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Manfred Breidbach

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  1. Hast den von dir selbst eingefügten Text des FWR gelesen und auch verstanden? Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen. [...] Das ist heute schon so geregelt. 40 mm Hülsenlänge - Hallo - noch nie gehört? Was fällt dir an dieser Bezeichnung auf Zentralfeuerbüchsenmunition ??? Total die Verschärfung - gelle... kopfschüttel Manfred
  2. Preisfrage: Von welcher Webseite stammt das? Der temp. Waffenbesitz (5 Jahre - dann neue Beantragung mit ärztlichem Gutachten) wird übrigens immer noch nicht erwähnt. Scheint wohl nicht so ungelegen zu kommen. Manfred
  3. Vermutlich nicht so doll. Die seit einer Woche laufende Onlinepetition auf Change.org gegen die europaweite Verschärfung des Waffenrechts haben gerade mal 150.000 Personen gezeichnet. Manfred
  4. kann nützen - muß aber nicht. In der Vorlage heißt es "kann verlängert werden wenn die Voraussetzungen blablabla". Da steht nicht wird verlängert wenn ... Kleiner Unterschied. Manfred
  5. Das liegt wohl möglich daran, dass sich die ersten Stellungnahmen der Verbände (OK wir waren bei der Eilmeldung auch nicht ausführlicher) mehr oder weniger nur auf die Halbautomaten bezogen haben. Die Sache mit den befristeten und von einer ärztlichen Bescheinigung abhängigen Besitzerlaubnis für alle Waffen würde schon mehr Sportschützen treffen. Der Gipfel ist die geplante Einstufung der "Gaser" in die Kategorie C. Das trifft noch mehr. Falls das durchkommt, bekommen die mit dem kleinen Waffenschein automatisch Post - der Rest macht sich aus Unkenntnis strafbar. Manfred
  6. Wenn ihr schon in die Vereine geht, reduziert eure Informationen doch nicht nur auf die Sache mit den Halbautomaten. Die geplante Änderung den Waffenbesitz auf max. 5 Jahre zu begrenzen (um ihn anschließend wieder neu zu beantragen) betrifft auch den mit dem KK-EL im DSB. Dazu kommt ja noch die Sache mit den geforderten ärztlichen Gutachten. Das steht (lt. FWR) in der Vorlage der EU-Kommission: 1. Die Erteilung und Erneuerung waffenrechtlicher Erlaubnisse werden von einer verpflichtenden medizinischen Untersuchung abhängig gemacht. 2. Waffenrechtliche Erlaubnisse werden auf maximal fünf Jahre befristet. War da nicht auich was mit der geplanten Melde.- und somit WBK-Pflicht für SSW? Wie ich die EU-Kasper einschätze, ist hier dann auch Punkt 1 und 2 anzuwenden. Wetten? Manfred
  7. Wo ist jetzt der Unterschied in den Kategorien? Irgendwo steckt da ein Fehler drin. Ich meine mich zu erinnern, dass im englischen Originaltext zwischen HA mit fest eingebautem 3-Schuß-Magazin und HA mit Wechselmagazin unterschieden wird. So fehlt doch in 2.4 das Wort "nicht". Oder? Wer kann mir da auf die Sprünge helfen und mir den Unterschied der obrigen Textes erklären. Manfred
  8. Leider sind viele extrem schnarchnasig, da sie es ja (zunächst) nicht betrifft. Ich fürchte sogar, dass einige insgeheim applaudieren. Manfred
  9. Dier Petition läuft ja erst seit 2 Tagen. Bis die Info über das Vorhaben der Brüssler den letzten Winkel in der EU erreicht hat dauert halt. Das wird schon noch. Hoffe ich jedenfalls. Manfred
  10. Direkt auf dieser Webseite https://www.change.org/p/council-of-the-european-union-eu-you-cannot-stop-terrorism-by-restricting-legal-gun-ownership?recruiter=430179218&utm_source=share_petition&utm_medium=email&utm_campaign=share_email_responsive Manfred
  11. Den wirst du aber kaum wiederfinden. Es werden nur die ersten Kommentare angezeigt - der Rest ist nur mit geduldigem Durchklicken sichtbar. Manfred
  12. Wo wurde da abgestimmt (55% gegen privaten Waffenbesitz)? Manfred
  13. Viel allgemeines Bla-Bla und dann das: Vielmehr muss die Ausübung des Schießsports, dem etwa zwei Millionen Sportschützen allein in Deutschland nachgehen und der seit den ersten Olympischen Spielen der Neuzeit 1896 mit vielen Disziplinen dem Programm angehört, weiterhin möglich bleiben. Kein Wort über das geplante Verbot von Halbautomaten. Ein bisschen dünne - finde ich. Manfred
  14. Das ist sehr dehnbar. Es geht um Semi-Automatic und an anderer Stelle um Magazine mit hohem Fassungsvermögen. Das passt sowohl auf LW als auch auf KW. Manfred
  15. Tja - (ohne derartige Umstände bei uns heraufbeschwören zu wollen) ein Großteil der Jugoslawen hat vor dem Balkankrieg wohl auch so gedacht - bis der ehemals liebe Nachbar plötzlich mit zornesrotem Kopf und einem Mordinstrument in der Hand vor der Tür stand. Manfred
  16. Nein. Eben nicht. Was glaubst du was dieser Satz aussagt: Semi-automatic firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms? Das böse Wort heißt "resemble" (ähneln, gleichen ähnlich sein). Darunter fällt somit alles, was irgendwie nach "AR" oder "AK" oder sonstigem "Vollauto" riecht. Damit hätten wir ihn wieder - den guten, alten Anscheinsparagraph. Manfred PS: Ich dachte auch zunächst, dass nur solche Waffen betroffen sind, die (gibt es wohl im Ausland) nur sehr einfach und primitiv auf Semi-Auto umgerüstet wurden bzw. ohne großen Aufwand auf Full-Auto umgebastelt werden können.
  17. ..... nur um dann wegen eines möglicherweise etwas anderen Fristenrahmens einmalig eine oder zwei Waffen ein paar Tage früher kaufen zu können. Manfred
  18. Auch wenn das Thema hier schon mindestend 5897 mal durchgekaut wurde, gibt es anscheinend noch immer keine Einigung. Ich vertrete ebenfalls die Meinung von "callahan44er". Es wäre allenfalls denkbar, dass mit "Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK" der erste Eintrag in eine WBK nach Einführung der 2/6-Regelung gemeint ist. Alles andere wäre in meinen Augen Blödsin (z.B.. wäre dann ein Eintrag von Anno Tobak eines angemeldeten und lange verschrotteten nicht PTB-Gasers als 1. Waffe Auslöser der Frist). Manfred
  19. Du darfst hier keinen deutschen Maßstab anlegen - dort ist das normal. Manfred
  20. Was ist richtig befestigt? 200 KG Abrissgewicht? Anker in einer Hohlziegelwand? Der Herr Einbrecher wird vor so einem B-Würfelchen (egal wie befestigt) mit Sicherheit nicht kapitulieren. Manfred
  21. Ist doch ganz einfach: Das macht den Unterschied zum AR15 in .223 Rem. Manfred
  22. Zumal hier anscheinend einige froh sind und fast auf die Knie fallen (ich übertreibe jetzt mal) wenn sie einen Büma gefunden haben, der eine Schraube festdrehen kann ohne die Waffe zu zerkratzen oder der in der Lage ist ein AR15 zusammenzustecken.. Gebe doch mal einer den Bau von so etwas in dieser Art in Auftrag (nur zum Beispiel) http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.goluch.com/jagdausruestung/media/catalog/product/cache/1/image/736x460/9df78eab33525d08d6e5fb8d27136e95/l/1/l1180041.jpg&imgrefurl=http://www.goluch.com/jagdausruestung/waffen/flinten/fn-luxus-seitenschlossflinte.html&h=460&w=736&tbnid=C1vIJOWkhbiiYM:&zoom=1&tbnh=90&tbnw=144&usg=__rZ7E0lEtECB8XS5rwH2iv-EvcDo=&docid=KHy91HjxgxZvTM Dann wird die Auswahl der Fähigen bei uns arg dünn. (Glaube ich jedenfalls) Manfred
  23. ... und in der Lage ist (siehe Korn-Thread) einen einfachen Schwalbenwanz in einen 1911-er Schlitten zu fräsen. Der Winkel wird dabei übrigens vom Werkzeug vorgegeben. Manfred
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