Laut § 5 Abs. 1 Ziffer 2 Buchst a WaffG besitzen Personen die erforderliche Zuverlässigkeit (hier: zum weiteren Besitz des Kleinen Waffenscheins als waffenrechtliche Erlaubnis9 nicht, bei denen Tatsachen (der polizeilich festgestellte Sachverhalt) die Annahme rechtfertigen, daß sie Waffen oder Munition mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden.
Mißbräuchlich und / oder leichtfertig verwendet einer seine (Schreckschuß-)Waffe, wenn er sie so durch die Stadt trägt, daß seine Mitbürger - nennen wirs mal "stark verunsichert werden" - weil sie davon ausgehen müssen, daß es sich doch um eine richtige Schußwaffe handelt.
In Zeiten, in denen man über sämtliche Medien alle Vorkommnisse mit Schußwaffen groß dargelegt bekommt, auch wenn der Vorfall auf irgendeinem hinteren Kontinent am Anus Mundi stattgefunden hat, sind die Leute bei dem Thema einfach stark sensibilisiert, was wohl auch Sinn der (tendenziösen) Berichterstattung sein soll. Die Welt wird somit in der Wahrnehmung kleiner, die Vorkommnisse mit Waffen kommen gefühlteben auch in der näheren Umgebung vor, und der Durchschnittsbürger ist beim Anblick eines offen eine Kurzwaffe tragenden Menschen verunsichert und geängstigt; auch die gerufene Polizei wird zuerst mal davon ausgehen (müssen), daß die Waffe echt ist, und ihre Maßnahmen daran ausrichten.
Auch mir wäre beim entsprechenden Anblick unwohl, einmal wegen des Umstands, daß einer das überhaupt nötig, hat so aufzutreten, was ein gewisses mentales oder seelisches Defizit vermuten lässt, und weil man (siehe Ansbacher Amokläufer in einem anderen Thread) heutzutage mehr mit dem Auftreten solcher Kranken konfrontiert ist.
Ich hätte also durchaus Verständnis, wenn als Resultat eines derartigen öffentlichen martialischen Auftritts der Kleine Waffenschein des Waffenträgers widerrufen wird. Schauen wir halt mal, was der Sommer (mit seinen taschenlosen T-Shirts) so bringen wird.