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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. wobei der waffenrechtlich vorgesehene Weg nicht beim Waffenmodell beginnt, sondern bei der Disziplin! ....und das sollte man auch so kommunizieren....nach innen UND nach außen.... sonst bist Du - schwuppdiwupp - bei "Waffenbeschaffungsverein". ....das wollen wir ja alle nicht....
  2. nö, weil der Voreintrag (Erwerbserlaubnis) auf dem anerkannten Bedürfnis aufbaut und das hängt an der konkreten Disziplin. Waffe passt nicht in Disziplin, also kein entsprechendes Bedürfnis, dafür ist die Erwerbserlaubnis nicht gültig, egal was da ganz konkret "nur" (Waffenart und Kaliber) drinsteht. Du darfst auf die gelbe WBK auch nix kaufen, was in keine Disziplin passt, oder auf JS, was nicht jagdlich zugelassen ist. Aus DIESEM Grunde ist ja die Sachkunde notwendig, damit man eben nur eine Waffe erwirbt, die dem anerkannten Bedürfnis entspricht. Tut sie dies nicht, dann ist das ein Erwerb ohne Erlaubnis, denn die Erlaubnis wird erteilt für eine Waffe aufgrund eines ganz konkreten und anerkannten Bedürfnisses (bei Sportschützen eine ganz konkrete Disziplin). wie @HBM schon schrieb, es gibt ja noch mehr Parameter, die eine Waffe für eine bestimmte Disziplin erfüllen muss. z.B. Gewicht, Lauflänge....da kannst Du nicht einfach was schwereres oder längeres erwerben. beim Erwerb hat die Waffe dem anerkannten Bedürfnis zu genügen und das hängt an den Vorgaben der Disziplin. ein Voreintrag wird nur nicht so spezifisch gefasst, weil die Rahmenbedingungen ja schon durch Disziplin und Bedürfnis gegeben sind. und die hat ein Sachkundiger - für SEINEN Waffenerwerb - ja zu kennen!
  3. schrieb nicht son Mist!
  4. Du beantragst (Bedürfnisbestätigung vom Verband) eine Waffe für 1201, Dein Bedürfnis wird bestätigt und Du erhältst von der Behörde einen entsprechenden Voreintrag. Du erwirbst nun eine Waffe, die in 1201 zugelassen ist. Kein Problem. Du erwirbst eine Waffe, die (warum auch immer) in 1201 nicht zugelassen ist. Problem, weil kein anerkanntes Bedürfnis vorliegt. Unerlaubter Erwerb. Die Waffe muss bei Erwerb dem anerkannten Bedürfnis gerecht werden, denn nur dafür wurde eine Erlaubnis erteilt. Welche Form und Verstellmöglichkeiten die Visierung einer Waffe haben darf, das steht in der Beschreibung der Disziplin im Sporthandbuch. Warum musst Du das fragen? Und warum muss man Dir das erklären? .... weil Du sachkundig bist?
  5. bei der Fragestellung ist das Ergebnis schon jetzt festgelegt. such Dir woanders n Doofen !!! in einem Rechtsstaat würde kein seriöser Medienvertreter so eine Frage stellen. was man jetzt daraus schließen kann.......ist zweilerlei....
  6. ....und schön die vollständigen Seriennummern....
  7. alzi

    Definition Umgang?

    interessant wie sich das entwickelt....... ...aber ich bin ja
  8. alzi

    Definition Umgang?

    ja ne is klar....... Periskop einfahren.... fertig machen zum auftauchen
  9. das ist aber nicht das Thema.
  10. eben, erlaubnisfreier Erwerb und Besitz. d.h. nicht eintragungspflichtig
  11. eben, man hat das vorschriftsmäßige Mindestmaß für die konkrete Situation der Aufbewahrung nachzuweisen, aber nicht jeden einzelnen Tresor, der beispielsweise zusätzlich angeschafft wurde. ....melden oder nachmelden schon garnicht.
  12. alzi

    Definition Umgang?

    ja genau..... so wie die Frage: oje oje .... ... frag das doch einfach die Uschi!
  13. alzi

    Definition Umgang?

    du bist richtig, echt, so ganz wirklich sachkundig? ...Oh Herr ......... ....oder soll man Dir hier ein Rechtsgutachten für Anti-Aktivitäten erstellen? egal was....Pfui!
  14. alzi

    Definition Umgang?

    ich darf auf meine Signatur verweisen .....
  15. das ist total irrelevant! auch für Deinen Zweck gilt das WaffG in der aktuellen Fassung und d.h. wenn Du JETZT kaufst ist 0 das Minimum.
  16. was jetzt, >= B oder > B ?
  17. der hinkt! denn dann hätte er (wie der TE auch) als WBK-Inhaber sachkundig zu sein, nach dt. Recht. der TE hat (wie leider vielzuviele Erlaubnisinhaber in D) zwar einen Sachkundenachweis - das gesetzlich geforderte Mindestmaß - ist faktisch aber nicht wirklich sachkundig. im Zweifelsfall wird er aber genau darauf festgenagelt! das ist der Zweck des ganzen Sachkundegedöns.....Unwissenheit kann keiner, der so einen Wisch hat, mehr vorschieben. also wird ihm volle Kanne eingeschenkt! .... das Nähkästchen lass ich jetzt zu ....
  18. bei den Verkehrsregeln hat sich ja auch jeder selbst auf dem Laufenden zu halten.........aber bei Waffen....undenkbar!
  19. naja, wer nen Führerschein hat und unvermittelt auf einen Kreisverkehr trifft, sich nicht sicher ist, der haut erstmal die Vollbremse rein, zückt das smart phone und besucht ein Forum.......und wenn ihm dann die Antworten genehm sind, ruft er auf der Behörde an und lässt sich die Aussage des Forums bestätigen? ja ne, is klar. entweder ich kenne die Verkehrsregeln, oder lasse jemand anderen fahren.....und geb meinen Schein ab. nicht vergleichbar? ..... ja, da gehts ja auch ums Auto... ganz was anderes.......
  20. ja darum beruft man sich (als sachkundige Person) auch auf §12 Abs.1 Nr.5 und braucht sich über sonst garnix mehr n Kopf machen..... ... gibts dann keinen Graubereich oder Interpretationsspielraum oder irgendwelche nickeligen Diskussionen um irgenwelche Feinheiten/Kleinigkeiten...weil der ist eindeutig. Auch lässt sich das prima mit §12 Abs.4 Satz1 verbinden. ..... is ja nicht so, dass darauf nicht schon mehrfach hingewiesen worden wäre.
  21. und damit ist die ganze Aktion hier ad absurdum geführt!! Glückwunsch! ... als ob ichs nicht gewusst hätte ... ... Du musst bei Deiner Behörde noch viele öfter anfragen, bei jeder waffenrechtlich relevanten Aktion! dann wissen die ganz genau, dass Du auch wirklich und tatsächlich ganz dolle sachkundig bist ... im Übrigen bin ich der Ansicht, dass zwingend eine jährliche Sachkundewiederholungsprüfung eingeführt werden muss. Edit: und das kommt jetzt in meine Signatur!
  22. um das "warum" gings ja nicht, sondern "ob man darf". wer wirklich sachkundig ist, dem sticht sofort ins Hirn "geh ich mit ihm aufn Stand, da darf er auf jeden Fall und ich muss mir keinen Kopp machen" .....wer aber nur einen Sachkundenachweis sein eigen nennt und/oder in (s)einem Verein keinen kennt, der rennt halt in ein Forum.
  23. das Kompliment MUSS ich zurück geben. @MichaSailor auch 1984 bedurfte es schon einer Sachkunde..... und sogar davor auch. und selbst WENN......es wurde noch keinem verboten sich selbst sachkundig zu halten oder gar zu machen bzw. zu werden. bei den Verkehrsregeln sperrt sich da doch auch keiner. und ja, idR passiert da auch nix...... nicht nach 2 Jahren, nicht nach 5, oder 10 oder 30 oder 50......
  24. dann wäre die Zustandsbeschreibung "ungeladen" automatisch gegeben und nicht explizit erwähnenswert ...
  25. ... ja stimmt..... als ich beim Bund war, haben se auf Wache auch mal (zum Glück nur) ne arme unschuldige Spülmaschine im Bunker erschossen..... ... so ganz ala "high noon" ...
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