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raze4711

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  1. Vorsicht vor solchen Empfehlungen . Dann kipp mal Frittenöl in eine 20 Jahre alten Common Rail .
  2. Ich arbeite mitlerweile in der Branche Notstromaggregate. Von uns wird der Kunde gleich darauf hingewiesen die Anlagen (ortsfest) nur mit Heizöl (schwefelarm) zu betreiben. Auch länger gelagertes Heizöl macht keine Probleme. Bei Diesem habe ich schon öfters die Probleme der Mikrobaktdrien ( Dieselpest) vor Ort miterlebt. Wird oft sehr teuer , bis da wieder alles läuft. Aber wie gesagt. Ortsfest. Nix auf Anhänger, nix mit Rädern, nix mit Transportgriffen. Da ist nur Dieselkraftstoff legal .
  3. Gott bin ich froh das ich in Deutschland lebe, und als Zivilist weder ein gepanzertes Fahrzeug , Schuss- und Stichfeste Weste, noch sonst eine Spezialausbildung im Zivilleben brauche 😄
  4. Na, dann drücke ich dir mal die Daumen das dein neues Gewerbe erfolgreicher als die beiden anderen Selbständigkeiten ist, und das du immer schön durch das Suchraster bei deinem Finanzamt rutscht . 😄
  5. Warum betreibst du dann deinen Blumenhandel nicjt mehr ? Sei mir nicht böse, aber das hört sich für mich dann nach ..... Ich habe einen Waffenhandel . Will keine Gewinne erzielen, aber immer super geile Knarren zum Testen 😋 Ich war 26 Jahre Selbständig im Handwerk . Wenn du ein Gewerbe ohne Gewinnabsicht betreiben willst, dann wird dir das Finanzamt seine Meinung dazu sagen. Die finden das aber nicht " Nice to have "
  6. Und warum würde diese Gesetzändrung geschaffen ? Weil manche Sportschützen die gelbe, mit der roten WBK verwechselt haben . Ist zwar okay , das die 20. Ordonanzwaffe für die gleiche Disziplin erworben wurde . Aber da ist die Grenze zur Sammlung nicht weit . Auch in Zukunft wird der Schütze der ein Bedürfnis vorlegen kann, auch einen Eintrag dazu erhalten. Als ich mit Schiessen angefangen habe , war der DSB das Maß der Dinge. Dritter Eintrag auf die Grüne waren fast wie 5 Richtige im Lotto. Repetierer und Halbautomaten könntest du vergessen. Dann sind die Verhältnisse nach dem 01.09 ja immer noch traumhaft.
  7. Habe ich auch nie in Frage gestellt. Wobei die Einhaltung der EMV Richtlinien auch für den Privatier gelten.
  8. Meine ist auch nicht aus der ersten Serie. Aber jagdliche Halbautomaten ,die sicher funktionieren waren zu der Zeit nicht viele auf dem Markt. Dazu war sie noch recht günstig. Gut, beim Durchladen ist im größeren Umkreis alles wach . Aber eine Tod musste ich ja sterben 😙
  9. Jetzt mal nicht so negativ jammern. 1987 habe ich meine erste EWB Waffe gekauft. Einen Revoler in 357mag . Dann eine Spool in 22 lfB. Eine dritte Kurzwaffe konnte ich lange vergessen . Repetierbüchsen erwerben schwer. Halbautomaten als Sportschützen fast unmöglich. Und wie einfach geht das heute im Vergleich ? 😉
  10. Ich mag mich täuschen. Aber ich meine gelesen zu haben , das auch die HK SLB2000 bei Haenel gefertigt wurden . Oder bin ich da auf dem Holzweg ? Ich habe eine SLB 2000 mit HK Logo in 30-06. Hübsch ist zwar anders , aber die Sicherung ist noch gut zu bedienen ( Kolbenhals . Geht mit dem Daumen problemlos ) , schiesst gut und wenig Munitionsempfindlich . Technische Probleme habe ich nie gehabt .
  11. Auch Bastelwerk muss bei gewerblicher Nutzung bescheinigen. Selbst wenn der Büchsenmacher sich einen Laser für seinen Laden baut um Magazine zu beschriften .
  12. Und dann musst du dieses Ding einer CE Prüfung unterziehen , und es bescheinigen. Du bist dann Hersteller. Auch wenn es nur ein Bastelwerk ist . Klar . Macht keiner. Kommt es aber zu Personenschäden , oder die Jungs der der Bundesnetzagentur rücken mit dem Messwagen an, weil in der Nachbarschaft das Babyfon verrückt spielt, wird es teuer. Ich will niemandem seinen Spass verderben . Aber viel zu viel ist mit Elektronikschrott aus China schon passiert.
  13. Das Ding hat keine CE . Somit nix Betreiben in der EU . Passiert was damit hast du den richtig schwarzen Peter in der Tasche . Und da hilft es auch nicht nur einen Aufkleber auf das Gehäuse zu kleben.
  14. Super deutsche Beschreibung bei dem eBay Produkt. Sehr vertrauenerweckend. Wenn das Gerät so präzise arbeitet, wie die eingebaute USB Büchse auf den Bildern , dann würde ich auf den Rest der Verarbeitung nicht so viel geben. Übrigens. Wenn die Bilder dem Originalgerät entsprechen, darf es in der EU nicht betrieben werden
  15. Und wie machen ich es auf so einem Stand. In dem Gesetzestext sind nur Sportschützen und Jäger in der Ausbildung benannt. Dann darf ich dort ja überhaupt nicht schiessen
  16. In dem Gesetzestext steht auch das kein Schiessen auf bewegliche Ziele erlaubt ist. Nur auf Wurfscheiben und bewegte Zielscheiben ( Laufender Keiler ) Alles andere ist verboten. Wie ist das jetzt mit Schiesskino ?
  17. Also darf jeder nicht Sportschütze auf einem Schiessstand nur mit Waffen schiessen, die der Sportordnung entsprechen?
  18. Mindestenergie nur für Schalenwild . Für alles andere Wild das laut Jagdgesetz bejagt werden darf nicht . Für Fangschuss reicht die Energie der 9x19 aus.
  19. Du hast Unrecht. Das ist eine Langwaffe . Mit Feststellungsbescheid dazu. Darf ich als Jäger kaufen. Bin nicht an irgendwelche Munition gebunden. Darf sie sogar mit Schalldämpfer schiessen. Ein Sportschütze darf das nicht
  20. Wo steht genau das er nicht schiessen darf wenn er nicht in jagdliche Ausbildung ist . Bitte den genauen Gesetztestext mit Quellenangabe
  21. MKE 94 darf ich auf Jagdschein kaufen . Darf ich zum jagdlichen Übungsschiessen und Jagdausübung verwenden . Darf also mein Gast ( wenn er nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist )auch damit schiessen .
  22. Muss kein laufender Keiler sein. Darf auch eine Ringscheibe sein .
  23. Musst du mir bitte näher erklären wie du das verstehst
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