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uwewittenburg

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  1. Manchmal werden sie auch bei kontrollierten Personen im Verkehr, oder auch bei Durchsuchungen aufgefunden, da wird es dann schon etwas leichter. Aber woher soll er das denn auch wissen?
  2. Bei einem SRS Revolver würde ich Dir ev. Recht geben. Überlege mal wie viel Spuren sich auf einer Hülse befinden! Wenn an einem Tatort eine Hülse aufgefunden wird, kann man durch einen Vergleich auch eine SRS-Waffe identifizieren!
  3. Das gilt eben nicht nur für Berlin, schon gar nicht für eine bestimmte Dienststelle. Welche BL noch, entzieht sich meiner Kenntnis. Im Land Brandenburg wurde vor Jahren durch einen derartigen Beschuss einer SRS Waffe eine Raubserie aufgeklärt.
  4. Ich glaube es nicht nur, ich weiß es! Gilt jedenfalls für Berlin!
  5. Wo ist das Problem? Die Waffe wird abgegeben und es wird ein Protokoll angefertigt, wo alle Daten drin stehen. Nun geht die Waffe und das Protokoll seinen weiten Weg von Dienststelle zu Dienststelle, bis zur Asservatenkammer und zur Kriminaltechnik zum amtlichen Beschuss Vergleich. Wie ich schon einmal erwähnte werden alle Waffen die sich im amtlichen Gewahrsam befinden beschossen, egal ob legal oder illegal besessen. Bestimmt nicht, Hauptsache draufgehauen!
  6. Die WBK ist und bleibt Eigentum der Behörde! Trennst Du Dich von der einzigen Waffe, ist die WBK einzuziehen! P.S.: Wer bis heute nicht begriffen hat dass Waffen sicher aufzubewahren sind, tut mir nicht einmal mehr leid!
  7. Nun, ab September 2014 benötigst Du auch noch die Berufskraftfahrerqualifikation, ansonsten erlischt die Verlängerung!
  8. @Timberwolf: mehr gibt es eigentlich nicht hinzuzufügen!
  9. Ja, Du hast Recht, davon rede ich doch schon seit Jahren, man muss miteinander reden! Wenn mir einer dämlich kam habe ich entsprechend der geltenden Gesetze gehandelt, ja ich habe Wahlmöglichkeiten, wie ich die einsetze wird niemand hinterher anzweifeln! Ja, dann wird eben etwas verdächtiges beschlagnahmt, so ist das Leben! Oder wir gehen freundlich lächelnd auseinander, gibt es auch"
  10. Für Geld kannst Du doch alles machen, aber der ist ein echter Doktor im Bereich der Neurologie!
  11. Bei den vielen schlechten Nachrichten will ich auch mal etwas positives weiter geben. Ich war auf meinem Stand und ein promovierter älterer Schütze trat an mich heran und äußerte sich lobend über seinen letzten Kontakt mit der Waffenbehörde. Er war richtig erschrocken als er dort gefragt wurde, ob er noch offene Fragen hätte! Da er weit älter als ich ist und schon länger dort Kontakte hatte, bin ich der Überzeugung dass sich dort etwas tut. Ein neuer Polizeipräsident und LKA Direktor können schon etwas gegen "Büroschimmel" tun!
  12. Ich würde aber auch nicht in jedem Fall den Kontrollbeamten für mich pusten lassen! (Grün ist mal wieder alle, brauche neue Tintenpatronen)
  13. Der Begriff "Zielwasser" ist ziemlich geläufig! Aber für mich persönlich passen Alkohol, Drogen und Waffen (und öff. Straßenverkehr) nicht zusammen, außer bei IWB!
  14. Immer wieder erfrischend, wie sich manche hier zerfleischen. Zwei Parteien können sich nicht vertragen und die "böse" herbeigerufene Polizei versucht Ordnung in das Chaos zu bringen. Interessant wäre es beide Seiten zu hören und nicht eine einseitige Schilderung. Warum wurde die Waffe konfisziert? Straftat, Ordnungswidrigkeit oder Gefahrenabwehr? Warum gibt es kein Protokoll, wo alles drin steht? War Alkohol im Spiel? (Ich wüsste z.B. warum mir etwas abgenommen wurde) Hatte die Waffe kein PTB? Befanden sich an der Waffe Manipulationen, oder war sie so alt dass die Laufsperre "weggebrannt" war? Naja, Spekulatius über Spekulatius, ist ja bald Weihnachten. Ich würde auf der Wache erst einmal nachfragen was überhaupt los war!
  15. Das BKA klärt nur Waffeneigenschaften, aber nicht ob Einhandmesser oder nicht. Klar gibt es FB's die die Waffeneigenschaft verneinen, aber auf eine Einhandmessereigenschaft hinweisen.
  16. Das ist so nicht richtig! Der Polizist entscheidet nicht darüber, sondern er entscheidet nur, ob er das Messer nach einer Durchsuchung, Festnahme oder Kontrolle wieder aushändigt. Zieht er es vorsorglich ein, entscheidet dann eine zuständige Stelle über die Einziehung oder Aushändigung.
  17. Im Owi-Verfahren kommt die Sache selten vor einem Richter und wenn dann auch nur bei Widersprüchen gegen die Beschlagnahme oder den Bußgeldbescheid, oder eben im Grenzfall. Da wird dann immer ein waffenrechtliches Gutachten beigefügt. So wie die Gerichte ausgelastet sind, wird sich kein Richter auf eine Ausdehnung des Verfahrens einlassen, er muss das Gutachten doch nicht bezahlen und er ist auf der sicheren Seite.
  18. Es kommt aber auch auf die Form der Rille an, eine einfache Nagelrille wie bei einem Taschenmesser schließe ich gänzlich aus. Dass die Industrie reagierte und auch größere Rillen fertigte, könnte zu einer neuen Beurteilung führen. Ein Gericht wird sich selten auf einen FB stützen, sondern auf einen Gutachter, der sich ev. auf diesen FB stützt. Ja, ich weiß, schwieriges Thema ohne verlässliche Antworten, da eben "Gummi"! Bei den damaligen Soft-Airs hat ja mal ein Gericht einen FB aberkannt.
  19. Selbstbefriedigung liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich! grins
  20. Ich spreche aus meiner Sichtweise. Würde ich dieses Messer bei einem seriösen Bürger feststellen und ihm seine Begründung "abkaufen", würde ich es auch nicht einziehen. Bei einem polizeibekanntem Klientel schon, da würde mir dann auch der FB einfallen. Wie gesagt es ist eine Ermessensfrage, die bei einem anderen PVB auch anders ausfallen könnte, daher auch keine weitere Begründung meinerseits.
  21. Genau so! Da es keine Waffe ist, darf es auch ein unter 18-jähriger besitzen, aber nicht führen, es sei den er erfüllt die Rahmenbedingungen des § 42a WaffG.
  22. Und nun? Kein Beamter auf der Straße muss diesen Bescheid kennen. Das Führen von Einhandmesser ist eine Ordnungswidrigkeit und somit ist kein Beamter zum Einschreiten gezwungen (Ermessensspielraum), anders eben bei verbotenen Messern wo ein Straftatbestand vorhanden ist.
  23. Die zählt aber nicht zur Einhandmessereigenschaft. Es kommt nicht auf Fingerfertigkeit oder Geschick an.
  24. Das ist doch genau der Knackpunkt! Eigenes befriedetes Besitztum (da zählt die Zugriffs Bereitschaft nicht, weil ich dort führen darf) aber wenn ich schlafe bewahre ich auf, das begreifen eben die wenigsten! Wer keinen Waffenschein hat, hat eben seine "Plempen" zu verschließen, Fakt!
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