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Alle Inhalte von Micha176
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WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
Micha176 antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
Mir fehlen auch wichtige Informationen zu der Sache, und so richtig kann ich mir das ganze auch nicht vorstellen. Sachkunde hat er ja angeblich. Er sollte also wissen wie er damals sein Bedürfnis geltend gemacht hat. Wenn es damals also rechtlich in Ordnung war, so sollte es auch möglich sein, dies auch heute wieder der Behörde darzulegen! Wenn auch mit Hilfe eines Anwalt! Der zu empfehlende Anwalt hat über mir geantwortet! Weiterhin gilt Füße stillhalten und Klappe halten! Auch hier! -
Wenn Du eh alles weißt...Wieso stellst Du dann diese Fragen hier? Aber in Wirklichkeit ist die Realität anders!
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Mach einfach Urlaub... mal ein Buch lesen und sich so richtig am Allerwertesten lecken lassen.... Auf so eine Idee mit der Softair würd ich erst gar nicht kommen....
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Da hat der Verbrecher verdammtes Glück gehabt das er entkommen konnte..... normalerweise wird sowas wie eine reife Kirsche gepflückt! Aber der größte Skandal ist, wie schon angemerkt, WIESO läuft so einer hier rum???
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Selten so viel Hafensängerei gelesen....
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Das größte Sicherheitsrisiko bist wohl eher Du! So wie Du Dich hier darstellst. Dich würde ich auch nicht in meinem Verein haben wollen, kann es demnach nachvollziehen das in Deinem Verein die Unterstützung für Dich etwas mager ausfällt.
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Was ist WSK 2 und 3? Was ist SSK? Wieso Juli 2017? Fragen über Fragen....
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In meinem DSB Verein gibts keine Stempel ins Schießbuch....die schauen in die Schießkladde und stellen Dir dann eine Bescheinigung über Regelmäßige Teilnahme am Schießsport aus. In der Slg in der ich schiesse geht nix ohne Stempel, das artet dann immer in Richtung Bürostunde aus. Das beste ist, wenn man zum SB geht um was zu beantragen und der einem erstmal zum 2.Platz BZM in ZFGP I gratuliert. Der liest immer Ergebnislisten welche er vom Kreis und Bezirk zugeschickt bekommt.
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Laut Kölner Stadtanzeiger stürmte gestern morgen um 4:00 Uhr die ZUZ 2 Häuser in Köln Pulheim/Stommeln. Wegen "Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz" Bin mal gespannt wie das ausgeht....
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Ist egal.Hauptsache das Ding paßt in irgendeine Sportordnung eines Verbandes.
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Micha176 antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
In Wahrheit sieht die Realität anders aus. Wenn Du nicht mehr ruhig durchschlafen kannst, dann solltest Du Dir neben einer Ladungsfähigen Anschrift einen nicht meldepflichtigen Zweitschlafplatz besorgen.... -
Arbeitsweise der Waffenbehörde bei Einstellung nach §153
Micha176 antwortete auf Thema in Waffenrecht
Ich denke es geht hier eher um die Einstellung des Verfahrens nach §170 Abs.2 StPO, wenn sie Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach §20 StGB enthält. Dafür gibt es ja die MiStra. Ansonsten sehe ich es wie Sachbearbeiter, was aber nicht ausschließt, daß die Behörde sich die Akte kommen lassen kann um sich einen schönen Lesenachmittag zu machen, obwohl es nichts daraus zu verwerten gibt..... da eigentlich nicht existent. -
Arbeitsweise der Waffenbehörde bei Einstellung nach §153
Micha176 antwortete auf Thema in Waffenrecht
Kein Wunder das manche Waffenbehörde etwas viel zu tun hat. -
Arbeitsweise der Waffenbehörde bei Einstellung nach §153
Micha176 antwortete auf Thema in Waffenrecht
Frage: Wenn nach 170 Abs 2 eingestellt wurde, kann dann die Waffenbehörde die Akte anfordern und darin aus Interesse lesen? Nur um aus Neugierde zu wissen um was es in der Sache ging obwohl nach 170 Abs2 eingestellt worden ist! Hat die Waffenbehörde die Möglichkeit? Oder muß die Waffenbehörde sich damit begnügen:Da waren Ermittlungen aber nach 170 Abs2 eingestellt, und es gibt keine Akte zu lesen? -
Sieht doch ganz nett aus was die Franzosen da angeschafft haben.
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www.swissrifles.com Ist zwar kein Buch.Aber sehr gute Infos! Ist auch Member hier.
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Doch keine " Wertanlage" ist für unter 30€ zzgl. Porto weggegangen.
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Bei Egon ist wieder eins drin. Einfach Rheinmetall in der Suche eingeben. Zur Zeit 6,50€ ! Ist nicht meine Auktion!
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Interessant war die Aussage mit dem Kunststoff und den 4 Jahren.
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Wahnsinn. Ist ja fast eine "Wertanlage"!
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So siehts aus. Damals waren Wache stehen und Streife laufen und Schulschiessen das höchste der Gefühle! Bei den Worten "Out of Area Einsätze" wär so manch einer tot umgefallen. War bei der Gesetzeslage nie und nimmer vorstellbar! Ich bleibe dabei: HK hat das geliefert was Koblenz bestellt hat. Kampf mit dem Sturmgewehr war in dem "Lastenheft" nie gefordert!
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@MarkF lies mal alles. Und differenziere zwischen "Alt Gelb" und "Neu Gelb". Schau Dir die Liste der Waffen mal genau an! Altbesitz,Erbe und Jagdschein möglich. Nr. 142 und 143 waren die wievielte auf "Neu Gelb" ? Wieso hat man nicht im Vorfeld seitens der Behörde bei Erteilung der "Neu Gelb" keine Beschränkung eingetragen? ala EWB gilt nur für Flinten? Wäre möglich gewesen. Die Behörde hat ja schließlich das Bedürfnis "anerkannt"! Sonst wäre die WBK "Neu-Gelb" nicht ausgestellt worden! Fragen über Fragen... Der ganze Fall ist sehr fragwürdig. Das Urteil ist es um so mehr da einige Urteilsgründe doch wiederlegbar sind und in der Praxis anders handgehabt werden: Bsp: Aber aus Sicherheitspolitischen Gründen zum Schutz der Allgemeinheit die Eintragung der 142. und 143. bei bereits vorhanden 141 zu versagen, ist lachhaft. Es gibt bei der sicheren Aufbewahrung Alternativen. Ich kenne Sammler, wo es die Auflage gibt, das der begebare Waffenraum ab der 100. Langwaffe eine Alarmanlage mit Schaltung zur Polizei bedarf. So als Beispiel aus der gängigen Praxis! Wir werden hier den genauen Sachverhalt nicht auflösen können.... Fakt ist und da wiederhole ich mich nur zu ungern: Was die Zukunft mit diesem Urteil im Rücken bringt..... mir schwant nichts gutes.
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Hartes Urteil und mir gefällt so einiges daran nicht. Das rumreiten auf den bereits vorhanden 141 Waffen ist billiger Populismus! Die Liste der Waffen liest sich wie :WBK Altbesitz, Alte Gelbe,evtl. Jagdschein und Sportschütze. Halt Liebe zum Hobby mit gesteigerter Affinität zum Mauser-System... Der Mann hat sich an das geltende Gesetz gehalten! Punkt. Aber "sammeln auf gelb" war schon immer ein Thema. Nur hat man das im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Und bis jetzt hatte sich keiner getraut das so wirklich "anzupacken". Zu Punkt 47 der Urteilsbegründung: 16 Repetierer in 8*57 sportlich zu begründen, da muß man sich was einfallen lassen. Da hat es den Anschein das da im Vorfeld gepennt wurde. Anwalt war wohl auch der "falsche". Bei den 4 in .303 eigentlich kein Thema..... Jungle Gun, Diopter etc. pp. Evtl. wären ein paar sportliche Erfolge wie Deutscher Meister hilfreich gewesen. Wer weiß. Steht leider nichts dazu. Aber aus Sicherheitspolitischen Gründen zum Schutz der Allgemeinheit die Eintragung der 142. und 143. bei bereits vorhanden 141 zu versagen, ist lachhaft. Es gibt bei der sicheren Aufbewahrung Alternativen. Ich kenne Sammler, wo es die Auflage gibt, das der begebare Waffenraum ab der 100. Langwaffe eine Alarmanlage mit Schaltung zur Polizei bedarf. Es gibt also Möglichkeiten. Hier in diesem Fall scheinen sich 2 gesucht und gefunden zu haben, sonst wäre es unter Umständen nicht so weit gekommen.Mein SB hätte bei der 3.Waffe in 8*57 mir einen Vortrag gehalten. Vlt. hätte der Sportschütze mal ernsthaft über die "Rote" nachdenken sollen. Wer weiß. Was die Zukunft mit diesem Urteil im Rücken bringt..... mir schwant nichts gutes.
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Sleeka von Snugpak. Oder doch einen Schlafsack!