ASE
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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Herr Lehrer! Das war im Unterricht nie dran, Sauerei das das in der Klausur gefragt wird. Vorschlag: du liest den Thread mal von vorne durch. VGH, Behörden, IM. BOOOOAHH: Ganze 2 Trainingstermine in 2 Jahre pro ÜK-Waffe, die man als VM registrieren lassen muss. Und ein Wettkampf über Vereinsebene in 24 Monaten, den der eigene Verein sogar selber Veranstalten kann, so daß man nicht mal vor die Haustüre muss. Komm vergiss den VGH und das BVerwG. Wir gehen gleich EuGH der Menschenrechte. Nein, sowas. Der VGH hat dir was gesagt, was dir nicht passt. Das kann ja nur ein Fehlurteil oder gar Rechtsbeugung sein. Wenn nur du Richter am VGH wärst. Blöd nur das du obendrein nicht Rechnen und/oder lesen kannst. Wettkämpfe, ist übrigens Plural, würde eigentlich bedeuten, 2 Wettkämpfe mit jeder ÜK-Waffe in jedem der 2 Jahre. Man hat quasi einen Wettkampf über Vereinsebene weggelassen und die minimalistische Erfüllung des Plurals Wettkämpfe gewagt in dem man dir die Wahl lässt in welchem Jahr du den absolvierst. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Weis ich nicht, da ich ja mehr BDS schiesse. Aber Gegenfrage: Verursacht aufgeblasene Online-Kraftmeierei gegen "Die da oben!!11ELF! dann Lethargie und Duckmäusertum in der Realität? Verursacht sie juristische Fehlsichtigkeit und Einfältigkeit, die dazu führt das man sich an verbal Verbänden und irgendwelchen imaginierten Bösen Hintermännern abarbeitet, ohne zu Begreifen, das ein Bedürfnis von der Behörde anerkannt wird und nicht vom Verband befohlen wird? -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Sie legen es aus, wo das Recht nicht genau genug ist. Dies hat der VGH getan. Nur nicht zu Gunsten der Sportschützen. Aber lass mal lieber online Kraftmeiern und die phösen Verrätaaarrrrr!!!ELF! suchen, anstatt sich a) darauf einzustellen mittels Matchorganisation oder b) den steinigen Weg einer langen verwaltungsrechtlichen Klage gehen. Übrigens wieder herrlich absurd, wie manche meinen Recht sei genau dann gesprochen, wenn ihre Meinung obsiegt. Auf den Gedanken, dass ihre Laienauslegung vllt. schlicht und ergreifend falsch ist, kommen sie gar nicht. Alle keine Ahnung, die Richter am VGH. Außer Sie greifen per Beschluss einem offen Rechtsextremen unter die Arme, wie kürzlich geschehen. Dann ists natürlich ein wohlausgewogen Richterspruch. -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Nun, wenn man das Urteil kippen möchte muss man bis dahin eskalieren. Das Urteil kann auch auf andere Bundesländer Wirkung haben, getreu dem Motto, warum sich extra arbeit machen -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Und du erwartest ernsthaft,das der VGH jetzt plötzlich ein anderes Urteil fällt? -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
AH na dann schieß doch nicht mit jeder Waffe und belehre dann die Behörde und das VG und den VGH und das BVwerG über ihre grundsätzlich falsche Rechtsauslegung. Aber da kommt natürlich nichts, außer dicke Backen und Heisse luft. -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Wenn du mit allen Geschossen hast, so besteht für den Verband Verhandlungsmasse gegenüber der Behürde, wenn dann doch ein sonstiger Wettkampf fehlt. Du musst ja nicht. -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ja und? Da machen wir eben viele Wettkämpf für Kontingentsrelevantes. Dann gibt es auch eine Grundlage 3 statt nur 2 KW im GK zu fordern. Lol. "Grundsätzlich lese ich nicht, bevor ich poste." @ThomasMueller Die Behörden waren involviert und wollten das so Na wenn du meinst... Oh du warst doch nicht dabei..? sowas.. Vllt ha der "Fürst" auch klein Problem mit der Auslegung des VGH gesehen.. -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Hoffentlich. Denn wenn den Behörden der Verwaltungsaufwand zu groß wird, könnte sich die Vernunft doch noch durchsetzen -
"Innerhalb von 6 monaten" Willst du am Tag x eine waffe kaufen gehe von da taggenau 6 Monate zurück. Innerhalb dieses Zeitraumes, Tag X eingeschlossen, dürfen maximal 2 Erwerbe liegen, einschließlich des geplanten neuerwerbs
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Aber nicht für alle Disziplinen. Üblicherweise hast du KK-Spopi und GK und das wars Beim BDS ist das garnicht so relevant, weil es ohnehin genug Matches gibt. Und wenn dann noch die verbalen Superhelden hier ihre Energie in die Veranstaltung kleiner lokaler Matches stecken würden... -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Was würde es für dich änderen, wäre ich beteiligt? Da du ja wie du sagst eh keine Kohlen im Feuer hast, kann es dir ja Egal sein. -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Hast du immer noch Verständnisschwierigkeiten damit, das die momentane Reglung das Beste ist was der WSV im Lichte der Rechtssetzung durch den VGH hat herausholen können? Bin gespannt wie der GSVBW das machen wird. Hier ist ja das Problem, das die Argumentation um Anerkennung der VM schwieriger wird. Andererseits gibt es beim BDS ja nun auch wesentlich mehr Disziplinen, die jeweils als Einzelwettkampf mit einer ÜK-Waffe als absolviert werden können. -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Blas dich mal weniger auf und klage stattdessen gegen die VGH-Auslegung. Aber wetten da kommt nichts. Immer das gleiche. -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Das WaffG verlangt etwas Unbestimmtes, was durch Auslegung des VGH konkretisiert wurde. -
@Jenicano Mir ist nicht ganz Klar: Typ 2 oder Typ 1? Typ 2 würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen. Das ist eine Volkskrankheit und bis du ins Hyperglykämische Koma ableitest dauert es eine Weile. Typ 1 ist heute abseits der generellen Insulinpflicht aber gut zu managen (Sensoren wie Freestyle Libre, Insulinpumpen) und ist eine Einzelfallfrage. Beim oben zitierten Urteil lag ja nicht nur Diabetes Typ 1 vor: Falls du Typ 1 bist, besser mit der Behörde ins benehmen setzen, ggf behandelnden Arzt hinzuziehen. Typ 2 kann man ausweislich des HBa1C-Wertes häufig loswerden, wenn mann Lebensstil und Ernährung ändert.
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Danke an alle Organisatoren, hat wieder super Spaß gemacht, auch wenn ich der A8 wegen nur einen Start wahrnehmen konnte.
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Zum glühenden Aluhut in diesem Thread fällt einem auch nicht mehr ein. Vermutlich hängen die Rottendorfer auch mit drin, weil sie Waffen, Munition und Wiederladeartikel nur den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verkaufen. Wenn das wahre Patrioten wären, würden sie die Knarren jederman geben!!!ELF Eindeutig NWO!!! !!!111ELF!!! UnbedingTeilen!!!ELF!!! Kurz habe ich natürlich gehofft, es handle sich lediglich um eine Maßnahme um Wiederladen-Kriesengewinnler zu bremsen, so wie es auch in D schon Händler gibt, die ZHs nur bei Bestellung der gleichen Anzahl Geschosse herausrücken.
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Da liegt eben das eigentlich Problem, das viele in diesem Zusammenhang noch gar nicht verstanden haben. Wieviel ist denn genug? Reichen 2 lumpige Wettkämpfe in 24 Monaten mit einer Waffe um einen Bestand von 10 KW zu rechtfertigen? 5 ? Einer mit 50% der Waffen, mit 35% oder 70% ? Der GG hat das 2008 hingeschmissen und gesagt "Da. Macht mal. Aber immer schön daran denken, die Bescheinigungen müssen inhaltlich Richtig sein, sonst gibt es Ärger. Was richtig ist? Sag ich nicht. Viel Spaß" @Colt S. Hat kurz danach Händel mit seiner Behörde über genau diese Frage bekommen für BW gab es eben eine Antwort vom VGH. Das ist jetzt erst mal status quo. Die Verbände orientieren sich jetzt erstmal daran, etwas anderes bleibt ihnen kaum übrig. Der WSV hat das für seine Wettkampfstruktur gut gelöst. Wer meint, das sei anders auszulegen, muss eine Klage herbeiführen. Wenn die wörtliche Auslegung obsiegt freut sich jeder. -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Beim Waffenrecht haben wir das in den letzten 20 Jahren xmal gehabt. Die Erbwaffen sollten 2002 auch verschwinden, wenn bis 2009 keine Blockiersysteme vorhanden gewesen wären. Sicherheitspolitik sticht Eigentum. Das gehört aber nicht in diesen Thread. -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
War zu erwarten. Nur heisse Luft, garniert mit Behauptungen die man nie belegen muss. -
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ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Falsch. Eine Altbesitzregelung gibt es, wenn Sie ins Gesetz geschrieben wird. Ist übrigens wieder der typische Fall von "ich lese nur das, was ich da gerne stehen hätte" Tja, da steht doch so ein doofer Satz im GG. Ganz doof waren die Väter des GG nämlich auch nicht. Du bist jetzt schon ganz nah dran. Jetzt noch mal nachdenken: Bei den Magazinen hat der GG das gemacht, bei den Überkontingentswaffen nicht, weil er keine Klagen fürchtet. Übrigens: 2008 nicht, denn da kam die Wettkampfflicht, nicht 2020. Die Katze ist den Baum hoch. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Lass mich raten, deine Waffen nach 2002 bekommen, ja? Für DICH würde ich mir eine Retro-Ausnahme wünschen, damit du kennenlernst wie supertoll das damals vor 2002 war, wo dir dein lokaler Vereinslodenjockel gesagt hat, das du keinen Repetierer brauchst.... DAS war Abhängigkeit Freundchen, selber live Erlebt wie man Leute weggegrault hat, weil man ihnen die Sportpistole nicht gegönnt hat, die der Gewehrschütze nur haben wollte um direkt am RWK teilnehmen zu können. Was habe ich gelacht, als 2002 die Macht der Vereinsfürsten gebrochen wurde, weil man divide-et-impera, die Angelegenheit zum Verband verschoben hat, aber die Vereinsfürsten weiterhin zur Bestätigung der Mitgliedschaft gezwungen hat. Gerade so als wollte man da den ein oder anderen etwas Demut lehren... Die Aussage ist wirklich Gedankenmus erster Güteklasse, und der Beweis, das die Finger schreiben können, ohne die Großhirnrinde mit dem Geschriebenen zu belästigen. Du bist so oder so abhängig vom Verband, da gab es 2002 so eine kleine Waffenrechtsnovelle, vllt hast du das schon mitbekommen. Warum sollte man sich extra Arbeit machen wollen für das gleich Ergebnis... Die Aussage passt natürlich ins prollhafte Gesamtbild. Keine Ahnung und dann noch öffentlich damit Angeben. Pro-Tip: Der "Wille des Gesetzgebers" ist etwas, was der GG in den Entwürfen entweder direkt hineinschreibt oder, wenn dieses nicht erfolgt ist, vom Richter in unklaren Rechtsfragen erforscht und weiterentwickelt wird (Richterrecht). Nun hast du evtl. in diesem Thread vllt. schonmal den Passus "VGH-Urteil" gelesen, wobei ich das bei den Äußerungen stark in Zweifel ziehe. Hier ist genau das Geschehen. Historisch betrachtet war der Rechtsstreit fast unmittelbar nach der Einführung der Wettkampfflicht ausgebrochen (2008 WK-Pflicht, 2009 beginn der @Colt S. -Saga). Es hat 10 Jahre benötigt, bis der VGH-BW dann §14 Abs 3 a.F. (Abs 5 n.F) ist so zu lesen, das für jede ÜK-Waffe Wettkampfnachweise zu erbringen sind. Das ist jetzt, zumindest für BW, erstmal der Status-Quo SO dann sag mal wie du das gelöst hättest, du juristisches Genie. Wetten das jetzt nichts mit Substanz kommt? -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ist es möglich, beim Thema zu bleiben? Was hat der im Jahre 2022 geforderte Bedürfnisnachweis, der für Überkontingent Wettkämpfe erfordert, was übrigens schon seit 2008 der Fall ist, mit Enteignung zu tun? Der Entwurf wurde 2019 Vorgestellt, 2020 das Gesetz erlassen. Wir schreiben Ende 2022. Trotz Corona-Wahnsinn war es möglich sein Bedürfnis zu erhalten, sondern zu erweitern. Altbesitzregelungen werden in D nur dann gemacht, wenn der Staat eine Klagewelle fürchtet, siehe verbotene Magazine. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
ASE antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Deine "Weisung" steht wortwörtlich in den Entwürfen des Waffengesetzes 2002. Illuminati debunked. sorry.