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Völker

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  1. Endlich habe ich von der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages Antwort auf meinen Brief vom April d.J. bekommen. Es hat zwar ein wenig gedauert, aber: "Sie dürfen sicher sein, dass sich die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages für die Interessen der Sportschützen in Sachsen stark machen wird und politischen Einfluss auf die Entscheidungsträger nimmt." Der ganze Antwortbrief (1.Seite) im Anhang. Die CDU regiert in Sachsen mit absoluter Mehrheit. Ein Silberstreif am Horizont!
  2. In Antwort auf: § 339 Rechtsbeugung Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
  3. Aus der Liste zum Kriegswaffenkontollgesetz (Anhang desselben): In Antwort auf: V. Rohrwaffen 29. a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung, *) B) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 1. September 1939 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, *) c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind , *) d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre *) ----- *) Wassergekühlte Maschinengewehre (Buchstabe a), Maschinenpistolen, die als Modell vor dem 1. September 1939 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind (Buchstabe B), vollautomatische und halbautomatische Gewehre, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind (Buchstaben c und d), werden erst an dem Tag aus der Kriegswaffenliste ausgenommen, an dem das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes gemäß dessen Artikel 5 Satz 1 in Kraft tritt. D.h., wenn ein Dritteweltstaat 1980 ein sagen wir mal AG42 eingeführt hat, ist das unschädlich für die Einstufung.
  4. In Antwort auf: verboten sind alle halbautomaten, die nach 1.9.1945 bei einer militärischen streitkraft eingführt wurden und kriegswaffen sind Nein - nur solche, die nicht vor diesem Datum eingeführt wurden. Das ist ein großer Unterschied!
  5. In Antwort auf: Bist Du Dir da ganz sicher? ALLE Händler, bei denen ich war (und auch viele Vereinskollegen), haben bestätigt,daß sie ab heute (01.04.03) keine einzige Waffe mehr auf gelbe WBK verkaufen dürfen. Tatsache. Sch***haus-Parolen! Schau mal ins neue WaffG ganz hinten - Übergangsregeln: ***** § 58 Altbesitz (1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort. ***** - alle Erlaubisse nach altem WaffG bleinben weiterhin bestehen. Der Händler, der das nicht weiß, der verdient nicht, seinen zeitlich nahen Konkurs zu überleben.
  6. Völker

    Post macht Pakete auf

    In Antwort auf: Ich hab auch irgendwo im Web gelsen, daß nicht zugestellte Pakete und Päckchen versteigert werden, dazu zählen auch die, wo der Postbote keinen Bock hatte auszuliefern ! Ja, das stand im Spiegel zum Ende letzten Jahres. Ich suchs mal raus. Angenommen, das stimmt, was der Spiegel schrieb, ein echter Skandal. (Der Ramschladen, der die Klamotten dann vertickt, DARF weder Adressaten noch Absender kontaktieren, auch wenn die RICHTIGE Adresse drauf- oder drinsteht usw., mir ist die Hutschnur hochgegangen - aber man sollte wirklich vorsichtig mit Spiegel-Artikel sein, Ihr wißt ja...) Habe unter www.Spiegel folgendes dazu gefunden: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,233328,00.html Hier steht: In Antwort auf: Wegen des Verdachts auf Untreue hat die Staatsanwaltschaft Bonn ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Post eingeleitet. Auslöser für die Strafanzeige eines Postkunden war ein Artikel im SPIEGEL 49/2002 über den Weiterverkauf angeblich nicht zustellbarer Pakete und Päckchen. Wie der SPIEGEL aufgedeckt hatte, veräußerte die Post jahrelang Hunderttausende dieser Sendungen an eine Geschäftsfrau aus Bayern. Später wurde der Inhalt der Pakete in einem Schnäppchenmarkt angeboten. Angeblich aber wäre es, so der Vorwurf, für die Post möglich gewesen, viele dieser Sendungen korrekt weiterzuleiten. Mitarbeiter des bayerischen Unternehmens hatten berichtet, dass sich an den Paketen in vielen Fällen ausreichende Hinweise auf Absender oder Empfänger befänden. Ähnliches ahnte offenbar auch die Post. Sie untersagte der Unternehmerin sogar vertraglich, selbst an die eigentlichen Eigentümer der Güter heranzutreten. Sie musste sich zudem schriftlich verplichten, "alle personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten" von den Sendungen zu entfernen und zu vernichten. Ein Sprecher der Post teilte mit, der Konzern könne die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Mit "unanbringlichen" Sendungen würde "völlig korrekt" umgegangen.
  7. @ Maxe2k: Falsch ist falsch! le_sappeur hat richtig festgestellt: Rika Sensor Safe - geladen und schussbereit - wenn du wegfährst, alles brav in das dickere Kellersafe geben. Solange der Waffenbesitzer sich in seiner Wohnung aufhält & sichert, daß kein "Unbefugter" sich an den Waffen zu schaffen macht, kann er in seinen 4 Wänden mit durchgeladener Knarre rumlaufen. Ist kein Führen im Sinne des Gesetzes ! Die Unterbringung einer schußbereiten Waffe im RIKA Spezialsafe bei Anwesenheit und die Trennung von Waffe / Munition sowie Aufbewahrung im B-Schrank bei Abwesenheit ist also vollkommen legal . Inwiefern ein Richter die schnelle Perforation des Eindringlinges juristisch wertet, hängt IMHO auch vom eigenen Rechtsbeistand ab.
  8. Sicher ´ne ziemlich dumme Frage: Wodurch wird ein Totschläger (ich meine den Knüppel, nicht den Kerl) definiert? Wo liegt da der Unterschied zum "Taktischen Einsatzstock" - und ist letzter eigentlich für Otto Normalverbraucher legal?
  9. Ja, Mausebär, halt uns mal auf dem Laufenden! Ich habe auch noch so ein kleines Spring-Spielzeug (ist wirklich zu nix anderem zu gebrauchen), das ich mir so kurz nach der Wende für wenig Geld in einem Army-Shop gekauft habe. Jetzt habe ich es erst mal in der Keller-Kramkiste rausgesucht, geölt und jetzt funzt es wieder. Schade, schade. Aber wenn ich es wegwerfe - was erhöht das die Sicherheit? Dann nimmts ein anderer. Behalte ich es, Byebye Zuverlässigkeit. Oder kennt jemanden einen "Berechtigten", dem ich das antike Stück andrehen kann???
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