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Absehen4

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  1. Einmal mit 0,0 Promille pusten kostet aber (noch) nicht 130,- € Kontrollgebühr... Abs4
  2. Update: "Polizei hortet angeblich vernichtete Waffen" https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100296996/schleswig-holstein-polizei-hortet-angeblich-vernichtete-waffen.html Abs4
  3. Aus deutschen Amtsstuben -hier Dienstanweisung (sinngemäss) in einer Landkreiswaffenbehörde- frisch auf den Tisch: "Wenn während einer Waffenabgabe in einem Dienstzimmer ein Feueralarm ertönt, sind vor dem Verlassen des Gebäudes zunächst alle Waffen in den dafür vorgesehenen Tresor im Keller zu verbringen...." No joke Abs4
  4. Update aus Schleswig-Holstein: https://www.t-online.de/nachhaltigkeit/klima-und-umwelt/id_100038206/fleischkonsum-in-deutschland-deutscher-bauer-will-revolution.html Abs4
  5. "Abzüge" landen i.d.R. nicht beim Wildhandel, sondern treten ihre letzte Reise im Kofferraum des "Täters" an. Wer es anders handhabt, ist Teil des Problems. Ansonsten ist es immer wieder unterhaltsam, wenn "Hasenjäger" ihre Maßstäbe der beschränkten Einsicht an die Praxis in Grossrevieren anlegen. (*räusper*) Abs4
  6. In meiner Umgebung gibt es mehrere Wildhändler, die 24/7 Wild annehmen und auch komplette Strecken größerer Jagden vor Ort aufkaufen. Es gibt teils Rahmenverträge mit den staatlichen Forstämtern. Diese Betriebe sind quasi Schlachereien, die Wild aufarbeiten und tonnenweise an den Grosshandel und die Gastronomie abgeben. Die Jahresumsätze sind dabei auch schon mal siebenstellig. Etwas Werbung dazu: https://www.wildhandel-welle.de/wildhandel/ https://www.oste-fleisch.de/wildkühlkammer/ Abs4
  7. @Gipflzipfla hat das Problem offenbar als Einziger verstanden. Bedenklich...... Abs4
  8. So, jetzt mal eine richtig fiese Frage an die Jäger unter uns: Ich entnehme mein Jagdgewehr zu dem vom Bedürfnis umfassenden Zweck der Jagdausübung aus dem "Safe" und führe es zugriffsbereit/ungeladen auf dem direkten Weg ins Revier, wobei kleine Besorgungengen wie Tanken, Essen, etc. auf dem Weg zulässig sind. Ich habe Glück und erlege ein Reh, welches ich schnellstmöglich zum Wildhändler in die Kühlung bringen muss. Der Wildhändler liegt aber leider nicht auf dem Heimweg, sondern einige Kilometer in der Gegenrichtung. Welche waffenrechtliche Situation ergibt sich daraus: A: Die Waffe kann weiter "zugriffsbereit/ungeladen" geführt werden. B: Die Waffe kann nur "nicht zugriffsbereit" geführt werden. C: Die Waffe darf gar nicht geführt werden, da bewaffnete Wildtransporte nicht vom Bedürfnis umfasst sind. Also erst nachhause fahren, Waffe in den Safe und dann zum Wildhändler. Das ging mir vorhin auf dem Weg zum Wildhändler so durch den Kopf und ja, ich lebe schon länger hier .........*seufz* Abs 4
  9. Ich würde lieber "...oder überwiegend aus diesen gefertigt sind....." schreiben, damit sich niemand oberschlau auf die winzige Plastik-/Bleispitze bei TTSX, Grom, o.ä. berufen kann. Abs4
  10. Tipp: Wenn ihr das nicht ganz, ganz sauber formuliert, wird es früher oder später zu unliebsamen Überraschungen und viel Stress kommen. Abs4
  11. Neues aus der Kasperbude: "Waffenchaos in Behörde - Schmauchspuren im Pistolenlauf" https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100281796/waffenchaos-in-behoerde-in-schleswig-holstein-schuesse-durch-mitarbeiter-.html Abs4
  12. Aber sie hatten neben dem Eingang einen grünen Automaten mit Luftgewehrkugeln und das fand' ich toll! Abs4
  13. Wieder falsch, denn "verbringen" heisst, dass die Waffe den Geltungsbereich des Gesetzes verlässt. Und "transportieren" kann eben nur ein gewerblich tätiges Transportunternehmen ("Waffentaxi", o.ä.). Abs4
  14. Falsch, denn als LWB führst du immer dann, wenn du dich mit einer Waffe in der Öffentlichkeit bewegst. "Transport" gibt es also nicht, sondern immer nur Führen, allerdings in unterschiedlichen Formen des Zugriffs und des Ladezustands. Abs4
  15. ...mit der hoffentlich leeren Gewehrtasche auf dem Rücken. Abs4
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