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Was willst du denn ? Einen Schiessbetrieb wie er früher war werden wir wohl dieses Jahr nicht mehr erleben. Aber es muss doch mal angefangen werden. Sollen die Vereine ohne Stand anfangen ? Wir haben auch einen Verein eingemietet. Wenn das bei uns klappt wird der das dann auch dürfen. Aber immer mal eins nach dem anderen . Komm mir also nicht mit " vorbei mit der Solidarität ", sondern mach bessere Vorschläge.......
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Hallo ???? da brauch man kein " Personal einstellen " , das kann man so regeln. Gewerbliche Stände unterliegen ganz anderen Vorgaben, da ist die BG mit im Boot. Wenn du bedenken hast auf einen so geöffneten Stand zu gehen, sorry, dann bleib zu hause. Und Vereine ohne Stand, die müssen dann zur Not etwas länger warten. Einen tot muss man sterben. Aber langsam mal wieder Anfangen finde ich schon wichtig.Von 0 wieder aus dem Stand zurück auf 100% wird es eh nicht geben
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Ich werde meinem Präsi morgen mal ein Konzept vorschlagen, mit dem er dann mal Nachfragen kann wegen Öffnung des Standes Wir haben 5 Bahnen, die entweder für KW oder LW genutzt werden können. Wir haben einen Indoorstand, Zugang bzw Schlüssel hat nur der Vorstand, Zugang zum Gastwirtschaftsteil ist extra. Normal haben wir zb Mittwochs von 20 bis 22 Uhr offenes KW Training. Kneipe ist dann auf und Zugang durch die Kneipe. Schiessen nur mit Aufsicht, wie das Gesetz es vorsieht. Nun könnte man so verfahren: -Aufsicht holt Schlüssel beim Vorstand -Aufsicht baut auf -Aufsicht lässt die ersten Schützen herein ( max 2 bis 3 Schützen ) - Schützen haben 30 Minuten Zeit zu schiessen -Aufsicht lässt die 1.Gruppe raus und holt die 2. rein -usw, usw..... - Alle tragen Masken, ab Montag ist eh Maskenpflicht Anmeldung im Vorfeld , keine Warterei im Stand , was die Kollegen draussen machen ist deren Sache. Aber ich war die Woche auch beim Tierarzt, da warten auch alle vor der Tür mit Maske und Abstand, dann sollten wir das auch hin bekommen. Das 30 Minuten nicht viel sind wissen wir alle, aber bei 2 bis 3 Stunden Schiesszeit hat man da wenigstens mal einige Leute durch. Anmeldung und Einteilung jeweils durch die Aufsicht des Tages, einfacher weise per Whatsapp. Oder man macht sich den Stress jetzt nicht und wartet ab was kommt........
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In seinem Fall wohl doch, nämlich das die Behörde das einträgt und ihm mit der Post wieder zurück schickt Edit: Zeitgleiche Antwort
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@Sebastians Aus meinem Bundesland, also Saarland
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Mir ist zumindest ein Stand bekannt der diese Woche, unter Auflagen , wieder gebucht werden kann. Max 2 Schützen auf dem KW Stand, max 1 auf dem Büchsenstand .Ist ein " gewerblicher Stand ", der von einem Büxenmacher betrieben wird. Wenn das wieder geht sollten auch die Vereine demnächst wieder an den Start und auf den Stand können. Und nein, ich nenne den Stand nicht. Er hat zwar eine Genehmigung dafür , aber ich will keinen Ärger herauf beschwören. Wollte nur kund tun, das sich mancherorts wieder was bewegt .
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Nur das beantragen und erwerben 2 Paar schuh sind, also Quatsch
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Ok, dann müssten die mir erklären wo der Unterschied ist . Und das schriftlich mit Rechtsgrundlage. Hab ich mehrfach praktiziert bei meiner Behörde. Und Plötzlich gings dann doch.....
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Der Witz dabei ist ja, wenn sie noch keine Gelbe ausstellen weil 2 Einträge auf der grünen noch keine 6 Monate alt sind........wie ist es den dann wenn man irgendwann die gelbe bekommt. Wenn ich dann 2 neue Voreinträge auf Grün hole müsste ich nach deren Logik die Gelbe abgeben bis ich wieder aus 2/6 raus bin..............die Spinnen, die Römer
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Du musst beantragen und kaufen ( erwerben ) trennen. Kaufen dürftest du zb 10 Waffen auf einmal, sie aber nicht " erwerben ". Erwerben heist im Waffenrecht die Gewalt darüber erlangen, das hat mit Kaufen nicht viel zu tun. Deine Behörde könnte dir 4 Voreinträge in eine Grüne machen, nur 2 innerhalb von 6 Monaten zu erwerben liegt dann in deiner Verantwortung. Kaufst du mehr und willst eintragen lassen wird das Amt den Verstoß bemerken und reagieren
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Das kenne ich so nicht. Hier können neue zb 2 Waffen auf grün beantragen ( Voreintrag ) UND gleichzeitig die gelbe beantragen. Alles andere denken sich die Behörden aus.........Das man nur 2 Waffen innerhalb 6 Monaten erwerben darf , da muss man selber drauf achten. Wenn ich die 2/6er Regel über die grüne grad voll habe und einem Händler zb nur meine Gelbe vorlege um eine Repetierlangwaffe zu kaufen bekomme ich die von dem. DER weiß ja nix davon das ich grade erst auf Grün 2 geholt habe. Die " Gefahr " mit der Gelben gegen 2/6 zu verstossen ist immer vorhanden,falls die Behörde mit dieser Gefahr begründet.
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Zu einer großen Demo Zentral irgendwo in Deutschland würden nicht genug kommen um ein Bild ab zu geben .Aber Zeitgleich in allen Bundesländern vor den Ministerien ,wenn keiner weit und lang fahren muss, da würde ich größere Chancen sehen. Und Zeitgleich in 16 Bundesländern....das sollte Aufmerksamkeit bringen. Haben die Bauern auch gemacht. Die konnten von hier aus auch nicht mit dem Trecker nach Berlin fahren, die wären Tage unterwegs gewesen. Aber in den einzelnen Ländern sorgten sie für Aufsehen....und damit auch Bundesweit.
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Das ist wie mit den Schalldämpfern mit "F" und vielen anderen Dingen: Auf die " Widmung " kommt es an . Pfefferspray das zu Abwehr von Menschen ausgewiesen wäre dürfte man nicht mit führen. Steht " Zur Tierabwehr " drauf darf man.Sagt man bei einer Kontrolle man hat es zur Abwehr von Menschen dabei bekommt man ein Problem. Benutzt man es einfach im Fall der Fälle genau dafür ist das, hoffentlich, vom Notwehrparagrafen gedeckt . Auf die Widmung kommt es an....Ein Regenschirm der zur Selbstverteidigung beworben wird kann dir in bestimmten Situationen große Probleme bereiten, ein normaler nicht. Der JPX ist keine Schusswaffe, schon laut Definition nicht. Und man verrennt sich in Ecken wo man eigentlich gar nicht hin wollte........
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Kollege hat an seiner Armbrust einen Ziellaser. War ab " Werk" dabei und ist mit einer Platte vorne seitlich angeschraubt. Solange die Aufnahme nicht an die üblichen Schnittstellen einer Schusswaffe passen scheint es da ja eine Möglichkeit zu geben. Wäre aber vorsichtig mit dem Bestellen so eines Lasers im Netz..................
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Cannabis ohne THC ist wie wenn du Gras rauchst........richtiges Gras..............Und der Kollege der sich das Urteil gefangen hat ist, wie meistens, selber schuld an dem Urteil. Er wird mindestens einer Person von seinen 5 Joints pro Tag erzählt haben, der er es besser nicht gesagt hätte. Der Arzt wird das Amt nicht Informiert haben.......................
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mit der Ansicht von @lightjear kann schnell die komplette WBK " verbraucht " sein....auf 5 bis 10 Jahre
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Wenn mich hier der "Dorfpolizist " anhält und ich dem sage, die ist von meiner Frau geliehen komme ich damit auch durch. Ganz davon ab das der mich eh nicht anhalten würde. Aber lass mal was passieren und es wird offiziel das du eine Waffe mitführst für die du keine Berechtigung nachweisen kannst. Und das meine Frau unter der gleichen Adresse lebt und ich ihre WBK dabei habe nutzt da gar nix.
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Und wo kann man diese Regelung im Gesetz lesen ? Hast du das von deinem Amt schriftlich? Das ist sehr dünnes Eis auf das du da gehst.
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Soweit ich mich entsinne ist die Geschichte mit den Lichtfängern als " optische Zielhilfe " erst ein paar Jahre alt. Sicher das du das gleiche vor 20 Jahren schon hattest?Und wenn das" einer " so verlangt ist das i.d.R. dem sein Wille, und nicht irgendwo so festgeschrieben.
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Im DSB sind Visierungen mit "Leuchtstäben " verboten. Fällt unter " optische Zielhilfen. Sind diese Lichtfänger auf der Glock montiert ist sie für DSB Disziplinen nicht mehr zugelassen. Und Kimme und Korn bei Disziplinwechsel immer zu tauschen verlangt niemand.
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Woher beziehst du dein " Wissen " . Auch und grade auf den Termin bezogen .Hast du deine Glaskugel geputzt ?
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Stimmt, das ist Glaskugel lesen.Aber ich gehe davon aus das es eine Regelung geben wird Wenn die Auszeit bis Dezember geht haben wir andere Probleme als den Waffenerwerb.
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Mein letzter Termin war am 11.03.20, seit dem 15.03. ruht bei uns der Schiessbetrieb. Und mit dem Schiessbuch beantrage ich auch neue Waffen. Hat bisher immer gereicht.....aber ja, ich sollte mehr Langwaffe schiessen...wobei einige 22er Termine auch LW sind. Sollte ich aber für die Zukunft dazu schreiben
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Mal ehrlich....wann ist es bei dir soweit das du keine 18 Termine mehr in den letzten 12 Monaten hattest? Oder keine Wettkämpfe in den letzten 12 Monaten ? Da ist ja keine Menge davon vorgeschrieben.......