

uwewittenburg
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Nein, ist nur noch ein Blatt!
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Du hast vollkommen Recht, aber wie bringt uns das jetzt weiter?
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Habe heute den neuen KlWS bekommen, da steht deutlich drin was man damit darf und was nicht, das finde ich super!
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Das war mein 1. Chef nach der Wende und später mein 1. Gegenkläger. Du willst doch wohl nicht eine ernsthafte Bewertung von mir?
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Nana, so hart doch nun auch wieder nicht! Es ist eine Ordnungswidrigkeit und wird hier so mit ca. 300,- € geahndet. Klagst Du dagegen wird es natürlich ev. teurer. Ich würde mir wünschen das "Schwarzfahrer" so zur Kasse gebeten würden!
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Darum ging es ja eigentlich! Die Kartons aus den Schwimmbädern in Kb und Nk sind auch nicht zu verachten. Wer heute noch ein Einhandmesser in der Mittelkonsole zu liegen hat, ist für mich eben nicht "normal"! Ansonsten fällt so ein Messer nicht auf! @Schützenfreiheit: Ja, das sind Dinge die sehr unschön sind, aber passieren, obwohl es nicht sein darf. Es sind aber Einzelfälle die in ca. 5 Jahren gesammelt wurden. Ich kenne das und ich weiß wie schwer es ist die "Jungs" zurückzurufen, wenn man merkt dass sie auf die falsche Tür zu rennen! Nein, ich möchte nicht in der Haut des Unverdächtigen stecken, der wird den Schrecken nie los!
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Das ist absolut falsch! Der friedliche Bürger wird nicht in einen Konflikt mit der Polizei geraten!
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Dann scheint es wohl hier jede Menge von kleinen Mädchen zu geben! Mit Deinen Erwartungshaltungen hast Du ja Recht, aber die gleichen hat der PVB auch von seinem Gegenüber, was in der Regel ja auch funktioniert.
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Das ist doch genau das, wo ich versuche dezent darauf hinzuweisen! Es begegnen sich 2 Menschen mit unterschiedlichen Interessen, Ansichten, Befindlichkeiten und Aufgaben und je nach Befindlichkeit der einen oder anderen Seite kann etwas aus dem "Ruder" laufen, oder auch nicht. Was ich persönlich von dem § 42a WaffG halte, naja, ich kann es nicht ändern!
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Gelebtes Leben, aber eben ohne Garantien! Warum sollte ein normal denkender PVB einem normal denkenden Menschen so etwas abnehmen? Nein, tut ja keiner! (Nun ja, in der Regel nicht) Nur eben wenn jemand damit auffällt! Ich habe nach 42 Dienstjahren noch keinem normalen Menschen ein Messer abgenommen!
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Du willst noch mehr Pflichten? - Warnweste - Verbandskasten - Werkzeug - Glühbirnenersatz - Feuerlöscher - Winterreifen - Maut-Aufkleber - Smok-Aufkleber - Sicherheitsgurte - Gurtschneider Warum nicht auch noch Kondome?
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Na dann schau Dir mal im Januar meine Schrankinhalte an und Dir wird das Staunen nicht vergehen! Die scheinen zu Silvester unter die Sammler gegangen zu sein!
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Ist doch allgemein bekannt, habe noch nie ein Geheimnis draus gemacht! Was meinst Du wie viel Waffen ich in Kreuzberg und Neukölln schon eingesammelt habe? Ich kann es nicht mehr zählen, daher diese Aussage, denn Du konntest Deine Aussage diesbezüglich ja auch nicht gerade mit Fakten belegen. Trotzdem schönen Sonntag noch! Text Nr. 25 bezieht sich nur auf diesen Ausschnitt.
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Benötigt hier ein Staatsbediensteter eine Sonderberechtigung? Der Unfug bezog sich auf Deine Aussage bezüglich Neukölln! Diese Passage hatte ich doch auch hervorgehoben und nicht das Schießen.
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Ein Schloss ist nur bei Anscheins-, Hieb- und Stoßwaffen erforderlich. Schießen ohne Schießerlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und nur zu den im WaffG genannten Ausnahmen zulässig, hat mit Silvester aber nichts zu tun. Kenne mehr als nur einen LWB der sich wegen SRS-Ballerei von seinen Waffen trennen durfte!
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Das ist Unfug!
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Ich spreche doch nicht als PVB, sondern als Bürger, Forumsmitglied und LWB! Ich persönlich würde mir wegen irgendeinem Messerchen von geringem Wert doch nicht diesen ganzen Aufwand aufhalsen, wenn mir klar ist dass ich mich in einer "Grauzone" bewege, falls ich aber 100-%-prozentig sicher wäre dass ich Recht habe, dann natürlich schon. Der § 42a WaffG ist natürlich eine Grauzone, schon wenn noch andere Gesetze wie z. B. Versammlungsgesetz, Luftsicherheitsgesetz und Diebstahl mit Waffen einfließen könnten. Dem Jäger und Sammler (auch keinem unauffälligen Normalbürger) wird nach meiner Einschätzung auch nicht ohne Grund irgendetwas weggenommen.
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Dass die Meinung des BKA schon mehrfach von Gerichten "kassiert" wurde, dürfte auch klar sein. Das BKA beschäftigt sich mit der Einstufung von Gegenständen als Waffen, oder verbotenen Gegenständen. Es sollte sich jeder im klaren sein, dass er im Falle einer Kontrolle erst einmal der Einschätzung des feststellenden Beamten unterliegt, da helfen keine Schreiben oder sonstigen Argumente. 1. Feststellung 2. Beschlagnahme oder Sicherstellung vor Ort 3. Widerspruch oder nicht gegen die Beschlagnahme (Der Widerspruch muss einem Richter vorgelegt werde und ich kenne keinen Fall im Waffenrecht, wo sich ein Richter gegen die Beschlagnahme entschieden hat) 4. rechtliche Einordnung (Straftat, Ordnungswidrigkeit oder Sicherstellung Gefahrenabwehr) 5. Weiterleitung an sachlich zuständige Dienststelle 6. Aushändigung oder Durchführung des entsprechenden Verfahrens Natürlich steht jedem der Rechtsweg offen, aber für ein 5,- € Messer RA-Beratungskosten für ca. 100,- € und dann die übrigen Kosten? Es muss jeder für sich entscheiden, welches Messer er warum mit sich führt und ob es einer rechtlichen Bewertung stand hält. Ich persönlich kann nur auf bestimmte Umstände hinweisen und werde mich hüten Ratschläge zu erteilen, dass er dieses oder jenes Messer führen darf. Ich habe meine Messer ausgewechselt, kann aber nicht garantieren, dass es mir aus irgendwelchen Gründen abgenommen werden könnte, obwohl ich in meinen 60 Lebensjahren als Privatperson noch nie bezüglich mitgeführter Gegenstände kontrolliert wurde.
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Nein, voll im Thema! Der feststellende Beamte ordnet das Teil vor Ort ein und "pinnt" eine entsprechende Anzeige, oder auch nicht, es ist sein Ermessen im Rahmen der Ordnungswidrigkeit. Der Richter entscheidet dann am Ende der Kette, oder auch nicht, wenn die Owi nicht angefochten wird. Egal was hier im Forum eingeordnet wird, interessiert vor Ort niemanden. Dass die Auslegungen im Waffenrecht Ländersache ist, hatten wir auch schon einmal. Ja, auch das Teppichmesser ist ein Werkzeug und auch einhändig feststellbar. Nun rate mal, wo das auch unter das Führverbot fällt? Nein, ich kenne keinen Bauarbeiter dem so ein Teil auf dem Wege zur oder von der Arbeit abgenommen wurde. Beim Biertrinken am Kiosk und einer anschließenden Keilerei schon.
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Einhandmesser sind weder verboten, noch sind es Waffen. Nicht das einhändige Öffnen ist das Kriterium, sondern einhändig feststellbar, denn wenn nicht feststellbar, dann fehlt auch die Einhandeigenschaft gem. § 42a WaffG.
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Ja Neid, Mißgunst, u.s.w. hat schon zu manschen Schließungen geführt, sogar von Lokalen! Die Stände die ich kenne sind nicht verschlossen.
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
uwewittenburg antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hmm, obwohl ich bei der NVA und auch bei der VoPo war, sind mir derartige Dinge nicht bekannt und ja, ich bin auch als Teilnehmer einer Militärparade an der Tribüne vorbeigefahren, aber mit Schlagbolzen! Lediglich die Tankverschlüsse an den Fahrzeugen waren verplombt und das nur, damit niemand Sabotage betrieb und Zucker einstreute, so dass ja kein Fahrzeug stehen bleiben konnte. Später als Verkehrsposten (auch an der Protokollstrecke) hatte meine Waffe scharfe Patronen im Magazin und der Schlagbolzen war auch noch drin und auch später als Kripo-Mann, während verschiedener Streckensicherungen, war meine Waffe intakt! Wenn jemand solchen Unsinn behauptet, sollte auch auch mal "Butter bei die Fische" geben! -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
uwewittenburg antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wo hast Du den Unsinn her? -
Mag ja sein, aber 7,5 Joule sind nun einmal gesetzlich als Höchstgrenze festgeschrieben und wenn jemand versucht das zu umgehen, naja, wenn Du 9 mm genehmigt bekommen hast, kannst Du ja auch nicht einfach 45-er besitzen! Wenn das dann auch noch jemand anzeigt, kann das keiner negieren!