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Bei uns werden schon lange keine Aufsichten mehr OHNE diesen speziellen "Zettel " bestellt.Als das Thema hochkam, glaub 2015 , haben wir einen BDS Lehrgangsleiter in den Verein bestellt und ihm den Saal gefüllt. Seit dem wurde immer ein solches Schulungszeugnis verlangt um noch jemanden zur Aufsicht zu bestellen. Die Bestellung durch den Verein ist immer als Aufsicht mitzuführen. Aber WO dieser " Zettel " gemacht wurde ist uns eigentlich völlig egal. Ob DSU, BDS , extern oder woher, wir erkennen das an. Wie sollen WIR als Verein da auch die Lerninhalte überprüfen können. Desweiteren haben wir nie aufgehört die Aufsichten an die Waffenbehörde zu melden, passiert heute noch. Aber so wirklich richtig klar an einer stelle, am besten im Gesetz, ist das nicht beschrieben. Selbst die AWaffV alleine dazu reicht nicht , wie ich in einem anderen Thread gelernt habe. Selbst die Begründung dazu muss mit herangezogen werden. Also um ein Gesetz auch nur halbwegs zu verstehen bedarf es nicht nur des Gesetzestextes , da müssen noch 2, 3 oder 4 andere " machwerke " dazu genommen werden. Und wenn was passiert ist man am ende dann doch der dumme, weil ein Richter es nochmal anders sieht. Wir stehen als legale Waffenbesitzer quasi immer " mit einem Bein im Gefängnis "......................
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Zu diesem Thema der " Anerkennung " gab es vor kurzem im Saarland einige "Aufregung " . Der SVS gab wohl bekannt das ER nur noch Aufsichten nach § 10AWaffV ,Abs. 3 akzeptiert die genau diese verantwortliche Standaufsicht in einer seiner Schulungen absolviert hat. Ging soweit das der eine oder andere Verein die Pforten geschlossen hat und über hundert Standaufsichten neu Schulen lies. Alle anderen "Zettel ", egal ob vom BDS,DSU oder externen usw wurden defakto als für sie nicht bindent erklärt und die Vorsitzenden der Vereine auf ein "Haftungsrisiko " hingewiesen ................ Ende der Geschichte...............der SVS lenkte ein und erkennt jetzt auch die anderen Aufsichten an. Früher wurden alle Aufsichten an die Waffenebhörde gemeldet. Das muss man heute nicht mehr, laut § 10AWaffV Abs 3 Die möglichkeit nach Abs.2 besteht aber immer noch. Meldung an die Waffenbehörde und Nachweis der Qualifikation 14 Tage vor Antritt der Aufsichtstätigkeit. Hier im Saarland wurde das also, am ende, " einvernehmlich " geregelt. Nachdem sehr viele Vereine auf die Barikaden gingen............... Der Gesetzgeber hat hier wieder was geschaffen was absolut schwammig ist. Es gibt einfach keine " normierte " Standaufsichtenschulung. Im Gesetz selber steht auch nur " muss Sachkundig sein " , eine nähere definition fehlt. " Früher " war man "Sachkundig " wenn man die Waffensachkunde hatte . Eine wirkliche "Gesetzesänderung" dazu habe ich nicht gefunden. Auch der benannte §10 zeigt da eigentlich nicht auf WIE die Qualifizierung erworben werden muss/soll. Er schreibt nur von einer Vereinfachung wenn der Verein in einem anerkannten Verband Mitglied ist. Das der " Zettel " auch in diesem Verband erlangt werden muss steht da nirgends. Das ganze Thema ist wieder typisch deutsches Waffengesetz. Alles sehr schwammig Formuliert aber wenn was passiert ist man der dumme..........................................
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ist halt alles geregelt in Deutschland.....nur bei jeder Behörde anders.............................
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Wenn er ihn bezahlt kann er gerne stempeln. Ich habe 7 KK Waffen. Davon 4 auf der gelben. Warum soll ich 75 Euro für Stempel in der Grünen bezahlen, die ich nicht brauche? Warum für ein 9mm WS einen Stempel bezahlen, wenn ich bei der originären 9mm Pistole einen habe? Mal ganz davon ab das ich meine Munition selber mache. natürlich keine KK. Aber da hab ich genug auf der gelben.
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Dann müsste ich schon oft Probleme gehabt haben. Meine Eintragungen im Schiessbuch unterschreibt nie jemand. Da kommt meist nur der Vereinsstempel rein und gut. bei Wettkämpfen Stempel vom Ausrichter, ab und an auch eine Unterschrift . ich hab damit bisher 7 KW bekommen. Ohne je eine nachfrage bekommen zu haben. Dagegen steht meine Unterschrift bestimmt auf 60 bis 70 % der Termine unserer KW Schützen . Weil ich im KW Bereich sehr oft Aufsicht mache. Das es die nicht zwingend brauch sage ich immer dazu. Aber ich geb gerne Autogramme................... Und wen jemand mein Schiessbuch von der Form her anzweifelt soll er mir zeigen wo das persönliche Schiessbuch für Schützen geregelt/normiert ist. Wird, wie wir alle Wissen, nicht möglich sein. Wobei ich jedes Jahr RK GK KW , KM, LM und ab und zu auch mal DM schiesse und alleine mit Wettkämpfen jedes Jahr meine Pflichttermine schiesse. Hat selbst wärend Corona gereicht eine weiter ÜK KW genehmigt zu bekommen. Geht also einfach oder woanders halt eben nicht. Bei mir in meinem Umfeld klappt das, auch mit dem Mann vom Verband der meine Bedürfnisse ausstellt. Die Anträge immer ordentlich ausgefüllt. Meine Wettkampfnachweise der letzten jahre sind aus meinem Schiessbuch kopiert, genau wie meine 12 Termine. Das wurde noch nie hinterfragt. Stimmt aber auch alles.
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Dürfte zb im BDS kein Problem sein.
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Am besten hat man beides. Ich einen S&W 617 und ein Wechselsystem für meine 1911er in 22 hab ich auch. Der Revolver macht MIR irgendwie mehr spaß und ist präziser.
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jepp......DSB Ableger.............das halbe Jahr das ich nciht gemeldet wurde musste der Verein auch keine Abgabe an den Verband zahlen. War da irgendwie "Programm" in dem Verein. War aber das einzige negative da für lange Zeit. Beim nächsten " Vorfall" bin ich gewechselt, aber das war erst 6 Jahre später. Da wollte ich in die BDS Gruppe des Vereins und der Vorsitzenden von der sagte mir, ich müsse wieder 12 Monate warten bis er einen Antrag an den BDS unterschreibt. Da ich ja noch keine HA LW geschossen hatte. Nur war ich da schon etwas schlauer als 6 Jahre davor und sagte dem Verein dann Tschüß. Wechselte in meinen jetzigen Verein wo ich genau 4 Monate nach BDS Eintritt meine HA LW bekam. Und in dem Verein fühle ich mich jetzt seit 13 jahren sehr gut Aufgehoben. Da geht alles regulär über die Bühne und die Möglichkeiten sind ganz andere.
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Wenn das so irgendwo im Gesetz steht dann passt das ja. Aber insgesamt müssen es immer 12 Monate sein. Bei uns zumindest werden Neumitglieder sofort an den Verband gemeldet. Bei meinem Einstieg vor vielen Jahren in einem anderen verein wurde ich fast 6 Monate nicht an den Verband gemeldet. Erst zum Jahreswechsel. Was mir damals aber in Unkenntnis nicht aufgefallen ist. Musste dann aber 12 Monate ab Verbandseintritt warten.
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Wenn der LV 8 das so macht, was ich nicht glaube, dann würde er etwas anderes machen als der Gesetzgeber entschieden hat. Von 0 auf WBK in 9 Monaten geht nicht. Egal welcher Verband/LV . Oder die haben eine Gesetzeslücke gefunden, die sonst noch keiner gefunden hat. Irgendwas muss vor den 9 Monaten noch sein, mindestens für 3 Monate.
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Nach 9 Monaten zur WBK geht nicht. Wenn er vorher 3 Monate in einem Verein war mag das machbar sein. Aber von 0 auf WBK in 9 Monaten sieht das Gesetz für Sortschützen nicht vor. Das mit den 4 Monaten, wenn die 12 Monate anderweitig erfüllt sind , ja. So bin ich an meine erste Waffe über den BDS gekommen. Wobei mir da auch andere Vorgaben gemacht werden wollten. Von wegen 12 Monate BDS, weil ich ja vorher keine HA LW geschossen habe............Gut das ich da vor eintritt in den BDS Verein nachgefragt habe, dann konnte ich noch zu einem " normalen "BDS Verein gehen, wo ich jetzt schon 13 Jahre zufriedenes Mitglied bin. Und nach 4 Monaten meinen HA bekam......
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Bedürfnis 357 Magnum obwohl vorher hauptsächlich 9mm Kal 22
PetMan antwortete auf domijan1992's Thema in Waffenrecht
Die Lust haben bei uns noch viele, gern auch mal 10mm Auto. Allerdings sind da sehr viele Wiederlader bei. Da ich meine Geschosse auch selber Gieße ist es mir fast egal welches Kalibe rich für die KW laden. Die kosten daudurch fast alle das gleiche. Einzig die Pulvermenge und die Art des Zünders ( LP oder SP ) machen den Preisunterschied für mich aus.- 19 Antworten
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- bedürfnis
- kaliber 22
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wie geschrieben, erst gestern ein Gespärch mit einem Polizisten deswegen. Die bekommen Schiesstermine rein. Da muss man schnell sein einen zu buchen. Dann darf an dem tag nix passieren und keiner Krank werden, das man den dann auch Wahrnehmen kann. Hier im Saarland gibt es eigentlich imho 3 Polizeischießstände. 2 sind schon länger dicht wegen unzulänglichkeiten technischer Art. Der 3. z.Z. glaube auch im Umbau....................WENN die schiessen gehen können, dann zu Frankonia in Bexbach. Also muss ein Termin da sein, man muss den auch ab bekommen, dann darf kein Einsatz oder Krankheit dazwischen und kommen und so kommt man auf 18 Monate Schiesspause. Die Polizei im Saarland bekommt jetzt neue Dienstwaffen. Im Zuge des Wechsels wird mit der neuen Waffe geschossen. Die Frage ist dann wieviele Schuss, was wird geschossen und dann..............wie lange dauert es bis wieder alles passt um schiessen zu können. Mag in anderen Bundesländern anders sein, aber hier bekommt nicht mal das SEK genug Trainingszeit................. weiß ich weil einer bei mir im Verein ist und regelmässig privat zum Schiessen kommt .
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Die setzen also für den Besitz höhere Maßstäbe an als für den Erwerb? Müsstest du eine deiner ÜK Waffen nach deren Regel verkaufen, müssten sie dir die gleiche Waffe einen tag später, bei Vorlage eines Bedürfnisses vom Verband, wieder genehmigen, weil du die Vorrausstzungen für den Erwerb ja sicher erfüllen kannst. Weil dafür brauchst du nur 12 /18 mit IRGENDEINER erlaubnispflichtigen Waffe. Die sind doch alle ..........................ne, schreib ich besser nicht
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Meine zuständige Behörde erkennt das an. War aber nicht immer so. Wir haben einen Schiesstrainer der Bundespolizei im Verein, der musste eine komplette Sachkunde beibringen. Andere haben sich schreiben aus dem IM besorgt und kamen damit durch. Andere gehen den weg des geringsten Widerstandes und setzen sich ein WE in eine Schulung und bekommen den Zettel. Deutschland halt.......
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Unser verein hat z.Z glaub 376 Mitglieder. gestern hatte ich dann das 377. Mitglied im freien Training. Der hat heute seinen Aufnahmeantrag eingereicht.Dem gestern auch den Ablauf bei uns erklärt. Er kann schiessen mit was er möchte, solange Erlaubnispflichtig und zugelassen. Er bruacht zum eigenen Erwerb nach 12 Monaten 12/18 termine, Sachkunde und einen Tresor und dann bekommt er vom Verein natürlich die Unterschrift. ÜK Waffen erforden dann Wettkampfteilnahme, aber da sind wir ja noch lange nicht. Erklärt wurde es. Wobei der " neue " gestern nicht der Typische neue ist, sondern ein Polizist. Sein letztes dienstliches Trainingsschiessen ist 18 Monate her............................................ist glaub ich der 5. oder 6. Polizist der alleine zu mir kam mit der gleichen Intention.......einfach mehr schiessen. Aber ist ein andere Thema . Und ob sein Beruf als Sachkunde anerkannt wird muss man schauen. Macht nicht jede Behörde immer das gleiche .Ich weiß von Behörden die wenn dann nur die Sachkunde für KW anerkannten, nicht für LW .
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Erfordernis Schalldämpfer und anderes Zubehör bei PRS-Bewerben
PetMan antwortete auf Sonntag's Thema in Precision Rifle Series (PRS)
Ist es nicht so das in Frankreich SD auf verschiedenen Ständen Pflicht sind? -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
PetMan antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Zitiere mich mal selbst. Das war eine " Diskussion " die man halt manchmal so führt wenn grade nix los ist auf dem Stand. Das hatte keiner wirklich vor. Eben, bis die aus der sicheren Richtung gebracht ist sollte man reagieren können. Genau deswegen sind unsere "Sidematches " auch immer mit KK LW. Aber auch das wird sehr gut angenommen. Gestern hatten wir ab 14 uhr bis 20 uhr über 60 Starts, heute geht es ab 11 uhr los und ich denke es werden noch 100 Starts folgen. Dauert halt immer etwas bis man "neue " eingewiesen hat und die den Rotpunkt auf der Waffe " verstehen ". Was viele " Papas " nicht verstehen ist, das man den 9 jährigen Filius nicht auch mal schiessen lässt......... Ich "missioniere " auch gerne bei solchen Events um unseren Sport zu erklären. " Aber am ende ist es doch eine Waffe " hörte ich gestern. Trotzdem kam die Dame ein 2. mal zum schiessen. Anfragen zur Mitgliedschaft wurden auch wieder viel gestellt. Bisher blieben nach solchen Events immer neue Mitglieder hängen. Und noch was zum "Führen " der Waffe um im Thema zu bleiben. Ich war paar mal auf einem " Westernevent " nahe Pirmasens . Da war das komplette Gelände als Waffentragebereich deklariert. Da liefen fast alle " umgeschnallt " herum, hatte auch was. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
PetMan antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Wir hatten heute eine ähnliche " Diskussion " auf dem Stand. Wie haben an diesem WE " Ein Dorf Schiesst " bei uns im Verein. Mit 17 Mannshcaften a min. 5 Schützen plus Anhang und Fans.............Geschossen wird dort mit Drukcluftwaffen .Sidematch ist KK mit HA LW. 3 Stationen , 1 mal Fallscheibe, einmal Glücksscheibe , einmal eine Büffelscheibe. Da kommen Leute auf den Feuerwaffenstand die ich noch nie im Leben gesehen habe oder etwas über sie weiss und wir drücken denen geladene Waffen in die Hand. Wir waren immer mindestens 3 Aufsichten, also an jeder Station einer. Kollege meinte, eigentlich müsten wir geladenen Kurzwaffen tragen, falls da einer austickt............................kamen aber am ende überein das doch nicht zu tun...........Gesehen habe ich sowas noch nie auf einem Stand, und ich war schon auf vielen. Hätte aber was.................... -
@Gl0ck Hast du sowas schon mal in der Art auf deutschen Ständen gesehen/erlebt? Kann ich mir kaum vorstellen, oder ?
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Danke für den super bericht und die schönen Bilder. Irgendwann........................................
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BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
PetMan antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Warum denke ich da an eine Möbiusschleife? Oder an Michael Endes " Die unendliche Geschichte " . Bekäme ich so eine Aussage von meiner SBine würde ich sofort klagen. Sowas geht gar nicht. So sehr ich früher schon über meine zuständige Behörde gemeckert habe, sowas gäbe es da nicht. Die nimmt sogar von unseren neuen im Verein den Antrag für die WBK 2 Monate zu früh an, damit nach 12 Monaten wirklich alle Abfragen da sind. Und soweit ich weiß haben doch jetzt alle abgefragten Behörden eine sogenannte "Nachmeldepflicht " , also einmal abgefragt müssen die wenn was vorliegt der Waffenbehörde bescheid geben. Insofern bräuchte es neue Abfragen gar nicht mehr. So handhabte das jedenfalls unsere Behörde was den Verfassungsschutz angeht. Mein letzter Antrag, allerdings noch vor der aktuellen erweiterung um u.a. die Bundespolizei, wurde nicht beim Verfassungsschutz abgefragt. So die Aussage meiner SBine. Weil sie das schonmal bei mir machte und die eine Nachmeldepflicht hätten. Würde in meinen Augen absolut Sinn machen. -
Der Erbe möchte die Waffen mit einer Transporterlaubnis Transportieren
PetMan antwortete auf kurzwaffen's Thema in Waffenrecht
Also ich kann hier nicht von " extrem kurzen Fristen " berichten. Bei uns sind die Behörden eher froh wenn sich jemand kümmert und die Waffen nicht " verschwinden". Und ich habe hier schon mit 4 oder 5 Behörden so verfahren . Mein jetziges Formular für die sichere Verwahrung einer Waffe läuft erst mal auf ein Jahr. Da hat die SBìne zwar kurz gezuckt, aber dann akzeptiert. Konnte ich auch begründen. Aber, es muss sich auch einer die Arbeit damit machen wollen. Die Sahnestücke sind immer schnell weg..............Glock, AR15, S&W Revolver usw.......beim letgzten großen nachlass gingen am ende ein Schwede und ein Erma M1 HA als Paket für 300 Euro an einen Händler......die beiden wollte einfach keiner. Viele Blankwaffen auch als Paket. Alles andere war " relativ " flott unter den leuten. Was ich nie mache ist die Teile über egun anbieten. Der Aufwand ist mir einfach zu groß für andere Leute. Und der Ärger der daraus erwachsen kann, wie Reklamationen der Käufer, Gefahr des Verlustet beim Versand usw. Gekauft wie gesehen und von mir aus auch gerne Probe geschossen. -
Der Erbe möchte die Waffen mit einer Transporterlaubnis Transportieren
PetMan antwortete auf kurzwaffen's Thema in Waffenrecht
Ich habe schon mehrfach solche "Erblasten " aufgelöst. Nahm die zu mir unter " Sichere Verwahrung " und Informierte die Behörden davon ( meine und die des Verstorbenen ) . Habe z.Z. einen 22 Magnum Korth Revolver so bei mir im Tresor. Die Behörden bisher nie gefragt, sondern immer die Übernahme in die sichere Verwahrung nur mitgeteilt. Gab noch nie Probleme, auch keine zeitlichen. Aber ist schon ein enormer Aufwand, jedenfalls je nach Bestand. Das längste "Auflösen " dauerte fast 2 Jahre. Und man bekommt selten das was die Erben sich vorstellen. -
Aktuelle Meldung: Kieler Schützenverein wurde Zuverlässigkeit entzogen
PetMan antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Hat da jemand einen Link der nicht hinter einer bezahlschranke steht?