Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.858
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Klar darfst du ihn mitnehmen interessant ist nur wie weit du damit kommst und was es dich dann kosten wird. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
  2. Einfach schließen.
  3. Manche Menschen kann man oder muß man einfach ignorieren. Persönlichkeitsstörungen sind kompliziert.
  4. Sagte ich doch schon, eine waffenrechtliche Eignugsprüfung wäre angesagt.
  5. Wie ich schon mal sagte, eine Eignungsprüfung sollte sich anschließen. Schon alleine den Schriftwechsel ........... Wer denkt er ist in einen Demokratie angekommen und auch in der Demokratieschaukel?
  6. Der Kern ist doch nur: - wen hat es erwischt - welche Bedeutung hat diese Person Der Sammler der seinen letzten Cent in seine Sammlung steckt wird versuchen am billigsten aus dem Verfahren zu kommen. Wenn ich natürlich nicht weiß wohin mit meinem Geld sieht das doch anders aus.
  7. Schon der Glaube daran ist seit der letzten Wahl dahin.
  8. Für eine Hausdurchsuchung gibt es immer ein angelegtes Strafverfahren mit Durchsuchungsbeschluß. Etwas illegales findet sich dann immer, sei es nur eine früher unsachgemäße Unbrauchbarmachung die vor Jahren noch legal war, aber mit den heutigen Vorschriften eben nicht mehr. Wenn dann noch nicht mehr geklärt werden kann zu welchem Zeitpunkt die Sachen erworben wurden? Der Betroffene ist dann froh dass er das meiste behalten durfte und das Verfahren dann eingestellt wurde. Bei der aufgefundenen Menge wurde gleich ein Waffensachverständiger hinzugezogen so dass wir nicht alles einsammelten, außer eben 4 - 5 Waffen die leicht wieder zurück gebaut werden konnten, davon wurden dann später auch welche wieder zurück gegeben. Im Streitfall findet sich immer ein Gutachter der das meiste für illegal erklärt. Irrtum wird ja nicht bestraft. Hauptsache einige Waffen weniger.
  9. Recht haben und Recht bekommen? Ich habe keine Beteiligung an der Auswahl von Fachpersonal.
  10. Da hat er wohl die Einverständniserklärung mit der außergerichtlichen Einziehung unterschrieben, Hatte ja schon mal den polnischen Sammler in Berlin erwähnt, der wußte nicht mehr welche Waffen er hat, sondern nur welche ihm noch fehlen. Die Sammlung war so umfangreich da war nicht mehr klar aus welchem Jahr die Unbrauchbarmachung erfolgte und somit auch nicht mehr die Frage ob legal oder nicht. Die erforderlichen Gutachten waren ihm einfach zu teuer und die Nachbeschaffung erschwinglicher. Manchmal muß man auch abwägen was sinnvoller ist.
  11. Auch dort wird es sich ändern. Die Guten werden weniger oder werden unterdrückt. Erinnert euch wie geräuschlos der § 42a WaffG eingefügt wurde. Ruckzuck wird es evtl noch ein b oder auch noch c geben.
  12. Ich wette dass sich nach so einer Mail eine Überprüfung anschließt!
  13. Gab es aber vor längerer Zeit. Hat er wohl die Änderung verpaßt.
  14. Sogar die meisten wenig bis gar nicht.
  15. Das hat doch heute nicht mehr allzu viel zu bedeuten. Genau wie ein ausgebildeter Politiker.
  16. Ob dieser Personenkreis sich für die Neuregelungen interessiert? Komischerweise häufen sich nach den Messerverboten auch die Messerstechereien.
  17. Naja Platzmangel gehört ja auch dazu. Und wenn es schon an Putz- Reinigungs- und Reparaturkraeften mangelt wird sich auch niemand um das Putzen von fremden Waffen kümmern.
  18. War ja auch nur ein Beispiel, kenne die Hintergründe nicht. Muss ich ja auch nicht, soll ja auch keine Rechtsberatung werden.
  19. In Berlin ist die Waffenbehörde = LKA, genau wie auch die Asservatenstelle. Im schlimmsten Fall wird LKA KT (waffentechnische Untersuchung) feststellen dass die Waffen nicht sach- und fachgerecht nach den jetzigen Normen unbrauchbar gemacht wurden. Somit können sie nicht zurückgegeben werden, höchstens mit einer Auflage dies nachzuholen. Bei den meisten Fällen die ich kenne wurde aus Kostengründen davon abgesehen. Ich denke mal es ist ein harter steiniger Weg. Der Waffenbehörde ist es egal ob sie Recht bekommt oder nicht, denn sie wird keinen Nachteil dadurch haben.
  20. Macht und Macherhaltung. An solchen Posten doch kleben doch viele Stellvertreter bis hin zum Polizeipräsenten und dessen Lakaien. Die sprechen doch schon eh andere Sprache(abgehoben und fern des Volkes)
  21. Kommt ein anderer Politiker ändert sich der Wunsch doch nicht! Es sind die machtgeiler Schergen die hinten kleben! Keiner kann wie er will. Messerverbote? Ist doch einfach nur lachhaft.
  22. Ich habe nicht alles gelesen, aber ich habe ein Bedürfnis, also schießen. Da mache ich mir keine Gedanken ob ich 100 x, oder 17 x schießen war. Ich gehe gern so oft ich kann, manchmal kommt etwas dazwischen. Da kann es schon passieren dass man mal 1 - 2 Jahre "trocken" läuft, aber das holt man doch gerne nach, ansonsten sollte man über seine Bedürfnisse nachdenken.
  23. Das stimmt so nicht, das fing schon ca. 2010 an. War Hamburg oder Bremer nicht Vorreiter mit den Verbotszonen? Es begann schon mit der Einführung des § 42a WaffG an.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.