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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Wenn der Betreiber das zugelassen hat, liegt doch seine Zustimmung vor! Aber war das so im Ausgangsfall?
  2. Was hat denn § 12 Abs. 3 WaffG nun mit dem Zivilrecht zu tun? Die Zustimmung des Hausrechtinhabers ist doch hier meiner Meinung nach gefordert! Bis zum Schließfach führe ich doch und dann erst lagere ich. Ich will doch nicht unbedingt Recht haben, sehe das aber so!
  3. Beantragen kannst Du das immer, aber bekommen?
  4. Moin, den Begriff "Sonderform" kenne ich nun mal nicht! Wichtig ist für mich nur die Frage des Hausrechtes!
  5. Falsch! Den Transport gibt es eben nicht mehr! Alles was Du mit Deiner Waffe außerhalb Deines befriedeten Besitztum machst ist "Führen"!
  6. Ich bin von Dir schon besseres gewohnt, obwohl ich Fan der P 99 bin, finde ich die Glock einfach geil, einfach egal in welchem Kaliber, das ist eine Waffe vom Feinsten. Ich will kein Cal 50, ist aber auch geil, aber eben teuer!
  7. Klar, geiler Gedanke, nun trennen wir mal Kreuzberg und Bayern!
  8. Das Thema wurde hier schon ausführlich mit weit aus driftenden Rechtsnsichten diskutiert! Du musst einfach nur die Frage beantworten können, warum Du zum Zeitpunkt "X" nur dieses Mittel zur Verfügung hattest. Unter dem Kopfkissen ist dabei die schlechteste Variante! Ansonsten setze ich alles zur Notwehr/-hilfe ein, was gerade in meiner Reichweite ist! Hinterher zu begründen ist eben der schwierigste Teil, den ein fachkundiger Anwalt übernehmen sollte! Ich denke "godix" hätte den notwenigen Biss, aber über seine Erfahrung denke ich noch nach!
  9. Ja, wenn Du das meinst und der Richter diese Meinung akzeptiert? Bezweifle ich aus Erfahrung aber sehr stark!
  10. Ich kenne ihn leider sehr gut. Es geht einfach um die unplombierte Stellschraube für die Energieerhöhung! Frage mich aber nun bitte nicht um meine persönliche Meinung/Einschätzung, die habe ich hier eigentlich fast noch nie kundgetan!
  11. Manche Beiträge hier schmerzen einfach! Nach 42 Dj brennen mir einfach mal die Sicherungen durch, ich muss starke Medikamente nehmen und bin leider noch in der Testphase,3 Professoren, und jeder weiß es besser und die Nebenwirkungen sind manchmal stärker als überschaubar, zumal sich manche Wirkungen überschneiden. Hätte lieber beim "Dimple" bleiben sollen! Bin aber stark und habe wieder alles im Griff! Danke!
  12. P.S.: Ich gebe keine rechtliche Beratung, ich gebe in der Regel auch nicht meine tatsächliche Meinung wieder, weise aber nur daraufhin was mir alles so nach über 42 Dienstjahren so untergekommen ist und das ist nicht wenig!!! 20 Jahre Ost, 20 Jahre West, klar, ca.!
  13. Du bringst es mal wieder auf den Punkt, dort wollte ich hin! Jeder muss für sich entscheiden wie weit er geht und dabei noch gesetzeskonform zu sein! Das ist nicht einfach! Passiert nichts = alles o.K. Passiert was, wie der Tunnelraub in Berlin mit den aufgebrochenen Schließfächern, naja, da hast Du dann mit der fehlenden Waffe die totale "A....karte"!
  14. Somit betritt er fremde Geschäftsräume und offensichtlich ist das auch noch sein Arbeitgeber! Wie schon gesagt, ich würde ihn fragen, das kostet nichts. Wird es abgelehnt, würde ich das lassen, ganz einfach! Wie gesagt: "ich", jeder ist seines Glückes Schmied! Man muss dann eben auch einen toleranten Chef oder Richter finden.
  15. Er führt die Waffe und zwar auf erlaubte Weise zum Zwecke des Transportes und betritt damit die Geschäftsräume! Würde dies ohne meinen Chef zu fragen so nicht tun! Einfach meinen zitierten Gesetzestext noch einmal überdenken! Mir fallen zig Beispiele ein, wo oder wie sein Handeln auffallen könnte! Hatte auf meiner Dienststelle auch ein Waffenschließfach, aber eben nur für die dienstliche Waffe und wenn ich meine private dabei hatte, war sie nicht zugriffsbereit und auch nicht schussbereit in einem Stahlschrank und mein Chef wusste Bescheid und ich war auf der sicheren Seite.
  16. Schon mal über § 12 Abs. 3 WaffG nachgedacht? Auszug: § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
  17. Werde gleich mal nachschauen ob auf einem der Scheine Dein Name steht, glaube aber nicht, denn von Dir bekomme ich kein Geld!
  18. War Gotcha Turnier und von ca. 50 Leuten wurden die Waffen einkassiert.
  19. Keiner, sei es die Jagdgemeinhaft auf freiem Feld, oder was auch immer, einmal im Fadenkreuz, egal durch Nachbarn, oder Nebenbuhler!
  20. Ich wende die Gefahr gegen meine Person ab und werde Dir sogar Dein Schlüpfergummi abnehmen, aber das brauche ich nicht mehr, denn ich bin pensioniert!
  21. Fragen beantwortet der Richter und da wird es kritisch und ich werde mich hüten!
  22. Moderativer Hinweis: Merkst Du eigentlich noch was? Entweder Du gewöhnst Dir einen angemessenen Ton an und unterlässt Deine dauernden Provokationen oder das Forum muss eine Weile auf Deine Beiträge verzichten.
  23. Warst Du schon mal in Wandlitz? Wenn nicht, ich biete Dir eine Führung an! Inbegriffen die Stasi Zentrale, ich erkläre so manches. Einfach nur ärmlich, ich wollte dort nicht begraben sein. Mein 1. Schwiegervater war dort Dachdecker und ich wusste was dort läuft, nein, ich war nicht neidisch!
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