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Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
PetMan antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Zitiere mich mal selbst. Das war eine " Diskussion " die man halt manchmal so führt wenn grade nix los ist auf dem Stand. Das hatte keiner wirklich vor. Eben, bis die aus der sicheren Richtung gebracht ist sollte man reagieren können. Genau deswegen sind unsere "Sidematches " auch immer mit KK LW. Aber auch das wird sehr gut angenommen. Gestern hatten wir ab 14 uhr bis 20 uhr über 60 Starts, heute geht es ab 11 uhr los und ich denke es werden noch 100 Starts folgen. Dauert halt immer etwas bis man "neue " eingewiesen hat und die den Rotpunkt auf der Waffe " verstehen ". Was viele " Papas " nicht verstehen ist, das man den 9 jährigen Filius nicht auch mal schiessen lässt......... Ich "missioniere " auch gerne bei solchen Events um unseren Sport zu erklären. " Aber am ende ist es doch eine Waffe " hörte ich gestern. Trotzdem kam die Dame ein 2. mal zum schiessen. Anfragen zur Mitgliedschaft wurden auch wieder viel gestellt. Bisher blieben nach solchen Events immer neue Mitglieder hängen. Und noch was zum "Führen " der Waffe um im Thema zu bleiben. Ich war paar mal auf einem " Westernevent " nahe Pirmasens . Da war das komplette Gelände als Waffentragebereich deklariert. Da liefen fast alle " umgeschnallt " herum, hatte auch was. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
PetMan antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Wir hatten heute eine ähnliche " Diskussion " auf dem Stand. Wie haben an diesem WE " Ein Dorf Schiesst " bei uns im Verein. Mit 17 Mannshcaften a min. 5 Schützen plus Anhang und Fans.............Geschossen wird dort mit Drukcluftwaffen .Sidematch ist KK mit HA LW. 3 Stationen , 1 mal Fallscheibe, einmal Glücksscheibe , einmal eine Büffelscheibe. Da kommen Leute auf den Feuerwaffenstand die ich noch nie im Leben gesehen habe oder etwas über sie weiss und wir drücken denen geladene Waffen in die Hand. Wir waren immer mindestens 3 Aufsichten, also an jeder Station einer. Kollege meinte, eigentlich müsten wir geladenen Kurzwaffen tragen, falls da einer austickt............................kamen aber am ende überein das doch nicht zu tun...........Gesehen habe ich sowas noch nie auf einem Stand, und ich war schon auf vielen. Hätte aber was.................... -
@Gl0ck Hast du sowas schon mal in der Art auf deutschen Ständen gesehen/erlebt? Kann ich mir kaum vorstellen, oder ?
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Danke für den super bericht und die schönen Bilder. Irgendwann........................................
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BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
PetMan antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Warum denke ich da an eine Möbiusschleife? Oder an Michael Endes " Die unendliche Geschichte " . Bekäme ich so eine Aussage von meiner SBine würde ich sofort klagen. Sowas geht gar nicht. So sehr ich früher schon über meine zuständige Behörde gemeckert habe, sowas gäbe es da nicht. Die nimmt sogar von unseren neuen im Verein den Antrag für die WBK 2 Monate zu früh an, damit nach 12 Monaten wirklich alle Abfragen da sind. Und soweit ich weiß haben doch jetzt alle abgefragten Behörden eine sogenannte "Nachmeldepflicht " , also einmal abgefragt müssen die wenn was vorliegt der Waffenbehörde bescheid geben. Insofern bräuchte es neue Abfragen gar nicht mehr. So handhabte das jedenfalls unsere Behörde was den Verfassungsschutz angeht. Mein letzter Antrag, allerdings noch vor der aktuellen erweiterung um u.a. die Bundespolizei, wurde nicht beim Verfassungsschutz abgefragt. So die Aussage meiner SBine. Weil sie das schonmal bei mir machte und die eine Nachmeldepflicht hätten. Würde in meinen Augen absolut Sinn machen. -
Der Erbe möchte die Waffen mit einer Transporterlaubnis Transportieren
PetMan antwortete auf kurzwaffen's Thema in Waffenrecht
Also ich kann hier nicht von " extrem kurzen Fristen " berichten. Bei uns sind die Behörden eher froh wenn sich jemand kümmert und die Waffen nicht " verschwinden". Und ich habe hier schon mit 4 oder 5 Behörden so verfahren . Mein jetziges Formular für die sichere Verwahrung einer Waffe läuft erst mal auf ein Jahr. Da hat die SBìne zwar kurz gezuckt, aber dann akzeptiert. Konnte ich auch begründen. Aber, es muss sich auch einer die Arbeit damit machen wollen. Die Sahnestücke sind immer schnell weg..............Glock, AR15, S&W Revolver usw.......beim letgzten großen nachlass gingen am ende ein Schwede und ein Erma M1 HA als Paket für 300 Euro an einen Händler......die beiden wollte einfach keiner. Viele Blankwaffen auch als Paket. Alles andere war " relativ " flott unter den leuten. Was ich nie mache ist die Teile über egun anbieten. Der Aufwand ist mir einfach zu groß für andere Leute. Und der Ärger der daraus erwachsen kann, wie Reklamationen der Käufer, Gefahr des Verlustet beim Versand usw. Gekauft wie gesehen und von mir aus auch gerne Probe geschossen. -
Der Erbe möchte die Waffen mit einer Transporterlaubnis Transportieren
PetMan antwortete auf kurzwaffen's Thema in Waffenrecht
Ich habe schon mehrfach solche "Erblasten " aufgelöst. Nahm die zu mir unter " Sichere Verwahrung " und Informierte die Behörden davon ( meine und die des Verstorbenen ) . Habe z.Z. einen 22 Magnum Korth Revolver so bei mir im Tresor. Die Behörden bisher nie gefragt, sondern immer die Übernahme in die sichere Verwahrung nur mitgeteilt. Gab noch nie Probleme, auch keine zeitlichen. Aber ist schon ein enormer Aufwand, jedenfalls je nach Bestand. Das längste "Auflösen " dauerte fast 2 Jahre. Und man bekommt selten das was die Erben sich vorstellen. -
Aktuelle Meldung: Kieler Schützenverein wurde Zuverlässigkeit entzogen
PetMan antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Hat da jemand einen Link der nicht hinter einer bezahlschranke steht? -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
PetMan antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Also zumindest ich habe nach dem Lesen dieses Threads etwas verändert. Ich hatte zb gestern 4 Waffen und ein WS in meinem Rangebag. Hatte gestern 4 neue ohne Waffen am Stand die ich damit bediente. Mein Rangebag steht dann auf den Tischen hinter der Schützenlinie ( wie alle Rangebags/Koffer/Taschen) . Bisher war der Reisverschluss des Bags meistens zu, seit ich hier mitlese schliesse ich die Tasche auch ab. Was, zumindest bei uns, auch eine "Gefahr " darstellt ist, das sehr viele bei uns schwarze ähnliche Rangebags haben. Da könnte es auch vorkommen das man eine Waffe/ein Waffenteil wie ein WS versehentlich in ein anderes als das eigene Bag legt. Mein Rangebag hat deswegen schon länger auffällige Anhänger usw. Könnte mir sehr gut Vorstellen das das WS des TE so oder ähnlich " abhanden " gekommen ist. Zuhause selber kommt sowas nicht weg. " Das Haus verliert nichts, das Haus verlegt höchstens was " . Das wird irgendwie " ausserhalb " passiert sein. Und das jemand ein WS absichtlich wegnimmt, zumindest eins für eine GSP , halte " ich " für unwahrscheinlich. Ausser jemand wollte dem TE einen " reinwürgen "....................das hätte er nun ja geschafft -
Da waren die " Griffstücke " der AR ja auch noch waffenrechtlich nicht relevant, jepp.
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Jepp, war aber nicht lange . Dadurch entstanden mit LEP Griffstücken viele illegale Waffen was schlussendlich auch den aus scharfen Waffen umgebauten 4mmM20 ein ende bereitete. Obwohl die in WBK`s eingetragen wurden/waren .
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Genau mein Humor....der Staat stellt den Erwerb des Wechselsystem Bedürfnisfrei, um es benutzen zu können soll ich aber ein Bedürfnis nachweisen ?? Gabs da nicht was mit " jede aus der Waffe verschiessbare Munition" ??? Und meine 45er 1911er bleibt die " Waffe ", egal ob ich da ein 9mm oder ein 22er WS drauf packe.
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Wenn man ihn bezahlt gibt es den. Ich habe mehrere WS OHNE Munitionserwerb in den WBK stehen. Ich brauch für ein 9mm WS oder ein 22er WS keine 30 Euro Zahlen um den 3., 4. oder 5. Munitionserwerb in dem Kaliber zu bekommen. Und ja, ich weiß das ich dafür dann einen "beantragen " muss wenn ich zb die Waffe in 9mm oder KK mit Munitionserwerb verkaufen würde.
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Das ist schon ziemlich abgerockt..............da wäre es schlauer ein anderes gebrauchtes zu kaufen als da noch Geld rein zu stecken. Als Erinnerungsstück an opa kannst du es auch so wie es ist behalten .
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Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
PetMan antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht. Bisher bestätigt der Verein die Trainingstermine, ich per Kopien die Wettkampfteilnahme und der liebe Rigo Woll vom BDS LV 9 bestätigt mein Bedürfnis. Alles mit meinem persönlichen Schiessbuch belegt. Bei Bedarf könnte man noch die Wettkampfteilnahme extra mit Ergebnislisten belegen. Für die Bestätigungen nach 5 und 10 Jahren bzw die Bestätigungen des Wettkampfeinsatzes der ÜK Waffen braucht er nix anderes . Ich sehe da kein wirkliches Problem für die Zukunft. Meine Wettkämpfe zb im DSB habe ich dem BDS LV 9 auch mitgeteilt bei Bedürfnisanträgen . Was soll sich da ändern? Ausser das " der Zettel " vielleicht anders genannt wird ............... Wer aber schon Probleme mit 4/6 an Terminen hat halt nix nachzuweisen.............Das wird der eine oder andere noch schmerzlich Erfahren. -
Werden bedürfnisfrei erwerbbare Kurzwaffen auf das Grundkontingent angerechnet?
PetMan antwortete auf TGB11's Thema in Waffenrecht
Wer lesen kann und das gelesene auch Versteht muss zu diesem Schluss kommen. Schön das es geklappt hat. -
Werden bedürfnisfrei erwerbbare Kurzwaffen auf das Grundkontingent angerechnet?
PetMan antwortete auf TGB11's Thema in Waffenrecht
Gab damals eher mal ein Problem mit konvertierten Waffen. Z.B ehemalige 9mm die in 4mmM20 konvertiert wurden. Die werden heute gesehen wie das Originalkaliber. Sollte aber Altbestand nicht tangieren solange sie nicht weiterverkauft werden. Ich hatte noch lange eine 9mm konvertiert im Schrank bis ich sie auf 9mm Bedürfnis wieder zurückbauen lies. Mein Bruder hat heute noch 2 solcher waffen im Bestand. Aber aufs Kontingent werden die hier nicht angerechnet. -
Werden bedürfnisfrei erwerbbare Kurzwaffen auf das Grundkontingent angerechnet?
PetMan antwortete auf TGB11's Thema in Waffenrecht
Das Grundkontingent ist doch im § 14 , 5 geregelt und greift nur für Waffen die über den 14er erworben wurden. Die 4mm Waffen mit F im Fünfeck sind irgendwo in den anhängen des Waffengesetzes geregelt. Für die gilt weder das Kontingent noch die 2/6 er Regelung. Das Thema hatte ich mit meiner Behörde in den 2006er jahren auch mal...................dauerte etwas sie zu überzeugen das meine Sicht stimmte. Also Grundkontingent und 2/6 für alles was über §14 erworben wurde, für Jäger Sammler oder eben für die bedürfnisfreien 4mm Waffen nicht. Edit : Da war @ASE sekunden schneller -
Bei uns verein lagern auch Vater und Sohn gemeinsam. Sohn deutlich unter 25 und besitzt nur KK. Er darf keinen freien Zugang zu dem Waffenschrank haben. So die Vorgabe der Behörde. Lagern darf er da aber.
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Nochmal zum verdeutlichen:
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Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
PetMan antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Wie bescheinigt den heute der Verband die Termine für eine neue Waffe, also 12/18? Genau so wird er auch dann bescheinigen. Auf das Vertrauen in eigene Schiessbücher der Schützen . Oder sonstigen Nachweisen. Geht doch jetzt auch schon, also warum ab 2026 nicht mehr ? Das verfahren ist doch lange etabliert. -
Der TE hat doch zugang zu einem 50 KK LW stand. Soll er sich ein KK Gewehr für kleines Geld kaufen und da schiessen. Es wird nur verlangt " eigene Waffe ", nicht alle waffen die man besitzt. Und zum Schiessbuch, Stempeln und unterschriften. Nach dem was hier so alles vorgeschlagen wird hätte ich meine 7 KW mit meinem Schiessbuch nie bekommen. Ich benutze Bundeswehrschiessbücher. Da steht vorne das Datum, dann die Kaliber die ich geschossen habe und wo ich geschossen habe und ob KW oder LW oder beides. Da ist nie eine Unterschrift dabei. Da trage ich ein WO ich geschossen habe. Die Termine im eigenen Verein lass ich mir Stempeln oder Stempel sie selber. Sind es Wettkämpfe lass ich mir da Stempeln. Sind es nur Rundenkämpfe und der Gegner hat keinen Stempel dabei steht da nur der Ort. Solange ein persönliches Schiessbuch nicht im Gesetz gefordert wird und es damit auch nicht normiert ist kann das jeder so machen wie er möchte. Schiesst man genug Wettkämpfe und hat nicht grad einen Sesselfurzer als Verbandsmitarbeiter reicht das. Jedenfalls bei mir im SVS und dem BDS LV 9 . Ich komme aber auch alleine mit den Wettkämpfen auf 12/18 und 4/6 . Meine Sbine sagte mal zu mir" ich weiß ja gar nicht ob sie noch regelmässig Schiessen ". Ich antwortete "Googlen Sie meinen Namen in bezug auf Wettkämpfe ". Sie fragte nie wieder.
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KOmmt drauf an ob ab 2026 der Verband das akzeptiert. Theoretisch zählt das mit rein, aber ein Verband muss das halt bestätigen. Ist man in mehreren und es reicht nicht bei einem muss man halt bei den anderen auch die Bestätigung der Termine einholen. Aber die Verbände werden dafür auch einen Nachweis, i.d.R. das persönliche Schiessbuch, brauchen um was zu bescheinigen. Nicht jeder Termin ist ein dem Verband vorliegender Wettkampf. Und wenn ein Verband die Eintragungen im Schiessbuch nicht glaubt hat man eh eine Problem.
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Das Waffen über einem Wettkampf beim BüMa liegen ist doch nicht wirklich die regel. Wenn ich überlege wie oft, oder selten, eine meiner Waffen wegen einem plötzlichen Defekt zum BüMa musste fällt mir nicht viel ein . Mal ein gebrochenes Bushing bei meiner 1911er, aber da konnte ich die Waffe gleich wieder mitnehmen. Alles andere waren " Schönheitsreperaturen " wie neue Visierung beim 1911er, Abzugstuning beim 686 usw. Und sowas lässt sich steuern.Genausowenig wie ich eine Waffe vor einem Wettkampf Grundreinige bringe ich sie , ohne Not, zum Büma. Ausser mal zum testen einer anderen Waffe oder wenns was ganz neues gibt schiesse ich kaum mal fremde Waffen. Ein Neuling hat sich jetzt bei uns eine Ruger Mark 4 22/45 geholt. Da ich noch an einer 22er Pistole überlege habe ich die mal zur Probe geschossen. An einem Abend mit vielleicht 70 oder 80 schuss. Sowas ist aber, zumindest bei mir, eine Ausnahme. Und am gleichen Abend war natürlich auch eine meiner eigenen Waffen im Einsatz.So ein "Probeschiessen " vermerke ich gar nicht im Schiessbuch. Und in meinem Schiessbuch steht am Anfang " Alle Termine mit eigenen Waffen geschossen, ausser es ist was anderes vermerkt". Bis dato hab eich KEINEN Schiesstermin ausschliesslich mit fremden Waffen vermerkt. Kollege hat sich vor kurzem eine Erma EG 71 geholt, da wollte er meine Meinung zu wissen und ich hab sie mit 20 oder 30 Schuss auf die Fallscheiben geschossen. Neben meiner eigenen Erma. Was soll ich da eine fremde Waffe ins Schiessbuch eintragen........................
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Dazu schreibe ich mal " papier ist geduldig" . Frag nicht nach was damit gemeint ist, dann muss es auch keiner hier erklären........................