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Micha176

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  1. Hast Du etwa Mitleid mit der SPD? Ist doch prima, die SPD nähert sich mit diesem Unsymphathen den 18%.... Wird schon lustig wenn die Mutti die AFD als Steigbügelhalter braucht.
  2. Bahn sagt NÖ! Hast Du keine Kumpels/Freunde? Sonst Mietwagen.
  3. Aber nur zum Nachteil.....
  4. Gut schon klar..... aber der SB kann nachschauen auf wen die Waffe eingetragen ist, und dann könnte man die Person zu den Eigentumsverhältnissen befragen.... Aber in der Realität ist es doch "meistens" so, daß Waffenbesitzer und Eigentümer ein und diesselbe Person sind. Aber halt nicht immer...
  5. Wieso nicht?
  6. Das Feld " Zufallsfunde" ist nicht umsonst das größte...
  7. Unklarer Sachverhalt..... Wer hat denn die Tagessätze verhängt? Der Kaiser von China wohl nicht. Die Akten bei der Polizei laufen manchmal länger rund.... Klär erstmal die Fakten...
  8. Bei uns im Verein sind auch noch nicht alle "Regelüberprüft", manche aber schon 2 mal.... Wenn der Lappen weg war,wars schon streng... Er wohl bis jetzt einfach Glück gehabt.....meine Meinung.
  9. Eine ungültige Stimme könnte Einfluss auf die staaliche Parteienfinanzierung haben wenn nicht die Obergrenzen ständig überschritten wären. Also hat die ungültige Stimme letztendlich keine Bedeutung! Dann lieber was anderes wählen...
  10. Hmmmmm, "Ich bin vom BKA, kannst mir Deine Waffen ruhig verkaufen"...... so ganz ohne WBK mit Voreintrag oder was? Ich lach mich schlapp....
  11. Zu einem § 170 Abs. 2 StPO kann man heute schneller kommen als einem lieb ist.... Ruckzuck ist man Beschuldigter und dann geht der Affentanz los!
  12. Kenne die Auflage für einen Waffenraum mit Zulassung von 100 Langwaffen und 10 Kurzwaffenwaffen. Für "mehr" bedarf es einer Alarmanlage mit Aufschaltung zur Polizei.... Kam von der Oberen Waffenbehörde... Von daher ist die von Dir genannte Aufbewahrung von unbeschränkter Anzahl KW im Waffenraum ein tolles Angebot seitens der Behörde... was ich nach Rücksprache mit der Kriminaltechnischen Beratungsstelle und der Waffenbehörde(Aufbewahrungskonzept) schnell umsetzen würde! Ich würde falls Eigentum und Platz vorhanden immer den Waffenraum vorziehen.... irgendeinen Kellerraum umbauen und mit Wertraum Tür I oder II ( nicht S2) zumachen.
  13. Der alte Laden im Keller mit`n in der Stadt war aber noch "Cooler"
  14. Das ist mal eine sehr gute Nachricht!
  15. Einwohnermeldeamt... vlt...?
  16. Die Situation ist echt schwierig geworden... Ich hab 2 Büchsenmacher und 1*F im Umkreis von 35KM. Der erste ist total Jagd orientiert. Alles was grade angesagt ist, ist bei dem OUT. Kein AR15,Glock Zubehör etc.pp. Munition nur in homöophatischen Dosen die den Preis von F toppen.Keine Wiederlade Artikel! Handwerklich soll er wirklich was drauf haben wenn es um Jagdwaffen geht. Egal er hat seine Stammkundschaft die Ihm die Bude einrennen. Aber das diese wegstirbt, weitgefehlt! Immerwieder kommen junge(so ab 30) Leute dort hin und lassen sich beraten und kaufen. Schätze das 95% der Kunden Jäger sind. Anscheinend wird die persönliche Beratung und die gute handwerkliche Arbeit doch noch wertgeschätzt. Persönlich absolut nicht mein Laden...aber dieser Laden hatte für meine SIG 210 eine neue Magazinfalle auf Lager! 15€! Fand ich recht preiswert. Besonders weil dort sonst alles so teuer ist! Der andere Büchsenmacher ist gut. Netter Kerl und hilfsbereit! Bei dem bin ich gerne! Handwerkliche Arbeit ist gut, hat so seine Stärken und Schwächen. Hat gutes Angebot an Ordonanz-Waffen und kann auch den modernen Kram besorgen. Aber es dauert bei dem ewig.... hab mal auf einen Puffer für eine Benelli 6 Monate gewartet! Auch hier keine Wiederlade Artikel. Die F Filiale ...naja, wenn man da was will muß man vorbestellen! Spontan 1000 Schuss .357Mgn einer Sorte zu kaufen funktioniert nicht. Grade im Bereich Pulver und Munition ist die Situation sehr unbefriedigend!!! Preise überall gestiegen und Auswahl sowie Verfügbarkeit stark geschrumpft!
  17. Selten so viel Hafensängerei gelesen....
  18. Laut Kölner Stadtanzeiger stürmte gestern morgen um 4:00 Uhr die ZUZ 2 Häuser in Köln Pulheim/Stommeln. Wegen "Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz" Bin mal gespannt wie das ausgeht....
  19. In Wahrheit sieht die Realität anders aus. Wenn Du nicht mehr ruhig durchschlafen kannst, dann solltest Du Dir neben einer Ladungsfähigen Anschrift einen nicht meldepflichtigen Zweitschlafplatz besorgen....
  20. Ich denke es geht hier eher um die Einstellung des Verfahrens nach §170 Abs.2 StPO, wenn sie Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach §20 StGB enthält. Dafür gibt es ja die MiStra. Ansonsten sehe ich es wie Sachbearbeiter, was aber nicht ausschließt, daß die Behörde sich die Akte kommen lassen kann um sich einen schönen Lesenachmittag zu machen, obwohl es nichts daraus zu verwerten gibt..... da eigentlich nicht existent.
  21. Kein Wunder das manche Waffenbehörde etwas viel zu tun hat.
  22. Frage: Wenn nach 170 Abs 2 eingestellt wurde, kann dann die Waffenbehörde die Akte anfordern und darin aus Interesse lesen? Nur um aus Neugierde zu wissen um was es in der Sache ging obwohl nach 170 Abs2 eingestellt worden ist! Hat die Waffenbehörde die Möglichkeit? Oder muß die Waffenbehörde sich damit begnügen:Da waren Ermittlungen aber nach 170 Abs2 eingestellt, und es gibt keine Akte zu lesen?
  23. Sieht doch ganz nett aus was die Franzosen da angeschafft haben.
  24. www.swissrifles.com Ist zwar kein Buch.Aber sehr gute Infos! Ist auch Member hier.
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