In Antwort auf:
definiere doch bitte einmal, allgemeingültig, den Begriff "Sicherheitslage".
Will's mal versuchen. "Sicherheitslage" beschreibt für mich die Gefährdungssituation
,die durch die am Schießen teilnehmenden Personen verursacht wird.
Der Gesetzgeber verlangt von der Aufsicht insbesondere dafür zu sorgen, daß die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen.
Die Gefährdung ist um so größer je mehr Teilnehmer am Stand sind, und je unerfahrener diese sind. Es kann schon eine Fahrlässigkeit vorliegen, wenn sich zehn
Anfänger auf dem Stand befinden, die Aufsicht zwar nicht mitschießt, aber ansonsten keine weitere Aufsicht hinzuzieht. Auf der anderen Seite kann es in Ordnung sein, wenn drei erfahrene Schützen am Stand sind und die Aufsicht mitschießt.
Zitat aus "Waffenrecht (alt) in der Praxis" von Karl-Heinz Martini S.95
"Das Waffenrecht macht keine Aussage dazu, ob eine verantwortliche Aufsichtsperson
selbst am Schießen teilnehmen oder allein schießen darf.
Am Schluß bleibt die Verantwortung bei der Aufsicht hängen. Ist wie im Straßenverkehr mit dem Begriff "angepaßte Geschwindigkeit", abhänig von der jeweiligen Situation.