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uwewittenburg

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  1. Mag ja sein, aber 7,5 Joule sind nun einmal gesetzlich als Höchstgrenze festgeschrieben und wenn jemand versucht das zu umgehen, naja, wenn Du 9 mm genehmigt bekommen hast, kannst Du ja auch nicht einfach 45-er besitzen! Wenn das dann auch noch jemand anzeigt, kann das keiner negieren!
  2. Das kann ich so bestätigen! Bei fast jedem "Besuch" bei einem Waffenbesitzer wurde vorher eine Anzeige erstattet. Hab doch schon öfter geschrieben, vertragt Euch mit Euren Nachbarn, Angehörgen und Geschäftspartnern!
  3. Solange max 7,5 Joule vorgeschrieben sind, wird sich nichts ändern! War doch mit den Softi's damals genauso, erst bis 0,08 Joule damals erlaubt und nach zähem Widerstand auf bis 0,5 Joule EU einheitlich geregelt. Mir graut noch heute über die riesigen Stapel der hier damals sichergestellten Plastikdingern!
  4. Ich kenne hier keine Vorschriften, ich würde einfach Siegellack auftragen, so dass erkennbar ist, dass Du nicht dran herumschraubst, dann denke ich bist Du auf der sicheren Seite. Du könntest natürlich auch Deinen Waffenhändler fragen, kann auch sein, dass er das ebenfalls für Blödsinn hält, weiß ich nicht. Wie gesagt, ich sehe hier noch Regelungsbedarf! Paintball ist nun auch nicht wirklich meine Welt! Es wurden ja nicht alle Waffen beschlagnahmt, also würde ich das persönlich mit Ja beantworten.
  5. War hier so gewesen und stand auch in der Presse, wie Du aus dem Link entnehmen kannst, handelt es sich hier um eine Grauzone. Die Waffen werden nicht in der Sauna getestet, sondern es wird die Energie durch Sachverständige gemessen, liegt sie über 7,5 Joule, hast Du erst einmal einen Verstoß gegen das WaffG an der "Backe". Wenn ich mich richtig erinnere, wurden hier ca. 50 Waffen beschlagnahmt und die Verfahren auf mehrere Geschäftsstellen der StA verteilt, natürlich kamen dabei unterschiedliche Urteile von der Einstellung bis hin zu einer Verurteilung raus. Ist die Stellschraube nicht versiegelt, geht man hier davon aus, dass eine höhere Energiemenge erreicht werden kann, so kenne ich die einhellige Meinung der hiesigen Sachverständigen. Ob das jemand für Blödsinn hält, darüber äußere ich mich nicht, es ist nicht meine Erfindung. Wurde eine Paintballwaffe beschlagnahmt, geht sie nicht ohne Energiemessung raus! Halte davon was Du möchtest, wie gesagt es ist noch eine Grauzone!
  6. Man sollte auch beachten, dass ein F im "Fünfeckt" vorhanden und die Stellschraube zur Energieerhöhung verplombt ist, ansonsten wird das F im "Fünfeck" ungültig und die Waffe erlaubnispflichtig! Hier wurde schon einmal eine Halle gestürmt und die meisten Waffen eingezogen!
  7. Habe den Beitrag auch gesehen, aber ich kenne nicht die Ermittlungsakte, daher enthalte ich mich der Stimme!
  8. Und das kannst Du auch mit Fakten untermauern?
  9. Dass in einem ständig bewachten Objekt andere Aufbewahrungsbestimmungen als in einem bewohnten oder unbewohnten gelten ist doch wohl bekannt?
  10. Schauen wir mal was bei der Aufarbeitung der "Dönermorde" rauskommt!
  11. Wenn sie denn ermittelt wurden! Mir ist kein Fall bekannt, dass ein ermittelter illegaler Waffenhändler straffrei ausgegangen ist.
  12. Wie Presseberichte entstehen weiss doch wohl jeder. Ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen kann verheerende Auswirkungen haben. In meinen 41 Dienstjahren habe ich persönlich nicht erlebt, dass Wohnungsdurchsuchungen zur Einschüchterung oder zur Erlangung von Aussagen durchgeführt wurden. Will aber nicht in Abrede stellen, dass derartiges vorgekommen sein könnte, kann es aber auch nicht bestätigen. Eines kann ich jedoch mit Sicherheit sagen, wenn es in der ehemaligen DDR möglich gewesen wäre, so schnell wie heute einen DB zu bekommen, wäre die Aufklärungsquote noch höher gewesen! Dabei spreche ich aber auch nur für die Dienstzweige, die damals offiziell mit der Aufklärung von Straftaten gegen das Eigentum und das Leben beauftragt waren. Dass damals illegal Wohnungen betreten, durchsucht und verwanzt wurden, stelle ich dabei auch nicht in Abrede, habe mich damit aber noch nie identifiziert und betraf auch nicht meine damaligen Dienstbereiche. Dieses dunkle Kapitel lichtet sich aber auch immer mehr, zumal für diese Leute die Frist der damals auferlegten Schweigepflicht abläuft und einige gewillt sind die Vergangenheit zu bearbeiten, oder auch aufzuarbeiten. Ja, viele glauben noch an diese Schweigepflicht, warum auch immer.
  13. Ich weiß ja nicht wie lange dieser Vorfall zurückliegt und was damals alles in die Waagschale geworfen wurde, wäre aber schon wichtig Ganz sicher könnte man das aber nur beurteilen, wenn 2 verschiedene Personengruppen mit gleichen Voraussetzungen, genau das gleiche Delikt, mit der gleichen Begehungsweise begangen hätten. Aber hatten wir ja schon mal, es wird nie Übereinstimmungen oder Prallelen geben. Aus meiner persönlichen Erfahrung stimmt die Aussage: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." schon lange nicht mehr. Sicher kenne ich noch Zeiten, wo man bei einer Kontrolle seinen Ausweis zückte und alles war schick, aber seit ca. 20 Jahren tue ich das generell nicht mehr. (Es sei denn ich kontrolliere selbst!)
  14. Weil man dann wahrscheinlich diesen "qualifizierten" Beitrag nicht mehr lesen könnte?
  15. Es ist schon erstaunlich, was sich heute bei älteren Herrschaften noch so anfindet! Ich staune immer wieder.
  16. Es ist zu Winnenden aber ein wesentlicher Unterschied und gar nicht zu vergleichen! Dass gegen den Vater kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde heißt aber noch nicht, dass disziplinarisch nicht ermittelt wird! Außerdem konnte ich hier nicht lesen, dass die Waffe auf dem Nachtschrank, oder anderweitig ungesichert herumlag. Ich möchte jedenfalls mit keinem der Väter tauschen! Beide haben ein herbes Los zu tragen!
  17. Einen "TÜV" für LWB ab einem gewissen Alter wollte ich bisher noch nicht ins Spiel bringen, obwohl ich den, wie auch beim Führerschein, durchaus befürworten würde! Hier hätte ich auch genügend Praxisbeispiele für eine derartige Notwendigkeit.
  18. Wo soll denn hier der Unterschied liegen? Ach ja, der PVB wäre aus dem Dienst entfernt worden, während der Sportschütze weiter seinem Beruf nachgehen kann! Ihr habt alle Weisheiten drauf!
  19. Sollte der Rentner in Weilerbach ein LWB gewesen sein, bekommt das Thema ev. eine andere Richtung, oder Wasser auf die Mühlen!
  20. Hab lediglich die grüne Farbe vergessen, ansonsten verstehe ich schon viel Spaß! P.S.: Da die meisten hier in dieser Frage gar keinen Spaß verstehen, wollte ich das Thema auch nicht unbedingt in eine Spaßecke drängen! Ich verstehe die Sorgen der meisten schon, kann aber auch nicht unbedingt zur vollsten Beruhigung beitragen. Ich denke einfach, dass bevor ein SEK-Einsatz verboten wird, wird eher der Waffenbesitz verboten.
  21. Der Tip mit der Badehose kommt im Winter besonders gut, es sei denn er hat eine Sauna. Wenn ich nun sagen würde dass ich bessere "Tricks" auf Lager habe, aber nein, ich sage lieber zu wenig! Damit verabschiede ich mich vom Thema. Cu Uwe
  22. Auch wenn ich mich wiederhole, es liegt nicht an der Justiz, der Polizeiführung, oder an dem einzelnen Beamten, sondern an demjenigen der die Anzeige erstattet und zwar an dem mitgeteiltem Sachverhalt. Ich werde mich jedenfalls hüten derartige Inhalte hier dazulegen, denn Nachahmer gibt es genug. Im Nachhinein kann man sich über vieles streiten, so auch über den Amok-Fehlalarm in Leipzig, zum Glück war es nur ein Fehlalarm! Die Kosten sind doch dabei nebensächlich, da verursachen andere Dinge viel höhere Kosten, Ehrenpensionen, Stuttgart 21, Hausbesetzungen, brennende PKW, Kastor-Transporte, Demos jeder Art us.w., u.s.w.!
  23. Eine HD wegen Waffenbesitz mit Straßenbauarbeiten zu vergleichen, finde ich schon etwas daneben, auch wenn ich vor langen Jahren mal einen Bauberuf erlernt habe!
  24. 1. es ist nicht meine Statistik 2. will ich gar nichts rechtfertigen 3. habe ich nie behauptet, dass gegen jeden LWB das SEK eingesetzt werden soll, bzw. wird Fakt ist, dass bei Schußwaffeneinsatz in der Regel von einem "tödlichen Arbeitsunfall" ausgegangen werden kann/muß und der Dienstherr hat nun mal eine Fürsorgepflicht. Mein Link war lediglich ein Denkanstoß, denn nach meiner Kenntnis gibt es keine Statistik über getötete LWB durch Polizeieinsätze! Falls doch, so möge man mich eines Besseren belehren. Falls nun wieder der LWB-Volkszorn ausbricht, nein ich habe noch bei keinem LWB mit SEK durchsucht und es waren schon reichlich Durchsuchungen. Ich kann aber auch nicht garantieren dass es so bleibt, denn es kommt immer auf die einzelnen Umstände und Zusammenhänge an, habe ich aber schon einmal gesagt. Wenn ein LWB der Meinung ist, dass er zu Silvester aus seinem Fenster eines Mehrfamilienhauses mit einer SRS Waffe schießen muß, hat er selbst Schuld.
  25. Unfälle entstehen wenn Arbeitsschutzbestimmungen verletzt werden! Manchmal ist aber auch nur ein Schutzhelm ausreichend!
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