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nirgends ein Geier über "N"?
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erklär das mal genauer!
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der sollte aber einen deutschen Beschuß haben und der wird dann doch auch anerkannt. was übersehe ich?
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hat @nol selbst importiert (verbracht), dann könnte man Deiner Argumentation folgen. wobei er sie ja dann auch (erstmalig) im Geltungsbereich des WaffG in Verkehr bingt..... hat er importieren (verbringen) lassen, dann wäre der Importeur (Verbringer) wohl in der (Beschuß-)Pflicht. frei von solchen Stolperfallen wäre da der gewerbliche Import inkl. Beschuß und anschließendem inländischem Erwerb.
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eigentlich (also formal) nicht.
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und B 12-01 für LW beides seit 2012 .... soviel zu "gibts nicht"! ... wie der doofe alzi immer schreibt: lesen bildet ... danke @Bautz, endlich noch jemand der die Seite kennt.
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auch bei ner GSP? dann müsste ja mit dem "mechanischen System" der Verschluß teilweise offen gehalten und zusätzlich das Auswurffenster oder der Magazinschacht mitblockiert werden. da wären ja (Waffen-)Modellspezifische Systeme notwendig, wovon ich bislang noch nix gelesen habe.
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mit den Dingern werden doch nur Lauf und Patronenlager blockiert. Papier ist geduldig. Die Dinger sind ja auch nicht für die Sicherheit da, sondern um die Leute - über den Geldbeutel und den bürokratischen Aufwand - zu vergrätzen! son Sperrelement juckt eine Walther GSP beispielsweise mal garnix, da kannst nach Belieben wechseln ohne den Verschluß auch nur zu berühren. bei ner 1911er sollte man problemlos den Lauf samt Sperrelement wechseln können. auch im LW-Bereich fallen mir da unzählige Möglichkeiten ein.
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das ist in diesem Fall total und absolut IRRELEVANT!!!!! das Eine hat mit dem Andern absolut nix zu tun. jetzt hör endlich auf alles durcheinander zu bringen und zu vermischen. nochmal: hör auf damit! das bringt nix! es zeigt nur, dass Du absolut keine Ahnung hast wovon Du schreibst. Du hast keinen Plan, kennst weder die Zusammenhänge noch die Unterschiede. hör bitte bitte auf damit! nicht dass das noch jemand ernst nimmt.......
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Ein Bedürfnis bestätigt der VERBAND! Ende! und jetzt hör bitte bitte, BITTE, BITTE auf alles durcheinanderzumixen!
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hör auf bitte!
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schmeiß doch nicht immer alles in einen Topf und bring doch nicht immer alle möglichen Sachen durcheinander!!!! so wie Du das schreibst ist das purer Mist und stimmt einfach nicht!
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entweder Aufsichtenregister im Verein oder jede Aufsicht hat selbst der zuständigen Behörde rechtzeitig im Voraus die Aufnahme (und entsprechend auf das Ende) der Aufsichtentätigkeit zu melden. und nur ein Aufsichtenregister im Verein zu führen genügt eben nicht! der Verein hat sich die Befähigung der Aufsicht nachweisen zu lassen, der Aufsicht dies, sowie die Beauftragung als Aufsicht durch den Verein, schriftlich zu bestätigen.
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kann ich lesen UND das gelesene verstehen.......Du nicht.... ...sonst hättest meinen Beitreag verstanden und Deinen nicht geschrieben... und streich doch bitte das "super" in Deinem Nutzernamen.....der ist voll daneben, so wie Du Dich hier gebierst....
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mensch Du superheld und nun lies doch GANZ EINFACH mal die Anlagen zum WaffG! dann....und erst dann.....komm wieder hier her um einzuräumen, dass Du jetzt erleuchtet wurdest und uns nunmehr glauben schenken und zustimmen möchtest.......
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und NICHT-führen! ja und? das ist waffenrechtlich was ganz anderes! werde sachkundig! oder lies wenigstens mal selbst nach in den Originalquellen und nicht nur im Sachkundefragenkatalog!
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der Erbe muss blockieren! (Alterben vor 2000schlagmichtot lassen wir mal aussen vor) Wegfall der Blockierfpflicht nur mit glaubhaft gemachtem und anerkanntem Bedürfnis. erkennt der SB ein solches (nach §8) an ohne Vereins-/Verbandszugehörigkeit, dann ist das was anderes und die Blockierpflicht kann entfallen. Darum dann auch der Sachkundenachweis. DAS hat Deine SBine bestimmt gemeint. Deine Darstellung ist extrem verkürzt und in dieser Form nicht mit dem WaffG konform. NUR durch Sachkundenachweis kann ein (nur-)Erbe der Blockierpflicht nicht entgehen. nein, für den Erwerb eines WS genügen WBK und Kaliber kleiner oder gleich! mehr wird nicht gefordert vom WaffG. Dein o.g. Erbe ist nicht mehr nur Erbe, ihm wurde ein Bedürfnis anerkannt. Du musst da schon bissl exakter sein in Deinen Ausführungen und Behauptungen. wir sind hier nicht im Häkelforum, sondern im Bereich Waffenrecht!
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richtig, denn in diesen Fällen führt er eben NICHT!... bedarf also auch keiner Erlaubnis dafür....
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der Erbe erwirbt nicht aufgrund eines Bedürfnisses. ein Erbe hat kein Bedürfnis, kann also auch nicht in selbigem Rahmen agieren, auch kann sein Handeln von diesem nicht gedeckt sein, ebenso kann sein Handeln nicht von diesem nicht gedeckt sein. waffenrechtlich ist der Erwerb (und Besitz) eines WS auch für einen Erben erlaubnisfrei (vorbehaltlich der Eintragungspflicht). Blockierpflicht für Erben ist eine Sache, evtl. greift hier aber sogar auch eine Altbesitzregelung (§58 WaffG). Für Altbesitz (Anmeldeamnestie) gilt die Blockierpflicht ja nicht. Altbesitz war bislang ja auch in der Diskussion. und ja, ein solcher Tip von mir. das WaffG lässt es nicht nur zu, sondern sieht diesen Weg ausdrücklich vor. es ist nicht verboten! das Schlimmste was ihm passieren kann ist, dass er das WS blockieren lassen muss, wobei auch darüber gestritten werden kann.
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oder er sieht einfach keine Bedarf diesbezüglich etwas - ohne Nutzen - regeln zu wollen, was keiner weiteren Regelung bedarf.
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nö, erwerben! nach WaffG braucht er dafür keine Erlaubnis, muss dann nur den Erwerb anmelden und eintragen lassen. fertig! das WaffG ist da mal mehr als eindeutig! es sind keine Ausnahmen genannt, oder weitere Bedingungen benannt. WBK und gut! selbst die WaffVwV will da nix weiter zu ausführen oder gar "korrigieren". Interpretieren, Bedürfnis, Verbotsirrtum, Einlagern ....irrelvant!!!!!!...........MACHEN!
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lange Antwort: es gibt für den erlaubnisfreien Erwerb von WS nur 2 Bedingungen: WBK Kaliber kleiner oder gleich kurze Antwort: ja!
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man muss Direktheit und Deutlichkeit (in der Meinungsäußerung) nicht mit Arroganz und Überheblichkeit verwechseln (bzw. diese unterstellen), verbieten kann ichs keinem ....
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ah, also dem Führerscheinneuling (nicht dem Fahrschulanfänger!) erklären zu müssen was ein Lenkrad ist, ist ok und genau dafür ist ein Forum da. ...gut, dann habe ich Dich Euch ja richtig verstanden. mal ganz davon abgesehen (nur weil hier bei eingen Beiträgen schon auf "OT" geklickt wurde), das Thema dieses threads war nochmal welches?
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aber zu faul um es wenigstens einmal selbst nachzulesen! das haben die die hier gefragt werden und antworten sollen nämlich auch mal machen müssen, sonst könnten sie nämlich die Fragen nicht so "einfach" mal nebenbei beantworten. DAS wird dann aber natürlich und ganz selbstverständlich akzeptiert. und da der Fragesteller nichtmal den (waffenrechtlichen) Unterschied zwischen kaufen und erwerben kennt, ist es müsig ihm kompliziertere Sachverhalte näherbringen zu wollen. da ist einfach nix auf dem man aufbauen könnte! und um ihm die mangelnde (bzw nicht vorhandene) Sachkunde zu vermitteln ist dieses Forum auch nicht da! dafür hat doch der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber andere Wege vorgesehen, die er auch beschritten hat. meiner Meinung nach vergeblich, rechtlich jedoch wohl einwandfrei, er hat ja ne Fetzen Papier auf dem er steht, dass er über das notwendige Wissen verfügt. ......wie man hier mal wieder sieht......beide Daumen hoch....