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dkp3011

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  1. Geht mir auch so. Aber der hat keine Wissensprostitution betrieben sondern nur gefragt. MarkF ist Jurist, ob nun "voll", "zur hälfte" oder "im Begriff zu werden" ist ja egal. Der bay. Jäger konnte damit jedenfalls nicht dienen. Die fachliche Substanz ist ja da. Mir fällt es nur schwer diese episch langen Texte ohne Happy End zu lesen. Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
  2. dkp3011

    CED 7000

    Klar ist er dafür geeignet. Du musst allerdings wirklich alleine sein, da er sonst die "Fremdschüsse" mit aufnimmt.
  3. dkp3011

    CED 7000

    Das kann ich so bestätigen. Aktuell findet sich einer bei EGun. Empfehlen kann ich auch noch einen alten PACT mit 9V. Viel zu groß um ihn zu übersehen und die einfachste Bedienung, die es gibt. Hat jemand die Shotmaxx-Uhr im Gebrauch? Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
  4. dkp3011

    CED 7000

    Gute Idee! Vielleicht hat auch jmd den Shotmaxx in Gebrauch und kann etwas über die Tauglichkeit für den RO sagen. Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
  5. Habe auch den Samson (an einer OA BL M5). Schön leicht, günstig und funktioniert.
  6. Nach welcher Rechnung oder wie wenig wiegst Du denn? Ich kann mich an einen Selbsterfahrungstest (veranstaltet vom BADS) erinnern: 9 x 0,2 Bier ergab bei mir 1,2 BAK und "geblasen" 1,1 bei 85 kg. Damit dürfte ich der Prototyp der Widmark-Formel sein (9 x 200ml x 4,9 % = 88,2 ml x 0,81 = 71,442 g alc.) / (Körpergew. 85kg x 0,7 = 59,5) = 1,2
  7. Schön...wäre es dann nicht sinnvoller gewesen, die Investitionskosten in Lobbyarbeit zu stecken um den Anschein-Irrsinn endlich zu beenden - statt einen Selbstlader optisch so zu entwickeln, dass er zwar einen positiven Feststellungsbesch. bekommt aber letztlich kaum einer haben will. BTW: wo steht in dem Urteil, dass das Magazin nur 1,5cm aus dem Schacht herausragen darf? Hm...wo wir doch alle seit der ArmatixCoop wissen, wie sehr J.A. der Sportschütze am Herzen liegt. Warum sollte der Gesetzgeber das tun, wenn "ein so renommierter und weltbekannter Hersteller von Sportwaffen wie ANSCHÜTZ" bereit ist, (selbst bei so geringen Absatzzahlen) so dermaßen hohe Summen zu investieren. Entschuldige - aber ich habe selten von jemandem, der vorgibt nicht für das Unternehmen zu arbeiten, so ein PR-Käse gelesen.
  8. Dort stehen (längst) nicht alle Urteile und für z.B Niedersachsen gibt es das nicht. BTW: wie interessant kann man ein VU finden? Kein Tatbestand, keine Gründe, keine Namen.
  9. Wo sind sie denn abrufbar? Juris? Beck? Oder in der AG/LG-eigenen Datenbank? Wohl kaum....
  10. Das ist nicht ungefährlich. Sonst heisst es in der Zombie-Apokalypse plötzlich "Oh sche$%&...ich hab den Geburtsrucksack gegriffen" und Du musst die Beisser mit der Rassel erschlagen.
  11. Es geht nicht darum, was das BKA jetzt macht, sondern ist gleichwohl als alternativer wie sarkastischer Vorschlag zur "Polizist beurteilt Messer"-Problematik zu verstehen.
  12. Wie soll es denn sonst gehen? Es wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Waffensachverständiger hinzugezogen? Oder eine demokratische Entscheidung der Anwesenden? Alternativ: alles einziehen was ansatzweise nach Messer aussieht oder schmeckt und durch das BKA klären lassen.
  13. Der "kleine" wie der "große" Strafrichter braucht sicherlich keinen FB oder SV-Gutachten. Die Geschichte ist ja auch nicht derart kompliziert, dass der Richter wie der Ochs vorm Berg steht.
  14. Ich hatte es so verstanden, als wäre die Beurteilung der "Rille" falsch. Dass die Einhandmesserthematik fast ausschliesslich bei Deinen "Kunden" relevant wird, ist mir bewusst. Es geht aber, wie so häufig auf WO, um akademische Selbstbefriedigung
  15. Aha. Keine Begründung, nur ein "Nein"? Da bin ich aber froh, dass die abschliessende rechtliche Bewertung nicht von Polizisten vorgenommen wird. Danach würde die Polizei im Zweifel also nichts tun? Die Praxis sieht da etwas anders aus.
  16. Wenn die "Rille" ein einhändiges Öffnen ermöglicht -und zwar nicht dem fingertigem Geschickten- sondern einem durchschnittlich geübten Benutzer, schon.
  17. dkp3011

    SHTF Gun?

    Na toll, der hat dann 994 x .357, die nicht in die Pistole gehen wollen
  18. Du meinst, der Tatbestand einer KV o.ä. wurde erfüllt. Die Notwehr lässt die Rechtswidrigkeit eben jener aber entfallen.
  19. ...die ganzen abgaberechtlichen Probleme erst: Sind bei Berechnung der Beutehöhe (für das Finanzamt) freiwillige Zuwendungen des Bestohlenen (nachdem dieser höflich gefragt hat, ob man dem Dieb helfen könne), in Abzug zu bringen oder hinzuzurechnen? Ich sehe schon die ersten Meisterdiebe in Steueroasen flüchten.
  20. §32 (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Also doch nicht "immer rechtswidrig". Wo soll das stehen?
  21. Grandiose Vision. Ich könnte mir durchaus vorstellen mich dann beruflich neu zu orientieren. Man müsste mal abwarten, wie sich das hinsichtlich der Themen Meisterzwang, Schichtdienst, Subunternehmerausbeute etc. entwickelt.
  22. Nein, eine Pflicht gibt es nicht und wird innerhalb des Berufsstandes allgemein abgelehnt weil die Gefahr, mit seinem richtigen Namen zu unterschreiben, einfach zu groß ist.
  23. dkp3011

    SHTF Gun?

    Ich würde im Haus und Grundstück weder die .223 noch Slugs (???!!!!!) benutzen. Wenn man schon ne Flinte hat, wäre Buckshot die wohl vernünftigere Wahl. Die Patronen nicht aber die Drehpistole mit 6 wiegt wahrscheinlich mehr als ne Glock mit 33 (Bin jetzt zu faul zum füllen und wiegen). Und wer es mit 6 nicht geschafft hat, hat noch 27 Versuche Aber die 2.000 anderen Murmeln wiegen nix? Bist Du jemals mit soviel Gewicht "draußen" gewesen?
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