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JuppW

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  1. Die Sache erinnert mich an an einen Vorgang, den ich mit meiner Behörde hatte. Ich hatte eine weitere Langwaffe auf die neue gelbe WK angeschafft und diese zur Eintragung vorgelegt. Prompt meldete sich eine (wie sich später herausstellte blitzneue) SBin per Email bei mir und meinte sie könne die Waffe nicht eintragen, da ich keine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes mit vorgelegt hätte. Weiters solle ich unverzüglich Bedürfnisbescheinigungen für die bereits auf der gelben WBK befindlichen Waffen unverzüglich vorlegen, ansonsten stände ein Widerruf der WBK in Raum. Zwei Emails und ein Telefonat später, in denen ich ihr geraten hatte, durch Blick ins Gesetz und Rückfragen bei Kolleginnen und SG-Leiter doch eine Rechtsfindung zu erlangen, kam eine Entschuldigung verbunden mit der Mitteilung, ich könne die WBK mit nun eingetragener Waffe gerne abholen. Man muss nicht sofort Boshaftigkeit vermuten, wenn es durch Unkenntnis und Übereifrigkeit erklärlich ist. Auch in Behörden arbeiten nur Menschen.
  2. Habe ich bei meinem letzten Besuch dort so angesprochen, wurde abgelehnt wegen digitaler Aktenführung.
  3. Ich habe meinen Angelkahn reaktiviert und bin an mein Hausgewässer, einer bekannten Eifeltalsperre, gefahren. Bin an die tiefste Stelle gerudert, da wo das alte Flußbett läuft und hab dann bei der Wassertiefe von etwa 60m den Tresorschlüssel über Bord geworfen. Dort holt ihn niemand raus. Damit ich aber genau weiß, wo der Schlüssel liegt, falls ich ihn brauche, habe ich mir genau an der Stelle wo ich ihn von Bord geworfen habe, eine Kerbe in den Rand der Bordwand geschnitzt. So kann ich die Stelle jederzeit wiederfinden.
  4. Falls die Entscheidung des VG hier https://www.justiz.nrw/BS/nrwe2/index.php#solrNrwe nicht zu finden ist, ist sie möglicherweise nicht veröffentlicht worden. Ich weiß zwar nichts näheres, aber Duisburg hat kein eigenes VG.
  5. Meine Einkäufe dort liegen schon was länger zurück. Kann mich aber nicht an Schwierigkeiten oder Verzögerungen erinnern.
  6. Mein Jagdkumpel hat dort vor kurzem eine CZ600 online gekauft, dem Vernehmen nach sehr günstiger Preis, zügige Lieferung und Ware ohne Beanstandung.
  7. Oder kein Magazin dabei, Glock 19 als Einzellader war auch mal schön…
  8. Ordnungswidrige Handlungen entgegen deutscher Gesetze werden nun mal von den zuständigen deutschen Behörden verfolgt.
  9. JuppW

    Kamera auf dem stand.

    Angekündigte Speicherdauer sollen 7 Tage sein.
  10. JuppW

    Kamera auf dem stand.

    Mein Zweitverein hat am Jahresanfang auch angekündigt, dass eine Videoüberwachung der Stände eingerichtet werden solle. Bis jetzt ist außer der Absichtserklärung aber noch nichts erfolgt.
  11. ... Das Quartett war gerade dabei, den zehn Zentner schweren Jagdwaffentresor des Burgherrn zu ihrem Auto zu tragen. ... https://www.burgerbe.de/2013/02/01/einbrecher-auf-burg-satzvey/
  12. Es brauchte keinen Voreintrag, beide Glocks waren schon bei mir eingetragen.
  13. Mein geschilderter Vorgang ist aus 12/2021. Nachdem zwei Büchsenmacher nicht wollten, habe ich bei meiner SB:in angefragt, ob es auch ohne BüMa ginge. Und siehe da - es ging.
  14. Ich habe aus einer G19 ein WS machen lassen. Meine Behörde hat die Waffe im NWR „zerlegt“ und als WS und Griffstück in die WBK eingetragen. Das Griffstück habe ich bei meiner Behörde zur Vernichtung abgegeben und wurde ausgetragen. Lauf und Verschluss haben ihre Nummer behalten.
  15. JuppW

    Inhalt Range Bag

    Ich hab die Teile auch im Einsatz. Da passt eine 25er Packung Schrot komplett rein für Wurfscheibe. Die Laschen vom Karton umknicken oder abreißen und mit Schachtel reinschieben. 👍🏻
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