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alzi

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  1. wegen "nach meiner Auffassung"!
  2. ich kenne die Behörde ( ist nämlich auch meine ) und dem Antragsteller wurde das schriftlich so mitgeteilt.
  3. Es ist soweit, die ersten Behörden verweigern (vorläufig erstmal) Voreinträge für halbautomatische Kurzwaffen auf Jagdschein. Edit sorry, vergessen: mit Verweis auf das hier diskutierte Urteil!
  4. wo steht das für die grüne als Sportschütze? für die gelbe ( und nur für die ) stehts in 14/4. in 14/1-3 steht nix, also gilt doch wohl 10 1a! und danach ist anzuzeigen.
  5. der sollte dann mal §10 Abs.1a lesen, da hat man anzuzeigen. allgemeine Regelung beantragen muss man als Sportschütze die Besitzerlaubnis nur nach §14 Abs.4 ("auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben"). spezielle Regelung bei Jägers und Sammlers etc. hab ich jetzt nicht nachgesehen. ....grade mal spaßeshalber bissl rumgeblättert......
  6. das FWR vertritt die Interessen der Verbände, damit auch Hersteller wie A., die "Förder"mitglieder haben nur einen Zweck (sagt ja der Name schon): sie sollen das Ganze bezahlen, zu sagen haben sie aber nix! Transparenz? Am A........llerwertesten. ...und dann noch alles immer ganz ganz "geheim"... Fazit: FWR ist für mich als Privatperson und Waffenbesitzer......nicht wirklich existent! und wenn sich die (Schützen-/Jäger-/Sammler-/Hersteller-)Verbände ausschließlich auf das FWR als Interessenvertretung, gegenüber der Politik, verlassen......wissen wir ja was wir derzeit für Zustände haben!.....und wem wir das verdanken.... sorry, FWR....geht garnicht. und wenn die Verbände (inkl. den Herstellern!) für das FWR nicht ein Äquvalent von 10000 Fördermitlgiedern in Finanzmitteln (also poplige 120000€) aufbringen können........oder wohl eher wollen..... dann haben sie genau das was sie verdienen.... die Bereitschaft der Waffenbesitzer ist da, wie man am Spendenkonto für die Klage sieht! das ist ja aber auch schön transparent. 45000€ in 8 Tagen? eine nationale Interessenvertretung, Vertretung der Waffenbesitzer!, ähnlich NRA ....was könnte die reissen! aber mit der ganzen kleinklein Kleckerei und der Verbände die das FWR vorschieben.... wird das nie was. und dafür gibt auch keiner Geld. eine echt NRA (nein auch die GRA hat diesen Anspruch nicht)......hätte auch, da bin ich mir sehr sehr sicher, recht schnell die nötigen Finanzmittel........ aber solange sich die Verbände und Partikuarinteressenvertreter immer weiter zersplittern...die Verbandsvertreter den Machterhalt vor die Mitgliederinteressen stellen.... .und sich gegeneinander ausspielen lassen.....STATT SICH ZU VEREINIGEN!!!...... pah!
  7. *möööööööh* ....jetzt wäre dann mal Zeit für den Wischmopp
  8. ach wie wäre das schon .........
  9. bei nachgewiesener Inkompetenz im jeweiligen Rechtsbereich kann sich das aber durchaus verschieden auswirken. *) Deine Steuern nimmt Dir keiner weg, Deine Waffen aber vielleicht schon! ..spaßig genug?.....oder einfach bei manchen Vergleichen......nochmal nachdenken vor dem posten... *) wie man seine Waffen rechtskonform von einem Ort zu einem anderen bekommt ist für Dich so unbedeutend, dass man das nicht wissen muss? wie die entsprechenden waffenrechtlichen Begrifflichkeiten definiert sind ...... und was diese für die Praxis bedeuten ......unwichtig? ..... bin ich ganz bei Dir!!..... so jetzt papp ich mir ne rote Nase ran und puste in meine Tröte........
  10. der Flohbändiger hat die Frage ja eigentlich eher rhetorisch gemeint, gelle der zugrundeliegenden Problematik bin ich mir jedoch durchaus bewußt...insofern ist die Frage nicht ganz abwegig in dem diskutierten Zusammenhang.
  11. jedes mal, und er bestätigt das in dem er mir einen kleinen Obulus abverlangt ...oder mich hineinbittet und mir die Scheiben bereitlegt... i.d.R. gibts ja faktisch eine stillschweigende Übereinkunft (dem Grund der Anwesenheit entsprechend) also um ganz ehrlich zu sein: Schießstätte nein angeschlossene/assoziierte Gaststätte (Wirt): ja
  12. hättest mal selbst gelesen, dann wüsstest Du jetzt dass es 2 versch. Zitate sind und er zu recht das richtige (und von Dir bemängelte) Zitat als Antwort gepostet hat! ..ergibt sich nämlich aus dem Kontext ....und das zweite Zitat ebenso...auf die Nachfrage... wer das WaffG mal selbst gelesen hat, der weiß das auch. *knurr**hechel**wedel*
  13. ...oder Du selbst nachlesen.... so umfangreich ist das WaffG nu auch wieder nicht....und wenn man schon mal sachkundig ist, lässt sich das auch selbst im WaffG finden....
  14. ich finde die 5000€ innerhalb von 1 Tag extrem bemerkenswert! jeder einzelne € zählt und entlastet die Kläger zu unser Aller Vorteil!
  15. mein erster Gedanke als ich den thread las ( also den andern in aktuelles zum Waffenrecht): die Richter sollten vielleicht mal Gesetzte lesen, anstatt welche machen zu wollen
  16. bei mir hat der Verband (bis 2009) auch die Angabe einer Waffe/Disziplin bei Antrag auf (neu)Gelb gefordert. von der Behörde wurde aber nicht (vor)eingetragen. ..... der Verband hat sich dann eines Besseren besonnen und (seit 2009) wird weder nach Waffe, noch nach Disziplin gefragt, ganz so wie es sich gehört: nach 14/4 gibts keinen Voreintrag, es ist lediglich die Sportschützeneigenschaft/-aktivität nachzuweisen!
  17. da ist ihm halt seine eigene "Phantasie" dazwischen gekommen!
  18. puuuuhhh... Spaß...WÄH!! ich meditiere und entspanne streng nach den Lehren von John Moses Browning!
  19. man KANN auch ALLES persönlich nehmen.......
  20. worin besteht der Unterscheid zwischen einem Amateur (Sportschütze/Jäger) und einem Profi (Polizist/Zöllner/Soldat) ? kanns der Profi besser? nö! ..er wird nur dafür bezahlt.. und DAS sagt über die Fähigkeiten rein GARNIX aus..... wird aber von der Politik und der Verwaltung als alleinseeligmachend verkauft! ...und "uns" Amateuren vorgehalten... ich habe schon in vielen Lebensbereichen interessierte Amateure erlebt....... die sind vielen Profis (mit Fachausbildung) haushoch überlegen! der einzige Unterscheid:...sie bekommen kein Geld dafür!
  21. zum Schmunzeln ist da garnix!... das ist einfach nur peinlich.....sehr sehr peinlich!
  22. und ich dachte es geht grade darum: .....wie man sich doch irren kann......wie war das doch gleich noch mit dem differenzieren?.....
  23. wenn Bautz mal die Erwerbsvoraussetzungen auflistet.......... wird er es selbst merken.........
  24. in WaffG §10 Abs.1 steht lediglich "Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres,..." dass hier 2/6 ausser Kraft gesetzt würde, steht da nicht. als Sportschütze habe ich ( bis auf Ausnahmen ) 2/6 zu beachten, gelb oder grün ist egal. auch steht im WaffG nirgends dass der Sportschütze bei gelb selbst auf 2/6 zu achten hat und bei Erwerb auf grün dies der Behörde obliegt. die gelbe ist eine zeitlich unbegrenzte Erwerbserlaubnis, ich darf jederzeit eine Waffe erwerben.......unter Beachtung von 2/6 und wenn ich mir 100 Voreinträge hole....... ich darf i.d.R. nur 2/6! der Rest ist einfach verbranntes Geld. die Argumentation ist - grade hinsichtlich der vorhandenen gelben beim TE - total absurd! auf gelb gesteht man ihm die eigenverantwortliche Einhaltung von 2/6 zu, auf grün nicht? da ist er auf einmal unmündig? wo ist der Unterschied zu dem Fall dass sich jemand 2 Voreinträge holt und dann in den 12 folgenden Monaten 4 Waffen auf gelb erwirbt (unter Beachtung von 2/6)?
  25. er kann nur das beurteilen was man ihm vorlegt! spätestens bei der Erwerbs-Eintragung auf der Behörde ( i.d.R. die selbe Behörde von der der Voreintrag ausgestellt wurde ) fällt ein Verstoß gegen 2/6 auf....... also wo ist das Problem? "absurd" ist die Argumentation der Behörde zumal, wenn (wie in diesem Fall) eine gelbe WBK vorhanden ist! sorry, aber soviel "Einsicht" sollte auf Seite der Sachbearbeiter schon vorhanden sei. bei der gelben traut man dem Waffenbesitzer die Fähigkeit 2/6 einzuhalten zu, bei Voreinträgen auf grün nicht?....das ist schon schizophren....
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