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uwewittenburg

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  1. Ist doch allgemein bekannt, habe noch nie ein Geheimnis draus gemacht! Was meinst Du wie viel Waffen ich in Kreuzberg und Neukölln schon eingesammelt habe? Ich kann es nicht mehr zählen, daher diese Aussage, denn Du konntest Deine Aussage diesbezüglich ja auch nicht gerade mit Fakten belegen. Trotzdem schönen Sonntag noch! Text Nr. 25 bezieht sich nur auf diesen Ausschnitt.
  2. Benötigt hier ein Staatsbediensteter eine Sonderberechtigung? Der Unfug bezog sich auf Deine Aussage bezüglich Neukölln! Diese Passage hatte ich doch auch hervorgehoben und nicht das Schießen.
  3. Ein Schloss ist nur bei Anscheins-, Hieb- und Stoßwaffen erforderlich. Schießen ohne Schießerlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und nur zu den im WaffG genannten Ausnahmen zulässig, hat mit Silvester aber nichts zu tun. Kenne mehr als nur einen LWB der sich wegen SRS-Ballerei von seinen Waffen trennen durfte!
  4. Ich spreche doch nicht als PVB, sondern als Bürger, Forumsmitglied und LWB! Ich persönlich würde mir wegen irgendeinem Messerchen von geringem Wert doch nicht diesen ganzen Aufwand aufhalsen, wenn mir klar ist dass ich mich in einer "Grauzone" bewege, falls ich aber 100-%-prozentig sicher wäre dass ich Recht habe, dann natürlich schon. Der § 42a WaffG ist natürlich eine Grauzone, schon wenn noch andere Gesetze wie z. B. Versammlungsgesetz, Luftsicherheitsgesetz und Diebstahl mit Waffen einfließen könnten. Dem Jäger und Sammler (auch keinem unauffälligen Normalbürger) wird nach meiner Einschätzung auch nicht ohne Grund irgendetwas weggenommen.
  5. Dass die Meinung des BKA schon mehrfach von Gerichten "kassiert" wurde, dürfte auch klar sein. Das BKA beschäftigt sich mit der Einstufung von Gegenständen als Waffen, oder verbotenen Gegenständen. Es sollte sich jeder im klaren sein, dass er im Falle einer Kontrolle erst einmal der Einschätzung des feststellenden Beamten unterliegt, da helfen keine Schreiben oder sonstigen Argumente. 1. Feststellung 2. Beschlagnahme oder Sicherstellung vor Ort 3. Widerspruch oder nicht gegen die Beschlagnahme (Der Widerspruch muss einem Richter vorgelegt werde und ich kenne keinen Fall im Waffenrecht, wo sich ein Richter gegen die Beschlagnahme entschieden hat) 4. rechtliche Einordnung (Straftat, Ordnungswidrigkeit oder Sicherstellung Gefahrenabwehr) 5. Weiterleitung an sachlich zuständige Dienststelle 6. Aushändigung oder Durchführung des entsprechenden Verfahrens Natürlich steht jedem der Rechtsweg offen, aber für ein 5,- € Messer RA-Beratungskosten für ca. 100,- € und dann die übrigen Kosten? Es muss jeder für sich entscheiden, welches Messer er warum mit sich führt und ob es einer rechtlichen Bewertung stand hält. Ich persönlich kann nur auf bestimmte Umstände hinweisen und werde mich hüten Ratschläge zu erteilen, dass er dieses oder jenes Messer führen darf. Ich habe meine Messer ausgewechselt, kann aber nicht garantieren, dass es mir aus irgendwelchen Gründen abgenommen werden könnte, obwohl ich in meinen 60 Lebensjahren als Privatperson noch nie bezüglich mitgeführter Gegenstände kontrolliert wurde.
  6. Nein, voll im Thema! Der feststellende Beamte ordnet das Teil vor Ort ein und "pinnt" eine entsprechende Anzeige, oder auch nicht, es ist sein Ermessen im Rahmen der Ordnungswidrigkeit. Der Richter entscheidet dann am Ende der Kette, oder auch nicht, wenn die Owi nicht angefochten wird. Egal was hier im Forum eingeordnet wird, interessiert vor Ort niemanden. Dass die Auslegungen im Waffenrecht Ländersache ist, hatten wir auch schon einmal. Ja, auch das Teppichmesser ist ein Werkzeug und auch einhändig feststellbar. Nun rate mal, wo das auch unter das Führverbot fällt? Nein, ich kenne keinen Bauarbeiter dem so ein Teil auf dem Wege zur oder von der Arbeit abgenommen wurde. Beim Biertrinken am Kiosk und einer anschließenden Keilerei schon.
  7. Einhandmesser sind weder verboten, noch sind es Waffen. Nicht das einhändige Öffnen ist das Kriterium, sondern einhändig feststellbar, denn wenn nicht feststellbar, dann fehlt auch die Einhandeigenschaft gem. § 42a WaffG.
  8. uwewittenburg

    Standsperre

    Ja Neid, Mißgunst, u.s.w. hat schon zu manschen Schließungen geführt, sogar von Lokalen! Die Stände die ich kenne sind nicht verschlossen.
  9. Hmm, obwohl ich bei der NVA und auch bei der VoPo war, sind mir derartige Dinge nicht bekannt und ja, ich bin auch als Teilnehmer einer Militärparade an der Tribüne vorbeigefahren, aber mit Schlagbolzen! Lediglich die Tankverschlüsse an den Fahrzeugen waren verplombt und das nur, damit niemand Sabotage betrieb und Zucker einstreute, so dass ja kein Fahrzeug stehen bleiben konnte. Später als Verkehrsposten (auch an der Protokollstrecke) hatte meine Waffe scharfe Patronen im Magazin und der Schlagbolzen war auch noch drin und auch später als Kripo-Mann, während verschiedener Streckensicherungen, war meine Waffe intakt! Wenn jemand solchen Unsinn behauptet, sollte auch auch mal "Butter bei die Fische" geben!
  10. Mag ja sein, aber 7,5 Joule sind nun einmal gesetzlich als Höchstgrenze festgeschrieben und wenn jemand versucht das zu umgehen, naja, wenn Du 9 mm genehmigt bekommen hast, kannst Du ja auch nicht einfach 45-er besitzen! Wenn das dann auch noch jemand anzeigt, kann das keiner negieren!
  11. Das kann ich so bestätigen! Bei fast jedem "Besuch" bei einem Waffenbesitzer wurde vorher eine Anzeige erstattet. Hab doch schon öfter geschrieben, vertragt Euch mit Euren Nachbarn, Angehörgen und Geschäftspartnern!
  12. Solange max 7,5 Joule vorgeschrieben sind, wird sich nichts ändern! War doch mit den Softi's damals genauso, erst bis 0,08 Joule damals erlaubt und nach zähem Widerstand auf bis 0,5 Joule EU einheitlich geregelt. Mir graut noch heute über die riesigen Stapel der hier damals sichergestellten Plastikdingern!
  13. Ich kenne hier keine Vorschriften, ich würde einfach Siegellack auftragen, so dass erkennbar ist, dass Du nicht dran herumschraubst, dann denke ich bist Du auf der sicheren Seite. Du könntest natürlich auch Deinen Waffenhändler fragen, kann auch sein, dass er das ebenfalls für Blödsinn hält, weiß ich nicht. Wie gesagt, ich sehe hier noch Regelungsbedarf! Paintball ist nun auch nicht wirklich meine Welt! Es wurden ja nicht alle Waffen beschlagnahmt, also würde ich das persönlich mit Ja beantworten.
  14. War hier so gewesen und stand auch in der Presse, wie Du aus dem Link entnehmen kannst, handelt es sich hier um eine Grauzone. Die Waffen werden nicht in der Sauna getestet, sondern es wird die Energie durch Sachverständige gemessen, liegt sie über 7,5 Joule, hast Du erst einmal einen Verstoß gegen das WaffG an der "Backe". Wenn ich mich richtig erinnere, wurden hier ca. 50 Waffen beschlagnahmt und die Verfahren auf mehrere Geschäftsstellen der StA verteilt, natürlich kamen dabei unterschiedliche Urteile von der Einstellung bis hin zu einer Verurteilung raus. Ist die Stellschraube nicht versiegelt, geht man hier davon aus, dass eine höhere Energiemenge erreicht werden kann, so kenne ich die einhellige Meinung der hiesigen Sachverständigen. Ob das jemand für Blödsinn hält, darüber äußere ich mich nicht, es ist nicht meine Erfindung. Wurde eine Paintballwaffe beschlagnahmt, geht sie nicht ohne Energiemessung raus! Halte davon was Du möchtest, wie gesagt es ist noch eine Grauzone!
  15. Man sollte auch beachten, dass ein F im "Fünfeckt" vorhanden und die Stellschraube zur Energieerhöhung verplombt ist, ansonsten wird das F im "Fünfeck" ungültig und die Waffe erlaubnispflichtig! Hier wurde schon einmal eine Halle gestürmt und die meisten Waffen eingezogen!
  16. Habe den Beitrag auch gesehen, aber ich kenne nicht die Ermittlungsakte, daher enthalte ich mich der Stimme!
  17. Und das kannst Du auch mit Fakten untermauern?
  18. Dass in einem ständig bewachten Objekt andere Aufbewahrungsbestimmungen als in einem bewohnten oder unbewohnten gelten ist doch wohl bekannt?
  19. Schauen wir mal was bei der Aufarbeitung der "Dönermorde" rauskommt!
  20. Wenn sie denn ermittelt wurden! Mir ist kein Fall bekannt, dass ein ermittelter illegaler Waffenhändler straffrei ausgegangen ist.
  21. Wie Presseberichte entstehen weiss doch wohl jeder. Ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen kann verheerende Auswirkungen haben. In meinen 41 Dienstjahren habe ich persönlich nicht erlebt, dass Wohnungsdurchsuchungen zur Einschüchterung oder zur Erlangung von Aussagen durchgeführt wurden. Will aber nicht in Abrede stellen, dass derartiges vorgekommen sein könnte, kann es aber auch nicht bestätigen. Eines kann ich jedoch mit Sicherheit sagen, wenn es in der ehemaligen DDR möglich gewesen wäre, so schnell wie heute einen DB zu bekommen, wäre die Aufklärungsquote noch höher gewesen! Dabei spreche ich aber auch nur für die Dienstzweige, die damals offiziell mit der Aufklärung von Straftaten gegen das Eigentum und das Leben beauftragt waren. Dass damals illegal Wohnungen betreten, durchsucht und verwanzt wurden, stelle ich dabei auch nicht in Abrede, habe mich damit aber noch nie identifiziert und betraf auch nicht meine damaligen Dienstbereiche. Dieses dunkle Kapitel lichtet sich aber auch immer mehr, zumal für diese Leute die Frist der damals auferlegten Schweigepflicht abläuft und einige gewillt sind die Vergangenheit zu bearbeiten, oder auch aufzuarbeiten. Ja, viele glauben noch an diese Schweigepflicht, warum auch immer.
  22. Ich weiß ja nicht wie lange dieser Vorfall zurückliegt und was damals alles in die Waagschale geworfen wurde, wäre aber schon wichtig Ganz sicher könnte man das aber nur beurteilen, wenn 2 verschiedene Personengruppen mit gleichen Voraussetzungen, genau das gleiche Delikt, mit der gleichen Begehungsweise begangen hätten. Aber hatten wir ja schon mal, es wird nie Übereinstimmungen oder Prallelen geben. Aus meiner persönlichen Erfahrung stimmt die Aussage: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." schon lange nicht mehr. Sicher kenne ich noch Zeiten, wo man bei einer Kontrolle seinen Ausweis zückte und alles war schick, aber seit ca. 20 Jahren tue ich das generell nicht mehr. (Es sei denn ich kontrolliere selbst!)
  23. Weil man dann wahrscheinlich diesen "qualifizierten" Beitrag nicht mehr lesen könnte?
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