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Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?
Reiner Assmann antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Die Grenzen einer Kontrolle sind fließend. Zwei Beamtinnen der WaffB - 2 x uniformierte PVB'inen. Äußerungen wie: "Ich erklärte ihr, im scharfen Ton, dass meine Aussage für sie vollkommen irrelevant wäre und sie für die Sicherheit verantwortlich ist. Sie fragte daraufhin, ob da "geladene Waffen" dabei wären. Ich antwortete nicht und legte den ersten Revolver auf den tisch. Sie nahm ihn, schwenkte über alle drüber, den Zeigefinger im Abzug und ich brüllte sie an, sie solle sofort die Waffe wieder hinlegen, was sie auch tat." -- --führen unter Umständen zu Entwicklungen, die ursprünglich nicht im Raume standen. Alles nur Kaffeesatz -
Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?
Reiner Assmann antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Die Frage ist ja auch - warum führt man "offiziell" (erst) eine Kontrolle aus, wenn man sowieso die Zuverlässigkeit aberkennen, widerrufen will. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Reiner Assmann antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das ist kein Verein. Das ist eine GmbH: "Hanseatic-Gun-Club GmbH Raboisen 30 20095 Hamburg Telefon +494028059694 | Fax +49 4028059695 E-Mail: info@hanseatic-gun-club.de Geschäftsführer: Alfred Reinecke Steuer-Nr/Steuer-Id: DE 207968253 Handelsregister: HRB 75224 Amtsgericht Hamburg" -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
Reiner Assmann antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Schmeiß die doch raus - alle Beide. Du hast doch Hausrecht. "Dann stellen wir uns doch auf deren Stufe" Klar, das ist nicht gut. Wir sollten auf jeden Fall einige Stufen drüber stehen. Und genau so sollten wir auch mit größter Verachtung runter schauen. Mit denen hat sich die Kommunikation doch sowas von erledigt. Diese grüne "Bande" will uns mit >Waffen< -Verboten einschränken. Das sind Gegner, Feinde - widerwärtig und denen wird hier auch noch die Nutzung des Podiums geboten. Da hat die Kommunikation doch vollkommen die Berechtigung verloren. Was will man mit Öko-Missionaren, mit Weltuntergangspropheten - mit Typen, die anderen ihre missratenen Verbotsstempel aufdrücken wollen. Was will man Pharisäern (neu-testamentalisch), die Gedanken-, Gesinnungs-, Sprach-"Polizeien" etablieren wollen. Was will man mit Jüngern einer A.C.A.Baerbock, die Wasser predigt und Wein säuft. Die sich eine fürstliche Sonderzahlung mehr oder weniger selbst genehmigt, das Versteuern des Betrages "vergisst" - aber kein Problem damit hat, die Spritpreise massiv nach oben treiben zu wollen. Die Mitglied in Organisationen sein will, wo sie nicht zugehörig ist - ./.= an anderer Stelle nennt man so was Hochstapelei. Die ihre Vita nicht korrekt angegeben hat - worauf in Wikipedia hundertfache Veränderungen vorgenommen werden mussten. Die in einer unglaublichen Arroganz ihren Kumpel Habeck mit: "ich Völkerrecht - du Schweine, Hühner, Kühe melken.. " abkanzelt. Ne, mit denen sollte man anders umgehen. -
Hallo, als Beschwerdeführer Nr. 1 auf dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichtes habe ich dieses vorliegen. Neben der Darstellung der Kläger // Klägervertreter, Klagegrund, Nennung 2.Kammer und deren Richter steht auf der zweiten Seite: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Gerhard ---- Hermanns ---- Müller Weiterführende Aussagen sind nicht enthalten. FG, Reiner Assmann Vizepräsident der FvLW ***(mit Ablauf der Rechtskraft des Urteils AG Frankfurt)
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Petitionstext und Begründung / Motivation
Reiner Assmann antwortete auf RüdigerB's Thema in Waffenlobby
Hallo! Leider muss ich diese Aussage voll umfänglich bestätigen. Bei entsprechender Recherche in der Registratur von WO ist die Analogie der damaligen Abläufe, gerade auf die Vorbereitung und Durchführung der aktuellen Petition, anzuwenden. Als Essenz aus der Durchführung der damaligen Petition wurde dezidiert erläutert, dass eine nicht öffentliche, ja verborgene Vorbereitung und Durchführung, unabdingbare Grundlage als erfolgversprechende Zulassung einer E-Petition, zwingend notwendig ist. Eine, wie hier praktizierte, für jeden Interessierten (Übermotivierte / Gegner, Spo-Mo-Wa,– andere Bündnisse, u. so.) offen ausgetragene Diskussion über Sinn, Notwendigkeit und möglichen Petitionstext kann zur vorgelagerten Einreichung einer gleichlautenden, aber nicht öffentlichen Petition führen. Dieser Ablauf hätte dann wiederum zwingend zur Folge, dass jede "„Nachgeführte"“ der "„Ersteingereichten"“ untergeschoben und somit als nicht öffentlich eingestuft würde. Die mögliche, bzw. tatsächliche Folge hieraus führt das jetzige Engagement ad absurdum. Weitere Ausführungen hierzu gerne per telefonischen Kontakt (Profil). Freundliche Grüße -
Bitte schön - obwohl es so manches Mal auch schwer fällt. So hin und wieder kämpft man auf den unterschiedlichsten Kriegsschauplätzen. Beste Grüße, Reiner Assmann
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Ne - nicht "für lau" - es soll bei diesem Verein Leute geben, die sogar dafür arbeiten gehen. Auch ein Überstundenkonto schmilzt bei diesem Zeitaufwand wie Eis in der Sonne. Übrigens waren wir vor der Sommerpause bei Frau Fograscher. Die Sommerpause wurde für weitere Planungen genutzt. Jetzt stehen weitere Termine an. Einer dieser Termine wird ein Arbeitstreffen im BMI sein. Aus meiner Sicht schon ein --der-- wichtige® Meilenstein. Wird aber auch während der Woche sein - es sind ja noch Stunden auf dem Zettel. Über die weiteren "möglichen" Entwicklungen wird berichtet werden. Reiner Assmann
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Hallo, die Kostennote der Kanzlei Redeker vom 02.08.2010: RA K. - 35 Stunden RA J. - 25 Stunden RA Dr. M. - 1 St. - 30 Minuten RA L. - 1 St. - 30 Minuten = 16.537,50 + 19 % Umsatzsteuer - 3.142,13 = 19.679,63 € Der Mehraufwand für die umfangreiche Recherche ist begründet. Reiner Assmann
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Hallo, über die Ablehnung wird relativ schnell entschieden werden. Je länger es dauert, je besser werden die Aussichten. Realistisch ist eine Zeit von 4 - 6 Monaten bis zum positiven Bescheid (Aussage unseres Verfassungsrechtlers). Grüße, Reiner Assmann
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Hey Leusel, so wie es ausschaut - - kommt die Öffentlichkeitsarbeit so langsam auf Touren. Grüße, Reiner Assmann
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Hallo, nein Leusel, das war nicht alles. Hier haben sich die Argenturen Reuters und DPA und Journalisten von Welt am Sonntag, und Spiegel gemeldet. Wir gehen davon aus, dass die überwiegende Anzahl der Meldungen, bzw. der Artikel erst am Montag veröffentlicht werden. Grüße, Reiner Assmann
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Verehrte Community! Presseerklärung! Am 22.07.2010 haben sieben Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die mit der Neufassung des § 36 Abs. 3 WaffG in Kraft getretene Verschärfung des deutschen Waffenrechts erhoben. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine Regelung, die es den zuständigen Behörden ermöglicht, ohne jeden Gefahrenverdacht in den Wohnräumen von Waffenbesitzern die Einhaltung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften zu überprüfen. Dieser gravierende Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft mehr als zwei Millionen unbescholtene Jäger, Sportschützen und Waffensammler. Während eine Durchsuchung nach illegalen Schusswaffen in den Wohnräumen eines mutmaßlichen Straftäters grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer richterlichen Durchsuchungsanordnung steht, sollen rechtmäßige Waffenbesitzer verpflichtet werden, den Behörden anlass- und verdachtsunabhängig Zutritt zu gewähren. Verweigern sie ihr Einverständnis mit den Kontrollmaßnahmen, wird dies als Verstoß gegen das Waffenrecht gewertet und kann Anlass für den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis sein. Die behördlichen „Nachschauen“ sind jedoch weder geeignet noch erforderlich, um den vorgeblichen Gesetzeszweck zu fördern und deswegen verfassungswidrig. Sie sind Ausdruck von legislativem Aktionismus und Zeugnis mangelnden Grundrechtsbewusstseins des Gesetzgebers. Die Hoffnung der Beschwerdeführer liegt darin, dass die Karlsruher Verfassungsrichter hier als Korrektiv wirken werden und dem weiteren Abbau von Freiheitsrechten entgegentreten. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird von der „Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e. V.“ http://www.fvlw.de/ unterstützt. Die Fördervereinigung ist ein parteipolitisch unabhängiger Interessenverband von Waffenbesitzern. Die Wurzeln des im Jahr 2008 gegründeten Vereins liegen im größten deutschsprachigen Internetforum zum Thema Waffenbesitz www.waffen-online.de. Vor dem Hintergrund fortschreitender Verschärfungen und Restriktionen im Waffenrecht sowie der unausgewogenen Berichterstattung hat sich die Vereinigung in kurzer Zeit zu einer anerkannten und mitgliederstarken Vertretung der legitimen Interessen von Sportschützen, Jägern und anderen rechtmäßigen Waffenbesitzern entwickelt. Ansprechpartner für Rückfragen: Herr Reiner Aßmann, Havelring 99, 47608 Geldern, Tel.: 0163 – 4706001 Vizepräsident FvLW
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Hallo verehrte Community! Unser Verfassungsrechtler hat eine kurze Mail geschickt. Ich möchte Euch diese Meldung nicht vorenthalten: Lieber Herr Aßmann, die Sache ist abgeschickt und wir haben den Presseverteiler angeworfen. Der Spiegel wird die Sache ziemlich wahrscheinlich am Montag bringen. Herzliche Grüße Na denn - ich wünsche uns allen ganz viel Glück !! Kämpferische Grüße, Reiner Assmann Die eigentliche Pressemeldung stellen wir noch ein!
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Hallo, genau dieser Passus hat Einfluss in die Klagebegründung unserer Verfassungsbeschwerde genommen. Diese Entscheidung haben die Verfassungsrechtler, wie eben auch die Vorgängerentscheidung, in dem Schriftsatz der Begründung zitiert. Gerade wegen dieser klaren Aussagen in den Entscheidungen zu Durchsuchungsmaßnahmen wurde dieser Abschnitt aufgenommen. Grüße, Reiner Assmann