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aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
naja, er will ja scheinbar nicht wegen des bürokratischen Aufwandes. JS wäre da dann auch keine Alternative, zumindest in diesem Fall. apropos......viele die gerne Umgang mit Waffen haben und auch gerne mal schießen...... satteln um.... vom Schießsport auf den JS......grade wegen dem bürokratischen Aufwand. die sind teilweise so sehr genervt davon, dass sie lieber ne Jägerprüfung machen und per JS glücklich werden. Versicherung bezahlen, JS lösen......Fall erledigt. ..auch mit ein Grund warum die Zahl der Sportschützen ab und die Zahl der Jäger aktuell so ab bzw. zunimmt..... ...und sehr sehr viele denken ernsthaft drüber nach!! kommt mir in letzter Zeit immer öfter zu Ohr! .....und ist in gewisser Weise mehr als nur nachvollziehbar.... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
-Edit- -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
die "Hinundhererwerberei" ist ja auch ein wichtiger Gesichtspunkt, und kann zum Ziel führen. -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
der Erwerb erfolgte aber nicht auf Grund eines Sportschützenbedürfnisses, sondern im Wege der Erbfolge. der Erwerb erfolgte bedürfnisfrei...und genausoweing wie ich mir selber eine Waffe leihen kann (hat mir carcano beigebracht), kann ich mir auch selbst keine überlassen. .... der ursprüngliche Erwerbsgrund bleibt bestehen. würde er sie überlassen und dann ( nach Erteilung der Erlaubnis / gelbe WBK) wieder erwerben, wäre das was anderes. hattest Du nicht dergleichen schon selbst mal geäußert? -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
er muss das Eigentum daran ja nicht aufgeben, nur den Besitz! Eigentum kann man weitervererben..... -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
die SuFu hat nur ein Ergebnis geliefert?... glaub ich nicht. ( man muss dafür die SuFu nicht wirklich bemühen... der nachbar-thread ist aktuell genug, den sieht man auch so) den ersten Satz in obigem Zitat darfst unter Ironie verbuchen.... -
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alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
wenns für 6.35 kein Blockiersystem gibt....... nix! ......und noch gibts keins... bei der .22 isser aber dran! ...wenn er NIX unternehmen will was Richtung Bedürfnis geht......blockieren lassen oder weggeben.... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
alzi antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
da er ja schon länger Mitglied in einem Verein ist, beantragt er umgehend eine gelbe WBK...Voere drauf und Ruhe im Karton. das Ganze war irgendwie abzusehen........da gibts nen interessanten nachbar-thread zu.... einfach mal lesen -
Bedürfniswiederholungsprüfung, 3 Jahre nach Ersterteilung. schau mal nach was die WaffVwV dazu ausführt. §4 Abs.4 WaffG / 4.4 letzter Satz WaffVwV für weitere/spätere Bedürfniswiederholungsprüfungen ( §4 Abs.4 Satz 3 WaffG) bin ich ganz bei Dir!
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Telli, wenns wirklich nur um EINE Waffe geht und diese schießsportlich nutzbar ist. schenk Dir, schenkt Euch den ganzen Stress..... ... mit NUR Sachkunde kannst die Blockierung nicht verhindern. und wenn er die 12/18 noch nicht voll hat...... da das Amt ja aber erst vor 4 Wochen kam.... mit denen REDEN!!, nochmal darlegen, dass der Mensch ja auf dem Weg ist sein Sportschützenbedürfnis nachzuweisen... eben nur noch ( 11 Monate wäre blöde!!!! ) kurze Zeit braucht um seine Schießnachweise und notwendige Mitgliedschaftsdauer zusammenzubekommen.... da lassen die sicher mit sich reden..... ist ja auch für die weniger Arbeit, als nen Widerruf mit Gezänk..... hat der erst vor 4 Wochen angefangen...hm, das wird schwer. stellen die auf stur, oder ist das denen dann doch zu lange hin.... und ist es wirklich nur EINE Waffe..... erwirb die , er macht seine 12/18 voll, wartet die Mitgliedszeit ab und beantragt dann selbst.... erwirbt die Waffe zurück. ABER...... auch dann muss er nochmal 3 Jahre seine 12/18 nachweisen... das darf man auch nicht aus den Augen lassen....
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grade wollte ich das selbe schreiben!
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...und gleichzeitig noch nie so gut!
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naja.....muss ich mal nen Zahnstocher für die JuLis brechen.... immerhin nur knapp abgelehnt...... dafür aber öffentlich thematisiert.... wer traut sich das sonst? Edit: ....nichtmal unsere Verbände!!!!!
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.....glasklar.... das ist das Thema dieser Diskussion.....das sind die Fakten....nix Anderes. und vorausgesetzt, das stimmt so auch ( und davon gehe ich jetzt einfach mal aus ) ... dann dreht die Behörde hier unnötigerweise und unberechtigterweise voll am Rad.... in DEM Fall würde ich nicht klein beigeben. wie das bei anderen Vereinen/Personen/Erlaubnisses aussieht und inwieweit diese beschränkt/eingeschränkt/beauflagt sind, ist für DIESES Problem ziemlich unerheblich. " bei uns ist das aber...." hilft ihm nicht wirklich.
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dann wurden Dir dafür sicher auch belastbare Quellen (Rechtsvorschriften) genannt....... .....diese würde ich gerne kennelernen...... also lies bitte noch etwas weiter!! beim TE ist die Situation etwas anders, denn bei ihm ist die VereinsWBK namentlich auf ihn ausgestellt. Erlaubnis auf seinen Namen, nicht auf den Verein. Die Vereinswaffe ist für ihn keine "Fremdwaffe"! Edit: die Antwort auf die Rechtsvorschrift hat sich der Sachbearbeiter schon selbst (und Dir) gegeben. "vorrübergehend 4 Wochen".....wenn die "Leihe" der Regelfall ist, dann brauchts keine VereinsWBK mit Berechtigten!!!!.... wozu Leihe, wenn ich Berechtigter bin?... wurde mal belehrt.... ich kann mir selbst keine Waffe leihen!! Bin ich aber Berechtigter, dann gibts keine "4 Wochen"-Frist und kein "vorrübergehend", ich habe eine Erlaubnis, diese gilt bis zum Widerruf! Schwachfug par excellence! die Vorschriften für die Leihe auf einen selbst Berechtigten anzuwenden
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Du hast schon Alles gelesen? er IST Berechtigter. einmal als Sportschütze und zusätzlich als Beauftragter von seinem Verein. die VereinsWBK ist namentlich auf Ihn ausgestellt. es gibt auch keine gemeinsame Aufbeahrung mit einem anderen Berechtigten. die Behörde duldet nun nicht, dass er sowohl seinen privaten Waffen, wie auch die Vereinswaffe(n), in seinem privaten Tresor zusammen aufbewahrt.......... DAS ist sein Problem. den §13 Abs.10 AWaffV hab ich nur deshalb erwähnt, weil alleine schon dieser der eigenwilligen Meinung der Behörde "Der hier einschlägige § 36 des Waffengesetzes verpflichtet ALLE Waffen und Munitionsbesitzer, eine eigene waffenrechtskonforme Lagerung gegenüber den zuständigen Behörden nachzuweisen" widerspricht! der §36 gibt das nicht her. und die AWaffV widerspricht der Behördenaussage dazu noch ausdrücklich. die Aussage der Behörde ist zum einen zu pauschal und zum anderen (auch wegen der Pauschalisierung) schlicht weg falsch. ...die sollen mal ihre Vorschriften lesen lernen......hilft auch beim Verständnis....
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die haben dazu schon geäußert, dass das Schwachfug ist!..... frag nach der Rechtsgrundlage......."keinesfalls hingenommen werden kann"......ist etwas eigenwillig! lass Dir aus dem WaffG belegen, dass es VERBOTEN ist, bzw. nicht zulässig!..... das werden sie nicht können..... ...die sollen mal den §36 lesen....."eigene" find ich da nirgends!.....diese "Interpretation" widerspricht auch z.B. §13 Abs. 10 AWaffV. am Besten die fragen in der Sache mal bei ihrer Aufsichtsbehörde ( Innenministerium des Landes ) nach!!!!!
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Balingen <--> WSB? Du meinst sicher den WSV! für den Wohnortwechsel kann die Behörde keine Vereinsbestätigung einfordern, für eine Bedürfnisbescheinigung/-bestätigung ist der Verband zuständig! nur bei Einzelmitgliedern ist Verein = Verband (jeweils bei anerkannten Verbänden nach §15) bei Verlängerung §27 brauchts ne Bestätigung ( Bedürfnisbescheinigung ), diese darf der Verein ausstellen.
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2 Antworten, beide richtig. ....der Schützenkollege hat eindeutig zu viele Koniferen in seinem Verein.... den 14er hatten die in der Baumschule halt nicht!
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die Behörde darf dir abverlangen, das Fortbestehen eines schießsportlichen Bedürfnisses mittels Verbandsbescheinigung, glaubhaft zu machen. auf welchen Ständen Du dafür schießsportlich aktiv bist, warst oder sein wirst, geht sie nix an! .... (vorsorglich für die Leute mit schwacher Lesekompetenz und die Rabulisten: der zweite Satz bezieht sich, auch und gerade thematisch, auf den ersten Satz; auch zu erkennen am "dafür". im ersten Satz liegt die Betonung auf "Fortbestehen". ich weiß schon was ich schreibe und auch warum!) ... nein, heute keinen Clown gefrühstückt..... es war ein Stück Mandarinenkäsekuchen....und ich steh auch IMMER mit dem linken Fuß zuerst auf...
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man kanns auch echt übertreiben .......
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dann verstehe ich das Problem nicht ( nicht Deins... das Deiner Behörde! )........ ..kleiner Tip am Rande......hättest das mal gleich so deutlich geschrieben...hätte viel viel Rätselraten gespart......
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WaffG evtl.? was steht nochmal über diesem Themenbereich? ....genau: Waffenrecht ! achsooooooo.... Du hast Dich absichtlich so unwissend gestellt..... na dann....kleiner Rabulistiker.....
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...Du meinst den Sachkundeordner....
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war das nicthi m BDS so, dass wenn in einem Landesverband eine Einzelmitgliedschaft nicht möglich ist, man auch in einem anderen Landesverband Einzelmitglied werden kann? ....unabhängig vom Wohnort ( der ansonsten eigentlich den Landesverband vorgibt )....