So, jetzt mal eine richtig fiese Frage an die Jäger unter uns:
Ich entnehme mein Jagdgewehr zu dem vom Bedürfnis umfassenden Zweck der Jagdausübung aus dem "Safe" und führe es zugriffsbereit/ungeladen auf dem direkten Weg ins Revier, wobei kleine Besorgungengen wie Tanken, Essen, etc. auf dem Weg zulässig sind.
Ich habe Glück und erlege ein Reh, welches ich schnellstmöglich zum Wildhändler in die Kühlung bringen muss. Der Wildhändler liegt aber leider nicht auf dem Heimweg, sondern einige Kilometer in der Gegenrichtung.
Welche waffenrechtliche Situation ergibt sich daraus:
A: Die Waffe kann weiter "zugriffsbereit/ungeladen" geführt werden.
B: Die Waffe kann nur "nicht zugriffsbereit" geführt werden.
C: Die Waffe darf gar nicht geführt werden, da bewaffnete Wildtransporte nicht vom Bedürfnis umfasst sind. Also erst nachhause fahren, Waffe in den Safe und dann zum Wildhändler.
Das ging mir vorhin auf dem Weg zum Wildhändler so durch den Kopf und ja, ich lebe schon länger hier .........*seufz*
Abs 4