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uwewittenburg

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  1. Es geht hier nicht darum dass der Staat jemand ärgern will, sondern warum durchsucht werden soll und nicht um bloße Kontrollen. Wurde gegen LWB eine Anzeige wegen eines Gewaltdeliktes erstattet, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch. Wurde einem LWB die Waffenbesitzberechtigung widerrufen und er weigert sich in der gesetzlichen Frist die Waffen abzugeben, muß man sich schon fragen, was hier die Gründe sind! Zumindestens ist er dann illegal im Besitz von "scharfen" Schusswaffen!
  2. Selten solchen Unsinn gelesen!
  3. Das wird es auch nicht geben, genausowenig wie dass ein Kontrolleur alleine kommt!
  4. Ich habe schon bei vielen LWB durchsucht und durch die vorherige Einsichtnahme in das Waffenregister immer ohne SEK! Das Warum werde ich nicht näher erläutern. Es kommt auch immer auf das angezeigte Delikt an, bei angezeigten tatsächlich Gewaltdelikten, oder Prahlereien nach dem reichlichen Verzehr von Gerstenkaltschale sieht es dann anders aus! (Das Beispiel mit meinem Schützenkollegen bei Übernachtung im Hotel hatte ich schon erwähnt, das Zimmer hat eine neue Tür) Ich will hier nicht über die Inhalte dieser Anzeigen schreiben, sonst finden sich noch mehr Nachahmer! Ich kann nur immer betonen, pflegt gute nachbarschaftliche/familäre Beziehungen und achtet darauf, was ihr unter ev. alkoholischer Beeinflussung von Euch gebt(natürlich nur die, die Alkohol trinken).
  5. So viele sind es dann auch nicht! Ich habe aber persönlich auch schon erlebt, dass das SEK klingelt, kein Witz!
  6. Ich habe noch keinen Fall erlebt, der einem anderen auch nur ähnelt.
  7. Davor habe ich doch schon immer gewarnt, gerade im Zusammenhang mit Waffen.
  8. Auch wenn ich Deine Verärgerung nachvollziehen kann, solltest Du mal darüber nachdenken, wer Dir das "eingebrockt" hat! Ich kenne aber auch andere Varianten der Durchführung.
  9. Habe ich doch schon immer angedeutet, dass derartigen Anzeigen nachgegangen wird, nur in der Durchführung unterscheiden sie sich! Dein Vorleben und die Tatsache dass Du LWB bist, also zuverlässig, führten zu dem Ergebnis, dass man Dich ohne Durchsuchungsbeschluß und ohne Sonderkommando aufgesucht hat, um die Sache zu prüfen! Seit Winnenden sind alle viel sensibler geworden!
  10. Interessanter Kommentar! ein ganz wichtiger satz bei 29:50! "..also es gibt keine möglichkeit zur gegenwehr..." ibiblogaku vor 1 Monat
  11. Dann sind wir uns nach langer Zeit ja mal endlich wieder einig!
  12. Wie , wann, warum und was zu welchem Zeitpunkt in der Zeitung steht, weißt Du aber schon?!?!?
  13. Es gehören ja noch mehr Umstände dazu, was ich hier nicht so erläutern werde. Ich persönlich war noch bei keinem LWB mit dem SEK, ist aber mein Risiko und auch für meine Kollegen. Wir sprechen hier aber auch über "scharfe Schußwaffen" und gerade bei Gefahr im Verzuge und einem sofortigen richterlichen Beschluß ist die Wahrscheinlichkeit eines SEK-Einsatzes sehr hoch. Im Tagesgeschäft habe ich mehr Möglichkeiten der Voraufklärung und auch über die Auswahl der Vorgehensweise, dazu werde ich aber auch nichts schreiben.
  14. Das "Wie" legt aber nicht der Betroffene(Verdächtige) fest und die Entscheidungsfreiheit des ermittelnden (durchführenden) Beamten hat nur einen geringen Spielraum! Ich lasse mich hier aber auf keine Haarspalterei ein!
  15. Wenn bei einem LWB durchsucht werden soll, steht zumindestens der Verdacht einer durch ihn begangenen Straftat im Raum!
  16. Ich schrieb ja auch eigentlich! Du machst es richtig, dass Du Dich kümmerst, allerdings ziemlich spät, so dass Du eigentlich glücklich sein kannst, dass Du noch keinen Besuch bekamst!
  17. Sport-Schütze macht es eigentlich richtig! Aber, wie Ihr merkt liegt die Gefahr bei den Alt-Besitzern, habe ich aber schon einmal beschrieben. Die, die nicht reagieren, sind die ersten, die mit einem "Besuch" rechnen müssen!
  18. Warum kann er sich nicht einen neuen kaufen?
  19. Darum schrieb ich ja auch ev., da ich diesen Tresor nicht kenne! Ansonsten keine Einwände!
  20. Ah, Tyr war schneller, werde wohl alt!
  21. Genau, zumal Magazine noch nicht den waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegen!
  22. Es ist und bleibt ein Merkblatt! Es ist durchaus möglich, dass sich die dortigen Polizeibeamten an dieses Merkblatt halten und dann könnte es unangenehm werden, jedoch halte ich eine Verurteilung ausgeschlossen, es sei denn Staatsanwalt und Richter halten sich an dieses Merkblatt! Wie schon gesagt, Munition kann man im waffenrechtlichen Sinne nicht führen, allerdings könnte man aufmunitionierte Magazine zum leiteren zugriffsbereiten Führen heranziehen! Also vorsichtig, muß jeder für sich wissen, würde damit jedoch nicht "hausieren gehen"!
  23. 1. Magazine: - sind Waffen-Zubehör und unterliegen keinen waffenrechtlichen Bestimmungen! 2. Munition: - kann man im waffenrechtlichen Sinne nicht führen!
  24. 6 Ss OWi 1327/80 Verlags-Archiv Nr. 6178
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