-
Gesamte Inhalte
5.188 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von ThomasMueller
-
In Antwort auf: -sondern auch die zu den Kameraden, die durch die Nichtanerkennung des BDS wirkliche Probleme und Einschränkungen haben. @ Mouche, kannst Du mal ein paar Bespiele nennen ? Ich kann *wirkliche* Probleme durch die Nichtanerkennung nicht sehen.
-
In Antwort auf: Ich sage: nicht einknicken. Sag' ich auch. IPSC vom Vefahren abtrennen und die Sache ist gelaufen. Einzige Behinderung die im Augenblick sehe ist das Problem mit der Gelben, aber ansonsten geht es doch auch ohne Anerkennung einigermassen, hier in BAWÜ zumindest.
-
In Antwort auf: Die Veranstalter wollten keine Fehler machen und haben vorher die Behörde gefragt.. .. Geh' nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst !
-
In Antwort auf: ... in Deutschland nicht erlaubt Nicht erlaubt ? Das war mal. In Deutschland wird abgehört auch präventiv. In Antwort auf: Die vorsorgliche Telefonüberwachung diene sogar dem Opferschutz, zitiert die Hannoversche Allgemeine Zeitung den innenpolitischen Sprecher der FDP, Jörg Bode, und nannte als Beispiel Suizidgefährdete. Zudem könnten nun nicht mehr nur Täter, sondern auch Opfer abgehört werden, um diese besser zu schützen. Soviel Dünnsch.. von einem FDP'ler. Da kann einem schlecht werden. Der Abbau von Freiheits und Bürgerrechten ist in vollem Gange, nur irgendwie merkts keiner und es kümmert auch keinen. Man hat ja auch nichts zu verbergen, oder ? Dann wartet mal ab bis euere intimsten Details auf der neuen Krankenversichertenkarte stehen. Quelle
-
In Antwort auf: Solange da nicht irgendwo der Hinweis steht, daß dieses Gesetz auch für Privatpersonen gilt,fühle ich mich davon nicht betroffen. Ich schon. Denn eines ist sicher, in jedem Fall wird es zu Preiserhöhungen kommen. War ja beim Pulver auch der Fall.
-
In Antwort auf: Wenn das so weiter geht darf man Munition nur noch auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch erwerben Ja und wie kommt die dann dort hin ? Mit den Mainzelmännchen, jedes mit einer 50-er Schachtel im Beutelchen ? Irgendwann kommt der Tag an dem diese Bürokratiekrake das ganze Land lamm legt. Und wir müssen es auch noch bezahlen, Tag für Tag. Wäre mal interessant zu erfahren, warum man solche Vorschriften überhaupt macht. Ist es beim Transport von Munition zu irgendwelchen Gefährdungen oder Unfällen gekommen ?
-
In Antwort auf: innenpolitischen Sprecher der FDP, Jörg Bode, und nannte als Beispiel Suizidgefährdete. So ein dummes Geschwätz habe ich lange nicht gehört. Und das von einem FDP'ler. Verdachtsunabhänig abhören, was machen diese Rechtstaatdemontierer als nächstes ? Und warum interessiert es eigentlich keinen ?
-
In Antwort auf: Ich lese hier gern mit, aber WAS war der Grund für dieses "scharfe" Vorgehen? Ganz einfach, Waffen ! Legal oder illegal spielt da keine Rolle. Schlimm ist, dass so ein kleines Rädchen auf der Kreisverwaltung das "volle" Programm abrufen kann. Und noch schlimmer ist, dass jetzt wahrscheinlich schon die "Unterdenteppichkehrmachine" auf vollen Touren läuft.
-
In Antwort auf: Was also werden die Schützen tun? Ich vermute mal nichts. In ein paar Wochen wird der Mummenschanz vergessen sein. Wenn es bei der Sache um Staatsschutz ging, dann sind die Bürgerrechte auf die sich hier viele berufen, nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben sind. Durchsuchungsbeschluss und Gefahr im Verzug, das ist die Regel nicht die Ausnahme.
-
Hmm, sind Waffen überhaupt Waffen ? Scherz beiseite. Wenn man sich da so durchliest, steht zu befürchten, daß auf die Gerichte mächtig Arbeit zukommt in den nächsten Jahren.
-
In Antwort auf: ... häufiges Übungsschießen @Völker, wie kommst Du darauf. Häufig ist doch nicht gleich regelmäßig, oder doch ?
-
In Antwort auf: Bestätigung des Vereins, dass zum Leistungsnachweis ein entsprechendes Sportgerät als Vereinswaffe nicht zur Verfügung steht. Ich brech' zusammen. Vielleicht noch 'ne Bescheinigung vom Pfarramt, wegen regelmäßigen Kirchgang' und so. Warum hat der Gesetzgeber überhaupt ein Waffengesetz gemacht? Den ganzen Ärger mit den Verschärfungen auf sich genommen. Was sich so manche Funktionäre ausdenken, ist mehr als Mr. Slugs sich gewünscht hätte. Falls sich hier nochmal einer über staatliche Gebührenschneiderei aufregt. Das hier ist der Gipfel der Frechheit: In Antwort auf: Befürwortungen über die ersten beiden Waffen werden mit 10,-- €uro berechnet. Jede weitere Befürwortung kostet 25,-- €uro. Es geht auch mit weniger Bürokratie: Waffenantrag Südbadischer Sportschützenverband
-
In Antwort auf: ...einheitliche verfahrensweise der behörden sicher zu stellen. darin wurde zu § 58 Abs. 1 ausdrücklich, bestimmt, dass die anzeige die kalibergröße und die anzahl der patronen enthalten muss. Hört, hört ! Für was brauchen wir eigentlich die Berliner Gesetzesbastler noch ?
-
Aufsicht auf dem Schießstand, § 11 Abs. 3 der VO
ThomasMueller antwortete auf TW's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: definiere doch bitte einmal, allgemeingültig, den Begriff "Sicherheitslage". Will's mal versuchen. "Sicherheitslage" beschreibt für mich die Gefährdungssituation ,die durch die am Schießen teilnehmenden Personen verursacht wird. Der Gesetzgeber verlangt von der Aufsicht insbesondere dafür zu sorgen, daß die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen. Die Gefährdung ist um so größer je mehr Teilnehmer am Stand sind, und je unerfahrener diese sind. Es kann schon eine Fahrlässigkeit vorliegen, wenn sich zehn Anfänger auf dem Stand befinden, die Aufsicht zwar nicht mitschießt, aber ansonsten keine weitere Aufsicht hinzuzieht. Auf der anderen Seite kann es in Ordnung sein, wenn drei erfahrene Schützen am Stand sind und die Aufsicht mitschießt. Zitat aus "Waffenrecht (alt) in der Praxis" von Karl-Heinz Martini S.95 "Das Waffenrecht macht keine Aussage dazu, ob eine verantwortliche Aufsichtsperson selbst am Schießen teilnehmen oder allein schießen darf. Am Schluß bleibt die Verantwortung bei der Aufsicht hängen. Ist wie im Straßenverkehr mit dem Begriff "angepaßte Geschwindigkeit", abhänig von der jeweiligen Situation. -
Aufsicht auf dem Schießstand, § 11 Abs. 3 der VO
ThomasMueller antwortete auf TW's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: "Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet." Jetzt kommt da noch eine solche befähigte Person auf den Stand. Dann stellt eine der befähigte Personen das Schiessen ein, und beaufsichtig das Schießen der anderen befähigten Person. Das kann's ja auch nicht sein Ich denke mal, daß die "Sicherheitslage" vor Ort bestimmt, ob eine Aufsicht am Schießen teilnimmt oder die Sache ist explizit z.B. durch Auflagen geregelt. -
Aufsicht auf dem Schießstand, § 11 Abs. 3 der VO
ThomasMueller antwortete auf TW's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: ..ob zwei aufsichtskundige Schützen gemeinsam nicht mehr ohne Aufsicht trainieren dürfen Sie dürfen trainieren, allerdings muß sich dann einer von beiden zur Aufsicht erklären, ansonsten macht der ganze Paragraf wieder keinen Sinn. Man müßte ja sonst angeben, ab wieviel Schützen man eine Aufsicht braucht. Allerdings bleibt die Frage, darf die Ausicht selbst mitschießen ? Ich meine ja, ansonsten hätte ja der Gesetzgeber, äh Mr.Slug, explizit angegeben, daß die Aufsichtsperson selbst nicht am Schießen teilnehmen darf. -
Aufsicht auf dem Schießstand, § 11 Abs. 3 der VO
ThomasMueller antwortete auf TW's Thema in Waffenrecht
Nein, das besagt nur daß man alleine, also ohne Aufsicht, schießen darf, wenn man zur Aufsicht befähigt ist. Sobald eine weitere Person hinzukommt, ist wieder eine Standaufsicht nötig. -
Der war vorher sicher zum Briefing bei Fritzchen B. und dann hat er halt sein Sprüchlein aufgesagt.
-
In Antwort auf: eine Bowling-Kugel ans Bein ketten ... kannste jetzt nicht bringen. Damit würde ja ein Knastausbruch simuliert ... Bei welchen IPSC Wettbewerben in Deutschland wird aus freier Position im Laufen geschossen ?
-
In Antwort auf: Soll das heißen, das IPSC & Co. jetzt tatsächlich den Weg allen Fleisches gehen sollen?? In dem Paragrafenverhau kann ich nix entdecken, was den IPSC Sport abwürgt, oder bin ich jetzt blind. Schlimmer finden ich diese Stelle In Antwort auf: Benutzung von Schießstätten § 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten (1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition nur auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn 1. die Person, die zu schießen beabsichtigt die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann, und das Schießen mit Schusswaffen und Munition dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt, ... Wie muß man das verstehen. Wer keine WBK darf gar nicht schiessen ? Kann nicht sein, oder ?
-
In Antwort auf: Kann ja auch sein, daß in einigen Regionen dieser Krisenrepublik die Sachbearbeiter Weisungen erhalten haben,... Hallo Blücher, das ist auch so. In der Hoffnung das jeder Blödsinn aus Berlin unkritisch übernommen wird, sich fest tritt, und dann quasi zum Gesetz wird, hat Brenni ja seinen Entwurf vom 18.03.03 in die Lande gesandt. Wie bei uns so üblich werden Paragrafen und Vorschriften dann sogleich in Formulare gegossen. Hier mal eine Formularsammlung zum 58 er. Überraschenderweise fast mustergültige Lösung aus Düsseldorf http://www.polizei.nrw.de/duesseldorf/aktu...%20Munition.doc http://www.polizei-bonn.de/pp/dat_service/...ionsmeldung.pdf http://www.wiesloch.de/rathaus/Formulare/f...nsanmeldung.pdf http://www.rhein-neckar-kreis.de/Amt31/Mun...nsanmeldung.pdf
-
Voreintrag-wie lange dauerts normalerweise
ThomasMueller antwortete auf Mike303's Thema in Waffenrecht
Habe jetzt einen Fall vorliegen wo der Mann seit 3 Monaten wartet Auf Nachfrage: Jaaa, die Zuverlässigkeitsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Jemand ähnliche Erfahrungen ?