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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Sogar von dem "schwarz" eingesetzten nicht ausgebildeten ......
  2. In meiner Kind- und Jugendzeit hatte ich fast immer ein Fahrtenmesser am Gürtel der Lederhose, so wie viele andere auch. Nie kam jemand auf die Idee es gegen Menschen einzusetzen. Früher war auf dem Griff ein Kompaß, heute nicht mehr, heißt nun Dolch. Vielleicht liegt es an diesem Unterschied. Also Messerverbot weg, Kompaß rauf!
  3. Bargeld verbieten.🤔 Kommt wohl noch.😭
  4. Das sprengen von Geldautomaten ist doch auch verboten. Was will man da verbieten? Feuerzeuge?
  5. Heißt doch Schraubendreher. Nicht dass die auch noch verboten werden.
  6. 2000 wurde auch noch behauptet dass wir uns in Afghanistan nicht einmischen, obwohl das KSK schon dort aktiv war.
  7. Dafür stationieren wir doch Atomraketen!
  8. Hatte es hier schon vor ca 12 Jahren eingestellt, finde es nicht mehr, hatte ich auch ausgedruckt irgendwo liegen. War mir auch nicht mehr so wichtig.
  9. Immer wieder Silvester, wenn jemand einem Kumpel seine SRS überreicht damit er auch einmal "knallen" darf. Waren immer beide dran wegen unerlaubten Führen. Wollte ich auch erst nicht einsehen, bis man mir das Urteil vom OLG Hamm um die Ohren haute.
  10. Versuchte Bestechung kann sehr teuer werden!
  11. Das juckt doch nicht wirklich eine Behörde. Der politische Wille ist doch die Ent- und nicht die Bewaffnung der Bevölkerung.
  12. Naja, früher hatten wir die Fotos im Schuhkarton und nicht auf irgendwelchen Plattformen gepostet.😁
  13. Stimmt, das Urteil von Hamm liegt aber schon viel weiter zurück.
  14. Du liegst wie so öfter falsch. Es gibt vom OLG Hamm ein Urteil wonach derjenige der die Möglichkeit zur Schussabgabe hat auch die tatsächliche Gewalt ausübt.
  15. Da sind die mit dem Bargeldverbot schon zuvor gekommen. In welcher Bankfiliale gibt es am Schalter überhaupt noch Bargeld? In meiner nicht.
  16. Amtshilfe. Das sind in der Regel keine Vollzugsbeamter. Ehemalige Vollzugsbeamte der Polizei im Ruhestand können herangezogen werden und bekämen dann ev. so einen Dienstausweis. Aber eben kein aktiver mit einem geleisteten Diensteid. Erst nach Eintritt in den Ruhestand ist er davon entbunden, bis auf die Schweigepflicht. Ich denke mal dass du in diesem Zusammenhang etwas durcheinander geworfen hast.
  17. Streifenbeamter bleibt Vollzugsbeamter! Da stimme ich völlig zu. Diese gibt's, aber nicht für Polizeivollzugsbeamte. Unterschied Verwaltung und Vollzug.
  18. Soviel Unsinn! Der Beamte muss und kann sich jederzeit in den Dienst versetzen. Bei Feststellung von Straftaten muss er es! Ansonsten begeht er eine Strafvereitelung im Amt.
  19. Ja. Steht wo? Vollzugsbeamter bleibt Vollzugsbeamter!
  20. 2 Mann Waffenbehörde: o.K. 2 Mann Vollzugskräfte: nur mit DB
  21. Wenn es dann auch gewollt ist. Wegen Mangel an Schulungen zum Waffen Recht habe ich selbst bis 2012 auf einigen Dienststellen in meinem Bereich Schulungen durchgeführt. Interesse bei einzelnen Beamten war durchaus vorhanden. Tendenz war jedoch erst mal einziehen und dann können sich die Fachdienststellen damit befassen und ev. wieder aushändigen.
  22. Muß dann ja auch nicht unbedingt stimmen. SEK geht immer vom entwaffnen des Gegenübers aus. Befrage 10 Polizisten zum Waffenrecht und du wirst 10 unterschiedliche Antworten erhalten.
  23. Habe auch nichts gegenteiliges behauptet, meine Aussage bezog sich darauf dass man von der Existenz von Waffen wissen konnte.
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