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Mausebaer

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  1. Vielleicht "ernsthaft" gemeint aber sehr unsauber kommuniziert. Beim VdRBw steht in der SSpO: und Das heißt nichts anderes als, "aufgrund unserer Disziplinen können wir Bedürfnisse für bis zu sechs Kurzwaffen und bis zu fünf langen HA bescheinigen. Da wir aber ganz brav sind, musst Du Dich aber auch ganz besonders anstrengen, wenn Du mehr als Deine Grundkontingente bescheinig haben willst. Falls Du ganz besonders gut bist und mit den Großkopferten gut stehst, geht aber auch noch mehr." Euer Mausebaer
  2. Nein, Frank. §36 WaffG stellt ausdrücklich auf den Besitz der Waffen bzw. Munition ab und nicht auf den Besitz der Erlaubnisse. Also auch mit "schwarzer WBK" unterliegt man dem §36er einschließlich der Kontrollen der Aufbewahrung vor Ort. Lediglich weigern sich grundrechtswidrig viele Waffenrechtsbehörden, die Waffenbesitzer ohne staatliche Erlaubnisse rechtlich gleichzubehandeln. Ihr Verhalten entspricht Polizisten, die allgemeine Verkehrskontrollen nur unmittelbar vor den Garagen von bekannten Inhabern gültiger Fahrerlaubnisse durchführen. Dein Mausebaer
  3. ... und die normal große HK45 ist für P-D1, P-D2 und PR-D1 des VdRBw mit Sicherheit nicht zu lässig, da sie die Bedingung ", die nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus mit einer Mindestmenge von 2.500 Stück eingeführt waren oder sind." nicht erfüllt. Sie soll zwar bei der Tactical Response Group (TRG) der Western Australia Police eingeführt worden sein. Auf den Seiten der Western Australia Police lässt sich das nicht validieren. Deren Dienstpistole ist die Glock 22. Selbst wenn sie dort bei der TRG genutzt wird, werden es keine 2500 Stück sein. Die kompakte HK45c ist als Mk 24 Mod 0 Combat Assault Pistol beim United States Naval Special Warfare Command (NAVSPECWARCOM) mit CTC LGD-645 Laser in angeblich unbekannter Stückzahl (Weaponsystems.net) eingeführt worden. Auch wurde die C-Variante bei der Maine State Police (lt Wikidingsda 528 Beschäftigte) und dem Fort Lee PD (lt. Wikidingsda 112 Police Officers) eingeführt. Da habe ich halt meine begründeten Zweifel, ob sie auf 2500 Stück kommt. Aber vielleicht hat das NAVSPECWARCOM 2000 Stück gekauft. Zu belegen hätte das der Schütze. Dein Mausebaer
  4. @Humanerror Ah, auch schon aufgewacht, dass hier irgendetwas nicht so ganz rund ist und wohl einige Infos fehlen? Dein Mausebaer
  5. Hm, 2500 HK45 ohne "c" als Dienstwaffe??? Ich wüsste da nicht einmal eine - nur die HK45c hat es m.W. in entsprechende Dienste geschafft. Aber auch da habe ich meine Zweifel, ob die Stückzahl reichte. Aber es hat schon seine praktischen Gründe, warum ich nicht gefragt werde, ob ich Waffenkontrolle mache. Ich verlangte ja glatt beim 6"er Python den "Dienstnachweis" von 2500 Stück. Euer Mausebaer
  6. Dreck oder Metallspähne bzw -teile im System? Dein Mausebaer
  7. ... und ein 9 Jahre alter Thread.
  8. Es gibt ja durchaus Kontruktionen, bei denen nicht zwingend die Aktien i.S. eines Kaufs übertragen werden müssen, um eigentümerähnlichen Einfluss zu erlangen.
  9. Jedenfalls konnte jetzt auch Glock nicht widerstehen, mit einer Drehlaufverriegelung zu experimentieren.
  10. Genau, weil die Glocks bisher nie nach den jeweiligen technischen Richtlinien zertifiziert wurden. Aber ob sie dann auch tatsächlich beschafft werden, liegt auch noch an anderen Fakten. Euer Mausebaer
  11. Auch bei der Deutschen Bundesbank war HK der Hoflieferant für Langwaffen.
  12. "Langwaffen", darum ging's.
  13. Bevor Ihr Euch noch schlagt, lest doch einfach beide Leon Festingers "When Prophecy Fails ..." ( ISBN‎: ‎0-06-131132-4 ) Das gibt es legal so fürn Euro elektronisch oder auch gebraucht.
  14. Altbestände, vorübergehend und SEK - ja klar, das ändert alles.
  15. Mausebaer

    Waffen-online

    Weiß' nich'. Aber vielleicht gehe ich als Ur-Kiesel durch.
  16. Du darfst in G'stan ja auch nackt öffentlich spazieren gehen. Du darfst dabei nur kein Ärgernis sein. (Also nix stehen haben - auch nicht halb- oder viertelmast, nicht urinieren oder koten oder auch nur trofpen, etc. und auch nicht so wo kratzen, dass man es für etwas anderes als Kratzen halten könnte, ... )
  17. Mausebaer

    Waffen-online

    Wir sind halt ein lustiger Haufen.
  18. Sicherheit, Sicherheit über Alles ... http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/3768649 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/3768613 Oh Du wohlige Sicherheit ... ! Euer Mausebaer
  19. Mausebaer

    Waffen-online

    ... und im Alten Testament steht er auch schon.
  20. Nein, das denke ich nicht. Ich denke, dass dieser Verbotswunsch nichts anderes ist, als eine Mischung aus Orientierung am Verhalten anderer und kognitiver Dissonanz. Zum einem ist die Masse der Menschen im Mittel nahezu compliance-süchtig. Dieses führt auch dazu, dass wir unser Verhalten an dem Verhalten anderer Menschen ausrichten. Dieses kann sowohl die simple Mehrheit sein, Vorbilder und Idole oder auch scheinbar mächtige oder wissende Personen. In einer Kleingruppe ist das im Kern keine dumme Lernstrategie. Schließlich haben "die anderen" ja bisher überlebt. Jedoch ist das in einer sozialen Umwelt, in der vieles mehr scheint als es ist, und in der Menschen gezielt manipuliert werden, auch problematisch. Wenn es dann tatsächlich noch Erklärungs- oder Rechtfertigungsbedarf für z.B. Verbote gibt, dann wird sich in bester Pipi Langstrumpf - Manier die Welt zu recht gebogen. Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf. Diese Funktion zum Schutze des eigenen Selbstwerts (eigentlich hatte man sich falsch Positioniert, hatte unbegründet Angst, hatte einfach Unrecht, hatte doch nicht das beste Produkt gekauft, ... ) ist die kongnitive Dissonanz. Im praktischen Leben - gerade auch in der Politik - für sie jedoch dazu, das massenhaft "tote Pferde geritten werden" und ihnen z.T. sogar auch noch die Peitsche gegeben wird. Beide Funktionen - das Ausrichten des eignen Verhaltens, einschließlich Denken und Einstellungen, an anderen Menschen und die kognitive Dissonanz, sind überwiegend sinnvolle Verhaltensweisen, wenn nur die Auswirkungen auf das Individuum betrachtet werden . Innerhalb größerer Gemeinschaften bewirken sie jedoch Ressourcenverschwendung und Belasten die Sicherheit und Freiheit der Gemeinschaft und innerhalb der Gemeinschaft - zusammen mit in-Group/out-Group-Effekten ("wir und die") bis hin zu Genoziden und Kriegen. Dein Mausebaer
  21. Ja, selbst hier in WO glauben viele, dass und Verbote schützten und nicht das tatsächliche Verhalten der Menschen aufgrund übernommener Werte und Normen sowie von Lernerfahrungen. Dein Mausebaer
  22. Mausebaer

    Waffen-online

    ... aber es könnte welche vor ihm gegeben haben.
  23. Denen fehlte nur die effiziente Ausbildung des Westens. https://youtu.be/loKAGOqb20k
  24. DOCH. Entweder Du bringst beides auf die Handlungsschiene oder beides auf den Prozess, der zur Entscheidung bzw. zur Revison einer Entscheidung führt! Ob man jemanden oder einer Organisation vertraut oder respektiert, sind beides Handlungen, konkret Entscheidungen, und in beiden Fällen sind die Entscheidungen Folgen von Lernprozessen. Dein Mausebaer
  25. ... und noch eine Runde Sicherheit für uns armen, doch so sehr gefährdeten Menschlein. http://www.focus.de/regional/sachsen/bundespolizeiinspektion-ludwigsdorf-gegen-das-waffengesetz-verstossen_id_7720739.html Die ungezügelten Brutalos aus dem Osten aber auch - gleich zwei Elektroschocker ohne PtB-Zeichen und dann auch noch unsere Jugend verführen ... Montag, 16.10.2017, 13:27 In zweifacher Hinsicht hat ein Ukrainer gegen das Waffengesetzt verstoßen. Der 37-Jährige war heute Morgen gegen 02.30 Uhr als Fahrer eines ukrainischen Mercedes Sprinter an der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf festgestellt und später kontrolliert worden. Dabei entdeckten die Beamten in einem Fach der Fahrertür zunächst eine Taschenlampe. Beim näheren Hinsehen stellte sich heraus, dass es sich dabei tatsächlich um einen Elektroschocker handelte. Damit nicht genug fanden die Beamten unter dem als Taschenlampe getarnten Gerät auch noch einen zweiten Elektroschocker. Die beiden Elektroimpulsgeräte wurden sichergestellt, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Bereits am Samstag hatte ein Jugendlicher aus Magdeburg eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz kassiert. Der 19-Jährige war in Bad Muskau mit einem verbotenen Springmesser ertappt worden. Dieses hatte er den eigenen Angaben nach auf einem Markt im benachbarten, polnischen Leknica (Lugknitz) gekauft.
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