whaco
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Nein, wir sprechen hier über die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung und wie mit einer freien Waffe umzugehen ist. Alles andere konstruierst Du zusammen, da Du augenscheinlich die Exekutive massiv zu hinterfragen scheinst und massiv in ihrem Handeln kritisierst.
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Das ist schon richtig. Nur dann greift wieder, was ich geschrieben hatte, nicht ohne Anwalt
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Sorry, Du laberst zunehmend mist! Geht es um die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung, muss schon viel schief laufen, dass die Behörde Gefahr in Verzug oder was auch immer für eine Karte zieht. Und selbst wenn, dann unverzüglich einen Fachanwalt hinzuziehen und der Durchsuchung beiwohnen lassen. Dann sollte die Behörde gegenüber dem Anwalt einmal begründen warum und weshalb sie so vorgehen.
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Wenn die Tresormechanik streikt, passiert das eher nicht bei der Entnahme einer CO2 Plempe, wenn dann bei dem Packen für ein Training oder Wettkampf. Ich habe meine Airsoft im B Schrank liegen, in dem ich auch meine Munition verwahre. Ansonsten, leg das Teil in eine Schublade, einen Werkzeugkasten, einen Kleiderschrank, was auch immer. Einfach außer Sichtweiter, dann sehen die Sachbearbeiter auch nichts
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Sorry, aber das ist quatsch.
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Immer wieder geil diese Diskussionen. Bei der Co2 Plempe handelt es sich um eine frei erwerbbare Plempe, frei ab 18. ja, sie unterliegt Aufbewahrungsvorschriften, aber nicht den gleichen, wie eine EWB Waffe. Da es eine frei ab 18 erwerbbare Waffe ist, weiß die Behörde auch nichts davon und muss sie auch nicht bei der Nachschau kontrollieren. Pack sie im Köfferchen in eine Schublade, eine Tasche, oder was auch immer und der Drops ist gelutscht. Weder die atasche noch die Schublade darf von der Waffenbehörde geprüft werden 7nd wenn sich die Plempe in einem anderen Raum befindet, als die anderen Waffen, eh nicht. Verschleiß am Tresorschloss….geile Ausrede……da denkt man, man hat schon alles gehört….
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Oder sowas benutzen…..könnte auch was für den Transport der Kurzen zur Jagd/zum Schießstand sein….. https://www.theheadrestsafe.com/
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Leider in der heutigen Zeit und in Abhängigkeit, in welchem Bundesland man lebt/kontrolliert wird, nicht realistisch.
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Lag aber wohl sichtbar im Fahrzeug und damit war das Messer zugriffsbereit. Ich frage mich halt was das für Freunde/Bekannte sind, die frosch da hat.... Jetzt das Filetiermesser.....ist schon strange...
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Der Gesetzgeber hat diese Klingenlänge festgelegt, nicht wir
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Wenn das Messer in der Jacke war, als er im Auto unterwegs war, war es Führen. Unerheblich ob Angler, oder nicht. Klinge >12cm darf nicht geführt werden. Erst wenn er am Fluß/Weiher/See, was auch immer ist und der Tätigkeit des Angekns nachgeht, darf er es Führen. Wäre die Klinge </=12cm wäre das Führen 42a konformgewesen. Bei 15cm nicht. Das Führen ist, wenn überhaupt, bedürfnisumfasst. Beruf, Tradition, Brauchtum, Sport und dann bei der Ausführung, nicht auf dem Weg zu von von
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Also wird hier wild spekuliert und nich bewiesene Anschuldigungen getätigt?
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Die Frage ist und bleibt: Was hat die Polizei dazu veranlasst das Fahrzeug zu durchsuchen? Ob dies rechtmäßig oder unrechtmäßig geschehen ist, lässt sich ohne diese Information nicht bewerten. War das Messer in der Jacke, ein Filetiermesser in einer Jacke sieht schon etwas seltsam/verdächtig aus? Es können auch keine Urteile herbeigenommen werden, wenn nicht alle Informationen vorliegen.
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Abseits der Möglichkeit einer illegalen Durchsuchung, sprechen wir über ein Messer mit feststehender Klinge >12cm und damit erstmal ein Führverbot und es hätte in einem Behältnis transportiert werden müssen. Meine Erfahrung ist aber auch, dass bei solch gearteten Beiträgen, dass sehr oft relevante Informationen fehlen, die ggf. eine Durchsuchung des Fahrzeuges als zulässig eingestuft hat. Ich sage nicht, dass es so ist, nur all zu oft fehlen eben ein paar kleine Infos, die z.B. dem TE auch nicht mitgeteilt wurden.
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Wie lang war die Klinge?
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Die Tat mit der Armbrust will ich gar nicht bewerten, was aber hier gar nicht erst thematisiert wird, die Gruppe hat sich zu einem Gartengrundstück Zugang verschafft. Klingt für mich nach einer Straftat, Hausfriedensbruch? Ob das ausreicht, die Tat mit der Armbrust zu rechtfertigen? Keine Ahnung, da vermutlich nicht alles im Artikel steht.
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Das war nur die Hälfte der Frage
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Nur hat das Urteil nicht wirklich etwas mit der Fragestellung zu tun. Bei einem Diebstahl des Behaltnisses aus dem Fahrzeug, hilft auch kein Schlösschen oder Kabelbinder.
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Erfahrungen beim Verkauf von einem registrierten Magazin
whaco antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Ich glaube genau im ersten Wort liegt das Problem, Altbesitz! Bei Dir ist/war es Altbesitz und aufgrund dessen hast Du die Ausnahmegenehmigung erhalten. Verkaufst Du aber das Magazin an eine andere Person, ist es für diese kein Altbesitz und somit greift vermutlich auch seine Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung nicht. -
Als Jacke soll diese ganz gut sein und mit den seitlichen Reißverschlüssen optimal um die Waffe zu tragen Ich verwende auch sehr gerne die DAA Shotac Weste. Die hält brutal warm
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Woher weist Du wer gerade an der Tür ist? Nicht jeder hat eine Sprechanlage oder eine Kameraklingel. Müsste also ggf. die Waffe unbeaufsichtigt lassen, während geschaut wird, wer an der Tür ist....
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Mit dem großen Unterschied, wenn keine EWB Waffen in Besitz sind, kommt auch kein Kontroletti und die Ausgangsfrage bezog sich vordergründig auf eine LuPi. Diese ganze Diskussion ist für die Füße und endet in einer rein auf Mutmaßungen gestützten Diskussion, so lange der TE sich nicht wieder zu Wort meldet und verwertbare Infos zu seiner Fragestellung liefert. Das wir unsere Kanonen nicht einfach den halben oder ganzen Tag offen herumliegen lassen dürfen, sollte jedem klar sein und bedarf eigentlich keiner Diskussion. Auch das Thema, das auch nicht Thema des TE gewesen ist, die Kanone im Holster zu Hause spazieren zu tragen, wurde hier schon zigfach hoch- und runterdiskutiert.
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Quatsch, ich sehe ich allen Bereichen des Schießsports, BDMP, BDS, DSU, VdRBW und DSB Schützen, die ihre Munition in einem Separaten Behältnis zum Stand transportieren. Teilweise sind diese Behältnisse durch Vorhängeschlösser zusätzlich verschlossen.
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Nee, hier geht es um eine Frage, bei der grundlegende Informationen fehlen und so nimmt der Diskussionsverlauf einen WO üblichen Verlauf des Hineininterpretierens. der TE spricht von einer LuPi. Trotz Rückfrage, kommt keine Antwort worum es ihm eigentlich geht. Also wird gemutmaßt, es geht um eine EWB Waffe.
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Über was für eine Waffe sprechen wir denn überhaupt? Du schreibst von Anhalteübungen mit einer LuPi....wenn Du nur Anhalteübungen machst, wozu die Waffe reinigen? Wenn Du erst nach 7 Stunden in den Schützenverein fährst, wozu willst Du die Waffe überhaupt herumliegen lassen? Mir ergibt sich aus Deiner Fragestellung einfach kein wirklicher Sinn.