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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich will das Thema nicht zu sehr stressen, weil es hier eigentlich off topic ist Ich denke, du träumst nicht. Der Wind dreht. Vielleicht nicht völlig, vielleicht nicht für immer. Aber seit einiger Zeit ist hier manches anders. Lies dir mal die Kommentare zu diesem Artikel durch (vergiss den Artikel, die Kommentare sind interessant): http://www.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-schiessen-notwehr-wie-weit-darf-ich-bei-einem-einbruch-gehen_id_5075382.html Die Leute haben begriffen, dass sie ein Recht darauf haben, sich in ihren vier Wänden verteidigen zu dürfen, weil sie begriffen haben, dass der Staat sie nicht schützt. Und sie haben begriffen, dass sie das Maul aufmachen dürfen und dieses Recht auf Verteidigung einfordern dürfen. Und das ist auch ein Verdienst von insbesondere Katja , der GRA, Firearms United, etc. die hier die Speerspitze bilden und sich in die Diskussionsrunden setzen und den Leuten zeigen, dass es gar nicht so schwer ist, dazu eindeutig positiv Stellung zu nehmen. Es ist ok, wenn das FWR sich hier nicht in der Pflicht sieht oder sich auf diese Art nicht positionieren will. Aber ich finde es nicht ok, diese Arbeit klein zu reden. Den Druck von unten halte ich für eine sinnvolle Ergänzung zur so genannten Geheimdiplomatie. Es soll jeder wissen, wenn man sich aus dem Fenster lehnt, dann wird es windig. Aber wie gesagt, ist hier off topic, deswegen will ich dazu nicht so breit Stellung nehmen, wie es vielleicht angebracht wäre. bye knight -
Die Sachbearbeiter haben die schon. Da muss man sich nix vormachen. Nur eben nicht zentral in einer großen Halle sondern dezentral in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen. Es ist ja noch nicht lange her, da haben genau diese die Überprüfung eingeholt. Ok, da war es nicht so klar, ob es vier, acht oder zehn Tage dauert, bis das erledigt war. Ohne den KWS-Run war es dann zentral über das LKA immerhin stabil bei drei Monaten. Da kann man nicht meckern, dass sich nichts verbessert hätte.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wie sieht denn der Plan des FWR aus, mehr (Förder)Mitglieder zu bekommen? Wo kann man denn die Positionen nachlesen, für die das FWR eintritt? Wenn das Engagement für das FWR so wichtig ist, was tun denn die Verbände dafür, um ihren Mitgliedern eine FWR-Mitgliedschaft schmackhaft zu machen? "Gib uns Geld, dann kriegst du Geheimdiplomatie" ist halt jetzt nicht so der tolle Motivator. Ich halte eine FWR-Mitgliedschaft schon für sinnvoll und meine Fördermitgliedsnummer ist - sagen wir mal - recht niedrig. Aber über mangelnde Unterstützung zu jammern und dann nichts zu liefern wofür man die Unterstützung liefern soll, kann doch jetzt keine ernst gemeinte Position sein. bye knight -
Na dann schau mal in "Aktuelles zum Waffenrecht" nach
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Woraus entnimst du deine Weisheiten? Das war ursprünglich in "Aktuelles zum Waffenrecht" gepostet. Dort ist es aber nicht korrekt platziert, schon alleine weil es dort keine Antworten geben kann. Jetzt kann ich das nach Waffen Allgemein oder nach Waffenrecht verschieben. Beides ist nicht 100%ig richtig aber auch nicht falsch. Ich habe mich dann wegen der zweiten Frage für Waffenrecht entschieden. Die erste Frage ist ja auch eher eine Rechtsfrage als eine Waffenfrage. bye knight
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Hier geht es weiter: http://forum.waffen-online.de/topic/445726-desert-eagle-geld-zurück-recht/ bye knight
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
knight antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Meiner Wahrnehmung war der Ursprung der Diskussion nicht das "müssen" sondern das "dürfen" und das insbesondere frei von Repressalien. Dass jemand, der eine SSW offen führt, die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zieht, dürfte niemanden verwundern. Wenn die Polizei die Papiere kontrolliert hat und alles in Ordnung ist, dann ist eben alles in Ordnung. Dann darf es nicht sein, dass die Waffe eingezogen wird, weil man zwanghaft eine Owi daraus konstruiert. bye knight -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Was ist dir denn diese Vernetzung wert? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Keine Ahnung. Magst du uns die Frage beantworten? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Siehe http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2335199 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2337427 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2337261 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2336387 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2336378 Wobei ich gerne zugebe, dass etwas konkretere Anleitung und auch Koordination für die Masse sicher hilfreich wäre. bye knight -
Doch gibt es da wohl. Zurück oder nicht, es ist das selbe Thema. Und es hat nichts mit Waffen Allgemein zu tun. Deswegen ist hier Schluss und dort geht es weiter.
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Sechs Monate, nicht drei Jahre. Evtl. nach Bundesland unterschiedlich.
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Ich packe es mal zu Waffen Allgemein, obwohl es eigentlich um Jagd geht. Aber wie man sieht, kann der Spiegel auch ideologiefrei arbeiten, wenn er nur will. Vielleicht klappt es ja mit Waffen auch irgendwann mal: http://www.spiegel.tv/#/filme/frauen-auf-der-jagd/ Dauert ca. 1 Stunde. bye knight
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Mal eine Frage an die Rechtsgelehrten hier: Wenn der BFH ein Urteil pro Steuerzahler fällt, dann ist Ruck-Zuck ein Nichtanwendungserlass da. Gibt es das Mittel nur im Steuerrecht? Oder hätte ein Minister (welcher?) auch hier die Möglichkeit eines solchen Erlasses? bye knight -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Diskussion finde ich sogar mehr als müßig. Wenn jemand nichts auf das Konto der GRA spenden möchte, dann soll er es halt lassen. Zwingt ihn ja keiner. Aber diejenigen, die nun mal spenden möchten, könnte man ja auch einfach mal machen lassen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Eigentlich wollte ich ja dazu nichts schreiben, weil wegen Geheimdiplomatie und so... Da aber heute bei mir der Vorschlag des FWR über Email reinkam, habe ich doch wieder einen inneren Drang hier Gegenrede zu halten. Es geht um diesen Vorschlag, wobei das FWR in der Email immerhin bloß davon spricht, dass so eine Neuregelung aussehen könnte (Hervorhebung durch mich): Ich erkenne an, dass das FWR was tut. Ich erkenne auch an, dass sie uns informieren. Ich würde jetzt nicht so weit gehen, das als miserabel zu bezeichnen. Aber mal ehrlich: Das kam nach wie vielen Wochen Beratungszeit heraus? Dass hier von Übungsschießen auf wild lebende Tiere die Rede ist, wurde ja schon thematisiert. Übungsschießen auf dem Schießstand gibt diese Regelung semantisch gar nicht her und sie würde auch systematisch gar nicht in eine Ausnahme von jagdlichen Verboten rein passen. Allerdings verstehe ich, dass man wegen der Rahmenbedingungen irgendwie gezwungen ist, diese Kurve zu nehmen... Das ist ein Punkt, der eigentlich im WaffG geregelt werden müsste, aber die Baustelle ist nun mal nicht offen. Aber wie will man aus der Formulierung heraus einem Gericht erklären, dass hier das Übungsschießen auf dem Stand gemeint ist. Es ist doch klar als Ausnahme vom Schuss auf Wild formuliert. Und Übungsschießen auf Wild gibt es nicht, also kann man auch kein Bedürfnis daraus konstruieren. In den Ausnahmen fehlt der Fangschuss. Da steht zwar Nachsuche, aber eben nicht Fangschuss. Weiterhin wird versucht, mit der Einschränkung des Verbotes auf Langwaffen die Pistolen aus der Regelung herauszunehmen. In der Berner Konvention ist aber nunmal von halbautomatischen Waffen (nicht Langwaffen die Rede). Im Falle eines Falles bräuchte ein Gericht lediglich zu argumentieren, dass der Gesetzgeber gar nicht vor hatte, die Berner Konvention in diesem Punkt außer Kraft zu setzen und das Verbot daher auch Kurzwaffen betrifft. Die werden schon was finden, wie sie es darstellen. Wenn man den erwartet, dass möglicher Weise ein Gericht vom Ergebnis her zurück argumentiert, dann muss das besser werden. Meiner ganz bescheidenen Ansicht nach, muss die Berner Konvetion vollständig formuliert sein. Da sollte auch wie formuliert auf das konkret verwendete Magazin Bezug genommen werden. Dem stimme ich völlig zu. Und darüber hinaus macht die BRD dann von ihrem Recht gebrauch, Ausnahmen von den 2er-Mags zuzulassen. Das ist ja nach Artikel 5(?) explizit so vorgesehen. Da könnte man dann auch reinschreiben, dass das Verbot nicht gilt, wenn beim Schuss auf Wild max. 2 Schuss im Magazin geladen sind. Und eine gute Argumentation hätte man auch zur Hand, weil das einfach viel sicherer ist. Die Jäger müssen sowieso wegen der UVV dauernd laden und entladen. Drei Schuss ins Mag und Verschluss zu ist halt sicherer, als 2 Schuss rein, Verschluss zu, Magazin raus, geladene Waffe irgendwie komisch halten oder ablegen, eine Patrone ins Magazin nachladen, geladene Waffe wieder aufnehmen, Magazin wieder rein. Sollte ja nicht so schwer zu verstehen sein. bye knight -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hier muss ich die Verbände und das FWR mal in Schutz nehmen. Die Waffenrechtsschutzversicherung, die über das FWR angeboten wird, ist doch letztlich nichts anderes als eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für die diejenigen, die eben auch mal kontra geben wollen. Gleiches gilt natürlich für die Versicherungsangebote von anderen Verbänden. Da kann man jetzt darüber streiten, ob das der richtige Weg ist oder ob das ein ausreichender Weg ist. Grundsätzlich wird damit auch Unterstützung für alle angeboten und nicht nur für Leuchtturmklagen. Wenn es darüber hinaus sinnvoll ist, könnte das FWR oder ein Verband selbstredend von weiteren Möglichkeiten gebrauch machen. bye knight -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Eine Klage vor dem Verfassungsgericht würde den Behörden auch eine angenehme Rückzugsposition ermöglichen damit sie erst mal alles beim alten belassen können. Bis das Verfassungsgericht sich mal bewegt hat, ist die Sache hoffentlich politisch über die Bühne und im Jagdgesetz klargestellt. Dann ist auch der Klagegrund entfallen, was dem Verfassungsgericht es noch einfacher macht, nichts zu entscheiden. bye knight -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Mitglied oder Fördermitglied? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Jetzt mal ehrlich: Diese Leier ist doch abgespielt. Wenn das FWR bei 30.000 Fördermitgliedern mal 12 Euro im Jahr rumgammelt, dann hat das doch Gründe. Es wäre für die Verbände doch ein leichtes, an jeden Mitgliedsantrag den Fördermitgliedsantrag vom FWR dran zu tackern. Es wäre für die Verbände doch ein leichtes von oben die klare Ansage zu bringen, dass man diese Mitgliedschaft nicht vorschreiben kann, aber dass man sie eben erwartet. Es wäre für die Verbände doch ein leichtes, diese Info zwei mal im Jahr in den eigenen Bekanntmachungen an die Mitglieder zu verteilen. Wenn die Verbände Fördermitglieder wirklich wollten, dann würden sie die auch aufsammeln. Im Gegenzug darf das FWR dann aber auch nicht eine nebulöse Instanz sein, für die man dann im Jahr Betrag x bezahlt, aber irgendwie nicht richtig erkennen kann, was man dafür überhaupt bekommt. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
knight antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Meinen die damit wirklich alles, was zum Funktionieren nötig ist? Auch Schlagbolzen? Hammer? Federn? Abzugszüngel? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Daraus zitiert (Hervorhebung durch mich): Dazu passend zitiert aus http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2328296 (Hervorhebung wieder durch mich): Der Tenor des Urteils besagt lediglich, dass die Klage gegen die Bemerkung "2-schüssig" in der WBK abgelehnt wurde. Und die Rechtskraft besteht lediglich zwischen den Streitparteien. Der Rest ist in der Begründung. Das ist zwar immer noch schlimm genug, aber ich habe den Eindruck, hier sind ein paar Ministerien recht voreilig am Werk. Eine Agilität in einer Art und Weise, wie man sie bei so manchen Urteilen des Bundesfinanzhofes mit der Lupe lange suchen kann. bye knight -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Mit einem Vorwurf wäre ich sicher auch vorsichtig. Aber die Frage, ob und wie Bundesrichter für das was sie an Arbeitsergebnissen liefern, auch verantwortlich sind und verantwortlich gemacht werden können, diese Frage drängt sich hier schon auf. bye knight -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und im Wesentlichen ums Bundesjagdgesetz und da liegt die Federführung beim Landwirtschaftsminister. Ich gehe aber davon aus, dass der sich mit dem Innenminister abstimmen wird, weil Waffenrecht zumindest tangiert ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn sie das Urteil so stehen lassen wollten, würde das keinen Sinn machen. Insofern sehe ich das als gute Nachricht. Ich würde das eher andersrum sehen: Dieses Urteil hat doch mal 1a gezeigt, dass eine Regulierungstiefe, so wie sie aktuell im Waffenrecht vorhanden ist, nur zu unvorhersehbaren Tretminen und damit der Kriminalisierung hundertausender rechtschaffender Bürger führt. Die Konsequenz wäre daher die Forderung, das Waffenrecht zu entschlacken, besser noch: zu entkernen und auf die wesentlichen Regulierungen zu reduzieren: So du bist Sportschütze / Jäger / Waffensammler? Na dann kaufe dir halt, was du meinst, was du brauchst. Ich will nur noch wissen, was du wann von wem gekauft hast und ob du es sicher aufbewahren kannst. Ansonsten viel Spaß mit deinem Hobby. Alles was darüber hinausgeht, bringt doch eh keinen Sicherheitsgewinn, sondern nur Fallstricke, in denen sich der Bürger verfängt. bye knight