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und genau diese Vorgaben hast Du beim Erwerb zu beachten! und die wären? die gibts nicht! die verlangt keiner! kapiers endlich, an dem Punkt hast Du einzuhalten, worauf Du Dich berufen hast um Dein Bedürfnis glaubhaft zu machen. und das ist die Disziplin! Du hast ein Bedürfnis für eine Waffe für explizit diese Disziplin glaubhaft gemacht, und dieses Bedürfnis wurde anerkannt und sonst garnix! also darfst DU auch nur eine Waffe für dieses Disziplin damit erwerben. so schwer isses doch nicht.
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jetzt lies einfach mal §2 WaffG und dann ab §51! da steht irgendwo mal was von "Erlaubnis"! und die ErwerbsERLAUBNIS erstreckt sich auf den Erwerb einer Waffe aufgrund eines anerkannten Bedürfnisses zu einer bestimmten Disziplin .... der Rest ist dann pillepalle ....
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Ein Voreintrag ist eine Erwerbserlaubnis, und beim Erwerb muss es passen (nämlich zu den Voraussetzungen, unter denen diese Erlaubnis erteilt wurde). Weiterbesitz ist dann ein anderes Thema......ebenso wie Verbandswechsel, Umbau und Disziplinwechsel.........usw.
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das ist eines der GANZ großen Probleme!!! darum weise ich im Verein auch jeden darauf hin, weil das den allerwenigsten bewusst ist. und im DSB gibts idR auch keine weiteren Disziplinen in denen derartige Visiere genutzt werden könnten. also ist "einfach ne andere Disziplin schießen" damit nicht möglich. ...DQ bei Wettkämpfen mal ganz aussen vor gelassen. es geht rein ums rechtliche.
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das hebt aber die gesetzliche Regelung nicht auf. und solange da ein "und" steht .... ... es gibt aber doch z.B. vom Bundesjagdgesetz ausgeschlossene Munition ... wir sollten aber beim Thema bleiben. Sport. sonst wirds zu fitzelich.
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aber für den Erwerber! und genau dafür - ERWERB - braucht er seine Sachkunde. und bei MEINEN Waffenerwerben, kenne Ich und der Verband und die Behörde die Rahmenbedingungen. .... der Überlasser idR nicht. muss er auch nicht. ausser es ist offensichtlich!.....jagdlich verbotene Waffe auf JS..... Revolver statt Pistole.....Mehrlader statt Einzellader ...... Halbautomat statt Repetierer ... anderes Kaliber ...etc. pp.
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mich auch... ein Blick in §13 WaffG offenbart gleich in Abs.1 Nr.1 letztes Wort in Vbdg. mit Nr.2....was Sache ist
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wobei der waffenrechtlich vorgesehene Weg nicht beim Waffenmodell beginnt, sondern bei der Disziplin! ....und das sollte man auch so kommunizieren....nach innen UND nach außen.... sonst bist Du - schwuppdiwupp - bei "Waffenbeschaffungsverein". ....das wollen wir ja alle nicht....
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nö, weil der Voreintrag (Erwerbserlaubnis) auf dem anerkannten Bedürfnis aufbaut und das hängt an der konkreten Disziplin. Waffe passt nicht in Disziplin, also kein entsprechendes Bedürfnis, dafür ist die Erwerbserlaubnis nicht gültig, egal was da ganz konkret "nur" (Waffenart und Kaliber) drinsteht. Du darfst auf die gelbe WBK auch nix kaufen, was in keine Disziplin passt, oder auf JS, was nicht jagdlich zugelassen ist. Aus DIESEM Grunde ist ja die Sachkunde notwendig, damit man eben nur eine Waffe erwirbt, die dem anerkannten Bedürfnis entspricht. Tut sie dies nicht, dann ist das ein Erwerb ohne Erlaubnis, denn die Erlaubnis wird erteilt für eine Waffe aufgrund eines ganz konkreten und anerkannten Bedürfnisses (bei Sportschützen eine ganz konkrete Disziplin). wie @HBM schon schrieb, es gibt ja noch mehr Parameter, die eine Waffe für eine bestimmte Disziplin erfüllen muss. z.B. Gewicht, Lauflänge....da kannst Du nicht einfach was schwereres oder längeres erwerben. beim Erwerb hat die Waffe dem anerkannten Bedürfnis zu genügen und das hängt an den Vorgaben der Disziplin. ein Voreintrag wird nur nicht so spezifisch gefasst, weil die Rahmenbedingungen ja schon durch Disziplin und Bedürfnis gegeben sind. und die hat ein Sachkundiger - für SEINEN Waffenerwerb - ja zu kennen!
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schrieb nicht son Mist!
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Du beantragst (Bedürfnisbestätigung vom Verband) eine Waffe für 1201, Dein Bedürfnis wird bestätigt und Du erhältst von der Behörde einen entsprechenden Voreintrag. Du erwirbst nun eine Waffe, die in 1201 zugelassen ist. Kein Problem. Du erwirbst eine Waffe, die (warum auch immer) in 1201 nicht zugelassen ist. Problem, weil kein anerkanntes Bedürfnis vorliegt. Unerlaubter Erwerb. Die Waffe muss bei Erwerb dem anerkannten Bedürfnis gerecht werden, denn nur dafür wurde eine Erlaubnis erteilt. Welche Form und Verstellmöglichkeiten die Visierung einer Waffe haben darf, das steht in der Beschreibung der Disziplin im Sporthandbuch. Warum musst Du das fragen? Und warum muss man Dir das erklären? .... weil Du sachkundig bist?
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bei der Fragestellung ist das Ergebnis schon jetzt festgelegt. such Dir woanders n Doofen !!! in einem Rechtsstaat würde kein seriöser Medienvertreter so eine Frage stellen. was man jetzt daraus schließen kann.......ist zweilerlei....
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....und schön die vollständigen Seriennummern....
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interessant wie sich das entwickelt....... ...aber ich bin ja
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ja ne is klar....... Periskop einfahren.... fertig machen zum auftauchen
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das ist aber nicht das Thema.
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eben, erlaubnisfreier Erwerb und Besitz. d.h. nicht eintragungspflichtig
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Kleinstmöglicher Tresor ab Stufe B mit Zahlenschloss gesucht
alzi antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Allgemein
eben, man hat das vorschriftsmäßige Mindestmaß für die konkrete Situation der Aufbewahrung nachzuweisen, aber nicht jeden einzelnen Tresor, der beispielsweise zusätzlich angeschafft wurde. ....melden oder nachmelden schon garnicht. -
ja genau..... so wie die Frage: oje oje .... ... frag das doch einfach die Uschi!
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du bist richtig, echt, so ganz wirklich sachkundig? ...Oh Herr ......... ....oder soll man Dir hier ein Rechtsgutachten für Anti-Aktivitäten erstellen? egal was....Pfui!
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ich darf auf meine Signatur verweisen .....
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Kleinstmöglicher Tresor ab Stufe B mit Zahlenschloss gesucht
alzi antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Allgemein
das ist total irrelevant! auch für Deinen Zweck gilt das WaffG in der aktuellen Fassung und d.h. wenn Du JETZT kaufst ist 0 das Minimum. -
Kleinstmöglicher Tresor ab Stufe B mit Zahlenschloss gesucht
alzi antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Allgemein
was jetzt, >= B oder > B ? -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
alzi antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
der hinkt! denn dann hätte er (wie der TE auch) als WBK-Inhaber sachkundig zu sein, nach dt. Recht. der TE hat (wie leider vielzuviele Erlaubnisinhaber in D) zwar einen Sachkundenachweis - das gesetzlich geforderte Mindestmaß - ist faktisch aber nicht wirklich sachkundig. im Zweifelsfall wird er aber genau darauf festgenagelt! das ist der Zweck des ganzen Sachkundegedöns.....Unwissenheit kann keiner, der so einen Wisch hat, mehr vorschieben. also wird ihm volle Kanne eingeschenkt! .... das Nähkästchen lass ich jetzt zu .... -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
alzi antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
bei den Verkehrsregeln hat sich ja auch jeder selbst auf dem Laufenden zu halten.........aber bei Waffen....undenkbar!