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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Naja, manche sind hier eben etwas sensibel und reagieren wie eine überspannte Sprungfeder, aus 100 Beiträgen kann man dann aber schon 1 oder 2 brauchbare Ratschläge finden.
  2. Wie viel Jäger haben sich schon geirrt? Lasst doch einfach mal die "Spekulatius" im Schrank und wartet die Untersuchungsergebnisse ab und nicht das was die Presse berichtet. Ich bin mir sicher dass dies vollständig aufgeklärt wird, aber nicht sicher ob die volle Wahrheit berichtet wird, bis der "echte" Gesuchte gefunden wird.
  3. Es gibt aber auch Typen die sich davon gar nicht beeindrucken lassen. Was hätte er dann wohl getan? Abgedrückt? Mit CS-Gas? In der Bahn? War da nicht etwas mit den Beförderungsbestimmungen? Mir fallen da noch mehr mögliche Szenarien ein!
  4. Dann laufe damit mal z. B. durch Berlin-Kreuzberg, mal sehen wie weit du kommst. Damals sind die meisten Wehrdienstverweigerer, also Waffengegner, in das ehemalige West-Berlin gezogen, da sind dann schon spielende Kinder mit Wasserpistolen ein Grund die Polizei zu rufen. P.S.: Ein Stadtjäger würde das auch alleine auch nicht so tun.
  5. Nein, lt. Gesetz zwar ja, aber laut Dienstanweisung nein! Sie tun es manchmal aber trotzdem, weil es "geil" aussieht. Das sollte man ja nicht mal mit einem aufgesetzten Motorrradhelm! Du scheinst keine Berliner Nachrichten zu lesen, die werden neuerdings für fast alles eingesetzt, wohl auch schon aus Trainingsgründen. Sogar wenn jemand aus seinem Fenster mit einer SRS knallt und man die leeren Kartuschen Hülsen auf dem Gehweg findet.
  6. Eine Auflage für verdecktes Führen einer SRS Waffe ist vom WaffG nicht gedeckt, ist jedoch ein vernünftiger Hinweis bzw. Empfehlung. In meinem KWS ist nur der Hinweis auf das Führverbot bei öff. Veranstaltungen, Aufzügen und öff. Versammlungen. Er bezieht sich aber ausschließlich auf PTB Waffen. P.S.: Momentan reicht für die Aufbewahrung die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei auf die Nichtzugriffsbereitschaft unter 18-jährigen zu achten wäre, ansonsten linke und rechte Schublade ist momentan noch ausreichend. Sollte jedoch die EU-Richtlinie umgesetzt werden, wird dann wohl ein 0-er Schrank erforderlich sein, wobei dann die SRS Waffen auch in eine WBK eingetragen werden müssen. Ohne die 50,- € wird der KWS erst gar nicht herausgegeben.
  7. Da wär ich jetzt nicht drauf gekommen, s. meinen Beitrag #9! Mußt Du einem neuerdings immer in die "Hacken" treten?
  8. Wichtigkeit kenn keine Grenzen!
  9. Bei "Pfeffer" gibt es kein Prüfzeichen, nur beim CS-Gas! Für Prüfzeichen sind Tierversuche notwendig, da solltest Du mal bei PETA nachfragen ob das möglich ist!
  10. Das Spray ist frei, wenn es "zur Tierabwehr und nicht gegen Menschen" gekennzeichnet ist, nur dann unterliegt es als Reizstoffsprühgerät nicht dem WaffG, bzw. es gilt die Ausnahme, die Form der Kennzeichnung unterliegt keinen Vorschriften. Von daher wurden Spray's mit abgenutzte Beschriftungen oft eingezogen, wenn sich dann später bei der genaueren Untersuchungen herausstellte dass es sich um Tierabwehrspray handelte, wurden die Verfahren auch eingestellt. Von daher halte ich den Rat von Helmut für richtig, oder wenn zu spät, eben ein neues besorgen, so teuer ist das nun auch wieder nicht.
  11. Nein, kommt aber eben bei Raub, Diebstahl mit Waffe, Versammlungsgesetz u.s.w. ev. zur Anwendung. Aber eben nicht einfach so.
  12. Unter Restalkohol und dabei ein Schulkind überfahren? Durchaus möglich, aber nicht alleine wegen 80, meistens kommt ja auch noch mehr zusammen, wenn dann irgendwann mal jemand genauer schaut. Denk einfach drüber nach und lach vor dem Spiegel. Ich habe ja nicht gesagt dass es so sein wird, aber es könnte eben sein.
  13. Alleine schon wegen der Zuverlässigkeit! Wer nicht einmal seinen Waffenschrank bezahlt macht bestimmt noch anderen Unfug!
  14. Auf diese Frage habe ich tatsächlich gewartet!
  15. Scheint aber immer seltener zu werden. Wie viele Kleinunternehmen "gehen den Bach runter" weil die Zahlungsmoral gesunken ist?
  16. Aha, wenn die doppelt abbuchen wartet ihr dann auch bis die ihren Fehler von alleine korrigieren! Macht mal.
  17. Und das dann für einen Waffenschrank! Das kommt immer gut an. Wenn ich eine Leistung erhalten habe, habe ich diese auch zu bezahlen, das heißt dass man sich schon kümmern muß! P.S.: Wenn man dann noch denkt dass die Waffenbehörde von dem eingeleiteten Verfahren keine Kenntnis bekommt, ist wahrscheinlich mit einem Klammerbeutel gepudert.
  18. Meine Arztrechnungen kommen auch erst nach 3 - 4 Monaten und dann habe ich noch 4 Wochen Zeit diese zu bezahlen.
  19. Wie schon gesagt, das kann man hier nicht klären. Früher galt die Kundenkarte von Frankonia wie eine Kreditkarte, aber eben nur für Frankonia, ähnlich wie die Douglas-Karte. Heute ist die Frankonia Karte nur noch eine Kundenkarte ohne Bezahlfunktion, zu mindestens meine. Es ist daher schon entscheidend mit welcher Karte bezahlt wurde und eben der genaue Kaufabwicklungsprozeß! Z.B. bei Frankonia bestellt und ein anderer Lieferant wurde tätig. Also Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner!
  20. Der Jahresabschluß lag ja auch noch dazwischen.
  21. Ich bekomme meine Kreditkartenabrechnung immer nach 4 - 5 Wochen, wenn sich die Abbuchung überschneidet, kommt das eben noch 4 Wochen später. Wenn also am 10. jeden Monat Rechnungsschluß bei der Kreditkartenfa. ist, wäre diese Rechnung am 10. Januar ev. noch nicht drauf, dann aber am 10. Februar. Mal so als Beispiel, ev. könnte man ja auch mal bei seinem Karteninstitut nachfragen, oder den nächsten Abrechnungszeitraum abwarte, denn schließlich waren im Dezember auch Feiertage und wahrscheinlich ein höheres Bezahlverhalten. Ansprechpartner sind also immer die Vertragsparteien und nicht ein Forum, da erntet man ev. einen Shitstorm!
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