uwewittenburg
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BVerwG: Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig
uwewittenburg antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Wenn Du das einem Richter auch so erklärst und er das akzeptiert, ist doch nichts dagegen einzuwenden! Für Berlin bezweifle ich das jedoch aus mehreren Gründen! -
BVerwG: Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig
uwewittenburg antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Klar doch, da reicht auch die Zeit das geladene Magazin einzuführen und zu laden! Da bin ich doch aber näher an meiner Schrotflinte als am B-Fach! -
BVerwG: Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig
uwewittenburg antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Nein, das liegt an diesem WaffG, was kaum noch einer versteht und es eben so interpretiert wie er es versteht, egal ob LWB, Staa, Richter, Polizist u.s.w.! Bist Du in der Mühle, wird eben gemahlen und keiner weiß was dabei rauskommt! Dabei ist es durchaus möglich dass bei 20 gleichartig gelagerten Fällen mindestens 10 unterschiedliche Anwendungen vorkommen können. -
BVerwG: Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig
uwewittenburg antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Ich hatte meine Waffe fast immer auf der Dienststelle, obwohl ich sie ständig hätte führen können(außer im Urlaub)! Nun bin ich Pensionär und habe keine Dienstwaffe mehr, nur meine eigene. Aber warum sollte ich sie geladen lagern? Bis ich den Schlüssel an mich genommen und den Schrank und das Innenfach geöffnet habe, brauche ich die Waffe zur Verteidigung nicht mehr. Das gehört ja aber auch nicht zum Bedürfnis des Waffenbesitzes. Ich werde mich auch hüten meine private Waffe auf meinem Grundstück geladen zu führen, obwohl iches dürfte. Habe ich mit der Dienstwaffe ja auch nicht getan! -
BVerwG: Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig
uwewittenburg antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Ich persönlich finde es Unsinn geladene Waffen zu lagern! Wozu? Es ist mir in Fleisch und Blut übergegangen, die Waffe zu entladen und die Sicherheit zu überprüfen, das gleiche wenn ich die Waffe aus dem Schrank entnehme! Immer nach dem Grundsatz: "Finger weg vom Abzug und jede Waffe erst einmal als geladen zu betrachten!" -
BVerwG: Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig
uwewittenburg antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Das Problem wird der Anlass der Kontrolle und die daraus resultierende Beanstandung sein! -
Kenne zig Fälle wo der Deko-Waffenbesitzer vom Gericht die Auflage erhielt die Waffen entsprechend der aktuellen gültigen Rechtslage nachträglich umbauen zu lassen, bevor er sie wieder ausgehändigt bekommt! Die meisten haben sich lieber von diesen Waffen getrennt. Du brauchst mir wirklich nichts zu erzählen! Mir graute vor jeder Rückkehr in meine Dienststelle nach jedem Urlaub! Es ist unvorstellbar, was so alles angeschleppt wurde!
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Ist doch auch egal, trotzdem kann man in einer Mietwohnung nicht alles machen. Als ich noch rauchte fuhr ich mit dem Autoreisezug im Schlafwagenabteil. Aus Rücksicht rauchte ich erlaubterweise auf dem Gang, wo auch die Aschenbecher waren. Ein strikter Nichtraucher ließ seine Tür offen und beschwerte sich. Seine Tür wollte er natürlich nicht schließen. Der Schaffner brachte mir grinsend einen Aschenbecher Auf mein Abteil wo ich dann rauchen durfte, natürlich zog der Qualm jetzt erst recht unter den Ritzen in sein Abteil. In einem leeren Restaurant setzte sich ein Ehepaar genau neben unseren Tisch wo wir zu viert rauchten und sie das auch mitbekamen. Natürlich beschwerten sie sich erfolglos. In Spindlermühle rauchte ich auf der Terrasse, natürlich befand sich an einem Tisch eine Rauchgegnerin! Manche Leute suchen einfach die Konfrontation. Nun rauche ich nicht mehr, trinke keinen Alkohol, aber ich habe nur noch Auto- und Radfahrer als Gegner! Mal sehen, wenn ich nachher meine Waffen in mein Auto lade und zum Stand fahre? Naja, meine Nachbarn sind tolerant und würden gerne mitkommen!
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BVerwG: Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig
uwewittenburg antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Nannte man früher unterladen, geladen, wenn Patrone im Lauf! -
Klare Anmeldung und Ansage! Ich nehme öfter Bekannte mit, 1,- € Versicherung und ich beaufsichtige und habe dann natürlich auch die Verantwortung!
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uwewittenburg antwortete auf Murmelchen's Thema in Waffenrecht
Kennst Du den Unterschied zwischen diesen Zeiten?? Ich kenne Bürger, Opfer, Täter, Geschädigte, denen kann ich in die Augen schauen, aber das brauche ich niemanden erklären. Ich war Mensch und bin Mensch geblieben, die mich kennen wissen das, alles andere ist mir eh wurscht! -
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uwewittenburg antwortete auf Murmelchen's Thema in Waffenrecht
Aha!? Wenn Du mich grimmig anschaust nehme ich dir dann auch die Hosenträger und die Schnürsenkel ab! Es kommt dann nur auf die Begründung an und daran scheitert eben so manche Geschichte! Mir ist es eh wurscht, als Pensionär kann ich mich zurücklehnen! -
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uwewittenburg antwortete auf Murmelchen's Thema in Waffenrecht
Das hast Du nicht zu entscheiden. Ich bin erfolgreich pensioniert und werde trotzdem nicht meine wahren Gedanken präsentieren! -
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uwewittenburg antwortete auf Murmelchen's Thema in Waffenrecht
Gefahrenabwehr kann nicht rechtswidrig sein! -
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uwewittenburg antwortete auf Murmelchen's Thema in Waffenrecht
Hatten wir doch aber schon! Es gibt ein Urteil zum Rucksack! Aber nicht zum Verlassen des Weges! Direkt! Hatten wir auch schon mal! Ja, die Herren Anwälte können jetzt ausatmen, aber von meinen ca. 600 Fällen jährlich landeten ca. 2 % vor Gericht und ich kenne kein Urteil was gegen meiner Auffassung verlief! In meiner langjährigen Dienstzeit kenne ich Rücksprachen mit Richtern und der Staa, selten mit RA! Liegt das nun am Verdienst oder Streitwert? Organe der Rechtspflege sollten sich auch gegenseitig konsultieren, aber nach meiner Auffassung liegt nur der Verdienst im Vordergrund, ist aber auch verständlich! -
Pfeffer ist schon o.k., wenn eben kein Verst. gg. das WaffG, dann eben gef. KV! Was bringt das dem LWB? SV? Ärger! Ärger! Egal was passiert, hast du eine Gegenanzeige am Arsch, geht ohne SEK gar nichts! A außer du änderst die Klingelschilder!
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uwewittenburg antwortete auf Murmelchen's Thema in Waffenrecht
Zur Gefahrenabwehr wird erst einmal alles abgenommen und dann wird von den zuständigen Stellen erst einmal geprüft! Und wie ich schon schrieb, wirst Du den Müll ohne amtlichen Beschussvergleich nicht los! Jaa, da kannst Du schon mal bis zu 3 Jahre warten und wenn du das denn ordnungsmäßig abholst und Deine Papiere noch in der Akte liegen? Wenn die Freigabe vom BKA nicht vorliegt kannst Du den teuersten Anwalt der Welt bemühen, nur den wird es freuen! Hatten wir aber wohl schon mal! -
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uwewittenburg antwortete auf Murmelchen's Thema in Waffenrecht
Grundkurse sind schon geil! Aber was interessieret das einen PVB nach 24 Stunden Einsatz in Berlin-Kreuzberg?????????????????????? Es gab mal wohl einen Reporter der nach 1 Stunde das "Handtuch" warf! -
Tierabwehrspray unterliegt nicht dem WaffG wenn ordentlich gekennzeichnet. Das Problem ist eben nur dass heute alles abgenommen und eine Anzeige gefertigt wird