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Sachbearbeiter - Herr schmeiß Hirn vom Himmel!
Mausebaer antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Aber erst nachdem er bereits das Ermittlungsverfahren angestoßen hatte. Dein Mausebaer -
Sachbearbeiter - Herr schmeiß Hirn vom Himmel!
Mausebaer antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Nein. Der Vertrag beinhaltete zwei Komponenten. Den Kauf und das Besitzkonstitut Auf diese Weise ging zwar das das Eigentum auf den Käufer über aber der Besitz blieb beim Verkäufer. Leihe ist die unentgeltliche Überlassung zur Nutzung für einen Zeitraum. Hier ist nicht das Eigentum sondern der Besitz relevant. Aufgrund des Besitzkonstituts lag der Besitz bis zur Leihe weiter beim Verkäufer. Kaufen kann jeder, der hier mindestens den Taschengeldparagrafen erfüllt (OK, € 200 Taschengeld wäre schon ordentlich ). Der "Erwerb" des deutschen Waffenrechts entspricht dem "Besitz" nach BGB. Weshalb hier mit unterschiedlichen Begriffen operiert wird, weiß ich nicht. Er darf sie vorübergehend besitzen. Zuerst erhielt der SB die Information, dass der Käufer die Pistole bereits dauerhaft waffenrechtlich erworben hat, und stieß daraufhin das Ermittlungsverfahren an. Erst nachdem der SB das Ermittlungsverfahren angestoßen hatte, setzte er sich mit dem Käufer in Verbindung und erfuhr dabei, dass die Information, aufgrund der er das Ermittlungsverfahren angestoßen hatte, falsch ist und nicht dem Sachverhalt entspricht. Was falsch war, war ein falsch ausgefülltes / falsch verstandenes Formular und ungenügende Kommunikation von Käufer und SB. Dein Mausebaer -
Sachbearbeiter - Herr schmeiß Hirn vom Himmel!
Mausebaer antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Fehler haben beide gemacht - der Vereinskamerad und der SB der Vereinskamerad hat aus Mangel an Erfahrung ein Formular falsch ausgefüllt und sich nicht mit dem SB über den tatsächlichen Sachverhalt ins Vernehmen gesetzt der SB hat aus Mangel an Erfahrung nicht die Möglichkeit eines falsch ausgefüllten Formulars berücksichtigt und sich seinerseits nicht über den tatsächlichen Sachverhalt mit dem Vereinskamerad ins Vernehmen gesetzt Wie ich oben schon schrieb: "zwei Neue und genau das falsche Maß an Information" Euer Mausebaer -
Sachbearbeiter - Herr schmeiß Hirn vom Himmel!
Mausebaer antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Problem: zwei Neue und genau das falsche Maß an Information -
Vorsatz und die verschiedenen Stufen der Fahrlässigkeit. Bei einem nLWB dürften die Gerichte da mehr durchgehen lassen als einem LWB. So ähnlich stand es ja auch oben im Artikel. Als LWB solltest Du auch damit rechnen, dass bei Dir die verkehrsnotwendige Sorgfalt vom Staat höher angelegt wird als bei anderen. Dein Mausebaer
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Konjunktiv - aber der Fall ist sowieso, zumindest für außen stehende Personen, noch immer verwirrt. Da sind zu viele Tatbestände, die zu vermeiden sind, zusammen getroffen, woraufhin dann ein Projektil mit dem Körper der Kamerafrau zusammentraf. Dein Mausebaer ps: suche mal nicht mit Denglisch sondern vielleicht in English!
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Das hängt vom jeweiligem Zweck ab. Tante "Google" & Co. helfen Dir hier gerne weiter. Nur wenn sie von Dummies oder für Dummies gemacht wurden - ok, vielleicht auch mal "und" . Dein Mausebaer
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Nein, wenn antike Waffen oder exakte Nachbauten benutzt wurden, ohne auch deren damalige Benutzung zu nutzen, kann es "peng" machen, ohne dass der Abzug betätigt wurde. Es gibt einen guten Grund, dass solche historische "Sechs-Schüsser" nur mit 5 Patronen geladen und so zu faktischen "Fünf-Schüssern" kastriert geführt wurden. Auf jeden Fall jene, die zur Tötung führten. Dein Mausebaer
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Wird von den Erben abhängen - wenn die weder LWB noch ideologischer oder dummer Anti sind, wird da nicht viel auftauchen. Dein Mausebaer
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Dafür gibt es die schwarze Erben-WBK. (das Zeug geht dann aber auch nicht auf die nicht schwarze WBK eines Dritten)
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Ob da vielleicht etwas Gier Hirn fraß (mal abgesehen von journalistischer Inkompetenz)? Denn genau für Erben gibt es ja ohne Bedürfnis ne WBK. ... und die scheinbar bisher erfolgreiche Gier dann ausgenutzt? Nur so als Hypothesen. Euer Mausebaer
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Wenn Anfänger im Schwarzwalddörfle vollautomatisch schiessen dürfen...
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich dachte eher an einen Besuch von großkopferten bei HK. Ja, manche Herausforderung ist Mann zu viel. Gibt es aber auch ohne "Klack" und Stöckelschuhe in Flecktarn mit körperlicher Massezentrierung und > 90°. Welche Beretta? Für mich sieht das nicht nach einem offenen Schlitten aus. Dein Mausebaer -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
Mausebaer antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ich will wissen, wie Du das gemeint hattest. -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
Mausebaer antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Meinst Du das i.S.v. "nur der" oder "auch der"? Dein Mausebaer -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
Mausebaer antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Die Masse der Menschen ist ganz natürlich Compliance- und Gehorsamssüchtig. Sonst hätten weder autoritäre Regime noch Leibeigenschaft und Sklaverei funktioniert. Erst wenn jemand systematisch und im großem Stil "solche Menschen" rekrutierte und ihre Compliance- und Gehorsamssucht für sich und seine Ziele ausnutzte, würde das interessant. Dein Mausebaer -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
Mausebaer antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Nur kümmert "diese Spinner" unser Waffenrecht recht wenig. Praktisch gesehen, wäre es sogar von Vorteil, wenn sie LWB wären. Denn so ließen sie sich mehr und leichter kontrollieren als als Verbrecher mit vollen Rechten. Dein Mausebaer -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
Mausebaer antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Nur muss für eine Unterbringung zu der psychischen Störung auch noch eine erheblich Gefährdung durch die Störung kommen. Wenn das dann schon keine Gefährdung des eigenen Lebens und der Gesundheit oder der von anderen ist, muss es schon eine massive Gefährdung von fremden Vermögen sein, wie z.B. der Zwang auf geparkten PKW herum hüpfen zu müssen. Dein Mausebaer -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
Mausebaer antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Doch geht, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. Nur stellt praktisch keiner von den Reichsbürgern so einen Antrag. Dein Mausebaer -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
Mausebaer antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Umzug geplant - Neuschwabenland oder Rückseite des Monds? -
In den 1960er gab es so etwas auch für den Heimbedarf: https://youtu.be/cJAXpyt8-oQ
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Aber er hatte doch gar nicht nach dem Griesheimer Schlüssel gefragt.
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Das ist bereits die Gegenwart.
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Das ist nur die schriftliche Interpretation des chinesischen Namens in verschiedenen westlichen Sprachen - nix anderes als z.B. auch der Unterschied zwischen RNA und RNS. Euer Mausebaer
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Naja, es beginnt - ob nun Gott sein Dank oder leider - mit der Definition des Volkes dann kommen noch diverse Ausschlüsse dazu und schon sind wir bei gut 60 Mio. von knapp 84 Mio., also nur noch rund 70% der Bevölkerung, die überhaupt dürfen Dürfen tun sie Auswählen unter Kandidaten und Parteien, die von den Parteien aufgestellt und von den Wahlleitern zugelassen worden sind (Is' ja auch gar nicht schlimm. In Hong Kong müssen Parteien und Kandidaten auch erst einen Patrioten-Check bestehen, bevor das Volk sie demokratisch wählen darf. ) Immerhin 76,6% von den 70% nutzten bei der letzten Bundestagswahl die Möglichkeit, aus dem was ihnen von Parteien und Wahladministration vorgesetzt wurde, auszuwählen, also 76,6 % x 70 % = etwas mehr als 53 % der Bevölkerung Wie @PetMan vorher schon dargestellt hat, setzt sich die Regierungskoalition aus SPD mit 25,7 % von 53 % ~ 13,6 % Stimmen der Bevölkerung (von 86,4 % nicht gewählt), Die Grünen mit 14,8 % x 53 % ~ 7,8 % (von 92,2 % nicht gewählt) und FDP mit 11,8 % x 53 % ~ 6 % ( von 94 % nicht gewählt) zusammen. Wenn man jetzt noch die Anteile relativ zu den in der Koalition vertreten Anteilen relativierte, weil man ja in einer Koalition Kompromisse finden muss, repräsentierte die Regierung und die faktisch durch Fraktionsdisziplin gebundene Mehrheit im Bundestag ("Stimme nicht mit der Disziplin ab, und Du wirst nach der nächsten Wahl einen neuen Job brauchen!") noch geringere Anteile der Bevölkerung. Auch Deutschland, wird von Volksvertretern regiert, die nur einen geringen Bruchteil des Volks repräsentieren. Was sie systemimmanent gerade nicht tun können. Wenn dem so ist, dann braucht es natürlich auch keinen Art. 20 Abs. 4 GG. (Es geht nicht um die aktuelle Situation, sondern darum, das es gar nicht zu massiven Verschlechterungen bei der Berücksichtigung der Interessen des angeblichen Souveräns (Volk) und dem Schutz von Interessen der Minderheiten des Volks kommen kann) Dieses tun sie ja bereits dadurch, dass sie hier angemeldet sind. Wie gut, dass Du weißt, welche Vorstellungen die Mehrheit der Bevölkerung hat, insbesondere falls sie auch noch objektiv aufgeklärt und so selbstbewusst wäre, sich nicht an veröffentlichten, angeblichen Mehrheiten zu orientieren. Die Orientierung an der (scheinbaren) Mehrheit, statt an Fakten und Analyse, ist ein psychologisches Phänomen, dass schon viele Menschen viel gekostet hat - sowohl, die sich an der Mehrheit orientierten, als auch denen, die es nicht taten. ... und als Minderheit sollten Deine Interessen auch vor sinnfreien Begehren und Bestrebungen der Mehrheit -egal ob reale oder nur fiktive Mehrheit- geschützt werden. Kann Es geht ums Können, für den Fall, dass eine reale Mehrheit, eine fiktive Mehrheit oder ein Despot Dir Deine und uns unsere Rechte nehmen will. Denn auch und gerade eine demokratische, politische Ordnung ist anfällig für Propaganda, andere Meinungsmanipulationen und Machtmissbrauch. Das "Können" wäre für potentielle Manipulatoren und Missbraucher ein nennenswertes Risiko. ... und dieses Können bevorzugte ich legal, um mich nicht einmal, auf Kriminelle beim Schutz der Menschen- und Bürgerrechte verlassen zu müssen. Entweder hast Du ein Eierproblem oder es könnte Dir vielleicht helfen, das Ganze mal mit etwas Abstand als Ganzes zu betrachten. Wenn sich Mao Tze Tung und die Gründerväter der Vereinigen Staaten von Amerika bei etwas unabhängig von einander einig sind, sollte man diesem Beachtung schenken und ernsthafter, möglichst objektiver Analyse würdigen. Dein Mausebaer
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Hä? Dem Schutzinteresse wessen Deutscher - meiner Deutschen oder deren Deutschen? Die Aufgabe und das Ziel der NATO war dem Expansionsdrang sowjetischen Einflusses in West-Europa zu begrenzen und ist es, nach einer Zeit, in der Russland hätte selbst Mitglied werden können, den Expansionsdrang russischen Einflusses in Mitteleuropa zu begrenzen. Genau aus diesem Grund erfolgten auch die Beitritte der neuen mitteleuropäischen NATO-Mitlgiedsstaaten - nicht pro NATO sondern contra einem übermächtigen Russland. Die Kontrolle Deutschlands durch Einbindung war sowohl bei der NATO, dem Warschauer-Pakt und insbesondere bei den Vorläuferorganistionen der EU und der EU ein wichtiges Ziel. Nur zu oft dürfte den "Nachbarn" i.w.S. dieses gesellschaftlich-kulturelle Gebilde das seit einiger Zeit Deutschland genannt wird wie der mythische Phönix vorgekommen sein - immer wieder platt gemacht, seit es in der bekannten Geschichte irgendwie auftauchte, und doch nicht tot zu bekommen - Römer, Hunnen, Franken, Osmanen, Franzosen, alle gegen alle und die Schweden noch dazu, ... kaum den Warnhinweis "Made in Germany" etabliert, machen die Deutschen eine Art Qualitätssiegel daraus, ... und nicht selten dürften sich die Deutschlandbändiger im Euro und in der EU wie an der Kette Deutschlands fühlen, obwohl sie selbst sich alle Mühe gaben, diese Ketten Deutschland anzulegen. Irgendwie hat dieses Deutschland für andere schon etwas Bedrohliches - ständig krank, selbst zerfleischend, ausblutend, am Boden, geknechtet, unfähig aber nicht nur nicht tot zu kriegen, sondern auch doch immer wieder erschreckend stark - als sei es eine schreckliche Mischung aus Zombie, Vampir, Werwolf und Frankensteins Monster. Dein Mausebaer