Pressemeldungen sollte man immer mit Vorsicht genießen!
Offensichtlich wurde eine Waffe erworben, aber eben nicht angemeldet. Es müsste schließlich bekannt sein, dass der Verkäufer seinen Verkauf, oder Veräußerung seiner Waffe meldet.
Wenn der Erwerber nun nicht auf Anschreiben der Behörde reagiert, wird die Waffenerlaubnis widerrufen, dazu gibt es Fristen, nach Ablauf der Frist ist der Widerruf rechtswirksam und der Herr befindet sich illegal im Besitz seiner Waffen, was ein Strafverfahren und einen DB nach sich zieht. (obwohl die Behörde eigentlich erst versuchen müsste Waffen und WBK einzuziehen)
Hatte schon mehrfach über ähnlich gelagerte Fälle berichtet.
Übrigens, wer eine Waffe mit sich führt, hat alle Dokumente bei sich zu führen, auch den Perso, ansonsten ist es eine Owi.
Mit Kopien ist es immer so eine Sache, genauso wie mit der KFZ-Zulassung! Liegt aber im Ermessensspielraum des Beamten, da Owi.