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dkp3011

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  1. Vom Stuhl aus startend oder wenn nach dem Signal mindestens ein Schritt gemacht werden musste, habe ich die Verriegelung für angezeigt gehalten. Da es mE sinnvoller ist, sich auf eine Art zu beschränken, habe ich bei dem Holster immer verriegelt. Das stimmt leider.
  2. Da gebe ich Dir absolut Recht. Ich hatte das CW5 jahrelang im Einsatz. Die Verriegelung nicht einzusetzen war mir zu unsicher und wenn man dann beim Signal vergisst zu öffnen oder daneben greift - totaler Mist.
  3. Der Gurt kommt zwischen Griff und Oberkörper? Ich habe oben Beschriebenes versucht - ich bekomme es nicht hin. Oder bleibst Du beim Aufnehmen des Bags mit einer Schlaufe hängen? Das Bewusstsein, dass an der Seite eine Kniffte im Wettkampfholster steckt, sollte man immer haben.
  4. Gilt ja auch - bis es korrigiert wird, sprich der Eintrag wird zurückgenommen. Der Text ist für Dich eindeutig. Der Wille des Gesetzgebers ist -gerade wenn er sich hier aufdrängt- alles andere als unerheblich. Du kannst es noch tausend Male behaupten. Es wird dadurch nicht richtig.
  5. Köstlicher Beitrag. Durch die wiederholte Behauptung wird es leider nicht richtig. Mittlerweile haben nun einige Kompetenzen sich hier ausgedrückt und trotzdem werden so laienhafte wie abenteuerliche Rechtsansichten mit vollster Überzeugung kundgetan. Tyr hat es super erklärt und in seinem letzten Satz schön ausgedrückt.
  6. ? Hast Du meinen Post gelesen? Das ist mir schon klar.
  7. Sorry, dass ich das Thema noch einmal ausgrabe. Kann jmd. zu obigem Zitat näheres sagen? Fehlende Disziplin für .410? Die (nicht kaliberbezogene) Einordnung als "Jagdwaffe" dürfte alleine nicht ausreichend sein -gibt es doch genügend Disziplinen für "Jagdgewehre" zB beim BDS (L-3104; L-4101 hier allerdings für Zentralfeuermunition). Dagegen müsste die M6 doch als DSG zugelassen sein soweit es die .22 Lfb Variante und nur diesen Lauf betrifft (da auch Nachbauten eingeführter Modelle zugelassen sind). Wenn eine SpO nun EL in .410 zulässt, verstehe ich nicht, warum die M6 nicht in die neue Gelbe passen soll. Was übersehe ich?
  8. Offensichtlich wird es, wenn man die Mengen betrachtet, die er einem zugestehen will: ein Bier, viell. Zwei, 0,8 Prom. Etc Er schreibt ständig über Kontrollverlust und sagt mE mehr über sich aus, als er will. Wer sowenig Selbstkenntnis u. -kontrolle besitzt und diese Unsicherheit auf alle projiziert, sollte den eigenenWaffenbesitz tatsächlich mal überdenken.
  9. dkp3011

    CED 7000

    Es gibt doch das Batteriepack. Funktioniert jedenfalls.
  10. Das Argument trifft aber auch bei "normalen" Geldstrafen zu. Sicher, dabei werden Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt aber am Ende bezahlt die ganze Familie. Weswegen Richter häufig nur zähneknirschend GS verhängen. Varminter hat scheinbar ein Problem mit Alkohol. Grundsätzlich -also Waffen und Alkohol no-go- hat er ja Recht. Aber wenn nur schwarz und Weiß sieht, wird die eigene Beschränkung offensichtlich.
  11. Ich bin gespannt, wie er den Zustand des bekifftseins beschreibt.
  12. Ehrlos? Dieses Geschwafel ist ja unerträglich.
  13. Wieso sollte er sich lächerlich gemacht haben. Jeder mit entsprechendem beruflichen Hintergrund weiß was er meint. Du nicht.
  14. Selbst ich, als Grobmotoriker, habe das hinbekommen und dabei viel gelernt. Mittlerweile ist kein Abzug mehr vor mir sicher - aber sicher ist er auch noch nach mir.
  15. Die Geschichten sind aber mit Vorsicht zu genießen Ich sag nur: "9mm-Geschosse sind gerade schlecht zu bekommen -werden alle in Afg gebraucht"
  16. Und nu? Es ist schlecht geschrieben. Entsprechend aufmerksam bzw vollständig lese ich das.
  17. "Boulevardstil" ist für diese Schreibe noch ein Kompliment.
  18. Beschäme mich doch einfach mit Deiner Weisheit und erzähl es mir. Vielleicht hat das LG zB das Vernehmungsprotokoll etwas anders gelesen als GenStA und OLG? Edit: danke Gloeckner für die Aufhellung. Macht doch Sinn.
  19. Erst hatte die StA eingestellt, dann hat der GenStA die Anklage angeordnet. Das Landgericht hat die Eröffnung aber abgelehnt, zu dem Zeitpunkt war StA also überzeugt (worden) von einer Verurteilung, das LG aber nicht. Jetzt hat eben das OLG entschieden, dass das LG eröffnen muss. Wieso widerspricht das der Annahme von CM?
  20. Vielleicht ist der Pflichtverteidiger ja sein Wahlanwalt?!
  21. "(...) nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist (...)" Ist doch recht eindeutig. Wenn die Erbenermittlung nicht abgeschlossen als noch niemand Erbe ist, läuft ja auch keine Frist ab.
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