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Mausebaer

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  1. Das bringt gar nichts, weil Ermittlungs- und Hauptverfahren zu lange brauchen, dass die meisten Täter überhaupt noch in der Lage sind, hier eine Ursache - Wirkung - Verknüpfung zu erstellen. Wichtig wäre es, in der Vorstellung der potenziellen Täter von der Realität, die Risiken einer Tat deutlich höher erscheinen zu lassen. Also statt Waffenverbotszonen Wehrlosigkeitsverbotsregionen. Bei Kennesaw hat das funktioniert, obwohl das da nicht beabsichtig war. Dein Mausebaer
  2. ... aber klar doch - mit gefüllten Eimern.
  3. Leistungsstarke Langwaffen finden sich bei den Polizeien Heute i.d.R. nur noch bei den SEKs. Die G3/G1 und MG3 bei den Bereitschaftspolizeien sind nach dem kalten Krieg abgeschafft worden. Hier und da soll es noch ein G8 für Lafetten von gepanzerten Fahrzeugen und für Schiffe geben. Rüsselsheimer Blutsonntag (klick) Dein Mausebaer
  4. Wenn bei Rindern Zeit ist, wird das SEK oder ein geeigneter Tierarzt angefordert. Falls nicht, wird die Kuh als Amok behandelt.
  5. In Kenia schon.
  6. Wenn man das illegale "Zeug" loswerden wollte, gäbe es dafür auch einen Anreiz á la pro kg funktionfähiger, ewb-pflichtiger Feuerwaffe € 200, nicht funktionfähige Feuerwaffen, verbotene Hieb- und Stichwaffen sowie Muniton oder Explosivstoffe 20 €/kg, etc. Man will vor allem wissen, wer was hatte und dem es nun unter den Nägeln brennt. Die berühmt berüchtigte alte Omi, die die nie angemeldete Scheunenflinte ihres vor Jahrzehnten verstorbenen Gatten abgibt, ist eher uninteressant. Dein Mausebaer
  7. Je mehr Personen gemeinsam handeln müssen, um so aufwendiger ist es, alle gleichzeitig zum Handeln zu bekommen. Der einfachste Weg, in den Besitz von etwas zu gelangen, dass gesicher aufbewahrt wird, aber vertretbar ist, ist meist ganz einfach ein alternativer Beschaffungsweg. Ist das Geld bei den Banken zu gut gesichert, dann raubst Du es in den Supermärkten und Kaufhäusern. Ist das Geld auch bei den Supermärkten und Kaufhäusern zu gut gesichert, dann klingelst Du bei den Omis und raubst es dort. Dein Mausebaer
  8. Im Prinzip ist das nicht anders als früher mit den billigen Zahlenfahradschlössern - nur sind die Unterschiede weniger deutlich. Nicht umsonst besitzen sichere Zahlenschlösser seit jeher Zerstörungsmechnismen - bei elektronischen Schlössern auch Blockierzeiten. Euer Mausebaer Jedes Schloss bekommt man auf, in dem man eine zur Öffnung berechtigte und befähigte Person dazu bringt, es zu öffnen.
  9. Inzwischen bei mir auch. Da wird wohl ein Hinweis gegeben worden sein.
  10. Nein, das zeigt nur die Fraugwürdigkeit unseres deutschen WaffR auf - auch wenn die sinnfreie Anzeige wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 42a es wohl kaum bis in ein Haupfverfahren geschafft haben dürfte. Dein Mausebaer
  11. Lt. Artikel wurde wegen Verstoßes gegen § 42a WaffG ermittelt und wegen § 42a Abs. 2 Nr 1. eingestellt. Vom §52 Abs. 3 wird nichts geschrieben. Wenn auch wegen § 52 Abs. 3 ermittelt worden und dann eben gegen Auflage eingestellt, wäre das durchaus normal. Aber es wurde eben lt. Artikel wegen § 42a ermittelt und eingestellt - nicht wegen des offensichtlichen Verdacht einer Tat nach § 52 Abs. 3. DAS ist das G'schmäckle, wenn DAS ausgerechnet bei einem Prominenten passiert. Dein Mausebaer
  12. Die Stuttgarter Nachrichten berichten, dass das Verfahren wegen Verstoßes gegen § 42a WaffG gegen Thorsten Strotmann, der in seinen Vorführungen ein Butterfly-Messer nutzte, eingestellt worden sei. http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.zaubershow-in-stuttgart-strotmann-laesst-messeraffaere-straffrei-hinter-sich.4cbaf66d-ae6f-4f24-8dd8-0be2affc9520.html Eigentlich könnte man denken: "Glück gehabt!" Schließlich will er das Butterfly-Messer seit Jahren bei seinen Auftritten verwendet haben und der Umgang mit Butterfly-Messern ist seit 2003 nach Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 1 Ziffer 1.4.3 verboten und eine Straftat gem. § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG. Natürlich besteht die geringe Wahrscheinlichkeit, dass das Ermittlungsverfahren wegen des angezeigten Verdachts eines Verstoßes gegen § 42a von Personen durchgeführt wurde, die ausgerechnet in diesem Fall die Straftat nach § 52 Abs. 3 nicht erkannten. Dummheit wäre durchaus hinreichend als Ursache. Aber Thorsten Strotmann ist zumindest im Musterländle ein prominenter Künstler und Unternehmer. http://www.strotmanns.com/ So bekommt das Ganze ganz schwäbisch ein ordendliches "G'schmäckle" - einige scheinen halt gleicher als andere zu sein. Euer Mausebaer
  13. Das gilt aber auch nur insoweit, wie es sich um im öffentlichen Dienst fest angestellte oder gar verbeamtete Lehrer handelt. Die werden aber immer seltener. Dein Mausebaer
  14. Das Thema an sich ist für die Zeitung schon nicht besonders prickelnd - eher eine Art Pflichtübung. Wenn man das nun auch noch mit dem Bild von seit Jahrzehnte im Keller oder in der Scheune vorsichhingerotteten Flobert-Puffe-Reste illustrierte, könnte man den Artikel auch gleich nur auf WO einstellen. Nach Profite drängt, Am Profite hängt Doch alles. Ach wir Armen! frei nach Goethe, Faust. Der Tragödie erster Teil, 1808. Abend, Margarete mit sich allein Dein Mausebaer
  15. Neues Waffengesetz: Erst eine illegal besessene Waffe im Kreis Gütersloh zurückgegeben Das wirklich Interessante ist, dass scheinbar die Polizei in Gütersloh mal illegal zu besitzende Waffen ausgab. Euer Mausebaer
  16. Musst Dir halt 'nen kurzläufigen MR73 oder M19/M66 drin vorstellen! Das reduziert den Würgereiz.
  17. Du bist Terrorist! (klick!) :closedeyes:
  18. Yup, es ging um regulären legalen zivilen Waffenbesitz. Dass gerade der illegale Besitz dort besonders verbreitet, ja gerade zu "normal", ist, wo besonders restriktive Waffenrechte bestehen, sollte hier in WO eigentlich kaum jemand überraschen. Wenn illegal leichter als legal wird, wird es halt auch öfters illegal. Deutschland ist da ja auch keine Ausnahme mit einem Verhältnis von ~ 1 legal privat besessenen Feuerwaffe zu 6 ohne staatliche Erlaubnis privat besessenen Feuerwaffen. Dein Mausebaer ps: lt. SAS wurden bereits 2007 in der VR China deutlichst mehr Feuerwaffen privat besessen als in Deutschland. Jedoch auch deutlichst weniger davon legal als in Deutschland.
  19. Südkorea, Japan, Philippinen, in den vielen Staaten Lateinamerikas und Afrikas, ... Was in G'stan jedoch hervorstechend ist, ist die sich seit der Nazizeit stets wiederholende politische Beteuerung, eins der strengsten Waffenrechte der Welt zu haben, was auch immer wieder durch politischen Aktionismus belegt werden soll. Dein Mausebaer Shiva war schneller
  20. Klar, nicht umsonst hagelt es so viele Kommentare. Der Artikel setzt auf Emotionen. Dabei wurde aber außer Acht gelassen, die logisch angreifbaren Punkte zu entschärfen. Es wurden sogar relativierende Punkte eingebaut, vermutlich um nicht zu tendenziös zu erscheinen. Ein Anti hat es nicht (mehr) so leicht, Sportschützen, Jäger und Sammler zu verunglimpfen, wenn die Leser nicht ohnehin schon doch entsprechendes Powerplay der Massenmedien eingenordet worden sind. Unsere Grasroot-Aktivitäten wirken. Wir müssen aber weiter dran bleiben. Dein Mausebaer
  21. @RedWhine ... und nicht nur die. Wenn Du etwas als falsch anprangerst, was aber nicht falsch ist, besteht halt die Möglichkeit, darauf hingewiesen zu werden.
  22. Zum Teil sind die anzumelden und brauchen zum legalen Besitz ein Bedürfnis oder eine Erbschaft. Ach, Du vom Leben fast unberührtes Engelchen hast es bestimmt legal gemacht. Aber es gibt doch auch den Weg, den die Mehrheit geht. Dein Mausebaer
  23. Oh mein Gott - 5,5 Mio. erlaubnispflichtiger Schusswaffen bei knapp 100 Mio. Einwohner?!!! Wie gut dass es wenigstens noch die bis zu 30 Mio. illegal besessenen Feuerwaffen lt. SAS gibt. Euer Mausebaer
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