Kartoffelkanonen sind i.d.R. aus handelsüblichen HT-Rohrstücken (Abflussrohre aus grauem Kunststoff) selbst gefertigte Schusswaffen.
Der hintere Teil besteht oftmals aus einem Abzweig 90° mit Schraubdeckel und einer Doppelmuffe mit dem Nenndurchmesser DN 100, deren Deckel das Gerät nach hinten verschließt. Dieser als Brennkammer dienende Teil ist mittels eines Reduzierstückes mit dem „Lauf“, einem Rohr mit dem Nenndurchmesser DN 45, verbunden. Außen an der Brennkammer ist ein Piezo-Anzünder (Feuerzeug, Gasherdanzünder) angebracht, dessen Drähte durch eine Bohrung in die Kammer hineinführen.
Zum Laden der Kartoffelkanone werden mit dem Lauf Kartoffelscheiben aus großen Kartoffeln ausgestanzt und mit einem Ladestock nach hinten in den Lauf geschoben. Nach Entfernen des seitlich an der Brennkammer angebrachten Schraubdeckels wird übliches Haarspray mittels eines bzw. zweier kurzer Sprühstöße in die Brennkammer gesprüht, anschließend der Deckel wieder aufgeschraubt.
Beim Betätigen des Piezo-Anzünders entzündet sich durch Funkenbildung das in der Brennkammer befindliche explosive Gasgemisch und bedingt durch den Druckanstieg werden die Kartoffelscheiben aus dem Lauf getrieben.
Die Geschossenergie liegt in der Regel deutlich über 7,5 Joule. Weiterhin wurden Reichweiten über 100 m gemessen.
Rechtliche Anforderung
Definition: Schusswaffe im Sinne des WaffG § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 zum WaffG
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 zum WaffG
Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung: Vergehen § 52 Abs. 3 Nr. 3 WaffG
Beschuss: Sie sind amtl. zu beschießen § 3 Abs. 1 BeschG