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@LTB "Ich will diese Petition mitzeichen", Namen, Anschrift, Datum und Unterschrift drauf und ab an den Deutschen Bundestag! Einziges Formerfordernis ist "schriftlich" (Art. 17 GG) oder per e-Petition des Bundestags. Dein Mausebaer
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Kühl und dunkel tut Waffen und Mun. eher gut. Feucht ist da eher ein Problem. Ein Problem, das tendenziell eher im Sommer auftritt (Kondensfeuchtigkeit). Wassereinbruch durch Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation oder durch Rohrbrüche ist natürlich auch negativ. Die Risiken durch Kondensfeuchtigkeit und Wasserschäden abklären und ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen oder doch lieber einen anderen Standort wählen! Dein Mausebaer
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... aber seid bitte auch nicht überrascht, wenn außer "Streichpositionen" nachher nichts gestrichen wurde außer einem weiteren Stück bürgerlicher Freiheiten. Im direkten Gespräch sind immer alle Abgeordnete sehr verständig und werden sich für Deine Anliegen einsetzten. Das ist wie mit den Reden vor Schützenvereinen und vor Jagdgegner oder Waffenbesitzgegnern. Auch im Gespräch mit Abgeordneten der SPD und der Grünen wird das sehr ähnlich verlaufen - keine Konfrontation sondern Verständnis und Einsicht werden da bestimmend sein. Der Effekt der Gespräche ist weniger deren Inhalt, sondern deren Masse, denn Masse heißt Wählerstimmen und Wählerstimmen bedeuten Posten und Pöstchen. Euer Mausebaer
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Die "Ernsthaftigkeit" erklärt doch schon dieser berühmte Satz: Wenn es dem so ist, warum werden dann immer beim legalen Besitz von Schusswaffen die Daumenschrauben immer weiter angezogen und nicht beim illegalem Besitz? Wo bleiben z.B. die flächendeckenden §36er-Kontrollen bei Personen, die weder legal ewb-pflichtige Waffen und Munition besitzen, noch nachgewiesen haben, dass sie auch illegal keine ewb-pflichtigen Waffen und Munition besitzen? Solange unsere Politiker lieber den rechtschaffenen Menschen im Land den Besitz von Waffen zum rechtskonformen Gebrauch verbieten und erschweren, statt ihnen die Wehrlosigkeit zu verbieten und so die faktischen kriminellen Vorteile des rechtlichen Missbrauchs von gerade auch illegal besessenen Waffen zu reduzieren, erinnert mich das stark an bestimmtes Liedgut von Rio Reiser Dein Mausebaer
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Keine Sportschützen mit Rot-grün-Sehschwäche?
Mausebaer antwortete auf Teetasse93's Thema in Waffenrecht
... oder Unwissenheit. Einfach beantragen und dann mal sehen, was passiert! Dein Mausebaer -
Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Mausebaer antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Das ist der Klassiker - das eine reden und das andere machen. Dein Mausebaer ps: Es ist ja bereits gerade das Bedürfnisprinzip selbst, das das Ansammeln von ewb-Waffen verhindert, da es außer bei der gelben WBK vorab und einzeln pro Waffe zu belegen ist. Darüber hinaus wurde auch noch die 2/6-Regel kreiert. Eine unbegrenzte Ansammlung von ewb-Waffen ist daher bereits jetzt nicht möglich und es ist Sportschützen auch nur möglich jene ewb-Waffen zu erwerben und zu besitzen, für die sie aktuell ein Bedürfnis nachgewiesen haben. Das dokumentierte Unwissen der Politiker und ihrer Assistenzen ist grausam. -
Ähm, was ist mit Redundanz? Ich wohne ja jetzt schon zwischen Waffenschränken, so viel Platz habe ich gar nicht. Euer Mausebaer
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Niederlande führt Psycho-Test für Jäger ein, Rund 25 % fallen durch
Mausebaer antwortete auf Dagobertreiten's Thema in Allgemein
Nur wird das wissenschaftlich zum Problem. Was sind die psychischen Unterschiede zwischen einem verantwortungsbewusstem Jäger und einem Massshooter vor der Tat? - unbekannt Wie kann man diese unbekannten Unterschiede mit Items sinnvoll operationalisieren, um eine gesellschaftliche akzeptierte und gerichtsverwertbare Trennschärfe zu erzielen? - unbekannt Was ist überhaupt die gesellschaftlich akzeptierte und was wäre eine gerichtsverwertbare Trennschärfe? - unbekannt Wie viele verschiedene Testvarianten benötige ich, damit nicht einfach die Antworten auswendig gelernt oder abgeschrieben werden können? - unendlich viele Wie bekomme ich ausreichend große niederländische Populationen von Massshootern und verantwortungsbewussten Jägern her, um die Tests zu validieren - nirgendwo her, vor allem die niederländischen Massshooter sind doch sehr knapp und die Kooperationsbereitschaft der Jägerschaft wäre spätestens jetzt anzuzweifeln Ist es, falls die Tests funktionierten, überhaupt zweckmäßig, diese anzuwenden? - Nein, weil die Aufwendungen für die Tests in keiner sinnvollen Relation zum erhofften Erfolg stünden. Denn wie viele Jäger in den Niederlanden wurden zu Massshootern? Euer Mausebaer -
In spätestens drei Jahren kommt die amtliche Strafzahlung, weil Du Dir keine neuen waffenrechtlichen Erlaubnisse besorgtest.
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Das sind aber eigentlich nur Komponenten. Daher für mich 2 komplett ausgerüstete und bemannte moderne bzw. modernisierte SSBN, z.B. Ohio-Klasse 1 entsprechendes SSGN, falls jemand mit 'ner Flugzeugträgergruppe o.ä. mit spielen will 1 entsprechendes NSSN, z.B. Virginia-Klasse sowie 1 aktuelles BMDS Wobei sich damit auch jede Begrenzung auf fünf Waffen erledigt haben dürfte. Dein Kim Maus Yun Baer
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Nö, ist Vereinsmeierei. Was auch immer. Nach der Gründung ist die Mindestmitgliederzahl eines Vereins zwei - z.B. ein Vorsitzender und ein verbliebenes Neumitglied nach Ausscheiden des bisherigen Dritten. ... und warum postulierteste Du sie, ohne die angeblichen rechtlichen Grundlagen zu belegen? Aber warum sollten wir? Was jedoch rechtlich nicht so sein dürfte. Die Nachweise sollen sich an der Situation des Sportlers bzw. an den verschiedenen Schießsportarten i.V.m. mit den unterschiedlichen Intensitäten der sportlichen Betätigung orientieren. (guckst Du weiter oben Zitat aus WaffVwV) ... und das möglichst bevor die Regelstrafgebühr für mangelnden Erwerb weiterer waffenrechtlicher Erlaubnisse fällig wird. Dein Mausebaer
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Welche Vereinskladde? Nicht jeder Verein hat auch Stände. Mehr als ein Schreiben vom Chef ist da nicht und wenn Du der Chef bist, schreibst Du es Dir auch noch selbst. Dein Mausebaer
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Kannst Du auch mit Schweizer Nationalität machen. Die ganze NRA darf mitzeichnen und alle Fans von Steve Lee auch. "Jedermann" hat das Recht lt. Art. 17 des deutschen Grundgesetzes - Ort, Nationalität, Alter, Geschäftsfähigkeit u.v.a.m. spielt da keine Rolle. Die Rolle kommt, falls überhaupt, bei der Interpretation der Petenten. Dein Mausebaer
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Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Mausebaer antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Dann sind halt 12/18 zu streichen bzw. zu re-interpretieren, denn 12/18 liegt nicht zum Zeitpunkt einer jeden EWB vor, sondern nur einmal vor der ersten EWB. Für alle weiteren EWB gilt 0/0. Denn die 12/18 sind personenbezogen und nicht waffenbezogen. 12/18 dient dem Nachweis der Ernsthaftigkeit des Sportschießen beim künftigem Antragsteller und nicht der Nutzung einer bestimmten Waffe. Theoretisch und praktisch kann man 12mal in einem Jahr erfüllen, in dem man 12 verschiedene Waffen jeweils nur einmal benutzt. ... und selbstverständlich für nicht eine einzige von diesen Waffen ein Bedürfnis besitzt. Dein Mausebaer -
Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Mausebaer antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Aber wie hat diese Prüfung zu erfolgen? Defacto besteht derzeit ein System der permanenten Überprüfung - entfällt Heute das Bedürfnis, hat die zuständige Waffenrechtsbehörde nach § 45 WaffG die Erlaubnis zu widerrufen und das eben nicht nicht erst beim Erreichen des nächsten Überprüfungszeitpunkts. Das Problem sind die absurden Prüfungsmaßnahmen und die absurden Definitionen des Fortbestands des Bedürfnisses, die hierzu neu eingeführt werden sollen. Euer Mausebaer -
In der WaffVwV wurde formuliert: "Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regel- überprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürf- nisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürf- nis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate. Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehö- ren, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Be- dürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schieß- sportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Ver- eins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem an- erkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem ge- lösten Jagdschein unterstellt werden. Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen, die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3. Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen. Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Er- teilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport – wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksich- tigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spit- zensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen. Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z. B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen). Dies gilt entsprechend auch für eine Überprüfung des Bedürfnisses bei Jägern." Euer Mausebaer
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Es gibt solche Genies, die nie von etwas hören bzw. nie etwas einem glauben wollen und wenn dann der Brief von der örtlichen Waffenrechtsbehörde da ist, ist auch das Geschrei groß. Dein Mausebaer
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Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Mausebaer antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Aus Meinung wird Recht. Erst beim Recht anzusetzen, ist ja genau die Situation, in der wir gerade sind. Dein Mausebaer -
Nein, ein altes Gesetz, und es wird auch keine Waffe einkassiert, denn dann müsste entschädigt werden. Es wird ggf. die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Dein Mausebaer
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Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Mausebaer antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Noch schlimmer. -
Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Mausebaer antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Die Vereine und Hegeringe etc. sind nur die Lokalhelden. Auch und gerade die Verbände müssen unsere Beiträge auch endlich dazu verwenden, eine offensive PR zu betreiben. Nicht Warten bis etwas passiert und dann verteidigen, sondern aktiv die öffentliche und veröffentlichte Meinung mit bilden - lange bevor vielleicht einmal etwas passiert. Euer Mausebaer -
Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Mausebaer antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Wow! DANN hätte ich auch keine konkrete Fragen stellen brauchen. Nur wenn er/sie/es sich das entsprechend von seinem/ihrem/dessen Büro auch berichten lässt. So mancher MdB wird da auch in einer Informationsblase leben. Wer erzählt schon gerne seinem Chef Sachen, von denen er weiß, dass er/sie/es sie gar nicht hören will und man wohl möglich selbst dann des Chefs Stimmung ausbaden muss? Was ja wenigstens noch als Masseneffekt wirkt. Ich wäre ja schon begeistert, wenn jeder einzelne Politiker hierzu eine fachlich begründete Meinung hätte. Viel Konkreter - wie damals die SPD beim kombinierten Kosovo-Krieg-Misstrauensvotum öffentlich vorexerzierte, ziehst Du damit als MdB das große Los, das Arbeitslos. Du fliegst auf Weisung von oben von deinem Listenplatz. Für ein Pöstchen als Abgeordneten bedarf es stets zweier Komponenten: von der Partei gibt es Wahlkreis und Listenplatz vom Wähler gibt es die Stimmen für die Anzahl der zu vergebenen Pöstchen pro Partei. "Richtungsoptimierungen" gibt es nur, wenn zu viele Hinterbänkler von Pöstchenverlust bedroht sind, als dass die Parteiführung sie mit Wahlkreis- und Listenplatzversprechen noch beruhigen kann und massive finanzielle Einbußen für die Parteikassen drohen. Nur kann das auch gewaltig nach hinten losgehen wie der Atomsalto-rückwärt und die integrationsfeindliche Sozialnetz-Füchtlinge-Wilkommenkultur belegten. sehe ich noch nicht. Bei der SPD gilt halt nothing left to lose und bei den Grünen gilt massig on the left to lose. Opposition ist halt auch immer etwas bequem - man braucht halt nicht zu liefern. Ja Sind auch unsere Gegner. Nur brauchen die nicht befürchten, am linken Rand Wählerstimmen zu verlieren verlieren, wenn die verbal Duziduziduu mit uns machen Klar kannst Du die wählen. Nur als wir der FDP ihren großen Wahlerfolg verschafften, "bedankten" die sich bei der Hotellerie damit, dass für Übernachtungen nur noch der reduzierte MwSt-Satz anzuwenden ist, während die Frühstücks weiter voll mit MwSt belegt blieben. Die FDP bedankte sich nicht nur bei den Falschen. Sie machten den Hotels auch noch das Geschäft mit den Frühstücks kaputt und nötigen seither viele Geschäftsreisende, sich morgens irgendwo auf der Straße ein billiges Frühstück suchen zu müssen. Solchen Dank braucht auch keiner. Enteignen war immer schon hipp bei den linken, seit sich die junge Sowjet Union wirtschaftlich an der Kriegswirtschaft des Deutschen Reichs im WKI orientierte - außer die Kassen waren leer. Da verkauften die Linken auch gerne massiv staatlich besessene Wohnungen, die sie jetzt wieder teuer enteignen wollen. Die dummen Steuerzahler haben's ja. Leider wird beim WaffR in G'stan nicht wie in einigen anderen Staaten enteignet. Es wird einem nur einfach der Besitz und Umgang verboten. Sonst müsste der Staat ja zahlen. Euer Mausebaer -
Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Mausebaer antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Naja, das ganze entspricht auch recht gut dem Konzept der Erlernten Hilfslosigkeit über die Entstehung von Depressionen. Nur falls die Pöstchen-Politiker damit Erfolg gehabt haben sollten, greifen die §§ 6 Abs. 1 i.V.m. 45 Abs. 2 WaffG. Also weniger grünlicher Inhalt, als Du vielleicht dachtest. Wir werden von den CDU/CSUler alle sehr ähnliche Antworten erhalten. "Multiplikatoren" funktionieren nur mit "echten" Lobbyisten, die diesen einen persönlichen Mehrwert liefern können und so quasi bereits an den Entwürfen "mitschreiben". Uns Grasroot-lern bleibt nur mit Masse zu nerven. Interessant wird es erst, wenn wir uns alle für die "extrem ähnlichen Antworten" bedanken, bitterlich beschweren, dass auf keinen der vorgebrachten Punkten im Detail eingegangen und nicht eine einzige der konkreten Fragen aus dem ersten Anschreiben auch nur in rudimentären Ansätzen beantwortet wurde aber wir natürlich diese weiterhin dringend beantworten haben wollen. Dann muss schon wieder ein bezahlter Schreiberling ein irgendwie unter Umständen möglicherweise wenigstens halbwegs passendes Antwortschreiben entwerfen. Wozu? Die Amthor-Story aus der Du-Röhre oben zeigt doch deutlich, was da passiert. Nur gute Parteisoldaten, die sich mit parteiinternen Netzwerken und Kaltstellen von Konkurrenten und Ziehvätern ihre Pöstchen gesichert haben, kommen nach Berlin oder die anderen Parlamente. Alles gezeigtes Interesse an den Anliegen der Wähler und der übrigen Bevölkerung dient auch nur der persönlichen Pöstchensicherung oder -verbesserung. Da braucht niemand ausgetauscht werden. Da wird nach klassischer SPD-Blaupause durch alle Parteien aus gesiebt. Dein Mausebaer -
Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Mausebaer antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Warum eigentlich habe ich noch keine Antworten bekommen? ... Heute ist zusammen mit meinem selbstredend falschen Einkommensteuerbescheid für 2018 auch meine erste Antwort eingegangen - vom CDU-Wahlkreis-MdB. Fast identisches Schreiben Hauptunterschiede: Ich-Form, da formell vom MdB selbst Alle 2 bis 3 Sätze einen Absatz eingefügt leicht ausführlicher Betreff mit Bezug Anrede handschriftlich eingefügt zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit mit dem MdB ein persönliches Gespräch im Wahlkreis anfragen zu können. Euer Mausebaer