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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Wobei diese einzelne Ansicht einiges auslösen könnte!
  2. Hust, nein, es geht schlimmer, neeeee noch schlimmer!
  3. Der Sachbearbeiter wird nicht die Zeit haben, Schreiben mit Fristsetzung, nach Ablauf Strafanzeige und Abgabe an die Polizei, die dann mit entsprechender Vorbereitung "aufschlägt"!
  4. Wobei ich mir die Ausführung lebhaft vorstellen kann! Der Betroffene hat dann nur die Wahl des Klageweges und wie lang das dauert wissen die meisten hier. Sich vor Ort wehren geht nicht, denn das wäre Widerstand und man würde alles mitnehmen. Was bleibt also?
  5. Irgend etwas war da, aber ich erinnere mich nicht mehr!
  6. Wenn ich an Berlin denke wo Herr W. als ehemaliger Herr L. "regiert", kämen wir schon in diese Richtung!
  7. Benötige ich auf dem Stand eine waffenrechtliche Erlaubnis????
  8. Jede Behörde hat eben seinen Juristen, in Berlin ist es Herr T. (wie mir zugetragen) als Mitinitiator des § 43 a WaffG.
  9. Muss ich wohl übersehen haben! In meinem Alter ist eine Waffe eben wertvoller!
  10. Die Behörden werden das Urteil kennen und sich bei Bedarf darauf berufen!
  11. Plaste und Elaste aus Zschopau?
  12. Indem ich über Funk nachfragen kann ob es sich hier um einen LWB handelt! In machen BL ist das schon beim Einwohnermeldeamt ersichtlich. Wenn er dann weder KWS oder seinen Perso nicht dabei hat ist es sowieso eine Owi, aber eben keine Straftat und man könnte der Sache entspannt nachgehen.
  13. Na warte mal bis ein PETA Anhänger als Richter/-in auf dem Pult sitzt!
  14. Ich schrob ja auch "manchmal"! In einem Prozeß fragte mich die Richterin auf welchen Wert ich die beiden Waffen schätzen würde, da ich noch etwas unerfahren war gab ich den Wert von ca. 1.800,- € an, worauf der Staa noch 200,- € für die Einstellung forderte, seit dieser Zeit gab ich immer ca. 2.000,- € an. Warum der Anwalt der Angeklagten dabei war erschließt sich mir bis heute nicht.
  15. Nein, nicht wirklich, aber ich schätze Dich schon so ein dass Du weißt was ich meine! Ich will nicht die gesamte Branche an den Pranger stellen, es gibt auf allen Seiten schwarze Schafe, auch auf meiner. Ich habe auch meine Erfahrungen gesammelt, auch mit guten und schlechten Anwälten. Mein Prozeß läuft nun schon 2 Jahre, den ich ohne RSV nie geführt hätte und meine Anwältin hat die klare Ansage wenn auf mich eigene Kosten zukommen ist "Sense". Die Richterin war auch auf unserer Seite, nur die Gegenseite bestand auf einen Gutachter, der 1. hat auf Grund der Kompliziertheit das "Handtuch" geworfen und der andere Professor läßt sich Zeit. Muss aber zugeben dass mir das Ergebnis zwischenzeitlich fast egal ist.
  16. Leider wissen die manchmal auch nicht was eine Waffe ist und welcher Wert dahinter steckt. Früher gab es Abteilungen die auf Fachrichtungen spezialisiert waren, heute macht eben jeder alles.
  17. Glaubt wirklich heute bei den 68-er Richtern das es ein Pro-LWB Urteil geben könnte. Leute wacht aus Eurem Dornröschen-Schlaf auf. Wenn der Euro-Jackpot an einen LWB gegangen wäre könnte man ein paar Millionen investieren, die man dann abschreiben könnte!
  18. Ich will nicht das Bett, sondern den Inhalt!
  19. Es gibt keine "Top-Anwälte". Was soll das sein? Wer bestimmt, bewertet dies? Die "100 besten Anwälte" in der Zeitschrift XYZ sind diejenigen, die am besten dafür bezahlt haben. Oder bei der Selbstdarstellung am lautesten geklappert haben.[/quote Klappern ist das beste Geschäft! Ich habe es schon mal irgendwann geschrieben, dass ein Anwalt den verlorenen Prozeß auch bezahlen sollte, dann würden sich sich die Klagen schon erheblich reduzieren und eine "echte" Beratung erfolgen!
  20. Warum hat er nicht für die Jagd das 2-schüssige Magazin genutzt und auf dem Stand das andere? Die Behörden beschäftigen auch Juristen und der Regierende sogar externe. Wenn eine Behörde einen Verwaltungsakt in Gang setzt, weiß sie was sie will/kann!
  21. Als ehemaliger Sachbearbeiter im Sachgebiet Straftaten gegen das Waffenrecht habe ich eigentlich immer angesagt wo es sich lohnt zu klagen und wo keine Chance besteht. Wenn geringe Chancen bestanden schon, war aber äußerst selten. Das fängt schon an dass man den Widerspruch gegen die Beschlagnahme einer Sache sein läßt, wo dann nur der Richter sonst entscheiden könnte. Im anderen Fall hat der Staa. die Möglichkeit das Verfahren einzustellen, ohne eben den Richter konsultieren zu müsse. Da fällt mir das Beispiel mit dem "Juden" im jüdischen Museum in Berlin ein, dem der "Lambsdorf-Stock abgenommen wurde und sich keiner traute das Verfahren wegen eines verbotenen Gegenstande durchzuziehen. Blöderweise habe ich mich bereit erklärt mich der Sache anzunehmen damit er seinen Gegenstand gesetzeskonform zurück zu bekommen kann. Diesen "Gewaltakt" werde ich nie vergessen, denn ich bekam einige graue Haare mehr, aber er sein Erbstück(Gehstock mit entschärften Degen). In einem Verfahren vor Gericht wäre er ihn los. Es gibt immer lösbare Wege, aber immer nur mit Leuten die Willens sind und Verständnis haben, die werden aber immer weniger. Es ist einfacher etwas einzuziehen als wieder auszuhändigen. Ansonsten landen ja nur die Härtefälle vor Gericht.
  22. Genau so stelle ich mir die Funktion eines Forums vor!
  23. Wer ist denn gegen das zentrale Waffenregister wo man erkennen kann dass jemand legal eine Waffe Besitzt/führt??????
  24. 0 Problemo würde Alf sagen, aber ich bin auch kein Experte, daher ein Aufruf an die, die das können!
  25. Warum hilft ihm keiner? Einfach sich das Urteil per PN zuschicken lassen, schwärzen und ihm zurück senden damit er es einstellen kann. Nicht jeder ist mit den Möglichkeiten des Internets vertraut, genau wie nicht jeder seinen PKW selbst reparieren kann. Soll ein Aufruf an die "Klugscheißer" hier sein!
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