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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. alzi

    BDMP Aufsicht BDSler

    aber nicht in jedem Verband! und dort auch nicht jede Form von Schießbuch(/Schießnachweis). mancher muss dafür eine ganz spezielle Erlaunis haben um das zu dürfen und dann darf das dort auch nur er/sie/es. Aufsicht führen darf waffenrechtlich erstmal jeder der nach WaffG i.V. mit AWaffV die notwendigen Fähigkeiten nachgewiesen hat und dem das entsprechend bestätigt/bescheinigt wurde. da haben die Verbände erstmal nix mit zu tun. ob der Standbetreiber/Verein ihn dann auch lässt (oder ihn dazu verpflichtet/beauftragt) steht auf einem ganz anderen Blatt. bzw. ob der Standbetreiber/Verein/Verband die Qualifikation anerkennt......da kann es ja auch gewisse Unterschiede geben....wie bei der Waffensachkunde auch...... wenn auf bestimmte (waffenrechtliche) Bereiche eingeschränkt/beschränkt wurde in der Ausbildung bzw. der Bescheinigung(/dem entsprechenden Nachweis).
  2. es gibt doch ausdrücklich die Rubrik "Waffenrecht Österreich" ....... da werden sie geholfen. dort kann man auch nachlesen......wird Dir sicherlich die eine oder andere Frage umgehend beantworten..... kann ihm das mal bitte jemand verschieben! ...und vergiß mal ganz schnell wieder den 6,35/.410/Flobert -Müll. das wird munitionsmäßig extrem teuer, zumal Du bei der Waffenauswahl z.T. ja eh das Billiggerümpel gewählt hast.....das passt nicht...macht finanziell (sowohl auf kurze wie auf lange Sicht) keinen Sinn. kauf Dir dann doch besser was vernünftiges in einem vernünftigen (d.h. gängigen!!!!) Kaliber!
  3. alzi

    Mietwohnung

    sind denn schon wieder Ferien?
  4. Jack Du hast einen Fan mehr!
  5. na von 3 Dingen: - N - I - X
  6. hör endlich auf in diesem Forum Deinen Müll zu verteilen!
  7. lies doch einfach mal das WaffG ... in diesem Kontext ... IIRC erläutert das die WaffVwV sogar nochmal.... Hilft Halbwissen und Falschwissen zu korrigieren. Du hast eine Erlaubnis!
  8. NEIN! Du bist der Depp, Du bleibst Depp......
  9. - edit -
  10. nirgends ein Geier über "N"?
  11. erklär das mal genauer!
  12. der sollte aber einen deutschen Beschuß haben und der wird dann doch auch anerkannt. was übersehe ich?
  13. hat @nol selbst importiert (verbracht), dann könnte man Deiner Argumentation folgen. wobei er sie ja dann auch (erstmalig) im Geltungsbereich des WaffG in Verkehr bingt..... hat er importieren (verbringen) lassen, dann wäre der Importeur (Verbringer) wohl in der (Beschuß-)Pflicht. frei von solchen Stolperfallen wäre da der gewerbliche Import inkl. Beschuß und anschließendem inländischem Erwerb.
  14. eigentlich (also formal) nicht.
  15. und B 12-01 für LW beides seit 2012 .... soviel zu "gibts nicht"! ... wie der doofe alzi immer schreibt: lesen bildet ... danke @Bautz, endlich noch jemand der die Seite kennt.
  16. auch bei ner GSP? dann müsste ja mit dem "mechanischen System" der Verschluß teilweise offen gehalten und zusätzlich das Auswurffenster oder der Magazinschacht mitblockiert werden. da wären ja (Waffen-)Modellspezifische Systeme notwendig, wovon ich bislang noch nix gelesen habe.
  17. mit den Dingern werden doch nur Lauf und Patronenlager blockiert. Papier ist geduldig. Die Dinger sind ja auch nicht für die Sicherheit da, sondern um die Leute - über den Geldbeutel und den bürokratischen Aufwand - zu vergrätzen! son Sperrelement juckt eine Walther GSP beispielsweise mal garnix, da kannst nach Belieben wechseln ohne den Verschluß auch nur zu berühren. bei ner 1911er sollte man problemlos den Lauf samt Sperrelement wechseln können. auch im LW-Bereich fallen mir da unzählige Möglichkeiten ein.
  18. alzi

    Schießbuch-Vorlage

    das ist in diesem Fall total und absolut IRRELEVANT!!!!! das Eine hat mit dem Andern absolut nix zu tun. jetzt hör endlich auf alles durcheinander zu bringen und zu vermischen. nochmal: hör auf damit! das bringt nix! es zeigt nur, dass Du absolut keine Ahnung hast wovon Du schreibst. Du hast keinen Plan, kennst weder die Zusammenhänge noch die Unterschiede. hör bitte bitte auf damit! nicht dass das noch jemand ernst nimmt.......
  19. alzi

    Schießbuch-Vorlage

    Ein Bedürfnis bestätigt der VERBAND! Ende! und jetzt hör bitte bitte, BITTE, BITTE auf alles durcheinanderzumixen!
  20. alzi

    Schießbuch-Vorlage

    hör auf bitte!
  21. alzi

    Schießbuch-Vorlage

    schmeiß doch nicht immer alles in einen Topf und bring doch nicht immer alle möglichen Sachen durcheinander!!!! so wie Du das schreibst ist das purer Mist und stimmt einfach nicht!
  22. entweder Aufsichtenregister im Verein oder jede Aufsicht hat selbst der zuständigen Behörde rechtzeitig im Voraus die Aufnahme (und entsprechend auf das Ende) der Aufsichtentätigkeit zu melden. und nur ein Aufsichtenregister im Verein zu führen genügt eben nicht! der Verein hat sich die Befähigung der Aufsicht nachweisen zu lassen, der Aufsicht dies, sowie die Beauftragung als Aufsicht durch den Verein, schriftlich zu bestätigen.
  23. kann ich lesen UND das gelesene verstehen.......Du nicht.... ...sonst hättest meinen Beitreag verstanden und Deinen nicht geschrieben... und streich doch bitte das "super" in Deinem Nutzernamen.....der ist voll daneben, so wie Du Dich hier gebierst....
  24. mensch Du superheld und nun lies doch GANZ EINFACH mal die Anlagen zum WaffG! dann....und erst dann.....komm wieder hier her um einzuräumen, dass Du jetzt erleuchtet wurdest und uns nunmehr glauben schenken und zustimmen möchtest.......
  25. und NICHT-führen! ja und? das ist waffenrechtlich was ganz anderes! werde sachkundig! oder lies wenigstens mal selbst nach in den Originalquellen und nicht nur im Sachkundefragenkatalog!
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