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huhnelli

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  1. Hier steht allerdings etwas anderes: https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/plattformen-steuertransparenzgesetz Unter dem Punkt "Sind private Veräußerungsgeschäfte einkommensteuerpflichtig?" steht etwas von einer Freigrenze von 600 €. Oberhalb dieser wird der Gewinn steuerpflichtig, auch privat. Einige Ausnahmefälle gibt es da allerdings. Die beziehen sich aber auf Dinge des täglichen Bedarfs, z.B. Kleidung oder Bücher. Ob da eine Waffensammlung incl. potentieller Wertsteigerung derselbigen dazu gehört.....? Fakt ist aber, dass der Plattformbetreiber oberhalb einer Grenze eine Meldung an die Steuerbehörde machen muss und das aus eigenem Interesse auch tun wird. Was die Behörde aus dieser Meldung macht, ist ein anderes Thema. Wenn die Behörde aufgrund der Meldung prüft und das ganze für private Geschäfte hält, passiert weiter nichts. Wenn aber z.B. durch eine hohe Anzahl von Verkäufen eine Gewinnabsicht und damit ein gewerblicher Handel vermutet wird, wird sich das Finanzamt den Fall mit der Lupe ansehen. Dann gilt es nämlich erst gar nicht als privater Verkauf. Siehe dazu auch die oben von mir verlinkte Seite. Im Moment werden ja z.B. Influencer, die Waren erhalten und bewerben und dann mit sündteuren Accessoires in ihren Videos auftauchen, aber lt. Steuererklärung praktisch kein Einkommen haben, systematisch durch die Finanzbehörden überprüft.
  2. Also den ganzen waffenrechtlich relevanten Teil mal außen vorgelassen gibt es aber auch seit einiger Zeit (Ende letzten Jahres??) eine Grundlage aufgrund derer Plattformbetreiber ihre Kunden, auch die privaten Anbieter, oberhalb einer Anzahl an Transaktionen bzw. Umsätzen an die Steuerbehörden melden müssen. Diese gleichen dann wohl oberhalb bestimmter Grenzen die Angaben von Plattformbetreiber und der Steuererklärung des Anbieters ab, da bei diesen Verkäufen ab bestimmten Summen Einkommen zu versteuern ist. Mit den genauen Hintergründen habe ich mich allerdings nicht beschäftigt und dies nur in einem anderen Forum mit anderem Hintergrund gelesen. Auf die schnelle habe ich beim Googlen dieses hier gefunden: https://www.steuern.de/plattformen-steuertransparenzgesetz
  3. Ich denke mal, dass das potentielle Schießen auf Messen wohl das kleinste Problem sein dürfte. Die Aussteller werden sich wohl mehr Gedanken über das Abhandenkommen machen müssen.... Und das wohl nicht nur zu den Öffnungszeiten mit Publikum. Bei allen Waffen, die ich auf der WBK in Kassel gekauft habe, wurde mir die Waffe so wie sie war ausgehändigt. Da war vorher nichts mit irgendwelche Teile wieder ein- oder ausbauen oder ähnlichen Aktionen.
  4. Und mir scheint, dass Dir das sogar Freude macht. Dann hoffen wir mal in Deinem Interesse, dass Du nicht irgendwelche Musik hörst, die angeblich rechts ist oder Kleidung besitzt, die zwar noch nicht, aber zukünftig auf den "Index" kommt oder womöglich ein Kennzeichen am Auto oder Trikot eines Vereins hast, in dem 18 oder 88 vorkommt.... Da gibt es Leute, die das auch schon verdächtig finden. Und die Liste ließe sich wahrscheinlich noch problemlos fortsetzen, wer oder was alles "verdächtig" ist. Am besten sollte man vielleicht mal bei der Amadeo Antonio Stiftung oder ähnlich gelagerten NGOs nachfragen, was noch geht und was schon "verdächtig" ist.
  5. Mich würde ja mal viel eher interessieren, wie und vor allem von wem die Behörde Kenntnis über seinen bevorzugten Kleidungstil erhalten hat. Da im Eingangspost davon die Rede ist, dass sie "Informationen bekommen haben" heisst das für mich, dass ihn ein, wie auch immer gearteter, "Blockwart" gepetzt hat und er nicht in den Klamotten aufs Amt gelaufen ist....
  6. Hallo, Max, die Standardantwort darauf ist: So viel, wie jemand bereit ist, dafür zu bezahlen.... Aber Spaß beiseite: Bei Eurobuch.de steht genau ein Exemplar dieser Auflage drin, welches bei Ebay eingestellt ist. Die Preisvorstellung des Anbieters beginnt bei 350€ Startgebot oder 500€ Sofortkauf. Ich denke, dass das wohl eher Fantasiepreise sind... Am besten mal regelmäßig dort oder bei Amazon, Egun bzw. Ebay reinschauen und verfolgen, für wieviel die dann verkauft werden. Dann sollte sich ein halbwegs realistischer Wert ergeben.
  7. Viel spannender ist doch die Frage, wie hoch der "Marktwert" nach Bekanntwerden der neuen Einschränkungen ist. Oder ist hier evtl. der "Neupreis" gemeint, der unter der Übersetzung gelitten hat?
  8. Nach meinem Verständnis müsste es aber wohl zwei Gutachten gegeben haben: Eines vom Bundesheer im Rahmen der Musterung, das negativ ausfiel und ihn als untauglich für Waffenbesitz betrachtet. Dies Ergebnis wurde lt. den Artikeln aber aus Datenschutzgründen nicht weiter gegeben. Nach dem was zum Waffenerwerb in Österreich zu Lesen war, gehört ein psychologisches Gutachten zum Erwerb dazu. Dann müsste es ja noch ein weiteres, von jemand anderem angefertigtes Gutachten geben, wo die psychische Auffälligkeit eben nicht diagnostiziert wurde, denn dass die Waffen legal besessen wurden, steht ja wohl nicht in Frage. Also ist ein und die selbe Person von zwei verschiedenen Gutachtern völlig gegensätzlich beurteilt worden. Soviel zum Hurra auf einen "Psychotest".....
  9. BDMP nutzt beide oben genannten Berechnungen. Für die Kaliberklassen in den Disziplinen SP wird die oben beim DSB genannte metrische benutzt, bei den "verkürzten" 1500ern wo MIP vorgeschrieben ist, wird nach der oben beim BDS genannten Formel mit imperialen Maßen gerechnet....
  10. Danke, das neuere Buch hat lt. Amazon 464 Seiten, das wäre ja schon ein deutlicher Zuwachs an Seiten....
  11. das kommt mir irgendwie bekannt vor....
  12. Danke für den Tip. Kannst Du mir evtl. sagen, wie viele Seiten das erste Buch hat?
  13. Es gibt von Wolfgang Thamm zwei Bücher, die sich mit dem Thema Kampfmittelbeseitigung befassen. Das ältere von beiden trägt den Titel "Feuerwerker im Einsatz. Die Kampfmittelbeseitigung in der Bundesrepublik Deutschland 1945-1993". Das zweite Buch heißt "55 Jahre Kampfmittelbeseitigung in der Bundesrepublik Deutschland 1945-2000: Kampfmittel- und Kampfstoffe, Rüstungsaltlasten". Mich würde interessieren, ob das zweite, neuere Buch, mehr oder weniger inhaltsgleich zum ersten ist und quasi nur eine ergänzte Neuausgabe (wie man bei dem doch recht ähnlichen Titel vermuten könnte) oder ob die beiden sich so deutlich unterscheiden, dass man von zwei verschiedenen Büchern sprechen kann. Sie sind beide im gleichen Verlag erschienen und ich habe leider keine Angabe über die Seitenzahl des ersten Buches gefunden, aus der man Rückschlüsse über den Umfang einer möglichen Ergänzung ziehen kann. Falls also jemand die Bücher kennt und etwas dazu sagen kann, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen....
  14. Hier muss doch ganz dringend ein "hate" Button her...
  15. Wer macht den so etwas??
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