raze4711
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Ich Hand habe das immer unterschiedlich . Manchmal ist die KW im Rucksack, wenn ich ins Revier fahre , manchmal steckt sie im Holster. Da hat es auch noch niemand gestört , wenn ich noch an der Tanke anhalte. Magazin ist dann in der Hosentasche.
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Sobald ich die Tür des Autos im Jagdrevier öffne, und ich mit der Absicht zu jagen ins Revier gefahren bin, ist das befugte Jagdausübung. Genau ab diesem Zeitpunkt darf ich meine Waffen laden. Egal ob Kurz- oder Langwaffe . Im KFZ darf keine geladene Waffe geführt werden . Wobei es da auch Ausnahmen gibt. Aber im Regelfall hält sich das Wild nichtvim Auto auf, wird dort nicht bejagt . Selbstschutz im Auto wäre auch äußerst selten 😉
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Gerade nachgezählt.... Ich muss noch 2 Langwaffen kaufen. Habe jagdlich erst 13 Langwaffen . Wenigstens gab es bei uns die 3 KW problemlos.
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Auch wenn es ungerecht ist.... Jäger wird es nie so hart treffen wie Sportschützen.... Weil wesentlich mehr Politiker in Berlin einen Jagdschein besitzen , als das sie Sportschützen sind.
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Du hast noch einen Repetierer in 22lr vergessen . Zusätzlich noch eine 22 Hornet für den Stand . Dann darfst du auch nicht vergessen , das du zu jede der aufgezählten Langwaffen noch eine Reservewaffe brauchst, wenn die Waffe beim Büchsenmacher ist. 😉
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Na, damit er wenigstens einigermaßen seine Grundausstattung an Waffen hat.
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In Sibirien soll es noch so unberührte Waldgrundstücke geben. Dort macht auch das Bauamt keine Probleme wenn eine Hütte in den Wald gebaut wird. Gut, der Briefträger kommt nicht vorbei 😆
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Ich bin froh, das in Deutschland nicjt jeder wann und wie er will eine Hütte in die Botanik stellen darf. Dann Kommt als nächstes der Zaun dazu. Tut unserer Natur und den Wildtieren nicht gut.
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In Ruhe und Frieden leben will wohl jeder hier. Aber Aussagen , das "zufällig" mit der Luftdruckwaffe auf einen Menschen der unerlaubt das Privatgrundstück betreten hat geschossen wird. Das hat weder mit Jagd noch mit Sportschiessen zu tun. Da sollte die Behörde eher überdenken ob so ein Zeitgenosse wirklich Schusswaffen besitzen darf. Zum Glück wurde besagter Beitrag vom Admin gelöscht.
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Ich hätte meinem Beitrag ein Smiley beifügen sollen. Dann hätte es auch manche verstanden . Aber wer meint das er auf jemanden schiessen darf, der ungefragt sein Grundstück betritt , der hat nichts verstanden. Zu der Verhandlung mit eigener Verteidigung vor Gericht mache ich auch Urlaub und komme vorbei .
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Muss ich aber nicht. Ist bei mir fest neben der Haustür eingebaut.
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Um sich eine objektive Meinung zu bilden , muss man immer beide Seiten hören . Wer sich da aber nur auf ein " Stammtischinternetvideo" verlässt , der ist oft ganz weit weg von der Wahrheit. 😉
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Bei uns wird täglich unbefugt meine Gelände betreten . Da kommt jeden Tag so ein Typ von der Post . Der bringt Briefe , und da auch immer diese unverschämten Rechnungen die dabei sind , da habe ich ihm verboten mein Grundstück zu betreten . Aber der Typ hält sich nicht daran . Darf ich den jetzt im Zuge der Notwehr erschiessen ?
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Auf dem Schießstand, KW nach oben oder unten
raze4711 antwortete auf JägermitHut's Thema in Allgemein
Stimmt. Die hatte ich überhaupt nicht auf dem Schirm . Ich dachte an klassische Gürtelholster. -
Auf dem Schießstand, KW nach oben oder unten
raze4711 antwortete auf JägermitHut's Thema in Allgemein
Holster mit Lauf nach oben ? Welche sind das ? -
Auf dem Schießstand, KW nach oben oder unten
raze4711 antwortete auf JägermitHut's Thema in Allgemein
Na, das Waffen in Holstern nach unten zeigen hat sehr viel mit Sicherheit zu tun. Würde sie mit dem Lauf nach oben im Holster stecken , du ziehen sie und schiesst ..... . Wäre vermutlich dein Leben vorbei 😂 -
Es ging darum das hier mal wieder viel behauptet wurde wie du die Waffen eingetragen bekommst , frei nach dem Motto " So muss der Sachbearbeiter das machen und akzeptieren " Das überhaupt nichts mit dir zu tun . Das Forum von heute, ist der Stammtisch von gestern. Viele Meinungen, aber wenige richtige dabei . Die ersten sinnvolle Antwort hier kam doch vom Jäger mit Hut . Hier wurde sogar der Ratschlag gegeben eine Urkundenfälschung zu begehen . " Da lag doch sicher ein Testamant in der Schublade. Schau noch mal nach " Der Glaube hier fundierte rechtliche Antwort zu erhalten ist sehr leichtgläubig. Dazu gibt es zu wenige Volljuristen hier. Die einfachste und sicherste Möglichkeit auf die richtigen Informationen wäre Rat von einem Fachanwalt gewesen . Der kostet Geld was du dafür nicht ausgeben wolltest. Jetzt kennt dein Sachbearbeiter die Geschichte. Mit nachträglichem Testament oder Teilerbschein brauchst du ihm wohl nichtvmehr zu kommen. Da hätte der Fachanwalt vielleicht die richtigen Informationen dazu geben können. Jammern hilftvjetzt nichts mehr .
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Dann hat aber der Sachbearbeiter doch gar keine Ahnung. Du hast du hier mehrere Versionen gelesen wie das geht, und an diese Forumsversionen muss sich doch ein Sachbearbeiter halten 😉
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Wäre doch auch zu schön. Dann würde nämlich mancher Tresorinhalt vergoldet werden . Wer das meiste zählt , dem hat der Vater versprochen das er die Waffen erbt . Das beschwören die direkten Erben natürlich 😆
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Und genau das passt aber nicht zum deutschen Waffenrecht. Passt nicht zu einer als Sportgerät genehmigten Waffe. Passt nicht zu einer Jagdwaffe. Passt nicht zu bedürfnisumfassend .
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Habe ich gelesen.
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Sich gegenüber einer Sau mit einer Kurzwaffe zu verteidigen , die im Holster geführt wird , ist mehr als suboptimal , und sollte vermieden werden . Eine Langwaffe ist da das richtige Mittel Da ist die Chance mit dem Auto auf dem Weg ins Revier einen schweren oder tötlichen Unfall zu haben erheblich größer. Bei der Bundeswehr oder Polizei verschwinden wesentlich mehr Waffen als sie einem Jäger geraubt werden
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Ja , ist eine Jagdwaffe. Deswegen habe ich ja geschrieben das ich nicht sicher bin wie das heute ist.
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Kontrollschüsse mit der Kurzwaffe im Revier ?
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Wann und wie oft wurden einem Jäger die Waffe geraubt ? Beispiele bitte ! Übrigens ,vor nicht all zu langer Zeit wurden 4 Profis im Verteidigungsschiessen von einem Mann entwaffnet. Und die haben sicher mehr als einen Kurs besucht. Von mir aus kann jeder so viel Verteidigungsschiessen üben wir er mag. Ich habe nur gesagt das ich es nicht brauche. Ansonsten würde ich das Revier wechseln , weil ich mich dann nicht mehr wohl fühlen würde. Es sieht aber klasse aus, wenn ein deutscher Jaäger oder deutscher Sportschütze nach einem Lehrgang für Verteidigungsschiessen im Ausland fragt , weil es in Deutschland für diesen Gruppe nicht erlaubt ist. Die Angabe der Gründe für diesen Kurs tun ein weiteres dazu. Aber jeder schadet sich selbst so gut er kann. Ob Jäger oder Sportschütze.