Ich habe lediglich auf deinen Q....sch geantwortet.
Intensiv heißt noch lange nicht dass jemand auch alles verstanden haben muss.
Komm mal runter und denke in Ruhe nach.
Du hast geschrieben dass der Umgang mit Spielzeug unter 0,5 Joule keinen Beschränkungen unterliegt und das ist bei Anscheinswaffen definitiv falsch, es sei denn die sind eindeutig als Spielzeug erkennbar und eben keine Anscheinswaffen.
Irgendwie müssen sie ja auch zu einem Stand oder sonst wohin verbracht werden, so ist dabei schon das WaffG zu beachten.
Ich kenne einen Fall wo durch PVB fast auf spielende Kinder geschossen wurde, nur weil auf Aufforderung die die Spielzeug-Waffen nicht runternahmen und weiter auf die Polizei zielten.
Es ist heute einfach gefährlich so leichtfertig mit dem Thema umzugehen, man sieht Waffen nicht immer an dass es lediglich Spielzeug ist und man sieht Kindern nicht immer an dass sie tatsächlich noch Kinder sind.
Mit dem Spielzeug braucht man auf keinen Stand, sondern kann damit im Keller, Kinderzimmer oder Garten auch auf Scheibe schießen.
Würde aber vom Grundstück abraten, auch wenn es erlaubt ist.
An meinem Stand hängt ein Schild mit den zugelassenen Waffen und der Munition.