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PetMan

WO Silber
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  1. Dann wäre ich für die Fundstelle im Gesetz dankbar wo geregelt ist wie oft das sein muss. Und Bescheinigen das jemand im Verein ist ist natürlich kein Problem. Und mich würde mal interessieren wenn deine Behörde eine Bescheinigung von dir als Vorsitzenden überprüfen will und sich rausstellt, der Kollege war schon 2 Jahre nicht mehr auf dem Stand. Viel Spaß dann beim streiten um deine Zuverlässigkeit............. Du willst von mir Definitionen, lieferst aber selber keine.......................
  2. ... das wenn der SB sagt : Nein! das erst mal so ist. Dann drehen sich aus meiner Erfahrung in 2 Vereinen 9 1/2 von 10 um und gehen ein Bedürfnis besorgen. Ich sehe das Problem nicht wirklich bei den SB, sondern an denen die sich alles gefallen lassen. Bekämen die mehr Gegenwind ab würden sie es sein lassen.
  3. Da lobe ich mir das saarländische Innenministerium, das, zumindest in 2012 noch , das erheben eines neuerlichen Bedürfnisses bei voller gelber WBK per Ministeriumserlas untersagt hat. Und das hab ich schriftlich.
  4. Dann schreib was du meinst, meine Glaskugel ist in der Werkstatt. Ich denke nicht das es eine festgeschriebene regel gibt weil das noch nicht Thema war von Seiten der Behörde. Aber ich denke wenn einer im letzten Jahr gar nicht geschossen hat wird er keine Bescheinigung bekommen.
  5. nun, ICH zumindest sehe das dadrin Grade die alten haben bei uns einen Ehrenplatz, sind sogar Ehrenmitglied. Und die kommen auch immer noch zum schiessen, wenn sie auch nicht mehr auf Wettkämpfe gehen. Und wir lassen auch niemanden " enteignen" , legen aber auch kein falsches Zeugnis über schiessportliche Aktivitäten ab. Hervorhebungen durch mich, dann siehst du es besser was ich meine..............
  6. ICH muss da GSD keine solchen Schreiben unterzeichnen. Bisher wurde das von unseren Ämtern auch noch nicht abgefragt. Aber der, der die Unterschrift gibt sollte sich gut anschauen ob er das behauptete auch irgendwie beweisen kann. Sonst wird es wohl seine letzte Unterschrift in Vereinsfunktion gewesen sein. Wenn die Behörde das belegt haben will.....was dann? Klagen? Viel Spaß. Und eine Wettkampfteilnahme ist doch schon mal was. Ob sie alleine ausreicht werden irgendwann Gerichte klären müssen. Ich bin gegen die Bedürfnisregelung wie wir sie zur Zeit haben, auch gegen Kontrollen wie zb durch ein Schiessbuch. Ich bin auch gegen Einbrüche, schliesse aber jeden Abend meine Tür ab. Auch nicht vorgeschrieben. Was ich damit sagen will? Auf der sicheren Seite sein ist nie verkehrt. Ob ich das Schiessbuch irgendwem vorlege ist was anderes. Aber zur Not könnte ich es. Und wenn es jemand jeden Freitag ins Schützenhaus zieht um einen zu trinken, dann kann er auch einmal im Monat eine seiner zig Waffen mitbringen und ein paar Schuss damit machen. Unser ältestes Mitglied das aktiv schiesst ist weit über 80. Der macht keine Wettkämpfe mehr und schiesst auch nur noch KK. Soll man ihm deswegen seine GK Waffen abnehmen? Denke ich nicht. Der hat 60 jahre nix damit angestellt, das wird er auch jetzt nicht tun. Aber der zeigt sich noch auf dem Stand. Du stellst unseren Verein da in ein Licht wo er nicht hingehört. Wir sind Sportlich sehr aktiv, stellen sehr viele Landes - und Deutsche Meister, auch viele im Jugendbereich. Aber etwas bescheinigen was nicht stimmt, den Schuh wird sich wohl keiner anziehen wollen, oder macht ihr das bei euch so ????
  7. Was ist an diesen " Lamellenkugelfängen" den aus zu setzen? Ich schieße seit Jahren auf Ständen mit diesen Kugelfängen, mein Hauptverein hat einen auf 50m bis 7500 Joule zugelassen. Davor hängen " Gummibahnen", sprich alte Transportbänder.Die werden regelmäßig erneuert. Aber die "Lamellen halten. Und bei uns wird viel GK LW geschossen. Reinigen , sprich leeren , lasse die sich auch super. Bin ich dankbar dafür weil ich aus dem Mix neue Geschosse gieße. Aus Sand möchte ich keine Reste raussieben müssen. Hab ich auch in einer Halle wie bei uns noch nie gesehen. LG Peter
  8. Das manche kaum noch wissen wo der Schiesstand ist war gestern Abend bei uns im Verein auch Thema. Die meinen sie müssten sich nicht mehr blicken lassen werden Augen machen, wenn sie vom Verein mal " die regelmäßige Teilnahme am Training " bescheinigt haben müssen. Macht bei uns keiner aus Gefälligkeit. Und bei uns wie auch in meinem Zweitverein liegt auf der Schiessbahn eine Schiesskladde aus. Da kann und soll sich jeder Schütze eintragen. Primär wegen der Versicherung , aber auch um zur Not nachweisen zu können wer wann da war. Stehen aber immer die gleichen Namen drin.............. Ich führe für mich selber ein privates Schiessbuch, schon seit Jahren. Tut gar nicht weh............. LG Peter
  9. Sollte in der Richtung noch jemand Probleme bekommen kann ich ihm gerne die Antwort auf meine Fachaufsichtsbeschwerde zukommen lassen. Dort wird auf die Gesetzeslage von Ministeriumsseite eingegangen und die Forderung eines erneuten Bedürfnisses negiert. Mache ich dann aber alle Namen usw unkenntlich. LG Peter
  10. Der Grund lag eher in den LEP begründet. Die 4mm waren ja trotzdem in WBK`s eingetragen, die umgebauten LEP , wenn sie den dann wirklich richtig umgebaut wurden, verschwanden aus den Waffenbüchern der Händler und waren nicht mehr nach zu verfolgen.Grade die Schlitten von 1911ern waren da mehr als Halbherzig geändert worden, Schweißpunkte teils schon im Geschäft wieder entfernt.Da reichte ein neuer Lauf um sie wieder Schussfähig zu machen und die mussten zu der Zeit als Wechselläufe ja nicht eingetragen werden. Oder die LEP Läufe wurden auch nur eingeklebt, und nicht wie verlangt erst der Originallauf ausgebohrt . Da steckte viel kriminelle Energie drin.Auch viele 9mm Glocks gingen damals diesen weg, die wurden wohl nur auf dem Papier umgebaut . Damals war ja ein Herr B. aus dem L.....wald maßgeblich dran beteilgt hier im Saarland.Die umgebauten 4mm fielen der Regelung halt mit zum Opfer.
  11. Ich habe eine auf 4mmM20 umgebaute 9mm wieder rückbauen lassen. Normale Bescheinigung vom Verband und Antrag auf dem Amt. Der Büxer hatte den eingeklebten 4mm lauf in 15 Minuten draussen und hat mir eine Bescheinigung über den Rückbau ausgestellt. Damit die 9mm Waffe dann eintragen lassen. Bei dem Eintrag der 4mm Waffe steht als " Überlassen" an drin : Siehe lfd Nr5, das ist dann der Eintrag der Waffe als 9mm. Einfach Kaliber ändern und abstempeln ging wohl nicht............
  12. WOW, da ziehe ich den Hut Ob das zur Erlangung einer WBK dann ausreicht würde mich jetzt echt interessieren. Theretisch könnte da jemand bis 18 in der Jugend schiessen und dann eine WBK zb für eine KK Waffe beantragen. Und da wird nicht zwischen <= 7,5 Joule unterschieden, also wären da auch F Waffen erlaubt. Wenn der Verband mit den Trainingseinheiten das regelmässige Schiessen bescheinigt würde es tatsächlich ausreichen damit eine WBK zu beantragen. Weist du zufällig wie die DSU das Handhabt? Bei der Gesetzesänderung 2006 hätte uns das aber auch nichts gebracht. Denke die wenigsten die solche Waffen hatten waren jugendliche. Beim DSB habe ich nur die Zimmerstutzen im Kaliber 4mmRLang gefunden, die F Waffen sind da nicht aufgeführt. Hr. Kohlheim sagte mir damals auch das der DSB solche Disziplinen nicht hätte und auch nicht mit dem Gedanken spielt welche zu machen. GSD wurde für die damaligen umgebauten 4mm Waffen dann noch Bestandsschutz gewährt. Dankende Grüße ( für die Aufklärung ) Peter
  13. Ich hab die Sportordnung der DSU durchforstet. Den Luxus einer "Suche" bot mir das PDF auf der BVA Seite nicht . Ich fand nur die Zimmerstutzen und dort steht 4mm Randzünderpatronen. Wenn du die Disziplin weißt schreib sie...............suchen lasse ich meinen Hund.................
  14. Die Zimmerstutzen in 4mmRl gibt es schon ewig. Ob damit das Schiessen mit zb 4mmM20 Waffen nach einer Sportordnung möglich ist wage ich zu bezweifeln. Auch fallen alle KW da raus weil da mit Langwaffen geschossen wird. Wäre es so einfach hätten wir damals nicht so ein Problem gehabt unsere 4mm Waffen unter zu bringen. Gab zum Glück damals bestandsschutz. Wenn mir einer eine Disziplin nennt wo man 4mmM20 F Waffen schiessen darf , dann bin ich bei euch, der Verweis auf die 4mmRLang Disziplinen ohne F zieht imho nicht. Schon mal mit solchen 4mm KW-Waffen =< 7,5 Joule auf 25m Geschossen?
  15. Wenn du mit DSB die Zimmerstutzen meinst: haben die ein F im Fünfeck???? Zumindest die, die ich bei Egun auf die schnelle gefunden haben tragen alle keins. Und die sind alle im Kaliber 4mmRlang und haben bis zu 30 Joule. Die 4mm Waffen ohne F sind nicht Bedürfnisfrei und deshalb passen die nicht in diese Diskussion. Hier geht es um Bedürfnisfreie 4 und 6 mm Waffenmit =< 7,5 Joule. Hat der DSB dafür eine Disziplin? Als das Gesetzt bezgl der 4mm Waffen geändert wurde ( 2006 glaube ich )habe ich bis zu Herrn Kohlheim telefoniert und geschrieben, zu der zeit gab es jedenfalls keine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung für die Bedürfnisfreien 4mm Waffen. Gerne lasse ich die mir aber von dir benennen.................." ignoriert man aber absichtlich " das Wort " Bedürfnisfrei " im Post von Prubi, dann hat der DSB eine Disziplin. Wenn er auch noch eine für die F Waffen hat ziehe ich vor deinem Wissen den Hut und entschuldige mich , ich bin ja nicht Lernresistent LG Peter Edit: Joule Angaben eingefügt
  16. Gibt es für die 4mm Waffen den mittlerweile eine genehmigte Sportordnung? DANN würde das reichen. Und ob zb Field Target mit nicht F Waffen ausreicht? Fragen über Fragen, dabei sollte es in fast jedem Verein möglich sein zumindest KK zu schiessen , womit diese Diskussion obsolet wird. Wenn einer im Verein mit 4mm Schiesst und der Verein damit die Trainingstermine bestätigt ist das glaube ich so ne Sache. Aber WO werden die den im Verein geschossen??? Wenn ich meine mal mitbringe und auf 25 m schiesse werde ich zunächst immer belächelt. Wenn ich die Scheiben holen gehen nicht mehr Damit das Schwarze der DSB Scheibe zu halten ist absolut möglich.
  17. Mit Erlaubnispflichtig und KK meinte ich schon 22lfb. Weil es um Trainingstermine geht und Training meint hier das Schiessen einer sportlichen Disziplin.Jetzt kann wieder einer kommen und sagen, der BDS hat damals als es zu den Problemen mit dem "F " Waffen kam ja Disziplinen für diese Waffen gebracht. Aber ich denke das " F " wird die Anerkennung als erlaubnispflichtige Waffe verhindern. Darauf zielte der Gesetzgeber imho nicht ab. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Und ob ein Verband dir die Erstwaffe nach 18 Terminen mit "F" Waffen genehmigt wage ich auch zu bezweifeln.................. LG Peter
  18. Ein Juwelier wird in seinem Geschäft zwangsläufig auch Tresore haben, vielleicht lagert er seine Waffen da ja. Aber keine Sorge, irgendwer wird das noch herausfinden, vielleicht teilt man es uns ja mit...............Einziger belegbarer Fakt bisher ist : 2 haben ihn überfallen, einer konnte flüchten. Und die Waffe war eine legale.....mehr weiß man einfach noch nicht
  19. Was eine Metapher ist weißt du aber schon ? Und diesen Fall jetzt mit dem" Garagenschützen " in den USA zu vergleichen passt ja so gar nicht.........................
  20. Egal was dabei rauskommt: Lieber von 12 Geschworenen verurteilt als von 6 Sargträgern getragen..................... Gibt zwar bei uns keine Geschworenen aber vom Prinzip her passt es. Recht muss unrecht nicht weichen, irgendwann sollte sich das vor Gericht mal durchsetzen, sonst werden es die Menschen durchsetzen................und davor graut mir............
  21. " Juweliergeschäft" ???Werden da Juweliere verkauft??? " Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um", würde sagen Berufsrisiko. Dem Juwelier wünsche ich jedenfalls starke Nerven, und was viel wichtiger ist, einen guten Anwalt.........
  22. SLS hat vor 2011 auch ein Bedürfnis verlangt, erst seit ich mich wehrte nicht mehr. Die Anweisung dazu kam aus dem Innenministerium von der Fachaufsichtsbehörde und erging meines Wissens an ALLE Sb im Saarland, also auch MZG Und bei der SpoPi ist das was anderes, wir reden hier von gelben, nicht grünen...............
  23. Das Saarland arbeitet noch nach der alten Kostenverordnung, noch in DM. Da kommen so lustige Gebühren wie 12,78 Euro für einen Eintrag noch her. Diese Verordnung hat keinen Punkt " Folge WBK", sondern nur den Punkt : Ausstellung einer Sportschützen WBK....also gehen einige Ämter, meins in SLS zb ,hin und rufen den Preis für eine neue WBK auf , wenn die alte nur " voll " ist. Weil sie ja eine " Ausstellen ". Dies war ein Punkt meiner 2011 gestellten Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde. Bezgl des geforderten Bedürnisses bekam ich von Herrn Bouillon recht, an den Gebühren dafür konnte er aber nichts machen, da dies laut der alten Verordnung so vorgesehen war. Er gab mir zwar dahingehend recht das dies für den Verwaltungsakt des einfachen ausfüllens einer neuen WBK zu viel ist und versprach dies per Erlass im Saarland zu ändern......das ist aber anscheinend nicht passiert. Da ich nicht lange nach der Entscheidung meiner Beschwerden einen Herzinfarkt hatte ( nein, nicht weil mich mein SB so aufregte) habe ich das aber nicht weiter verfolgt. Das mach ich dann wenn die nächste gelbe voll ist....................... Genau das war meine Argumentation, unterlegt mit einigen Entscheidungen in dieser Richtung. Wie sich Gebühren zusammensetzen sollen ( müssen?). Ich hätte dagegen klagen können, ja. Ausgang Ungewiss...........aber der Infarkt hat mich dann doch etwas kürzer treten lassen. Sollen sich andere auch mal wehren.....aber nein, die bringen heute noch Bedürnisnachweise zu ihren SB`s....ich dachte mein Vorgehen hätte sich im kleinen Saarland herumgesprochen, zumal es damals hier auch breitgetreten wurde.
  24. Aber vorher Fragen was die WBK dann jedesmal kostet, weil bei uns wird jede neue VOLL berechnet, also knapp 60 euro.................
  25. Jepp, genau so hab ich es gemacht. Und bekam eine WBK mit der Auflage, die laut §14 Abs4 geforderte Bedürfnisbescheinigung bis zum xx.xx.2011 zu erbringen. Dauerte Monate bis ich ich über die Instrumente Dienst - und Fachaufsichtsbehörde recht bekommen habe was das Bedürfnis angeht.Wie viel das im kleinen Saarland Wert ist zeigt Shootys Aussage, das es in seinem Kreis immer noch so gehandhabt wird, obwohl ich sicher weiß das es eine Anweisung an ALLE SB im Saarland gibt dies nicht zu tun. Sich zu wehren lohnt sich, mache ich schon mein ganzes Leben lang. Und habs seit der Zeit auf meinem Amt leichter................komischerweise. Aber etwas wo ich auf den Goodwill des SB angewiesen bin werde ich da nie mehr bekommen. Aber das was mir zusteht schon, dafür werde ich Sorge tragen !
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