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Tyr13

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  1. Das ist wieder Polemik. Die Verbote nach §41 betreffen Erwerb und Besitz von 41.1: nicht erlaubnispflichtigen und 41.2 erlaubnispflichtigen Gegenständen. Und die werden in Einzelfällen durch die Waffenbehörde erteilt, wenn eben "Nichts passiert ist" aber ein Verstoß vorliegt. Gibt der Behörde Zähne... Die "Zuverlässigkeit" aus §5 greift ja auch ohne ein solches Verbot durch die Waffenbehörde automatisch. Ein Vergewaltiger, der zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt wurde, darf keine Erlaubnis nach Waffenrecht erhalten, bis 10 Jahre nach seiner Entlassung. Und danach wird seine Zuverlässigkeit überprüft, im Licht der Vorstrafe, wenn er denn eine Erlaubnis haben soll. Und es gibt für alle, die etwas lernen wollen über Schusswaffen, immer noch bestimmte Formen des Umgangs, die erlaubt sind. Zum Beispiel das Schießen auf einer Schießanlage unter Aufsicht, mit geliehenen Waffen. Oder ganz ohne Waffen, durch Gespräche mit Schützen, Jägern...Oder das Internet. Trony muss sich um die Aufhebung seines Verbots kümmern. Da gibt's dann diese Zukunftsprognose, die der SB erstellt. Alles transparent und völlig OK, künstliche Aufregung ist fehl am Platz.
  2. Hi und Willkommen im Forum. ich versuche Dir mal weiterzuhelfen. 1.) Wenn ein Besitzverbot gegen Dich ausgesprochen wurde, dann kann das immer noch Bestand haben. Der richtige Ansprechpartner ist die Behörde, die dieses Verbot ausgesprochen hat. Anzumerken ist, daß im Waffengesetz Sperren für die Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis vorgesehen sind. Allerdings nicht unbefristet, sondern für 5 bzw. 10 Jahre mindestens. 2.) Wenn Du lediglich Softair oder Paintball-Waffen erwerben willst: Die sind von der Erlaubnispflicht teilweise ausgenommen. Du musst lediglich nachweisen, daß Du über 18 Jahre alt bist, wenn die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 J liegt, jedoch unter 7,5 J. 3.) Denk daran, daß seit dem 1. April 08 diese Waffen nicht mehr außerhalb des eigenen Grundstücks führen darfst. Einzige Ausnahme: in einem verschlossenen Behältnis. Ich hoffe, daß Du Deine damalige Verfehlung mittlerweile bereust und heute nicht mehr begehen würdest. Sonst rate ich Dir dringend von jeder Art Waffenbesitz ab. Waffen und Du passen dann nicht zusammen. Meine Meinung. Schönes Rest-WE
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