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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Oooh da fallen mir verschiedene Gründe ein und wenn es nur das Glas mit Schwarzpulver ist, oder eine SRS Waffe ohne PTB u.s.w.! Er wird dann mit Sicherheit den Ort verlassen um sich in 80 km Entfernung einen Beschluss holen!
  2. Oha, Du schickst also immer Deine Frau vor wenn das SEK klingelt?
  3. "Gehört meiner Frau´" ist ein sehr schlechtes Argument!
  4. Könnte. Es gibt Kontrollen wo Vollzugsbeamte dabei sind, die dann bei Gefahr im Verzuge auch die Durchsuchung anordnen dürfen. In der Regel laufen die Kontrollen doch wohl auch entspannt ab. Ich habe keine durchgeführt und es fand bei mir auch noch keine statt. Wird aber immer anders ablaufen, so nach dem Motto: "Wie man in den Wald ruft....."! Warum öffnen Kraftfahrer eigentlich immer freiwillig ihren Kofferraum?
  5. Wenn es dann beim Auffinden verbotener Gegenstände etwas bringt?
  6. Sei vorsichtig mit diesen Ratschlägen! Den Beschluss bekommt er doch für die gesamte Wohnung des LWB und das sogar telefonisch1
  7. Die Frage lässt sich so kurz nicht einfach beantworten! In der Regel gehen dem Kontrolleur verschlossene Behältnisse nichts an, es sei denn sie sind durchsichtig und etwas verbotenes ist erkennbar. Somit könnte eine Kontrolle auch in eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug abgleiten! Hatten wir aber schon mehrfach diskutiert.
  8. Das Schlimme ist nur dass ein normaler Bürger mit so einer Prozess Dauer überfordert ist und die Nerven ev. blank liegen so dass das auch gesundheitliche Folgen haben kann und dem Genuss der verdienten Rente entgegensteht.
  9. Würde ich aber auf "manche" beschränken wollen, denn manchmal ist es wohl auch Überheblichkeit. Überall gibt es solche und solche!
  10. Wenn dann aber den richtigen Anwalt. Ich hatte einen Anwalt, wenn er die Sache anders begründet hätte, wäre das Urteil für mich besser ausgefallen. (Nein, war kein Anwalt aus den neuen BL, im Gegenteil, sogar ein bekannter Anwalt)
  11. Ich finde das nicht lustig, denn der ehemalige Intensivtäter kommt nun legal an eine Waffe! Klar, er mag seine Strafe verbüßt haben und einsichtig geworden sein, was ich aber nicht so wirklich glauben will oder kann. Ein Intensivtäter hat erheblich und regelmäßig Straftaten begangen, wobei ich unterstelle dass er nicht für alle begangenen Straftaten belangt wurde und hier ev. noch eine Grauzone sein dürfte. Ich kenne jemanden der hat ca. 320 Autodiebstähle begangen, von denen nur 2 oder 3 angeklagt wurden, der Rest wurde fallen gelassen. Ob die Geschädigten jemals entschädigt werden? (Während einer Tat wurde während der Fluchtfahrt hochwertige Computertechnik auf der Straße verstreut) Er kam daher mit einem "blauen" Auge davon und wurde später als Wachmann im Bundestag eingestellt, wo er die Personenschützer dann zum Ablegen der Waffen aufforderte! Zum Glück blieb er nicht länger dort! Er sagte mir persönlich: "Wenn die mich beim 1. Mal gleich richtig bestraft hätten, hätte ich mit den Straftaten nicht weiter gemacht!"
  12. Kennst Du etwas seinen Förderer? Er heißt tatsächlich G......! Kenne ihn und halte eigentlich sehr viel von ihm, muss ich aber wohl noch mal überdenken.
  13. Mir fällt gerade keins ein, aber ein ehemaliger Intensivtäter mit Migrationshintergrund ist Polizeischüler in Berlin geworden.
  14. Darum habe ich bisher nicht verstanden dass auch zu Silvester nach solchen Hinweisen mit dem SEK agiert wird!
  15. Zu Silvester hat wohl kein PVB Zeit für Zufallskontrollen. Fahr mal eine Silvesternachtschicht mit, da glüht ab 0.00 Uhr der Funk!
  16. Hat sich! Den Hilfsbeamten gibt es nicht mehr, er heißt jetzt Ermittlungsperson, ist zwar bei Gefahr im Verzuge handlungsfähig, wird jetzt aber stark eingeschränkt da Sta. und Richter Bereitschaftshandys haben.
  17. Klar, funktioniert nur nicht mehr überall. Die Zeiten wandeln sich, in ländlichen Gegenden könnte das ev. noch so laufen. In 1. Linie geht es aber um Hilfe für die Betroffenen, denn es sind Menschen!
  18. 1. gibt es mehr Tote und Verletzte durch Trunkenheitsfahrten als durch Sportschützen und Jäger 2. dürfte mancher PVB mit Alkoholproblemen seine Dauerwaffenträgereigenschaft verlieren
  19. Man sollte tatsächlich über die Feierlichkeiten des Schützenkönigs und auch das Jahresabschlussschießen nachdenken. Wenn im Dezember der Glühwein nach 6 Stunden Taubenschießen das Innere aufwärmen soll, naja, ich sag dazu nichts!
  20. Weil es ja kein reines Transportieren mehr gibt, denn es bleibt ein Führen!
  21. Das kannst Du vollkommen vergessen. Bei einem Alk.-Verdacht wird der Beschluss per Handy eingeholt, zumal Richter, Staatsanwälte und Polizisten mit derartigen Geräten ausgestattet sind und durch Bereitschaftszeiten jederzeit erreichbar sind. Die Zeiten wo ich mit dem Ermittlungsverfahren zum Landgericht gefahren bin, um einen zuständigen Staatsanwalt zu finden, der dann einen Antrag für einen Durchsuchungsbeschluss (oder auch einen anderen) ausfüllt und ich dann einen zuständigen Richter suche, der dann auch Zeit für mich hat, so dass ich dann nach ca. 6 Stunden Wartezeit einen Beschluss bekomme, sind schon sehr lange vorbei.
  22. Somit dürfte der sogenannte "Flachmann" bei Frankonia als Jagdzubehör ausgedient haben!
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