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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ThomasMueller antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ja und jetzt? Da hat der WSV jetzt mal im vorauseilendem Gehorsam eine Steilvorlage für die Behörde gemacht. Ob die das so will oder anerkennt, wer weiß das schon. Beim IM Strobl haben sie jedenfalls nicht nachgefragt. Oder vielleicht haben sie sich auch nicht getraut, getreu dem Motto, Geh' nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ThomasMueller antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
"Irgendein offizieller Amtsträger müsste ja theoretisch jede einzelne Waffe kontrollieren und daher ergo auch bei jedem Wettkampf anwesend sein. " Nein, dass muss er nicht. Der GG wird das den Vereinen/Verbänden übertragen, wohlwissend, dass diese das noch viel bürokratischer und umfassender gestalten können, als er selbst. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ThomasMueller antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Wer Prügel verdient, bekommt sie auch. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ThomasMueller antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Natürlich steht das im WaffG 2002 weil seinerzeit Mr.Slug das brühwarm aus dem Urteil übernommen hat. Von ihm stammt ja auch der unsägliche Satz "..Waffen sind demnach Gegenstände, die zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bevölkerung eingesetzt werden können" -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ThomasMueller antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Von mir stammt das auch nicht. Diese "Weisung" stammt aus einem Urteil des BVerwG aus 1997, also uralt. Aber wird immer wieder gerne genommen, wenn's in den Kram passt. ( Gilt aber nicht für Jäger. Sorry folks, der Seitenhieb musste sein.) -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ThomasMueller antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
"Vielleicht erreicht man auf Bundesebene im Wege der Geheimdiplomatie eine „bessere“ Lösung? " Wer ist auf Bundesebene am Ruder? Richtig, ich glaube da will niemand die schlafenden Hunde wecken. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ThomasMueller antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Lesen wir mal: § 14 ... 5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. (Absatz 2 Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. ) Das bedeutet für mich, ein Bedürfnis für Überkontigent Waffen besteht, wenn man an Wettkämpfen teilnimmt und Mitglied in einem Schießsportverband ist. Happy days are back again. Hat der Gesetzgeber das auch so gemeint, wenn man nach den Buchstaben geht? Oder ist das einfach nur Murks. (gemeint war wohl der Absatz 3) "Verstehe ich das jetzt richtig, das du glaubst der GG sei irgendwie verpflichtet, dir ein ÜK zu erhalten, auch wenn du nicht damit Wettkämpfe bestreitest? " Wie war das denn in der Vergangenheit? Bestand da irgendein Handlungsbedarf seitens des GG ? Warum soll der erleichterte Bedürfnisnachweis nicht für alle Waffenbesitzer reichen? Ich habe seit 25 Jahren Waffen über Kontingent und musste noch NIE ein Fortbestand des Bedürfnisses dafür nachweisen. So geht es hundertausenden Waffenbesitzern in Deutschland. Warum also jetzt dieser überbordende bürokratische Aktionismus? -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ThomasMueller antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Prinzip Hoffnung. Vielleicht findet die Behörde den Vorschlag mit den Seriennummern nicht so toll und verlangt die NWR-Waffen-ID. Man weiß es nicht. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ThomasMueller antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Das Urteil bezieht sich auf eine Anfechtungsklage nach altem Recht, also vor dem 1.09.2020. Es ist also fraglich inweit es zur Beurteilungen herangezogen werden kann. Das müssten Juristen mal näher beleuchten. Das Gesetz ist handwerklicher Murks oder es wurde vorsätzlich der Wille des Gesetzgebers unterlaufen, indem man das Wörtchen "Besitz" nicht gestrichen hat. Beides ist nicht akzeptabel. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ThomasMueller antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Hat er das? Mir ist nicht bekannt, dass man IM Strobl kontaktiert und um Klärung gebeten hat. Diese Regelung war mit Sicherheit vom Gesetzgeber so nicht beabsichtigt. Mir scheint man hat im vorauseilendem Gehorsam schon mal den Bückling gemacht, noch bevor der Gesetzgeber überhaupt präzisiert hat was der denn genau haben will. Von Seriennummern habe ich im Gesetz nichts gelesen. Müssen Schießstandaufsichten jetzt die Waffen-NWR-ID Nummern notieren und in den Vereinsanalen dokumentieren, dass Herr Maier eine Meisterschaft mit geschossen hat? In einem mittelgroßen Verein bedeutet das, es müssen 300-500 Überkontingentwaffen einzeln getrackt werden. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
ThomasMueller antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
§ 4 Dienstvorschriften für Blockwarte -
Ist bei mir in der Gegend. Ganz großes Kino. https://www.bo.de/lokales/ortenau/polizeieinsatz-in-oppenau-keine-anhalter-der-b28-mitnehmen#
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Du hast nicht verstanden was in Italien abgeht. Es geht nicht darum, dass sich am Ende fast alle angesteckt haben, sondern um den Zusammenbruch im Gesundheitswesen. Hast Du Eltern oder Großeltern? Willst du miterleben, dass man dir sagt, es lohnt sich für sie nicht mehr, weil wir die Beatmungsgeräte für die brauchen, die die größere Überlebenschance haben. Aus Frankreich kommen Meldungen, dass die Hälfte der krititschen Fälle unter 60 sind. Ich habe bestätigte Berichte, dass Krankenhäuser in Baden Großraumzelte ordern. Leute, redet jetzt keinen Scheiß und macht das was man (noch) machen kann.
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BDS Stellungnahme zur Mordtat in Hanau
ThomasMueller antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Waffenrecht
In der öffentlichen Wahrnehmung kommt eine illegale Waffe gar nicht vor. Der enstehende öffentliche Druck auf die Politik zwingt diese was bei den legalen Waffen zu machen. Diesem Druck kommt man gerne nach, so mein Eindruck. Die anderen Umstände werden nach und nach im Hintergrund verblassen. MPU für alle war schon im Gespräch, das wird wieder auf den Tisch kommen. Und wir sind wieder mal nicht vorbereitet. -
BDS Stellungnahme zur Mordtat in Hanau
ThomasMueller antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Waffenrecht
Mit den bestehenden Gesetzen und Handhaben, hier das Zentrale Waffenregister, hätte man die Tat verhindern können. Spätestens nach dem Terroranschlag in München mit 9 Toten hätte man hellhörig werden müssen, wenn Personen mit so wirren Ideen auf sich aufmerksam machen. Es wäre also dringend angesagt die behördlichen Prozesse und Strukturen auf ihre Effizienz zu überprüfen, anstatt eine MPU für eine Million Waffenbesitzer zu fordern, die jeden Tag für diesen Staat ihren Mann und Frau stehen. -
"Ich hatte einen solchen Fall noch nie. " Eben. Nächster Fall. Du bekommst eine Mitteilung, dass jemand die Betreuung übernommen hat, für ein altes Vereinsmitglied, dass du noch nie gesehen hast. Der Betreuer kündigt in dem Schreiben die Mitgliedschaft. Auf die Frage, ob der Betreffende eine WBK hat, bekommst du mit Hinweis auf den Datenschutz keine Auskunft. Darum gibt es bei mir bei einem Vereinsaustritt IMMER eine Meldung. Ist mir egal, ob der eine WBK hat oder nicht.
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"Mir ist im Verein kein einziger Fall bekannt, an dem der Verein keine Kenntnis von der WBK bekam. " Einfaches Beispiel aus der Praxis. Du bestätigst die Mitgliedschaft und 18 Trainingstermine auf dem Verbandsformular. Dann kommt der Schütze nicht mehr, weil er in einem anderen Verein noch Mitglied ist. Ihm wurde 3 Monate später eine WBK ausgestellt. Nach 2 Jahren kündigt er seine Mitgliedschaft. Was weißt Du jetzt? Machst du eine Meldung nach 15.5 ? Ich mache eine, obwohl ich nicht weiß, ob er eine WBK hat oder nicht.
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Die Regeln sind eben nicht klar. Es ist klar was verlangt wird. Das gesetzliche "Werkzeug" wird aber nicht mit geliefert.
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Es gibt keinen "offiziellen" Weg, ausser die Behörde oder der Schütze teilt mir das mit. Seitens der Behörde ist mir nur eine bekannt, die mir die Mitteilung über die Ausstellung einer WBK gemacht hat. Von im "Normalfall" mitbekommen und vermuten kann ich mir im Zweifel nichts kaufen. Auch hier werden die handwerklichen Fehler im Gesetz sichtbar. "Bringt er eine Waffe mit, ist die Berechtigung zu prüfen. " Wo steht das denn? Mich hat noch nie jemand auf einem Schießstand nach meiner WBK gefragt. "Spätestens wenn ich im Verein Munition zum Mitnehmen kaufe wird die WBK bekannt. " Wir verkaufen z.B. keine Munition zum Mitnehmen.
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Ab Ausstellung einer WBK? Und wie weiß der Verein, dass eine ausgestellt wurde? Weder die Behörde noch der Schütze ist verpflichtet mir das mitzuteilen.
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Was meinst Du was ich seit 30 Jahren mache, da lasse ich mir keine Untertanenmentalität unterstellen. Es gibt kaum ein Rechtsmittel, das ich nicht auslasse.
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Ich hab's oben schon gesagt, Brüllen und Wichtigmachen reicht nicht. Du kannst ja nicht mal eine einfache Frage beantworten. Dich würden sie in Berlin zum Frühstück schnupfen.