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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Ich bin sicher und "Tyr" hat mal wieder einen Volltreffer! Ich war ca. 40 Jahre PVB, davon die Hälfte Ost und die andere West, wissen aber auch die meisten hier! Ich hatte im Monat ca. 30 Strafanzeigen wegen Verst. gg. das WaffG zu bearbeiten, dabei waren auch Geschichten wie der "Lambsdorfkrückstock" (Stockdegen). Besuch im jüdischen Museum Berlin. Die zuständige Richterin rief mich an, wie wir die "Geschichte" bereinigen könnten. Meine Fresse, war das ein Drama, würde jetzt zum Roman ausarten! War aber spannend und ich habe eine Lösung gefunden! Hätte ich aber nicht wiederholen wollen.
  2. Du hast die "Neger" (nein ich bin kein Rechter) vergessen, da wirkt das auch nicht, warum hat aber noch keiner wirklich rausbekommen!
  3. Ich habe SRS, Pfeffer und auch CS, wenn man es dann aber benötigt kommt man eh nicht ran oder sprüht sich den Müll selber in die Fresse! Na klar, ich muss ja vorher nachschauen ob ich Tierabwehr oder Menschen Abwehr benötige!
  4. Warum denn kein CS? Ab 14 Jahre, jedoch lediglich bei öff. Veranstaltungen problematisch!
  5. Man sollte sie schon kennen um auch manchen Beamten darauf hinweisen zu können! Im WaffG steht nichts von verschlossen, außer eben beim § 42 a WaffG und da gibt die Verwaltungsvorschrift schon etwas Rechtssicherheit, wo doch vorher jeder alles anders zu wissen glaubte.
  6. Depressionsbewältigung würde ich aber nicht anwenden wollen!
  7. Wenn die Waffenbehörde das so sieht, ist der PVB gezwungen die Strafanzeige aufzunehmen, zu bearbeiten und an die Staa weiterzuleiten, dass das dann eingestellt wird, ist mir schon klar, aber der Eintrag im polizeilichen System bleibt. Und die Berliner Waffenbehörde ist dem LKA angegliedert und hat somit nach meinem Wissen/Glauben auch Zugriff auf bestimmte Daten.
  8. Hört doch auf Godix und lest den § 38 Abs. 1 WaffG ("Personalausweis oder Paß und........)! Kann doch nicht so schwer sein! Übrigens wer eine Waffe legal erwirbt, sie aber nicht anmeldet, besitzt sie illegal und das ist nach meinem Verständnis eine Straftat. Genau wie der Jäger im Besitz von Jagdmunition ist und sein Jagdschein abgelaufen ist. Haben schon einige nicht bedacht!
  9. Habe gerade wieder eine Kiste Mun. gekauft, werde mal die Rechnung als Sportartikel einreichen!
  10. Das "ver"schlossen interessiert weder einen LWB noch einen Jäger! Wer eine "Erbsenpistole" spazieren trägt, sollte sich lediglich Gedanken machen, wie er sein Verständnis über verschlossen, oder nicht verschlossen einem Beamten rüberbringt! Wenn der einen Kabelbinder oder eine mit einem Reißverschluss verschlossene Gürteltasche nicht akzeptierst zahlst Du den Rechtsstreit!
  11. Du hast es wohl noch immer nicht verstanden? Ein Schloss ist nur für Waffen gefordert, die unter den § 42a WaffG fallen! P.S.: Fahre ich zum Taubenstand habe ich die Mun. lose in meiner Weste, auch wenn ich mit dem Fahrrad dort hin fahre!
  12. Leute, das Schloss ist für den § 42a WaffG gefordert (verschlossenes Behältnis), dies wollte man mit dem Einführungstrick auch gleich auf die anderen Waffen einführen, was aber misslang. (ungeladen und nicht zugriffsbereit, mehr nicht) P.S.: Ich habe aber trotzdem einen Koffer mit Zahlenkombi und an meinem Futteral ein Kofferschlösschen, da es ja auch kontrollierende gibt, die sich mit den Regelungen unsicher sind, genau wie hier!
  13. Du hast noch die Beschussgebühren vergessen, dazu gehört dann ein kriminaltechnisches Gutachten! Das ein einzelnes Gutachten schon mal bis 800,- Glocken kosten kann, dürfte auch bekannt sein. Kommt nur darauf an, ob das betroffene Bundesland ebenfalls grundsätzlich jede Waffe beschießen lässt! Von daher wäre eine Verzichtserklärung billiger als ein Prozess der kaum zu gewinnen ist.
  14. Pressemeldungen sollte man immer mit Vorsicht genießen! Offensichtlich wurde eine Waffe erworben, aber eben nicht angemeldet. Es müsste schließlich bekannt sein, dass der Verkäufer seinen Verkauf, oder Veräußerung seiner Waffe meldet. Wenn der Erwerber nun nicht auf Anschreiben der Behörde reagiert, wird die Waffenerlaubnis widerrufen, dazu gibt es Fristen, nach Ablauf der Frist ist der Widerruf rechtswirksam und der Herr befindet sich illegal im Besitz seiner Waffen, was ein Strafverfahren und einen DB nach sich zieht. (obwohl die Behörde eigentlich erst versuchen müsste Waffen und WBK einzuziehen) Hatte schon mehrfach über ähnlich gelagerte Fälle berichtet. Übrigens, wer eine Waffe mit sich führt, hat alle Dokumente bei sich zu führen, auch den Perso, ansonsten ist es eine Owi. Mit Kopien ist es immer so eine Sache, genauso wie mit der KFZ-Zulassung! Liegt aber im Ermessensspielraum des Beamten, da Owi.
  15. Wafffenbehörde, Ordnungsbehöede, LKA u.s.w.
  16. Du solltest Dich einmal mit dem Problem Alkohohlkrankheit und Waffenumgang intensiv auseinandersetzen. Natürlich habe ich auch schon einen "Kümmerling" getrunken und die Zielscheibe gequält.
  17. Ich empfehle meistens eine Fahrt über den Müggelsee!
  18. Ich denke schon dass Du meine Meinung kennst, den Dimple öffne ich morgen, heute reicht der Dornfelder.
  19. Ähmmm, jetzt wurde es feucht!
  20. Hmmm, ich hatte noch keinen Gebührenbescheid! Sollte ich jetzt Beschwerde einlegen?
  21. Ein "Dimple" kostet ca. 22,- € und eine Kiste Munition ca. 68,- €, muss man für sich entscheiden!
  22. Von welchem Stern kommst Du denn? Wer säuft, schlägt u.s.w., dem gehört keine Waffe in die Hand! Wenn ich Standaufsicht habe und es kommt jemand mit einer Flache Bier in der Hand, wird er nicht antreten. Fakt! Handy genauso! Steht auch auf der Standordnung und die setze ich so auch um!
  23. Auf Deinen "Senf" kann ich verzichten! Ist doch nicht so wichtig, Namen sind austauschbar und ich wollte keine "echten" Namen nennen!
  24. Wenn der Dieter oder der Martin in meinem Verein "aufschlagen" sollten, würde ich mein Training beenden, oder sie halten die Regeln ein, da bin ich hart!
  25. Ich habe den ganzen Müll hier nicht gelesen, wer gewalttätig auffällig wurde, dem gehört keine Waffe in die Hand, das würde ich so durchsetzen, wenn ich am Hebel sitzen würde! Fakt, der Klage würde entspannt entgegensehen!
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