abnahme von Sachkundeprüfungen dürften vor Anerkennung wohl auch nicht möglich sein. Doch! Der Sächsische BDS-Landesverband, der SGSSV, hat inzwischen eine staatlich anerkannte Prüfungskommission zur Abnahme der Sachkunde. Siehe www.bdslv12.de
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Nein Mouche - IMHO ist es besser, Nägel mit Köpfen zu machen! Es geht doch nicht nur um "Solidarität", nein, sollte der BDS (vorerst) nur einen Teil des Sportprogrammes "genehmigen" lassen, was für ein Alleinstellungsmerkmal hätte der BDS dann noch? Mehrdistanz? Field Target? Silhouette? Schade ist nur, daß man den für diese Verschleppung Verantwortlichen in der Verwaltung keine Schadenersatzforderungen für ihr böswilliges Verhalten an den Hals klagen kann.
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Rückkehr aus dem Ausland mit dort erworbener Waffe
Völker antwortete auf Geheimrat's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: und zweitens kann der Mann für das Bedürfnis für die 38´er naturgemäß (da er ja erst jetzt aus dem Ausland zurückgekommen ist) nicht das eine Jahr regelmäßigen Trainings bei seinem deutschen Verein nachweisen. Dazu: In Antwort auf: §8 WaffG: (2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller 1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, ... und In Antwort auf: §14 (2) ... Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und Ist er bereits Sportschütze - und er hat bereits die WBK - hat er ja das einjährige regelmäßige Training sicherlich absolviert - wo steht, daß dieses Jahr direkt vor Erteilung des Eintrages liegen muß? Regelmäßigkeit kann, soweit mir bekannt, durch besondere Umstände unterbrochen werden: z.B. Militärdienst, längere Krankheit, Hausbau, Auslandsaufenthalt... In Antwort auf: und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 - Co2air.de Für den Snubby im Speziellen wirds da eng, aber es wurde ja grundsätlich nach der Möglichkeit gefragt -
Ist das Match eigentlich gelaufen? Von Ende Februar bis April war ich so ziemlich zu 110% eingespannt.
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Transport von Pulver und Munition nur in Häppchen?
Völker antwortete auf Jörg Müller's Thema in Waffenrecht
Siehe hier