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Mausebaer

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  1. Ich finde es nachvollziehbar, dass auch die Bundeswehr, auch dort Werbung i.w.S. macht, wo sie viele Menschen direkt und persönlich erreichen kann. Dass das im Kontext mit Weihnachten von manchen abgelehnt wird, ist für mich auch nachvollziehbar. Da wo uns über Jahrzehnte unsere Politiker, NGOs und Meinung kreierende Medienschaffende hin haben wollten. Nur ist Teilen von diesen inzwischen bewusst geworden, dass manches von dem für sie auch suboptimal sein könnte und wollen uns jetzt - auch gerade mit solchen Werbeaktionen - zu einem kleinen Teil wieder da weg bekommen, wo sie uns über Jahrzehnte konzertiert hingebracht haben. Aber bitte nicht ganz. Du hast die Wahl zwischen Unfähigkeit, Vorsatz und einem Mix daraus. Gerade in relativen Demokratien sind Polizeien, unabhängig von ihrer effektiven Nutzung durch die jeweiligen Regierenden, Teilnehmer im Verteilungkampf um staatliche Ressourcen. Polizeien, die die Masse nicht meint zubrauchen, haben es schwerer staatliche Ressourcen zu erhalten, als Polizeien, bei denen die Masse die staalichen Entscheider feiert, wenn sie den Polizeien mehr staatliche Ressourcen zu teilt. Ich gehe von einem Mix mit einem Anteil an interessengesteuerten Vorsätzen aus. Dein Mausebaer
  2. Es war für manche vielleicht mal so, wobei "Waffe" eine Definitionsfrage ist. Vieles, was als "Waffe" definiert wird, sind normale Alltagsgegenstände. Wenn man dem genauer nachgeht, kommt man zur Verwendung, was "Waffe" ist und zu willkürlichen Festsetzungen, was eine "Waffe" sei. Auch sind "Waffen" keine menschlichen Erfindungen. Am ältesten dürften evolutionär entwickelte Waffen sein. Ob diese sich entwickelten, um zu jagen, um zu erschweren, zur Beute zu werden oder um gegen andere seiner eigenen Art zu kämpfen, weiß ich nicht. Auch beim Nutzen von Gegenständen und sogar von Werkzeugen (optimierten Gegenständen) als Waffen haben wir Menschen kein Monopol. Unsere Wissenschaft und unsere Medien waren auch hierbei nur lange zu ignorant gegenüber anderen Lebewesen (wobei gerade Menschengruppen, die viel mit Tieren zu tun haben, diesen im Deutschen schon lange sprachlich "Waffen" zugestanden haben ) Dein Mausebaer
  3. @Sal-Peter kommt dem schon näher, fasst es aber auch noch zu eng. Neben politischen Interesse kann es wirtschaftliches Interesse sein oder auch im Interesse der Verbreitung einer gesellschaftlichen Ideologie, einer religiösen Anschauung (einer "Religion" wäre auch zu eng) oder wenn auch noch oft im kleineren Maß einfach um Macht zu erleben. Und natürlich auch ein Mix aus verschiedenen Interessensanteilen. Es können Organisationen, Einzelpersonen oder heute auch schon eher unorganisierte Gruppen sein. I.d.R. sind es Politiker und Parteien, Medienschaffende und NGOs sowie auch (_o_)er, die gerne andere herabwürdigen. Dein Mausebaer
  4. Wie das? Unser WaffG ist schließlich auch ein Orwellsches Animal-Farm-Gesetz. Else: Fakten, Moral etc. sind das Eine. Aber das entschiedene Andere ist, die Masse der Massen im eigenen Interesse zu beeinflussen. Dein Mausebaer
  5. Naja, ich bin der gerichtliche Betreuer meines 91jährigen Vaters. Es ist noch keine 2 Wochen her, dass er schon wieder und da gleich drei falsche Kostenbescheide für Liegendtransporte und einen Notfalleinsatz bekam. Die Antwort auf meine Widersprüche war für mich reinster Hohn. Mein Vater ist quasi Stammkunde und da ist es inzwischen klar, wo welches Fahrzeug (Kennzeichen) herkommt und wie groß der Landkreis ist, kann man auch nachschauen. Weil die Krankenversicherung die falschen Bescheide dann erstattet hat, habe ich das auf sich beruhen lassen. OK, moralisch sicherlich fragwürdig, weil so die Beiträge der Versicherten unnötig mehr steigen, aber irgendwann kann man einfach nicht mehr und muss sich auf noch Wichtigeres konzentrieren. Ich denke, jeder, der nicht blöd oder schlafend durch die deutsche Verwaltung wandelt, kennt solche Gesetzesverstöße von Staatsdienern mehr als zur Genüge. Alleine, wenn ich an die Einkommensteuerbescheide denke ... Nein, Notwehr. Manche Straftäter werden das auch. Die sind ja nicht wirklich alle blöd. Das ist klassische Risikobewertung vs. Chancenbewertung. Die klassische Bewertung eines Risikos ist Schadenshöhe mal Eintrittswahrscheinlichkeit (eigentlich über ein Integral, da verschiedene Schadenshöhen natürlich auch unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten haben). Die Strafandrohung (potenzielle Schadenshöhe) kann noch so hoch sein, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit als gegen Null strebend empfunden wird, wird auch das Risiko als gegen Null strebend empfunden. Strenge Gesetze nützen gegen Straftäter wenig, wenn deren individuelle Vollzugswahrscheinlichkeit als niedrig empfunden wird. Auch jetzt kann ein Straftäter beim Begehen seiner Gewaltstraftat einem wirksam bewaffneten Opfer (egal ob legal bewaffnet oder illegal bewaffnet) begegnen, nur in Deutschland wird bei rechtschaffenden Menschen als Opfer die Wahrscheinlichkeit dafür offenbar als sehr gering empfunden. Bei einem Opfer, dass z.B. als Mitglied der sog. Clan-Kriminalität gilt, dürfte die Einschätzung anders ausfallen und die Chancenbewertung müsste entsprechen gut sein, um das Risiko einzugehen. Bei der berühmten, betagten Witwe eines Bahnbeamten reicht da vielleicht schon die Aussicht auf etwas Kleingeld in der Handtasche als Chance. Dein Mausebaer
  6. "Sollten", aber tun sie leider oft nicht. Ich wäre schon froh, wenn die wenigstens immer wüssten, was sie tun. Oft fehlt es einfach an der Verwaltungsqualität. Zumindest würde so der "erfolgreiche" Abschluss vieler Gewalt bezogener Straftaten erschwert. Dass gar nicht mehr Waffen in die Hände von rechtschaffenen Menschen müssen, um viele Gewaltstraftaten und Einbrüche zu verhindern, zeigt immer noch das Beispiel vom Kennesaw, GA. Das Wichtige ist, welche Vorstellungen Straftäter und potenzielle Straftäter sich über die Wehrhaftigkeit und -fähigkeit ihrer (potenziellen) Opfer und möglicher Zeugen machen. Denn es sind die Straftäter und potenziellen Straftäter, die ganz alleine entscheiden, ob sie vorsätzlich Straftaten begehen, oder das eben vielleicht doch lieber nicht jetzt und hier. Dein Mausebaer
  7. Nicht nur das. Polizei, Zoll und Ordnungsamt oft noch mehr. Denn jeder Bürger, der noch fähig und bereit ist, kritisch selbst zu denken, fragt sich automatisch, warum hier sein Bürgervermögen verbraucht wird und das dem öffentlichen Postulat einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entspricht. Da ist es schon ein rechtschaffendes Aufatmen wert, wenn es nur ein Teil einer Image-Kampagne ist. Dein Mausebaer
  8. ... wie und wo bekommt man Argumente für die interne Klärung her? Dein Mausebaer
  9. Sind sie das wirklich oder nur dort, wo das Marketing von Glock greift? Dein Mausebaer
  10. Nicht alles muss in der Satzung geregelt sein. Meist ist es auch gar nicht das Dümmste, wenn möglichst wenig in einer Satzung gegelt wird. So ist man einfach flexibler und muss nicht immer gleich die Satzung ändern, wenn man etwas ändern möchte. Außer dem bereits erwähnten §138 StGB bist Du nur verpflichtet, Dich an bestehende Abgabeverbote zu halten. Welche das sind, hängt auch an der rechtlichen Stellung des Getränkeausschanks. Jedoch kannst Du die Abgabe stets verweigern, wenn Du das nicht machen möchtest. Natürlich ist das hier keine rechtliche Beratung und in Ermangelung von Daten ist diese wohl auch kaum möglich. Dein Mausebaer
  11. In D. braucht es dazu keine weiteren Anlässe als den schnöden Profit bzw. die formale Legitimation des Ressourcen-Verbrauchs. Die Masse der offiziös meinungsbildenden Menschen in D. ist längst von den Ideen Siegfried Schillers durchsetzt "Schon viele Schußwaffentäter, die ihre Waffe nicht in krimineller Absicht erworben haben, sind erst durch den Besitz zum Gebrauch verführt worden." (in DER SPIEGEL, Cocktails verboten, 1971) Die Schusswaffen an sich seien böse und machten harmlose Menschen zu Straftätern. Dein Mausebaer
  12. @kulli, @ all Die Adressaten des WaffG sind ja auch die rechtschaffenen Menschen und nicht die Kriminellen. Wollte man mit einem restriktiven WaffR die rechtschaffenen Menschen schützen, wäre es im Stil des lokalen WaffG von Kennesaw, GA, designt. Wie DER SPIEGEL halt bereits 1971 zum damals neuen Bundes-WaffG schrieb: "Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren." Quelle: https://www.spiegel.de/politik/cocktails-verboten-a-40923455-0002-0001-0000-000044914759 Euer Mausebaer
  13. https://www.theoutdoorwire.com/releases/ https://www.businesswire.com/news/home/20251014245990/en/Sturm-Ruger-Company-Adopts-Limited-Duration-Stockholder-Rights-Plan Sehr kurz zusammengefasster Inhalt: Beretta verhält sich "unfreundlich" gegenüber Ruger Ruger bereitet sich auf den Versuch einer feindlichen Übernahme/Einflussnahme vor Euer Mausebaer
  14. Nein, der Bedürfniskram gehört umgedreht - der administrative Staat hat dem Bürger zu beweisen, dass ein gesellschaftliches Bedürfnis besteht, einem bestimmten Menschen den Besitz von bestimmten Feuerwaffen zu verbieten. Dein Mausebaer
  15. Wie auch @frosch schon schrieb, könnte es eine Frage von der Waffenrechtsbehörde wegen der Aktivität geben. Ebenso könnte das Finanzamt ggf. wegen gewerblichen Handel (Gewerbesteuer) nachfragen. Beides sollte zu erklären sein. Bei der ESt dürften die Vorschriften über private Veräußerungsgeschäfte anzuwenden sein (s.o.). Wie sieht es mit der Wegzugsbesteuerung aus (in der Weimarer Republik "Reichsfluchtsteuer")? Die ist erst kürzlich verschärft worden, um mehr wohlhabende Auswanderer abkassieren zu können. Euer Mausebaer
  16. Ich bin vor ganz langer Zeit bei ~ EUR 14 eingestiegen und zwischenzeitlich waren die sogar dann mal unter 7. Perfekt einzusteigen schafft man eigentlich nie. COLT CZ (CZ0009008942) hat in letzter Zeit weniger gebracht, aber der längerfristige Chart sieht schöner aus. . Bei Smith & Wesson (US8317541063) gibt es nicht einmal diese Schönheit. Bei H&K (DE000A11Q133) schaut man am besten gar nicht hin - weder auf den Kursverlauf noch auf die Dividende. Dein Mausebaer
  17. @CZM52 Also in Frankfurt von EUR 27 und 'nen Bissle Anfang August auf EUR 35,60 Heute um 08.01 Uhr, mit einem Spread von 2,20 % lt. Comdingengsda. Dein Mausebaer
  18. Beretta ist weiter auf Shopping-Tour und hat sich bei Ruger (ISIN US8641591081) eingekauft. https://markets.financialcontent.com/stocks/article/stockstory-2025-9-23-why-is-ruger-rgr-stock-rocketing-higher-today (in englisch). Euer Mausebaer
  19. Es ist eine Optimierungs-Frage raus aus dem Keller ist meist die sicherste Methode, aber nicht immer sinnvoll umsetzbar bei manchen Keller kann es ausreichend sein, im Sommer die Kellertüren möglichst geschlossen zu halten, um den Austausch der Luft zu behindern andere Keller bräuchten dafür erst einmal dichtere Türen und Fenster ein elektrischer Luftentfeuchter kann Sinn machen - ob mit automatischer Steuerung oder ein billiges Baumarktmodel, dass nur im Sommer betrieben wird, hängt auch wieder vom Einzellfall ab für andere Fälle reicht ein chemischer Luftentfeuchter im Waffenschrank und andere haben im Keller auch im Sommer keine Probleme mit der Luftfeuchtigkeit Euer Mausebaer
  20. Viele Keller, genauer Wände und Gegenstände im Keller, werden gerade, wenn es draußen wärmer ist, sehr feucht durch den Temperaturunterschied zwischen den Kellerräumen und dem Rest des Hauses. Die beste Lösung ist da dann wirklich, die Waffenschränke nicht im Keller aufzustellen. Wenn jedoch die Räume, in denen die Waffen und deren Zubehör gepflegt werden, im Keller liegen müssen, wird man abwiegen müssen, wo die Waffenaufbewahrung unter der Berücksichtigung von baulichen, technischen und chemischen Trocknungsmöglichkeiten am sinnvollsten ist. Dein Mausebaer
  21. Die Motivation zum Erwerb ist das Eine und die Erwerbsberechtigung ist das Andere. Die logische Handlung wäre der Erwerb einer Feuerwaffe aus deren Schnittmenge. Euer Mausebaer
  22. Du weißt, was das "Gewaltmonopol des Staates" ist? Es ist entgegen dem tollen Namen nur der Ersatz des innerstaatlichen Federrechts durch eine staatliche Gerichtsbarkeit - in Deutschland durch die Verkündung des "Ewigen Landfriedens" vom 7. August 1495 durch den deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. auf dem Reichstag zu Worms. Also statt einen Nachfolger des Götz von Berlichingen zu beauftragen, um Dein Recht durchsetzen zulassen, musst Du seither ein staatliches Gericht veranlassen, einen Gerichtsvollzieher zu schicken. Aber er dürfte es, wenn er könnte. Denn selbst das reale Gewaltmonopol des Staates ist nicht im Sinne eines gelebten Monopols durchsetzbar. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen hierzu sind: Art. 20 Abs. 4 GG Widerstandsrecht als bedingte Ermächtigung zum Staatsstreich §§ 32 f. StGB und 227 BGB Notwehr zum Schutz von Rechten vor widerrechtlichen Angriffen §§ 34 f. StGB und 228 f. BGB Notstand und Selbsthilfe zum Schutz von Rechten in anderen Fällen als Angriffen § 127 Abs. 1 StPO das sog. Jedermannsfestnahmerecht - die rechtliche Arbeitsgrundlage der Kaufhausdetektive u.ä. Diese Rechte werden durch die gelebte und formelle Restriktion unseres WaffR "untergraben". Dein Mausebaer ps: irgendwas stimmt nicht mit den automatischen Zitats-Referenzen.
  23. Das denke ich nicht. Das Ziel des damals neuen bundeseinheitlichen WaffR/WaffG fasste 1971 DER Spiegel passend zusammen: "... den Bürger zu verwehren sich zu bewehren." Die rechtschaffenen Bundesbürger sollen möglichst wehrlos und vom administrativen Staat abhängig sein. Denn alle für das WaffR-Verantwortlichen Staatsdiener kennen sowohl ihre Mao-Bibel "Jeder Kommunist muss diese Wahrheit begreifen: 'Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen." als auch die 1844er. Man nimmt den rechtschaffenen Bürgern die Möglichkeit, ihre Macht ohne die Steuerung durch die öffentliche Verwaltung ausüben zu kommen und beseitigt die möglichen "Probleme", die sich aus Demokratie und dem Grundgesetz ergeben könnten "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Nicht um sonst wurde der heutige Art.20 Abs. 4 GG lange "Vom Parlamentarischen Rat 1949 mit großer Mehrheit zunächst abgelehnt, da man ihn als eine „Aufforderung zum Landfriedensbruch“ (Carlo Schmid) ansah, fand er seinen Weg ins Grundgesetz erst 1968 – gemeinsam mit der Notstandsverfassung, den als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag verabschiedeten Notstandsgesetzen" bzw. kurz vor der Einführung unseres heutigen WaffR/WaffG. Seither wurde unser WaffR auch konsequent und kontingent (abgesehen, von einer kurzen, leichten Infektion mit Vernunft unter Otto Schily) entsprechend weiterentwickelt. Quellen: DER SPIEGEL 47/1971 "Cocktails verboten" Worte des Vorsitzenden Mao Tsetung, Peking 1967, S.74; Probleme des Krieges und der Strategie, 6. November 1938; Ausgewählte Werke Mao Tse-tungs, Bd. II https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054 Euer Mausebaer
  24. Mausebaer

    .50 BMG Kauf

    Sollte sogar in Graubünden jagdrechtlich zulässig sein. Dein Mausebaer
  25. Mausebaer

    .50 BMG Kauf

    Naja, vermutlich geht es auch eher um den zweiten Teil des Posts: Steyr vs Bushi Die einen quälen die Suchmaschinen selbst und die anderen hauen einfach in mehreren Foren den gleichen Post raus. Der Post steht ja nicht nur hier in WO. Dein Mausebaer
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