Zum Inhalt springen

raze4711

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.240
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von raze4711

  1. Gesetze können nur von der Regierung geändert werden. Nicht von einem Richter. Da die Regierung keinen Wert für die Entfernung zur Jagd festgelegt hat , gibt es also auch kein Gesetz dazu .
  2. Noch einmal..... bei der Fahrt zur Jagdgelegenheit ist die Entfernung nicht relevant. Auch wenn du es nicht so siehst, sieht es der Rest der Welt genau so.
  3. Aber immer bedenken .... Ein toter Held bleibt immer ein Held . Aber leider tot.
  4. Mit Recht . Eine gelbe WBK oder gültiger Jagdschein ist keine Rote WBK . Im Gesetz steht das Waffen für den Bedürfnis umfassenden Zweck erworben werden dürfen . Bei 200 Waffen ist es halt Sammeln . Nicht Hagen und kein Sportschiessen damit .
  5. Aha, ein Richter darf sich also das Gesetz so auslegen wie er es will ? 😂😂😂 Kannst dich gerne mal bei Gericht informieren wie das mit dem Führen auf dem Weg zu Jagd ist . Wo findest du eine Entfernungsbeschränkung zum führen ? Mach mal die Vorbereitung zur Jägerprüfung , dann lernst du was du als Jäger mit Waffen machen darfst und was nicht. Dann legst du eine Prüfung bei staatlicher Stelle ab. Danach bist du im Bilde was du als Jäger mit Waffen machen darfst, und was nicht . Ansonsten kommt mich dein Verhalten fast wie in dem Witz vor , bei dem ein Autofahrer auf der Autobahn gerade die Verkehrsnachrichten hört. "Vorsicht auf der Autobahn kommt ihnen ein Falschfahrer entgegen " Dabei murmelt der Autofahrer für sich " Ein Falschfahrer ? ALLE ! " Tut mir Leid, wenn Sportschützen ihre Waffen nicjt führen dürfen . Aber das dürfen Jäger zum Schießstand ja auch nicht.
  6. Das steht so im Gesetz. Da steht .... auf dem Weg zur befugten Jagdausbildzng darf die Waffen ungeladene geführt werden . Egal ob Kurz- oder Langwaffe . Egal ob 100 Meter bis ins Revier, oder 1000 Kilometer bis ins Revier. Ist es 1 Meter bis zum Büchsenmacher oder Schießstand, darf sie nicht geführt werden sondern wird transportiert. Genau so steht das im Gesetz. Genau daran muss sich jeder Richter halten , und hält er sich auch . Und wenn ich Zuhause Waffe und geladenes Magazin über Kreuz ( unterschiedliche Behältnisse ) aufbewahre , dann ist das auch legal .
  7. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.ljv-mecklenburg-vorpommern.de/media/custom/2162_131_1.PDF%3F1338283620&ved=2ahUKEwjU-6yY4O7wAhVDhP0HHbWaC_QQFjANegQIHxAC&usg=AOvVaw32I8S4BemlHc-PPlpU0MKt Aber hier noch einmal zum Nachlesen für dich . Übrigens, wenn ich in München wohne, in Hamburg zur Jagd eingeladen werde , darf ich auf dem Weg nach Hamburg meine Lang- oder Kurzwaffen führen . Gaaanz legal
  8. Nur am Rand.... Selbstverteidigung .... gibt es nicht nur bei Notwehr, sondern auch Notstand . Das kann dir als Jäger sehr schnell passieren .
  9. Ja , hast du selbst hier gepostet. Erste Seite . Jagdausübung bedeutet : Aufsuchen , Nachstellen und Erlegen . Einer dieser Punkte muss also erfüllt sein. Das ist befugte Jagdausübung . Dann darf der Jäger eine geladene Langwaffe oder Kurzwaffe führen . Wenn der Jäger also , im Revier, einen Schritt aus seinem Auto macht, beginnt das Aufsuchen und Nachstellen . Jeder der hier einen Jagdschein hat, der hat das so gelernt , und wurde in dem Thema auch geprüft. Jeder der hier Postet und den Jagdschein besitzt , sagt dir saß das Führen einer geladenen Kurzwaffe im Revier erlaubt ist, wenn der Jäger aus dem Auto aussteigt. Du hast keine Jägerprüfung abgelegt. Keinen Jagdschein gelöst . Gehst nicht auf die Jagd. Behauptest aber, das alle Jäger hier Keine Ahnung haben . Denk mal darüber nach , wer hier falsch liegt . 😉 Ausbildung bei uns hat ein Voljurist abgehalten , der als Fachgebiet auch Waffen- und Jagdrecht vertrat . Hat der also auch keine Ahnung gehabt ?
  10. Und oh Schreck . In unserem Bundesland gibt es sogar zwei Kurzwaffen nach Belieben. Kaliber egal, Lauflänge egal ..... u d als dritte Kurzwaffe noch eine 22lr oder 22WMR als Fangschusswaffe . Auch da ist die Lauflänge egal .
  11. Zum Thema Löcher in Schildern. Ich sehe immer weniger, bis kaum noch Löcher in den Schildern . Ich wohne sehr nahe an der Grenze zu Frankreich . Als dort der Erwerb von KK Waffen und Schrotflinten noch einfach war, gab es sehr oft Straßenschilder die durchlöchert waren . Seit der Erwerb jedoch verschärft wurde , ist dies vorbei . Hat also was für sich , wenn nicht jeder Depp einfach eine Waffe kaufen kann, und damit in der Gegend rumballern und andere Menschen gefährdet.
  12. Der Fall mit dem Überfall ist für mich nicht so stimmig . Böse Buben sind an Waffen interessiert, die Jäger nicht führt. Die wollen eher eine AK als einen Suhler Drilling. Auch eher eine KW , als eine LW . Der Drilling bringt auf dem Schwarzmarkt nicht sehr viel . Dann sollen unbewaffnete Typen einen bewaffneten Jäger überfallen . Sie könnten ja problemlos auf dem Parkplatz warten, weil der Jäger an jedem Tag , zur selben Uhrzeit dort ankam . Er bemerkt natürlich nicht, das noch andere Menschen dort sind. Ich für meinen Teil , warte erst mal ab, was die Ermittlungen ergeben . Zwischen den Zeilen gibt es für mich zu viele Ungereimtheiten .
  13. Ich Hand habe das immer unterschiedlich . Manchmal ist die KW im Rucksack, wenn ich ins Revier fahre , manchmal steckt sie im Holster. Da hat es auch noch niemand gestört , wenn ich noch an der Tanke anhalte. Magazin ist dann in der Hosentasche.
  14. Sobald ich die Tür des Autos im Jagdrevier öffne, und ich mit der Absicht zu jagen ins Revier gefahren bin, ist das befugte Jagdausübung. Genau ab diesem Zeitpunkt darf ich meine Waffen laden. Egal ob Kurz- oder Langwaffe . Im KFZ darf keine geladene Waffe geführt werden . Wobei es da auch Ausnahmen gibt. Aber im Regelfall hält sich das Wild nichtvim Auto auf, wird dort nicht bejagt . Selbstschutz im Auto wäre auch äußerst selten 😉
  15. Gerade nachgezählt.... Ich muss noch 2 Langwaffen kaufen. Habe jagdlich erst 13 Langwaffen . Wenigstens gab es bei uns die 3 KW problemlos.
  16. Auch wenn es ungerecht ist.... Jäger wird es nie so hart treffen wie Sportschützen.... Weil wesentlich mehr Politiker in Berlin einen Jagdschein besitzen , als das sie Sportschützen sind.
  17. Du hast noch einen Repetierer in 22lr vergessen . Zusätzlich noch eine 22 Hornet für den Stand . Dann darfst du auch nicht vergessen , das du zu jede der aufgezählten Langwaffen noch eine Reservewaffe brauchst, wenn die Waffe beim Büchsenmacher ist. 😉
  18. Na, damit er wenigstens einigermaßen seine Grundausstattung an Waffen hat.
  19. In Sibirien soll es noch so unberührte Waldgrundstücke geben. Dort macht auch das Bauamt keine Probleme wenn eine Hütte in den Wald gebaut wird. Gut, der Briefträger kommt nicht vorbei 😆
  20. Ich bin froh, das in Deutschland nicjt jeder wann und wie er will eine Hütte in die Botanik stellen darf. Dann Kommt als nächstes der Zaun dazu. Tut unserer Natur und den Wildtieren nicht gut.
  21. In Ruhe und Frieden leben will wohl jeder hier. Aber Aussagen , das "zufällig" mit der Luftdruckwaffe auf einen Menschen der unerlaubt das Privatgrundstück betreten hat geschossen wird. Das hat weder mit Jagd noch mit Sportschiessen zu tun. Da sollte die Behörde eher überdenken ob so ein Zeitgenosse wirklich Schusswaffen besitzen darf. Zum Glück wurde besagter Beitrag vom Admin gelöscht.
  22. Ich hätte meinem Beitrag ein Smiley beifügen sollen. Dann hätte es auch manche verstanden . Aber wer meint das er auf jemanden schiessen darf, der ungefragt sein Grundstück betritt , der hat nichts verstanden. Zu der Verhandlung mit eigener Verteidigung vor Gericht mache ich auch Urlaub und komme vorbei .
  23. Muss ich aber nicht. Ist bei mir fest neben der Haustür eingebaut.
  24. Um sich eine objektive Meinung zu bilden , muss man immer beide Seiten hören . Wer sich da aber nur auf ein " Stammtischinternetvideo" verlässt , der ist oft ganz weit weg von der Wahrheit. 😉
  25. Bei uns wird täglich unbefugt meine Gelände betreten . Da kommt jeden Tag so ein Typ von der Post . Der bringt Briefe , und da auch immer diese unverschämten Rechnungen die dabei sind , da habe ich ihm verboten mein Grundstück zu betreten . Aber der Typ hält sich nicht daran . Darf ich den jetzt im Zuge der Notwehr erschiessen ?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.