Die Sache erinnert mich an an einen Vorgang, den ich mit meiner Behörde hatte. Ich hatte eine weitere Langwaffe auf die neue gelbe WK angeschafft und diese zur Eintragung vorgelegt. Prompt meldete sich eine (wie sich später herausstellte blitzneue) SBin per Email bei mir und meinte sie könne die Waffe nicht eintragen, da ich keine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes mit vorgelegt hätte. Weiters solle ich unverzüglich Bedürfnisbescheinigungen für die bereits auf der gelben WBK befindlichen Waffen unverzüglich vorlegen, ansonsten stände ein Widerruf der WBK in Raum.
Zwei Emails und ein Telefonat später, in denen ich ihr geraten hatte, durch Blick ins Gesetz und Rückfragen bei Kolleginnen und SG-Leiter doch eine Rechtsfindung zu erlangen, kam eine Entschuldigung verbunden mit der Mitteilung, ich könne die WBK mit nun eingetragener Waffe gerne abholen.
Man muss nicht sofort Boshaftigkeit vermuten, wenn es durch Unkenntnis und Übereifrigkeit erklärlich ist.
Auch in Behörden arbeiten nur Menschen.