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Mausebaer

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  1. DAS wurde ja auch angekündigt (siehe Start-Post) Dein Mausebaer
  2. Richtig, er ist grundsätzlich nicht ein verschlossenes Behältnis Das wäre er nur, solange er verschlossen ist und gleichzeitig niemand mit in dem Behältnis ist (Stichwort: zugriffsbereit) Daher ja auch die Kofferraumregelung. Im Prinzip ja, aber wenn man ihn z.B. bei einer Kontrolle öffnet oder ans Warndreieck muss und es dort hat ... Dein Mausebaer
  3. Naja, der § 42a WaffG ist ja auch am 01. April 2008 in Kraft getreten, quasi als bösartiger Aprilscherz. Also erst einmal verbieten und dann gummiartige Ausnahmen formulieren. Wenn die wollten, könnten die alle Nikolaus-Darsteller und oft auch echte Bischöfe anschaichen, wenn die zwischen ihren "Auftritten" ihre Stäbe nicht in verschlossenen Behältnissen transportieren. Gleiches bei allen Handwerkern u.ä. die z.B. ein Multi-Tool dabei haben, dessen Messerklinge eine Öffnungshilfe besitzt - bei der Arbeit ok, zwischen den einzelnen Einsätzen muss das Tool aber in ein verschlossenen Behältnis. Dazu kommen dann noch die Umgangsverbote ("Das Berühren mit den Pfoten ist bereits verboten.") in Anlage 2 zum WaffG. Die scheinen regelmäßig von Menschen verfasst und beschlossen worden zu sein, die grundsätzlich von nichts eine Ahnung haben. Nunchackus, weil man damit würgen könnte, Buttflymesser, Drager nur mit Ausnahmegenehmigung für Jäger und Angehörige von fell- und pelzverarbeitender Handwerken, Springmesser, soweit sie nicht wieder ausgenommen sind vom Verbot (wobei 2003 die Varianten vergessen wurden, wieder ausgenommen zu werden, bei denen die Klinge vorne herauskommt), Schlagringe, Totschläger, ... der Irrsinn zieht sich dann bis dahin, dass ein S&W Mod. 53 in .22 RemJet der bis zum 31.12.1969 gefertigt wurde, eine normale KW ist, aber ab der Fertigung ab dem 01.01.1970 höchst verboten wurde. (Man wollte die PSM verbieten ohne sie zu bennen. Dass es noch weitere mehrschüssige KW für Zentralfeuerpatronen mit einem Kaliber unter 6,3 mm gibt ... ) Auch die Aufbewahrung nach § 36 WaffG hat so ihre Tücken. Kurzschwertartige Kochmesser dürfen überall in Deinem befriedeten Besitztum herumliegen, wie Du es willst. Aber wehe, der kleine, selbstgemachte Grabendoch Deines Ur-Opas ist nicht sicher verwahrt! Aber am Schönsten finde ich da immer noch, dass unsere Kontrollettis auch bei Leuten, die ewb-pflichtige Schusswaffen und/oder Muniton illegal besitzen, deren Aufbewahrung überprüfen dürfen. Dein Mausebaer
  4. Hurra, hurra wie wunderbar! Schon wieder ist mehr Sicherheit da. Qualle: https://www.wochenblatt.de/polizei/schwandorf/artikel/250149/21-jaehriger-autofahrer-faehrt-mit-verbotenem-spring-und-einhandmesser-herum Euer Mausebaer
  5. Es gibt einfach mehr legale Besitzer von (oft alten) KK-EL-Matchgewehren, die keine AR15 besitzen, als Besitzer von AR15, die keine KK-EL-Matchgewehre besitzen. Wie soll es einem legalen AR15 Besitzer hier möglich sein, von der Pflicht, die Waffen in entsprechendne Sicherheitsschränken zu verwahren, nichts zu wissen (zu wollen)? Bei Personen, die ihr z.B. altes Walther UIT in den 70er auf grün erfasst bekamen oder so etwas erbten, sieht das gelegentlich auch mal anders aus. Auch die nicht leere Schachtel R50 liegt da manchmal immer noch mal einfach so herum. Es sind eher weniger AR15-Besitzer über 60 Jahre alt als Besitzer von KK-Match-EL, die kein AR15 besitzen. Da gibt es dann auch weniger nachträgliche §6 Abs. 1 WaffG Beanstandungen. Es sind eher weniger AR-Besitzer, die keine KK-EL-Matchgewehre besitzen unter 25 Jahre alt als Besitzer von KK-Match-EL, die kein AR15 besitzen. Da sollte es dann auch tendenziell weniger nachträgliche §5 WaffG Beanstandungen geben. ... Von der sozioökonomischen und demographischen Struktur her, vermutete ich auch bei den legealen Besitzern von KK-EL-Matchgewehren, die keine Besitzer von AR15 sind, ein absolut höheres Potential für Beanstandungen nach dem Waffenrecht als bei Personen die legal AR15 besitzen aber keine KK-EL-Matchgewehre. Was jedoch auch eine wichtige Rolle spielt, ist die Auswahl der zu überprüfenden Personen und die Häufigkeit der Überprüfungen - klassisch: Wer suchet, der findet. Wenn KK-EL-Matchgewehrbesitzer, die keine AR15 besitzen, einfach nicht überprüft werden, und Besitzer von AR15, die keine KK-EL-Matchgewehre besitzen laufend überprüft werden, kann man bei den Besitzer von KK-EL-Matchgewehren, die keine AR15 besitzen, auch keine Beanstandungen haben, weil man da gar nicht nach geschauft hätte. Das wäre dann so ähnlich wie mit den nicht durchgeführten § 36 - Kontrollen bei Peronen, die ewb-pflichtige Waffen und Munition ohne die vorgeschriebenen staatlichen Erlaubnisse besitzen. Dein Mausebaer
  6. Ob die bald anbieten, ARs gegen Tigr 762 zu tauschen? Hätte im vorauseilenden Gehorsam auch Effekte auf die verfügbaren Magazingrößen und diese schreckliche, menschenverachtende Hochgeschwindikeitspatrone ersetzte man dann auch durch eine über 127 Jahre alte Entwicklung. Euer Mausebaer
  7. Huiiii! Da sind wir hier in Deutschland aber auch nur ganz knapp einer Katastrophe entgangen. Quaddel: https://www.focus.de/regional/bayern/dietmannsried-bayer-staatsministerium-des-innern-butterflymesser-sichergestellt_id_9262913.html Euer Mausebaer
  8. Hast Du schon einmal die Behörde "aufgefordert" zu erklären und zu bestätigen, ob es bei den jeweiligen Schreiben und Teilen der Schreiben um Bescheide Bitten in Bescheiden bescheidene Bitten oder Bitten handelt und im ausdrücklichen Interesse einer gegeseitig emotional wohlgesonnenden Kommunikation weiterführend erläutert, weshalb Du ausdrücklich bei dem Formulieren dieser Aufforderung auf bittende, aber sozial übliche Redewendungen verzichteste? Dein Mausebaer
  9. Mir wem arbeitest Du denn zusammen?
  10. Da bin ich auch überfragt.
  11. Deutschland ist einmal nicht sicherer geworden, obwohl man sich doch soviel von der Waffenverbotszone erhoffte. ... und trotzdem... Qualle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74168/3995361 Euer Mausebaer
  12. Das ist eher CIP und Nicht-CIP. Mit der gewöhnlichen MEB in/durch die WBK darf nur Munition mit CIP-Prüfung erworben werden. Dein Mausebaer
  13. Die Brillenmarken Serengeti, Cebe und Bolle sind schon einmal weg. Quelle: https://www.prnewswire.com/news-releases/vista-outdoor-announces-sale-of-bolle-cebe-and-serengeti-brands-300677446.html Euer Mausebaer ps: für, die es nicht lassen können ==> https://www.babelfish.de/
  14. ... damit später auch der Ungläubigste leicht erkennen kann, dass da mal etwas befestigt war.
  15. Ist doch schom seit Jahren so. Deutsche Kompetenz ist überall IN. Inkompetenz halt. Euer Mausebaer
  16. Hurra, hurra! Schon wieder ist mehr Sicherheit da. Qualle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/3985538 Euer Mausebaer
  17. Die Manurhin auch?
  18. Der auch. Aber ob der je in eine WaKA einzog? Das Manurhin-Teil war m.W. im Auftrag der GIGN und aus den 70ern. Dein Mausebaer
  19. Puh, online ist da wirklich fast nichts. Auf der deutschen Wikipedia-Seite zu Revolver wird erwähnt, das Manurhin den gekapselten Revolver baute aber es gibt dort keinen weiterführenden Link dazu. Auf der englischen Seite findet sich ein Link, dass auch die USA Anfang der 70er Jahre mit den gasdichten Hülsen für einen schallgedämpften Revolver experimentierten. Dein Mausebaer
  20. Die Dämpfung der Manurhin-Revolver soll sehr gut sein und die russischen Spezialpatronen sollen auch das tun, wozu sei erfunden wurden. Wirklich übel sind Revolver mit schlechtem Timing. Einige sind echte Lamas (die Kamelart, nicht Llama). Da wünschte man sich schon, der Standnachbar schösse einen gasdichten Revolver. Schließlich wird die Trommel dort zwangsweise richtig positionert. Alleine fast, alle anderen, die mit gasdichten Revolver expermintiert hatten, hatten das 1895 bereits als wenig zielführend eingestellt. Die Vorteile eine ausschwenkbaren Trommel (1865) und eines brauchbaren DA-Abzugs verknüpfte Colt bereits 1888 (M1889). Denke ich nicht. Dein Mausebaer :hi:
  21. Bei modernen Ladungen ist i.d.R. der Leistungsverlust durch den Trommelspalt in Relation zur (Rest-)E0 vernachlässigbar bzw. war ohnehin nicht so relevant. Wenn Revolver schallgedämpft werden sollen, wird Heute entweder nach französischer Art der ganze Revolver umantelt oder in der russischen Variante spezielle Patronen, ohne (direkten) Gasaustritt benutzt. Daher werden baw. wohl die Revolver der Nagant-Revolver-Familie die einzigen in größeren Mengen gebauten, gasdichten Revolver bleiben. Euer Mausebaer
  22. Ich denke, @Chapmen bezog sich dabei auf ... das Ziel unseres bundeseinheitlichen WaffG "dem Bürger zu verwehren, sich zu bewehren" ( vgl. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44914759.html ) und Bezeichnungen als "Fremde Heere Mitte" durch einen hohen Beamten des BMI ( vgl. http://waffenpflege.tetra-gun.de/archives/142 ). Dein Mausebaer
  23. Im Prinzip schon, wobei gerade die KVn auch gerne mit abschließenden Hilfsmittelkatalogen arbeiten. Somit wären max. die Nutzungkosten berücksichtigungsfähig, wenn das Vorliegen einer entsprechenden, zu therapierenden Störung akzeptiert wurde. Aber das real und reell zu beurteilen, wäre eine Aufgabe für auf KV-Recht spezialisierte Anwälte. Dass KVn das nicht zahlen, was für sie nicht alltäglicher Mainstream oder teuer ist, ist halt Alltag. Dein Mausebaer
  24. Das Handeln durch ihre Beschäftigten ist "die" tatsächliche Grundlage für jedes behördliches Handel. Was Verfassungen, Gesetze und Verordnungen nutzen, wenn sie beim tatächlichen Handeln (ob behördlich oder nicht) nicht respektiert und akzeptiert werden, erleben wir inzwischen doch täglich. Dein Mausebaer
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