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Raiden

WO Silber
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  1. Ich meine mich zu erinnern, dass es seitens BDS/Herrn Gepperth zur letzten Verschärfung hieß, dass Einzelpersonen die Füße still halten und keine Demo o.ä. organisieren sollen. Man möge mich korrigieren, sollte mich meine Erinnerung täuschen.
  2. Beim BDMP steht zum Beispiel in der Sportordnung, dass vebotene Waffen gemäß Anlage WaffG nicht verwendet werden dürfen, allerdings dürfte man diese Kraft des Altbesitzes behalten.
  3. Ich verstehe das so: Halbautomatische Anscheinswaffen ganz böse und nicht mehr erwerbbar. a) halbautomatische Nachbauten dieser zur Kriegsführung bestimmten Waffen = Klone, AR, AK und Co. b) sonstige halbautomatische Langwaffen und aus diesen umgebaute Feuerwaffen...“ = böse aussehende Waffen ohne Kriegswaffenvorbild, die aber trotzdem vom Schießsport ausgeschlossen sind, z.B. Keltec RFB in der kurzläufigen Version Ob sowas wie ein graues SL8 erwerbar bleibt oder ob der Look auch schon zu krass sein wird? Man weiß es nicht.
  4. Wo liest du was von Ausweispflicht für Aufsichten? Die Aufsicht soll die Ausweise der Gastschützen kontrollieren!
  5. Immerhin darf man bald ganz rechtssicher und ohne seitenlange WO-Diskussionen sein verbotenes, unblockiertes 30er-Alt-Magazin in seinen künftigen, verbotenen Kat.-A-Selbstlader stecken.
  6. Gegner der Republik bekommen einen kleinen Waffenschein ausgestellt? Wär ja was ganz Neues. "Demokratiegefährdung durch Gaspüster"
  7. Hallo? Bitte nicht den Staat delegitimieren.
  8. Falls die HA wirklich in die verbotene Kategorie wandern: Dann war es das auch mit der Aufbewahrung im Alt-A-Schrank.
  9. Waffengesetz: "Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen." Es sollen also besonders ungefährliche und besonders gefährliche Waffen neonfarben markiert werden, damit.....was eigentlich genau? Merken die Schreiber nicht, dass das einfach schizophren ist?
  10. Wie soll man denn nachweisen, dass man nicht mit einem Waffenverbot belegt ist? Beweislastumkehr anyone?
  11. Wurde doch begründet. "Braucht man nicht."
  12. Cool, Altbesitz ohne fortwährende Bedürfnisprüfung! Grün auf Schlaufon nicht möglich...
  13. Kriegswaffenähnlich kann ja auch auf das System und nicht (nur) auf den Anschein gemünzt sein.
  14. https://www.welt.de/politik/deutschland/article242649277/Reichsbuerger-Razzia-Ermittler-finden-93-Waffen-Plaene-fuer-Saeuberungen-in-Kommunen.html
  15. Man braucht ja Futter für die Verschärfung.
  16. Jetzt wurden auf einmal doch mehr Waffen aus dem Hut gezaubert. Neunzehn KW, 25 LW, dazu 200 Waffen eines Händlers.
  17. Weil der Kurier zu Zeiten kommt, an denen normale Leute Steuern erwirtschaften und man keinen Bock hat, sich extra einen Tag Urlaub zu nehmen, nur damit der Kurier dann doch nicht erscheint. Den Scheiß hab ich als Empfänger gerade zwei Mal durch... Die Abholung lässt sich mit Privatleuten viel entspannter regeln.
  18. Wenn du schnelle Disziplinen magst, könntest du dich evtl. für die 1500 im BDMP interessieren. In der Open-Kategorie kann die Czechmate problemlos eingesetzt werden.
  19. Ich weiß, die Vorschriften sind nunmal wie sie sind. Aber zum Glück ist das Land sicherer, wenn die Dinger auf einem roten Stück Papier stehen und nicht auf einem gelben.
  20. Tja, und wenn man gar nicht in einem anderen Verband Mitglied ist?
  21. Wie gedenkt der BDMP mit "Über-Gelb-Waffen" umzugehen, die für Disziplinen und Gasttermine anderer Verbände angeschafft wurden?
  22. Wenn ich was beitragen darf: keine Rückfragen seitens der Behörde, allerdings auch kein "übertriebener" Bestand.
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