@ Jennerwein
@ vierauge
Damit ihr weiterstreiten könnt:
Als normaler Arbeitnehmer hast Du einen Vertrag. Du stehst rechtlich auf der gleichen Stufe wie Dein Arbeitgeber. Nur nutzt Dir dieses aufgrund der realen Machtverhältnisse oft wenig. Bei Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig. Wenn Du kündigst oder entlassen wirst, nimmst Du Deine volle öffentliche Altersversorgungsanwartschaft mit.
Beamter wirst Du aufgrund eines einseitigen Verwaltungsaktes. Wenn die Vorstellungen von Dir und Deinen Diesnstherrn auseinandergehen, wirst Du merken, dass Du Leibeigener Deines Dienstherrn bist und Dich u.U. aufgrund seines Willen sogar operieren lassen musst. Bei Streitigkeiten musst Du vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Wenn Du entlassen wirst, denn Du kannst gar nicht kündigen, sieht Deine Altersversorgungsanwartschaft ganz schön mau aus.
Euer
Mausebaer ,
der sich "freikaufen" musste, um aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden.